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Unfall mit Personenschaden!!!WICHTIG

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Unfall mit Personenschaden!!!WICHTIG
By MBauerheim (172.179.106.17) on Montag, den 11. März, 2002 - 20:59:

Ich fuhr nachts um 21.00 Uhr es regnete stark und ein Fussgänger lief dunkel gekleidet mit Regenschrim über den Zebrastreifen der leider gut ausgeleuchtet ist.
Hinter mir fuhr einer mit Fernlicht das kann man ihm aber leider nicht nachweisen.

Ich fuhr den Fussgänger über den Haufen und rief die Polizei und einen Krankenwagen.
Der Fussgänger hatte eine Gehirnerschütterung und Prellungen.

Er kam ins KH.
Ich habe mein Führerschein auf Probe und er wurde sofort eingezogen.

Ich machte eine Aussage und wurde wegen "Fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung in der Öffentlichkeit" angezeigt.

Wie lange wird der Führerschein jetzt wegkommen?

Bitte gebt mir bescheid!

By Goose (217.81.244.154) on Montag, den 11. März, 2002 - 23:08:

Fahrlässige KV ist klar, mit der "Gefährdung der öffentlichkeit" meinst Du wahrscheinlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs gem. 315c StGB (Falsches Verhalten an Fußgängerüberweg + Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen + grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten) Das ist ein Regeltatbestand für die Entziehung der Fahrerlaubnis, über die Dauer des Entzuges wird die StA bzw. ein Richter entscheiden (i.d.R. zwischen 6 und 9 Monaten, ist jedoch absolut Einzelfallabhängig)
Wie bist du denn gefahren? Hast Du dich zuvor bereits auffällig Verhalten (Zeugenaussage des Hinterherfahrenden), warst Du zu schnell?

Ach ja, Aussagen wie "war leider gut ausgeleuchtet" erwecken in mir immer den Eindruck, daß man seinen Fehler noch nicht so richtig einsieht.
Betrachten wir es von der Seite: du mußt jetzt Bus fahren, der Fußgänger hat Glück, daß er nicht Rollstuhl fahren muß.

Gruß
Goose

By Leo (193.194.7.77) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 08:15:

Danke Goose,
dem ist nichts mehr hinzuzufügen

Leo

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 09:26:

@mbauerheim

Vor Allem möchte ich dir ein Komplimennt machen, dass du richtig und überlegt in dieser Situation gehandelt hast und Rettungswagen und Polizei gerufen hast. So Mancher in der Situation -zumal als "Einsteiger" mit Probelizenz, reagiert in Panik und haut ab und macht dadurch alles noch schlimmer.
Es empfielt sich hier eigentlich einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht (sind meist auch F.-Anw- für Strafrecht) zu nehmen um die Folgen zu minimieren. Was sich auch vor Gericht häufig gut macht, ist wenn du den "Flachgelegten" im Krankenhaus mal besuchst und zusiehst, das du ein gutes Verhälnis zu ihm aufbaust. Vielleicht hat er dann ein bischen Verständnis für dich. Dessen Aussagen später vor Gericht sind dann ja nicht unwichtig bei der Urteilsfindung.
So ein Besuch ist vorher zwar ein harter Gang (hinterher war´s meist garnicht so schlimm), aber für eine gefestigte Persönlichkeit muss sowas auch machbar sein.
Ich drücke dir die Daumen.
Ausserdem möchte ich die mal sehen, die behaupten "mir kann sowas nicht passieren"


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