Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Beschlagnahme von Radarwarnern

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Warn- & Störtechnik: Beschlagnahme von Radarwarnern
By Luise (62.226.74.182) on Montag, den 11. März, 2002 - 20:34:

Ist nach den nun gültigen Bestimmungen eine Beschlagnahme der "betriebsbereit mitgeführten techn. Geräte ..." überhaupt möglich? Wenn ja, nach welcher Bestimmung? Auf jedenfall müsste dann aber auch hinterher eine Herausgabe erfolgen müssen?
Was meint ihr?

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 12:15:

Die Beschlagnahme wird nach den Polizeigesetzten der Länder ermöglicht.

Die Regeln sind je Bundesland sehr unterschiedlich, aber die Auslegung, daß Geräte
eingezogen werden dürfen ist an den Haaren herbeigezogen.
Bedauerlicherweise haben einige Gericht dies positiv beschieden (Bayern vorn!).

Das Problem ist:
wenn da ein grünes Männchen dein Gerät kassieren will und davon überzeugt ist, dass er Recht hat,
hast du keine Chance, denn er wird das notfalls mit Gewalt und Schusswaffengebrauch durchsetzten.

Im Nachhinein auf Herausgabe klagen kannst du,
aber die Chance ist nicht sehr gross, da die Richter "solche" Geräte auch nicht gerne sehen.

Die Begründung ist regelmässig die, daß solche Geräte NUR zum vorsätzlichen Rasen benötigt werden und daher zum Schutz der Bevölkerung einzuziehen sind. (oder ähnicher dummer Spruch)

By Luise (62.158.129.31) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 17:19:

Dieser vorgehensweise ist mir bekannt und auch schon selbst passiert. Von einer Klageerhebung habe ich aber damals abgesehen.

Heute könnte dies aber Grundsätzlich anders sein. Da es nun lt. STVO den eindeutigen § gibt, dürfte doch eine Klage auf Herrausgabe mehr Erfolg haben.
Ist ja bei anderen Dingen, deren Benutzung lt. STVO verboten ist auch so.

Das bedeutet z.B. bei Festeinbau einen Mängelschein und nicht die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Damit verbunden muss dann eine Neuvorstellung ohne verbotene Einbauten sein. Die Einbauten selbst bleiben ja mein uneingeschränktes Eigentum. Oder ist jemand anderer Meinung?

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 17:37:

Ich würde das zwar genauso sehen, glaube aber
nicht daß die Wegelagerer auf die Beschlagnahme
verzichten werden - schliesslich gibt es ja
Urteile nach denen Sie das dürfen.

Es muss wohl erst ein Urteil von einem
Bundesgericht geben, bis diese Praxis aufhört.

Bis dahin das 11. Gebot beachten!

By Multa (217.184.26.234) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 19:25:

Laut Gesetz dürfen die Geräte eingezogen werden! Da braucht es keine Urteile! Das betriebsbereite Mitführen eines dafür geeigneten Gerätes wird mit einem Bußgeld von 75€ und 4Okt. in Flensburg bestraft! Das Gerät wird beschlagnahmt und in einigen Ländern vernichtet. Das Gerät wirst Du nie wieder bekommen! Sonst wäre es ja sinnlos!

By S.Gonzales (193.194.7.77) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 09:59:

@ Luise
Vergiss es.
Wenn du die falsche Reifengroesse fährst , kann der Reifen auf einem anderen PKW zugelassen sein.
Wenn du einen nicht zugelassenen Frontspoiler oder Lichter hast, kann es ebenso sein, aber !!!!

Egal wo Du das Radarwar-Störgerät verwenden willst es bleibt verboten (....alleiniger Zweck zu stören, die Geschw. zu übertreten), so wird auch von der Gerichten argumentiert.

Ist irgendwie auch logisch, oder ?

Gruss

S.G

By farendil (217.225.245.220) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 11:24:

@multa: Laut Gesetz dürfen die Geräte eingezogen werden! Da braucht es keine Urteile!}
laut stvo darf nur das mitführen bestraft werden, von einziehen ist nciht die rede!

Da braucht es keine Urteile!
ach, bist du etwa für willkür anstatt ermächtigungsgrundlagen?


