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DRINGEND!! Entfernung zur Geschw.-Beschränkung?!?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: DRINGEND!! Entfernung zur Geschw.-Beschränkung?!?
By Mr Aufbauseminar (62.226.101.160) on Freitag, den 3. November, 2000 - 22:17:

Ich nehme gerade an einer Nachschulung teil. Habe noch zwei Termine zu absolvieren und habe heute eure Website indirekt eingebracht. Und zwar hatte ich mit dem Seminarleiter eine Diskusion über die "ENTFERNUNG ZUR GESCHWINDIKEITSBESCHRÄNKUNG" beim "blitzen". Er sagt, dass es keine Vorschrift ist, 150m Abstand einzuhalten, sondern dass die Polizei diesen Abstand nur einhalten SOLL. Sie können sich also auch 3m hinter dem Geschwind.-gebenden Schild stehen. Jetzt brauche ich dazu genaue Angaben, weil ich auch diese 150m immer bei meiner Fahrweise einkalkuliere. Ich brauche genaue LINKS oder AUSZÜGE von Gesetzestexten in denen steht,ob es Vorschrift ist oder freiwillig.

Wenn es geht bis spätestens morgen früh (nächste Einheit) oder allerspätestens am Freitag, den 10.11.(letzte Einheit) Bitte mailen!!

By Alberto (212.185.252.140) on Samstag, den 4. November, 2000 - 11:03:

Da hat er leider recht. Es gilt als "Empfehlung". Ist aber 3 m hinter dem Ortsschild eine sog. "Gefahrenstelle", dann können sie sich dort hinstellen. leider.

By michael (62.158.211.108) on Samstag, den 4. November, 2000 - 11:43:

@Mr.Aufbauseminar:

Schau' mal in unsere Rubrik "Recht" - links im Menü findest du die Richtlinien der einzelnen Bundesländer, in denen die Abstände zwischen Meßstelle und Geschw.-Begrenzung festgehalten ist.

In der Tat ist es so, daß es sich um "Soll"-Vorschriften handelt. Das Meßpersonal kann z.B. bei Gefahrenstellen durchaus davon abweichen.

By Mr Aufbauseminar (62.158.100.220) on Sonntag, den 5. November, 2000 - 12:47:

@michael:

Da habe ich auch schon geguckt, aber da steht ja nicht, ob die Polizei sich exakt danach richten muss.

Danke

By farendil (213.20.177.100) on Sonntag, den 5. November, 2000 - 16:33:

also, soweit ich weiss, ist es in den meisten bundesländern so, daß sich polizei und ordnungsamt daran halten müssen, es sei denn, es handelt sich um eine gefahrenstelle.

tun sie das nicht, so wird der richter eine höhere toleranz festlegen.

By michael (213.21.11.105) on Montag, den 6. November, 2000 - 12:28:

@farendil:

Meines Wissens ist es so, daß Polizei und Ordnungsämter im Falle einer Unterschreitung des Soll-Abstandes schriftlich begründen müssen, weshalb von den Richtlinien abgewichen wurde.
Für einen dahingehenden Einspruch gibt's in unserer Download-Rubrik ein entsprechendes Musterschreiben.

By Micha (141.18.212.35) on Montag, den 6. November, 2000 - 14:35:

Jaja, die 150 m habe ich früher auch immer einkalkuliert. Bei mir in der Nähe gibt es so ´ne Ortschaft namens Kemnaten, die ist gar keine 300 m lang, also ist da immer jeder durchgeprescht (Bolzengrade und nur 1 Bauernhof und ´ne Wirtschaft). Bis dann letzten Sommer ´ne Kollegin den Führerschein weggekriegt hat.

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 8. November, 2000 - 16:55:

Ortsschild meint für mich eigentlich immer nur,daß man auf verdächtige Infrastruktur (mit oder ohne "Eckensteher")aufpassen muß. Wie die denn nun aussieht zeigt dies Web-Site ja nun erstklassig. Auf die 150 m solltest Du dich genau so verlassen wie auf die Wettervorhersage!


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