Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Fuehrerscheinentzug - Fahrzeug abgestellt - Fahrzeug abgeschleppt...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Fuehrerscheinentzug - Fahrzeug abgestellt - Fahrzeug abgeschleppt...
By Thorsten (62.227.169.228) on Montag, den 18. März, 2002 - 13:23:

Moin!

Wie ist das eigentlich, wenn bei einer Fahrzeugkontrolle dem Fahrer wg. Alkohol an Ort und Stelle der Fuehrerschein abgenommen wird und er das Auto dort stehenlassen muss? Einem Freund von mir (ich weiss, was ihr jetzt denkt, aber waere ich es gewesen, haetten sie mich ja wohl kaum vor zwei Wochen "gelasert", rausgewunken und dann weiterfahren lassen...) ist naemlich auf der Heimfahrt von einer Faschingsparty genau das passiert: er wurde angehalten, der Alkomat (oder wie heisst das ding?) zeigte irgendwas mit 1.3 Promille und er musste mit aufs Revier zur Blutprobe. Der Fuehrerschein wurde einbehalten, das Auto stand vor einer Einfahrt und am naechsten Morgen wurde es abgeschleppt. Muessen die Polizisten, die den Fahrer zum Stehenlassen des FZ auffordern, nicht dafuer Sorge tragen, dass es ordnungsgemaess abgestellt wird, ohne den Verkehr zu behindern? Ich sehe das jetzt vor allem aus der Perspektive dessen, dem die Einfahrt gehoert. Muss mein Kumpel die Abschleppkosten tragen? Ok, er spart im naechsten halben Jahr eine Menge Benzin, aber ist das korrekt?

Gruss
Thorsten

By Goose (80.135.127.76) on Montag, den 18. März, 2002 - 18:52:

Ja, das ist so richtig. Normalerweise geben wir dem Betroffenen die Möglichkeit, schnellstens dafür zu sorgen, daß sein Auto irgendwie da weg kommt. Sieh es von der Seite, wäre dein Kumpel nicht besoffen gefahren, würde seine Karre jetzt in seiner Garage stehen und keiner hätte den Wagen schleppen müssen.

Gruß
Goose

By Thorsten (62.227.174.118) on Montag, den 18. März, 2002 - 19:17:

Ich seh es eher von der Seite dessen, der morgens aufsteht und ein fremdes Auto vor seiner Einfahrt vorfindet. Der kann ja nu wirklich nix dafuer.

btw: ich glaube, meinem Kumpel tut es ganz gut, mal zu laufen, vielleicht lernt er es dann mal...

By farendil (217.85.226.107) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 01:03:

@goose: danke, für die offene kritik an deinen kollegen, dazu ist scheinbar nicht jeder der im forum anwesenden beamten fähig.

wenn ich der besitzer (bewohner) der grundstücks wäre, zu dem die einfahrt gehört, würde ich die polizei auf schadenersatz verklagen.
an stelle des halters würde ich mich ebenfall an die polizei wenden, wenn sie mich dazu anweist, daß fahrzueg direkt in der einfahrt abzustellen...


normalerweise gehört es sich, daß das fahrzeug so abgestellt wird, daß es niemenden direkt behindert.
weiterhin sollten die beamten dafür sorge tragen, daß das auto so schnell wie möglich entfernt werden kann.

By Volker (194.95.141.200) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 08:47:

guten morgen!

ist es aber nicht so, wenn ein auto abgeschleppt wird, geht die rechnung an den auftraggeber (in diesem fall an den grundstückbesitzer). der sollte sie eigentlich zum "verursacher" weiterleiten und weil er es ja "eigentlich" nicht ist, weiter an die polizei..., jedenfalls ist die rechtslage so, daß immer der auftraggeber die rechnung zahlen muß, was er dann daraus macht, liegt in seinem geschick (oder auch nicht).
gr. volker

By officer (213.187.66.99) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 18:35:

Hier hätte die Polizei gleich handeln müssen. Wenn ich einen Fahrzeugführer anhalte und er auf Grund von Alkohol nicht mehr fahren darf, muß ich gleich entscheiden ob das Fahrzeug so stehenbleiben kann oder nicht. Das heist entweder es steht entsprechend der StVO oder dem entgegen. Steht es dem entgegen, z. B. vor einer Einfahrt, im Halteverbot oder anderweitig behindernd, kommt der Abschleppwagen wenn der Fahrzeugführer sein Fahrzeug nicht sofort selbst beräumen kann. Das wäre eh nur möglich, wenn z.B. sein Kumpel den Wagen wegfahren könnte. Jemanden anrufen ist nur drin, wenn derjenige unmittelbar also in 1 bis 2 Minuten vor Ort wäre.