Das betriebsbereite Mitführen eines dafür geeigneten Gerätes wird mit einem Bußgeld von 75€ und 4Okt. in Flensburg bestraft!
abgesehen davon, daß die punktegröße nicht so ganz stimmt *g* :
es gibt DIESE eine spezielle regelung für radarwarner. also sozusagen eine lex radarwarner.
und in dieser steht nichts von einziehung, vernichtung etc!


Sonst wäre es ja sinnlos!
ach multa, was glaubst du denn, was alles sinnlos ist! ich fang hier mal nicht mit beispielen an...:-)


--------------

wie gesagt, hier sind neue urteile fällig.

es erscheint schon sehr logisch, wenn es eine extra regelung für radarwarner gibt, daß dann nur diese angewendet wird.
nicht umsonst wurde eine extra harte strafe gewählt (4 punkte ist die höchstpunktzahl für einzelne verstöße - ausnahmen bilden nur straftaten - die gibt es sonst nur für potentiell gefährliche aktionen)

im übrigen stellt telefonieren (laut gesetz) auch eine gefährdung dar. eingezogen werden die geräte trotzdem nicht
(will hier niemanden auf dumme gedanken bringen *g*)

außerdem dient das bisherige einziehen dem gleichen zwecke, den die strafe hat:
-die wiederholung der tat vermeiden.
und da muß hier das mildeste möglich mittel angewendet werden.

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 13:24:

@multa

wie wäre es mit Gehirn einschalten bevor du postest ?
*andenkopfgreif*

Immer dieser unqualifizierte Mist - geht einem echt auf den Wecker!
Jeder darf sich mal verhauen - aber du machst das dauernd!
Habe letztens noch farendil gerügt, weil er immer
auf dir rumhackt; muss aber langsam feststellen,
daß er das zu Recht tut.

By Álberto (62.158.210.98) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 14:36:

Das mit dem Beschlagnahmen würde ich auch gerne endlich mal erleben...
Jetzt fahre ich schon exakt 14 Tage verbotenerweise mit einem Radarwarner - gut sichtbar auf dem Armaturenbrett herum - und nichts geschieht!

Ich habe mich sogar, als ich einen Polizeiwagen an der Tankstelle sah - direkt daneben gestellt - und auch getankt.
Der Beamte hat nur gelangweilt herübergeschaut - aber nichts unternommen.

Hoffentlich schaffe ich es noch bis Ostern, daß wenigstens einer auf mein Gerät scharf ist - denn ich habe mir damit viel Mühe gegeben......

Die ganze Elektronik rausgebaut - das Gewicht wieder aufgefüllt - den Rest mit Toilettenpaper verstopft, damit es nicht klappert - extra ein normales Telefonkabel mit eingebaut - das hängt jetzt einfach runter.

Also - ich warte......

Auf geht´s - beim Schichtl!

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 16:15:

@Alberto

ich glaube fast, jedes grüne Männchen in D ist
bereits von deiner Falle gewarnt *grins*

Lässt das den Schluss zu, daß wir jetzt alle gefahrlos...

By Alberto (62.158.213.166) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 17:07:

Ja, aber die kennen doch gar nicht mein Auto und mein Kennzeichen.... das ist anonym auf die Firma zugelassen.

Ich glaube kaum, daß unser Polizist von meinem Jaguar die Nummer weiß, obwohl er demnächst im Nachbarkreis Ludwigsburg arbeiten wird.

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 17:40:

*grins*

Deshalb wird in absehbarer Zeit vorsichtshalber
kein offensichtlich erkennbarer Warner mehr
kontrolliert ...

By Luise (62.156.34.89) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 20:29:

Also das ich bei Benutzung eines Radarwarner o. Ä. eine Gesetzesübertretung begehe ist ja jetzt klar geregelt. Dafür ist ein Strafmaß festgelegt. Eine Beschlagnahme vor Ort sehe ich jetzt aber nach dieser eindeutigen Regelung kritisch, denn wie schon gesagt, davon steht da nix. Möglich ist ja alles, nur das Teil bleibt ja mein Eigentum und ich darf es ja besitzen. Wozu ist meine private Angelegenheit. (meistens benutze ich es um meinen Radar-Türöffner bei Störungen auf Funktion zu testen :-))
Eine Klage auf Herrausgabe sollte daher doch nun bessere Chancen haben.
Bisher war die Beschlagnahme wegen nicht geregelter Zustände das einzige Schlupfloch der Behörden nach Änderung des TKG.

