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Zeitraum Anhörung - Bußgeld - Verhandlung bei Fahrverbot?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Zeitraum Anhörung - Bußgeld - Verhandlung bei Fahrverbot?
By ZeroGravitY (62.227.117.79) on Freitag, den 3. November, 2000 - 19:11:

Wie ist Eure Erfahrung bei Bußgeldsachen mit Fahrverbot? Wird da wirklich schneller bearbeitet? Wie sind in der Regel die Zeiträume zwischen Verstoß - Anhörung - Bußgeld - Verhandlung? Mich würden mal Praxiswerte interessieren.

Ciao
Amando

By michael (193.159.27.21) on Freitag, den 3. November, 2000 - 20:11:

Naja, die Anhörung sollte im allgemeinen spätestens zwei Wochen nach dem Verstoß erfolgen, da sonst dem Fahrzeughalter bei Nichtnennung des Fahrers kein Fahrtenbuch mehr auferlegt werden kann.

Ansonsten reicht es ja für die Behörde aus, wenn der Schriftverkehr innerhalb der Verjährungsfrist (3 Monate bzw. 6 Monate nach Erlaß eines Bußgeldbescheides) abgewickelt wird.


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