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3 Vergehen in der Probezeit

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: 3 Vergehen in der Probezeit
By Alex (193.159.24.250) on Freitag, den 15. März, 2002 - 18:41:

hallo,

also, ich habe seit sommer 2000 meinen Führerschein, und bin daher noch in der probezeit!

Im Frühling 2001 hatte ich mir auf grund eines unfalls 2 Punkte eingefangen, was eine Nachschulung zur Folge hatte. Diese hab ich auch gleich gemacht.
nun wurde ich vor ca 5 Wochen in einer 70 Zone mit 110 geblitzt. leider...
naja, der Bußgeldbescheid kam auch vor einer Woche. Aber es war noch kein hinweis auf eine freiwillige Teilnahme an einem seminar die rede, welches ich in einer Frist von 2 Monaten machen könnte, um 2 punkte abzubauen.

so, nun wurde ich leider gestern wieder auf einer Landstraße mit ca 135 geblitzt.

was kommt jetzt auf mich zu?
ich hab oft gelesen, dass ich erst eine Sperre von 3 Monaten bekomme, wenn ich nach Ablauf der Frist von 2 Monaten, die ich nach dem 2ten Vergehen bekommen habe, wieder auffällig werde?
stimmt das? Wäre bei mir ja nicht der fall...

und was könnte passieren, wenn ich jetzt um Beispiel vor Ablauf der Frist ein 4tes mal geblitzt werde?

danke schonmal an alle, die mir hilfreiche Informationen geben.
bitte keine Moralgeschichten....ich weiss selber, dass ich schuld an dem Schlammasel bin..

mfg alex

By K.S. (80.135.180.90) on Freitag, den 15. März, 2002 - 21:02:

Ganz einfach,

schon wegen dem zweiten Verstoß wirst Du wahrscheinlich zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung müssen, wenn ich richtig informiert bin. Das kann auch mal länger dauern als 5 Wochen, bis das Schreiben bei Dir eintrifft.

Du hast dann 2 Monate Zeit, diese Untersuchung machen zu lassen. Solltest Du auch, denn das gibt 2 Punkte Rabatt.

Der dritte Verstoß bleibt unbeachtet, WENN Du an dieser Untersuchung teilnimmst, da dieser in der 2 monatigen Frist geschehen ist. Machst Du diese Untersuchung NICHT, wird Dein Führerschein auf Grund des dritten Vergehens eingezogen.

Wenn ich falsch liege, bitte ich um Aufklärung.

Cheers
K.S.

By Alex (193.159.24.157) on Freitag, den 15. März, 2002 - 22:37:

hallo

also, die MPU nach dem 2ten vergehen ist freiwillig! das weiss ich schonmal
ich werde auch nicht dadran teilnehmen.

Meine frage ist nur, ob ich jetzt den Führerschein nach dem 3ten vergehen sofort abgeben muss, oder nicht, weil der Verstoss ja nicht NACH dieser 2 monate-frist liegt, die mir nach meinem 2ten Vergehen gegeben wurde!

theoretisch würds da nur punkte geben, und 1 monat fahrverbot, wegen 2 mal erwischt in einem jahr!

stimmt dass so mit der Regelung, oder nicht?

mfg Alex

By farendil (217.235.55.202) on Samstag, den 16. März, 2002 - 01:49:

@ks: Wenn ich falsch liege, bitte ich um Aufklärung. wenn du mich darum bittest....

also, ich erkläre es für diese und nächste woche zum letzten mal (leute, wa smeint ihr, wozu die suchfunktion da ist????):

bei ersten verstoß gibt es eine nachschulung sowie die probezeitverlängerung AUF 4 jahre.

beim zweiten verstoß NACH DER NACHSCHULUNG folgt nach dessen RECHTSKRAFT irgendwann eine EMPFEHLUNG innerhalb von 3 monaten an einer verkehrspsycholog BERATUNG teilzunehmen.

beim dritten verstoß 3 AB 3 monate nach ZUGANG der empfehlung (unabhängig, ob teilgenommen oder nicht) ist der FS weg.
neuerteilung i.d.r. nur nach mpu.


alle weiteren verstöße ZWISCHEN den einzelnen fristen werden nicht gezählt.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Samstag, den 16. März, 2002 - 02:23:

die mir hilfreiche Informationen geben.
Brille anschaffen ,da kann man die zahlen auf der tachoscheibe besser erkennen!
Hey,er fragte nach hilfreichen Informationen!!

By Alex (62.226.251.57) on Samstag, den 16. März, 2002 - 11:54:

hehe, billy jup....

@farendil

danke, das wollte ich nur hören.
ich hatte schon gesucht, wurde aber auf grund mehreren falschen aussagen wie z.B von K.S. immerwieder verunsichert.

mfg Alex

By K.S. (80.135.181.229) on Samstag, den 16. März, 2002 - 14:45:

Seltsam, ich hab es mehr oder weniger wörtlich aus dem aktuellen Bußgeldkatalog des ADAC-Verlages abgeschrieben.

Hier ist ein Copy/Paste aus radarfalle.de

Diese Beratung ist freiwillig, wird aber wärmstens empfohlen, da sie zweierlei Vorteile mit sich bringt: Erstens wird ein Punkterabatt von 2 Punkten gewährt und zweitens bleiben Verstöße, die der Kandidat innerhalb der 2-Monats-Frist begangen hat, unberücksichtigt und führen nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Entzug der Fahrerlaubnis:
Nimmt der auffällig gewordene Führerscheinneuling nicht an der Nachschulung teil, oder begeht er innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung und Information zur verkehrspsychologischen Beratung einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, so wird im die Fahrerlaubnis entzogen. Er muß dann die theoretische und praktische Führerscheinprüfung der beantragten Klasse wiederholen.

By farendil (217.235.55.202) on Samstag, den 16. März, 2002 - 15:23:

k.s.: die sache mit dem 2 punkte rabatt stimmt schon. ansonsten sit es aber so, daß - egal ob man teilnimmt oder nicht, die verstöße innerhalb dieser zeit, in der diese beratung empfohlen ist, unberücksichtigt bleiben.


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