Bei Waffen ist das sicher anders, da ist im WG glaub ich eine Beschlagnahme vorgesehen. Wie ist das z.B. bei unerlaubten Scannern? Wenn man damit erwischt wird? Kennt sich damit jemand aus?

By S.Gonzales (193.194.7.77) on Freitag, den 15. März, 2002 - 15:09:

@ farendil
Ich kann Dein Arguemt gut verstehen "laut stvo darf nur das mitführen bestraft werden, von einziehen ist nicht die rede" leider sieht es aber doch in der Praxis anderst aus. Es steht zwar nicht in dem geänderten Gestsez (StVo), dass die Dinger einzubehalten sind, aber behalten Sie sie nun ein oder nicht.

@ officer
Wie viele Radarwarner habt Ihr schon wieder zurückgeben müssen ???

@ farendil und @ daniel
haben Sie Dir schon mal einen im Auto angebrachten Radarwarner beschlagnahmt ???
Oder einen Laserstörer ???
Hast Du Ihn wiederbekommen ???


"im übrigen stellt telefonieren (laut Gesetz) auch eine Gefährdung dar. eingezogen werden die geräte trotzdem nicht"

Stimmt, aber wird es auch mit 75 Euro betraft ???
oder eher mit 38 EURO (75 DM) ??

ist das Handy nur zum "Blödsinn machen" also im Auto telefonieren geeignet oder kann man es auch auf der Parkbank gefahrlos und ohne irgendwie zu gefährden tun ?

Radarwarner haben hald nur einen Zweck, vor Radar zu warnen und das sehen die Richter als Grund das Ding einzubehalten und vernichten zu lassen.

Ihr seit hier doch alle gut informiert.
Ich wäre wirklich sehr ernsthaft an einem Bsp. interessiert, in welchem jemand das Gerät wieder bekommen hat (rausgeklagt hat).
Gerne auch mit Aktenzeichen und Gericht und allem.

Das Fänden sicher auch unsere Verkäufer interessant, oder ?

.....wenn Ihnen jemand das Gerät wegnimmt, verweisen Sie auf diese Urteil, dann bekommen sie es sicher wieder. Wäre doch ne tolle Info, oder ??


Gruss S.G.

By Daniel (195.243.131.130) on Freitag, den 15. März, 2002 - 16:07:

@S.G.
eingezogen - ja
wiederbekommen - nein

So ein Urteil hätte ich direkt im Auto dabei!

By farendil (217.235.55.202) on Samstag, den 16. März, 2002 - 01:41:

@sg: Stimmt, aber wird es auch mit 75 Euro betraft ???
oder eher mit 38 EURO (75 DM) ??

weder noch. mit 35€!
ist aber auch egal.

haben Sie Dir schon mal einen im Auto angebrachten Radarwarner beschlagnahmt ???
nö!


Ich wäre wirklich sehr ernsthaft an einem Bsp. interessiert, in welchem jemand das Gerät wieder bekommen hat (rausgeklagt hat).
sag mal, hast du meine beitrag nicht gelesen????
es geht mir darum, daß JETZT, wo es ein lex radarwarner gibt, eine (doppel)bestrafung nach anderen gesetzen nicht recht- und verhältnismäßig sein könnte.

nur leider kann es noch gar keine urteile dazu geben! die radarwarner sind ja erst seit 01.03. verboten....

also kann noch niemand genau sagen, wie es damit jetzt ausdsieht!

By Luise (62.156.34.42) on Samstag, den 16. März, 2002 - 12:32:

@Farendil
Danke, die Jungs hatten´s offensichtlich immer noch nicht begriffen.

Übrigens dürfte man bei guter Überlegung auch um die 4 Punkte rumkommen: Festeinbau und Fahrer nicht Halter!

By Daniel (62.153.75.210) on Montag, den 18. März, 2002 - 12:32:

@Luise
Das mit dem Festeinbau wäre evtl. eine Chance.
Der Fahrer müsste aber schon "ahnungslos" sein ;-)

Mal sehen, was die Gerichte in Zukunft von sich geben.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 16:07:

Was denn, wenn - wie ich gestern - bei meiner Freundin als Beifahrer mitfahre (wir testen immer noch den V1) und das Gerät in meiner Hand halte und nach vorne richte, also betreibe?

