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Hab ich noch ne Chance?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Hab ich noch ne Chance?
By Marcel (217.81.229.26) on Samstag, den 16. März, 2002 - 20:18:

Also, folgendes:

Ich bin ausserorts auf einer Landstraße nachts um 2.00 Uhr, innerhalb eines Geschwindigkeits-trichters (100-70-50) mit Tempo 87 bei erlaubter Geschwindigkeit von 50 km/h geblitzt worden.

Abzüglich einer Toleranz von 3 km/h bedeutet dies eine Übertretung von 34 km/h.

Das Foto ist "verhältnismäßig" gut getroffen.

Der Wagen ist auf meinen STIEFVATER zugelassen. Das heisst: Er ist mit meiner Mama, die zum zweiten Mal geheiratet hat, verheiratet. Wie sieht es dann mit dem Zeugnisverweigerungsrecht aus?

Kann mir jemand helfen. Denn ich befinde mich noch in der Probezeit und kann mir ein Fahrverbot bei meinem Job eigentlich nicht erlauben.


Vielen Dank schon einmal im Voraus!


M a r c e l W e w e r

By farendil (217.85.236.234) on Sonntag, den 17. März, 2002 - 00:04:

was ist bis jetzt passiert, welche schreiben gingen an wen. wer wurde beschuldigt?
wie war das foto dabei? angeheftet, reingelegt oder aufgedruckt?

wohnst du an gleicher adresse wie der halter?

By Marcel (217.81.229.26) on Sonntag, den 17. März, 2002 - 02:03:

Der Anhörungsbogen ging an meinen Stiefvater, der an der selben Anschrift wie ich wohne. Er wurde beschuldigt. Das Foto war dem Schreiben eingefügt, d.h. auf das Schreiben (Anhörungsbogen) aufgedruckt, nicht angeheftet und nicht reingelegt.

Danke

M a r c e l

By mkaub (172.176.43.134) on Sonntag, den 17. März, 2002 - 03:14:

Wenn du sonst noch keine Punkte in Flensburg hast
komt auf dich 75 ,- EUR Bußgeld (zzgl. 18,- EUR Bearbeitungsgebühr)und 3 Punkte in Flensburg zu .
Dies Stellt ein Tatbestand des Kataloges B Des Bussgeldkataloges dar und zieht ausserdem die verlaengerung der Probezeit und 2 Jahre und die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich (Also erstmal kein Fahrverbot).
Dein Siefvater , du ,dein Bruder und deine Mutter habt alle laut § 52 StPO ein Zeugnissverweigerungrecht . Davon gebrauch zu machen darf weder positiv noch nagativgewertet werden .
Ich wuerde erstmal versuchen mit deinem Stiefvater zu reden , ob er bereit ist , die 3 Punkte auf sich zu nehmen.Das koennte klappen wenn die Behoerde nicht von sich aus bemerkt , dass es dein Stiefvater (anhand des Wahrscheinlich hoeheren Alters) nicht gewesen sein kann .

By Marcel (217.81.229.26) on Sonntag, den 17. März, 2002 - 11:26:

Schon einmal vorweg vielen Dank für Eure Postings.

@ mkaub: Bist Du Dir sicher, dass auch der neue Mann meiner Mutter, mit dem ich ja - so gesehen - nicht verwandt bin, ein Zeugnisverweigerungsrecht hat? Er sagt nämlich, dass dies nur bei verwandtschaft 1. Grades der Fall sei, was darunter seiner Meinung nach nicht der Fall sei.

Die Sache mit dem "Punkte übernehmen" ist mir auch durch den Kopf geschossen. Zumal das Foto nicht so gut ist, um von diesem aus deutliche Rückschlüsse auf das Alter zuzulassen.

Außerdem habe ich mal gehört, dass sich Behörden beim Einwohnermeldeamt die Fotos von den Personlausweisanträgen zukommen lassen, um sie zu vergleichen. Stimmt das? Denn mein Foto auf dem Personalausweis ist mit meinem jetzigen Aussehen nicht mehr zu vergleichen und ich bezweifle, dass ich anhand des Fotos eindeutig identifiziert werden könnte.


