Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Geblitzt... und dann?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt... und dann?
By NoName (217.1.89.71) on Sonntag, den 17. März, 2002 - 20:58:

Also, vor einiger Zeit bin ich mit über 30 zuviel innerhalb einer Ortschaft geblitzt worden.
Man hat mich angehalten meine Personalien aufgenommen und gesagt, ich würde bald Post bekommen.
Jetzt habe ich mehrfach irgendwas von "Verjährungsfrist" gehört. Wie lang ist diese Frist? Etwa wie der Name sagt ein Jahr? Oder gilt das gleiche wie bei Rechnungen -> 3 Monate?

Bin das erste mal viel zu schnell gewesen und zack, hatten sie mich auch schon... naja wie das halt so ist...

Wie soll ich mich denn nun am besten verhalten?
Wäre dankbar über Hilfe von euch...

By Greatblackbird (145.254.145.118) on Sonntag, den 17. März, 2002 - 22:59:

Seit wann verjähren Rechnungen nach 3 Moanten?

Bei OWi`s sind es aber in der Tat 3 Monate, wenn bis dahin kein Anhörungsbogen ausgestellt (nicht zugestellt!) wurde. Dann beginnt die Frist wieder von vorn.

By Holger (80.133.53.148) on Montag, den 18. März, 2002 - 02:04:

Wie die Frist beginnt wieder von vorne ? Kapier ich jetzt aber net.

Ich dachte, wenn der Blitz länger als 3 Monate zurückliegt und man nochnichts gehört hat, brauch man garnichts mehr zu befürchten.

Oder hab ich da was falsch verstanden ?

By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 18. März, 2002 - 11:33:

@holger
die verjährung wird durch die erste anhörung des betroffenen unterbrochen, d.h. durch die anordnung dieser anhörung - musst du also noch nicht gekriegt haben. ab anhörung läuft die frist von vorne.
@holger, @noname:
solltes du nach der tat gleich angehalten und "belehrt" werden, kann aber das schreiben der bußgeldstelle nicht mehr unterbrechen, da die erste anhörung ja bereist vor ort erfolgt ist !


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page