By farendil (217.235.46.52) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 18:55:

@officer: zunächst mal ist, so denke ich zu unterscheiden, ob eine behinderung vorliegt oder nicht. ein abstellen gegen die stvo allein reicht zum abschleppen nicht aus.
(z.b. auf genügend breitem fußweg)


Wenn ich einen Fahrzeugführer anhalte und er auf Grund von Alkohol nicht mehr fahren darf, muß ich gleich entscheiden ob das Fahrzeug so stehenbleiben kann oder nicht.
da stellt sich mir doch die frage, warum du den überhaupt erst so einweist, daß er sich behindernd hinstellt.

By Grobi (80.135.30.252) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 19:19:

@officer: sein Kumpel den Wagen wegfahren könnte Wenn es, wie in diesem Fall, darum geht, eine Einfahrt frei zu machen, könnten doch die Beamten den Wagen um die paar Meter versetzen (nach Absprache mit dem Besoffenen) oder der Besoffene schiebt den Wagen die paar Meter zurück!

Jemanden anrufen ist nur drin, wenn derjenige unmittelbar also in 1 bis 2 Minuten vor Ort wäre Wieso denn das?? Der Abschlepper braucht doch auch ziemlich lange
Am Besten schreibt ihr dann noch eine Verwarnung wg. Falschparken!!

Grobi

By Grobi (80.135.30.252) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 19:19:

@officer: sein Kumpel den Wagen wegfahren könnte Wenn es, wie in diesem Fall, darum geht, eine Einfahrt frei zu machen, könnten doch die Beamten den Wagen um die paar Meter versetzen (nach Absprache mit dem Besoffenen) oder der Besoffene schiebt den Wagen die paar Meter zurück!

Jemanden anrufen ist nur drin, wenn derjenige unmittelbar also in 1 bis 2 Minuten vor Ort wäre Wieso denn das?? Der Abschlepper braucht doch auch ziemlich lange
Am Besten schreibt ihr dann noch eine Verwarnung wg. Falschparken!!

Grobi

By Goose (80.135.121.73) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 20:10:

@farendil: es ist nicht immer möglich, jemanden so anzuhalten, daß sein Fahrzeug dort auch stehen bleiben kann. Manchmal läßt es sich nicht vermeiden, und in diesem Fall werde ich es auch weiter so handhaben, daß ich dem Betroffenen die Möglichkeit gebe, selber dafür zu sorgen, daß seine Karre bald da weg kommt, wenn keine konkrete Behinderung vorliegt (dann kommt sofort der Haken)

@grobi: ich Fahre nicht das Auto eines Betroffenen. Evtl. Schäden würden nicht durch meine Diensthaftpflicht getragen, somit ist es für mich ein zu hohes Risiko (es ist ja auch nicht auszuschließen, daß man mir dann noch was ans Bein binden will, nach dem Motto "wenn der schon meinen Lappen kassiert, dann soll er jetzt auf diesem Weg bluten")

Gruß
Goose

By Grobi (80.135.30.252) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 20:16:

@Goose: Da hast du natürlich Recht! Meine erste Idee, den Betroffenen das Auto selbst wegfahren zu lassen, habe ich sofort verworfen...*g*
Die Sache mit dem Anrufen kann ich trotzdem nicht ganz nachvollziehen!

Grobi

By farendil (217.235.46.52) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 00:35:

@goose: Evtl. Schäden würden nicht durch meine Diensthaftpflicht getragen
richtig. trotzdem kenne ich fälle, wo entweder das fahrzeug geschoben wurde, oder aber der beamte sich einen haftungsverzicht hat bestätigen lassen, um das fahrzeug wegzufahren.

By Volker (194.95.141.200) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 07:46:

@all
wer trägt denn nun die kosten (um mal bei thorsten seiner eigentlichen frage zurückzukehren!)? ich bleibe bei meiner meinung (siehe oben)! rechnung zahlt (erst einmal) der auftraggeber).

volker

By Volker (194.95.141.200) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 07:49:

sorry, nicht "bei" sondern "zu thorsten..." muß es natürlich heißen! :-)

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 09:35:

So wie ich gehört habe, bekommt der Auftraggeber die Rechnung und wenn der Abgeschleppte schon einen Offenbarungseid abgelegt hat, bleibt er z.B. auch darauf sitzen.
Andererseits machen es manche Abschlepper bei guten Auftraggebern auch so, das sie den Karren erst gegen Bezahlung an den Eigentümer aushändigen, diese Branche ist ja teilweise etwas hemdsärmelig strukturiert habe ich den Eindruck.

By farendil (217.85.227.73) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 11:48:

@alfa: machen es manche Abschlepper bei guten Auftraggebern auch so, das sie den Karren erst gegen Bezahlung an den Eigentümer aushändigen, zumindest bei privaten auftraggebern 100%rechtswidrig.

mit einem guten anwalt (der sich auch bei solchen peanuts kümmert)klagst du auf heruasgebe und fährst auf kosten des abschleppers bis dahin mietwagen....


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page