Marcel

By Greatblackbird (145.254.147.150) on Sonntag, den 17. März, 2002 - 11:46:

@Marcel

Wenn das Foto nicht so gut ist, dann soll Dein Stiefvater auf dem A-Bogen ankreuzen, daß er den Verstoß zugibt. Dann ist der Amtsschimmel erstmal beruhigt und es wird ein Bußgeldbescheid gegen Deinen Stiefvater erlassen. Für Dich läuft die Verjährung weiter und Dein Ziel ist es jetzt erstmal, Zeit zu gewinnen. Nach etwa 2 Wochen legt Dein Stiefvater Einspruch gegen den BG ein. Irgendwann sind die 3 Monate für Dich rum. Dann braucht Dein Stieffater nur noch schreiben, daß er sich geirrt hat und gibt Dich als verantwortlichen Fahrer an. Das kannst Du jetzt ruhig zugeben. Für Dich ist es jetzt verjährt und gegen Deinen Stiefvater wird das Verfahren eingestellt.

Die Fotos können durchaus mit dem EMA verglichen werden.
Selbst wenn sich dein Stiefvater auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen könnte, sollte er das nicht tun. Dann schränkt er den Kreis der in Frage kommenden Personen schonmal ein und man kommt viel schneller auf Dich. Als Betroffener kann er so oder so die Aussage verweigern.

By mkaub (172.178.55.117) on Sonntag, den 17. März, 2002 - 15:00:

@GreatBlackBird

Ist das nicht die Alberto Methode ?

@Marcel
§ 52 absatz 1 Ziff 3 :

wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

Was jetzt hier eine Grade oder eine Seitenline ist weiss ich nicht
Wichtig ist aber folgednes : Das ganze gilt ja nur fuer Gerichtverhandlungen , sollte es denn soweit kommen.
Den Bussgeldbehoerden brauchts du oder dein Siefvater garnichts anzugeben . Was wollen die denn machen ? Nur vor Gericht ist eine nichtberechtigte Aussageverweigerung Stafbar .

Wenn dein Passbild sich so stark von deinem jetzigen aussehen unterschiedet koennte dein Stiefvater bahaupten , er hat das Fahrzeug verliehen , und von dort aus wurde es weiterverliehen etc. Bei einem Passbildabgleich koenntest du dann glueck dass man wegen deines dem Passbild sehr unterschiedlichen Aussehens nicht auf dich kommt . Dann wuerde dein Stiefvater jedoch ein Fahretnbuch fuehren muessen .
Wenn die Methode , die GreatBlackBird beschrieben hat auch wirklich funktioniert ist diese dann auch die Beste Loesung

By Rennfahrer (217.228.173.26) on Sonntag, den 17. März, 2002 - 15:06:

@Greatlackbird

Wieso soll denn der Vater, auch wenn es schon verjaehrt ist, ihn angeben? Es reicht doch vollkommen, wenn er denen sagt, dass er sich nach 3 Monaten beim besten WIllen nicht mehr daran erinnern kann, wer gefahren ist .. ?!

By Greatblackbird (145.254.146.63) on Sonntag, den 17. März, 2002 - 15:54:

@mkaub

Nein, bei der Alberto-Methode wird das Verfahren umgelenkt, wenn der Fahrer bereits ermittelt wurde. Hier wurde der Fahrer noch nicht ermittelt, die Behörde ermittelt also bereits gegen einen falschen Fahrer.

@Rennfahrer

Wenn er ihn nicht angibt, dann wird die Behörde vom Amtsgericht in einer Hauptverhandlung prüfen lassen, ob der Stiefvater wirklich nicht auf dem Foto ist. Sollte nun doch eine erhebliche Ähnlichkeit vorhanden sein, würde der Richter den Stiefvater zu Unrecht verurteilen und gegen dieses Urteil kann man dann nicht mehr vorgehen. Ansonsten hast Du natürlich Recht.

By Multa (172.177.130.185) on Sonntag, den 17. März, 2002 - 20:58:

@mkaub:
Was ist für dich eine nicht berechtigte Aussageverweigerung? Jeder, der in deinem Auszug genannt ist, braucht nichts zu sagen!

By Marcel (217.225.220.24) on Montag, den 18. März, 2002 - 15:17:

@Greatblackbird

Deine Idee hört sich ja ganz gut an. Aber nehmen wir mal an, dass mein Stiefvater zunächst den Verstoß zugibt und 2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch einlegt. Kann es dann nicht vor Ablauf der 3 Monate zu einer Gerichtsverhandlung kommen?

Oder hab ich das falsch verstanden???

VLG
M a r c e l


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