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Lasermessung beim Motorrad

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Lasermessung beim Motorrad
By Jürgen (137.226.8.237) on Freitag, den 3. November, 2000 - 23:22:

Ich bin ausserorts mit angeblich 99 KM/h bei 50 erlaubten gelasert und angehalten worden. Bin aber nur ca. 75 gefahren. Jetzt kam der Liebesbrief vom Ordnungsamt: 236 Tacken, 3 Points und 4 Wochen Fahrradfahren.
Ist eine genaue Lasermessung bei Motorrädern überhaupt möglich und wie begründe ich meinen Einspruch am besten.
In dem Bussgeldwisch steht nur "Lasermessung" ohne Angabe des Gerätetyps. Ist sowas überhaupt zulässig?

By michael (62.224.94.114) on Samstag, den 4. November, 2000 - 21:36:

Naja, Lasermessungen sind bei Motorrädern immer etwas kritisch, weil ja die erforderlichen reflektierenden Flächen naturgemäß relativ klein sind und es beim Verwackeln des Meßgerätes durchaus passieren kann, daß der Laserstrahl "abrutscht" und ein anderes Ziel treffen kann.

Die Angabe des genauen Typs des Meßgeräts ist nicht erforderlich, denn das kriegt man spätestens nach Akteneinsicht heraus. Im konkreten Fall dürfte der Gerätetyp auch keine große Rolle spielen; das oben gesagte gilt prinzipbedingt für alle Laser-Meßgeräte.

By Rocco (192.35.17.15) on Dienstag, den 7. November, 2000 - 05:31:

Hallo!
Geh doch mal ins alte Forum /Recht/geblitzt was nun und schau Dir mal den Beitrag "mit LTI 20.20 gelasert" an. Ich bin mit den Tips zum Anwalt. Der hatte aber zu dem Problem schon nen ganzen Ordner voll mit Gutachten zu dieser Laser-Pistole. Am besten anfechten lassen sich die Dinger wenn hinter Dir noch jemand gefahren ist und die Dich auf eine große Entfernung gemessen haben. Mein Anwalt hat Einstellung des Verfahrens beantragt wegen zu großer Meßentfernung (Laserstrahldurchmesser) und weil nicht festzustellen ist, welches Fahrzeug (Fotobeweis) nun gemessen wurde. Die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht durchringen können das Verfahren einzustellen.

By farendil (62.53.59.54) on Dienstag, den 7. November, 2000 - 10:57:

wie groß war die entfernung denn, rocco???

By Rocco (192.35.17.15) on Mittwoch, den 8. November, 2000 - 03:33:

Laut Meßprotokol 172,5 Meter.
Ich find das eine absolute Frechheit, daß die wissen, daß die Dinger S*****e messen und sie trotzdem benutzen. So nach dem Motto, mit jedem Zug kommt ein Dummer. Ich möchte nicht wissen, wieviele durch Fehlmessungen dieser S*****geräte ungerechtfertigt abgezockt worden. Und das alles im Namen der Verkehrssicherheit.

By farendil (141.76.2.2) on Mittwoch, den 8. November, 2000 - 10:29:

also mich haben sie mal aus 28x m gemessen.
soweit ich weiss, dürfen die bei der 20.20 bis 300m
leider war ich allein auf der strasse.

By Rocco (192.35.17.15) on Mittwoch, den 8. November, 2000 - 23:26:

Meinen Kumpel haben die mit der 20.20 bei 164m gemessen. Der hatte ein nachweisbares Fahrzeug hinter sich, besser gesagt der hat das vor Ort und Stelle gleich ins Meßprotokoll eintragen lasen, daß er sich sich im Kolonnenverkehr bewegte. Vor Gericht wurde er dann freigesprochen, weil ab 90m (beim Motorrad!!) im Kolonenverkehr es zu Fehlmessungen kommen kann, wegen der starken Streuung des Laserstrahls bei diesem Typ. Am besten kann mann das beim Hr. Becker nachlesen. Das so ein Buch von einem Staatsanwalt kommt!?


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