Meine Freundin ist Halterin und Fahrerin, ein betriebsbereites Gerät führe aber ich mit, darauf bestehe ich sogar, daß das meines ist.

Kann einen jemand für die Benutzung eines Radarwarners als passiver BEIFAHRER bestrafen (auch im Bus/Taxi möglich, wird der Fahrer dann Punkte bekommen?)? Wenn ja dann wen von beiden???

Interessantes Szenario, ich denke, da hätte sie mit ihrer Formulierung des Lex Radarwarner einen Fall ausgelassen und es dürfte nicht einmal eine Bestrafung geben.

Wie seht Ihr das?

By S. Gonzales (193.194.7.77) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 11:18:

@ pferdestehler.

Dran ist der Fahrzeuglenker.
Er hat den Führerschein zu haben, den KFZ Schein dabei zu haben und muss darauf achten dass keiner in seinem Auto Blödsinn macht.
Helfen würde der Warner ja auch Ihm und nicht Dir auf dem Beifahrersitz.

Grundsätzlich hat der Fahrzeugführer in seinem KFZ für "Ordnung" zu sorgen.

Gruss

S.G.

By farendil (217.235.53.136) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 12:08:

@sg: so einfach ist das nicht.
bei der gurtpflicht ist es (bei erwachsenen) so, daß du sie darauf hinweisen mußt, daß sie sich anzuschnallen haben. tun sie das nciht, ist es ihre sache.

genau so dürfte/könnte es mit dem radarwarner aussehen. da der betrieb keine gefahr heraufbeschwört (anders als z.b. sichtbehinderung des fahrers) - wieso sollte sich der fharer um sowas kümmern? außerdem kann ers chlcht eine vollbremsung hinlegen, wenn er sieht, daß der beifahrer damit anfängt zu hantieren.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 14:35:

@S.G. Also rein nach dem Gesetzestext geht es um den Führer des Fahrzeuges, der solch ein Gerät nicht betriebsbereit mitführen darf.
a) muß meine Freundin von der Regelung nichts wissen
b) kann ich den Ton ausschalten und das Display von ihr weghalten, so daß sie keinerlei Einfluß bekommt
c) müßten dann auch Brillen, Ferngläser und was weiß ich noch verboten werden, denn DAS ZUMEIST in der Stadt frühzeitige SEHEN des Radarwarners und eine dementsprechende Bremsung ist ja dann auch unerwünscht. Man ist quasi selbst eine Vereitelung der Verkehrsüberwachung, indem man die Fahrzeuge kennt und auf den Straßenrand achtet.

Ich denke, daß könnte einen interessanten Fall geben. Ansonsten ist Lex Radarwarner mal wieder der übliche deutsche Behördenschwachsinn, wie gewohnt. Was ist mit CB-Funkgeräten (mittlerweile kaum noch gebraucht)? Man einigt sich auf einen Kanal (9 ist Notfall, 10 Radar...) und warnt bei Entdeckung einer Radarfalle alle erreichbaren anderen mit CB ausgestatteten Fahrzeuge. VERBOTEN müßte es werden. Was ist mit den Radiosendern, die (kann ich bestätigen durch eigene Meldungen per Telefon) permanent bestrebt sind, zuverlässig alle Fallen anzusagen. VERBOTEN müßten sie werden.

Alles total unlogisch, riesiger Quatsch und Dumpfsinn. Kenne hier in Berlin einen bekannten Radiomoderator, der immer die Blitzer durchgibt. Früher hatte die Polizei ein Abkommen mit den Sendern: Wir geben Euch ein paar Stellen, dafür dürft ihr folgende NICHT durchgeben. Das wurde eine Weile auch so gehandhabt. Mittlerweile bezieht dieser und ein Konkurrenzsender seine Daten nicht mehr von der Polizei sondern NUR noch aus anderen Quellen, unter anderem von mir und anderen Privatleuten. Mit hoher Trefferquote. Die "Enten" filtern sie erfolgreich raus...

Und letztlich: Der Zwang (siehe anderen Thread) zu Mindesteinnahmen der Polizei macht es vollkommen absurd. Sicherheit? Unwichtig. GELD!!! Sie wollen uns erwischen, sie müssen uns erwischen, sonst erwischt es sie. Und wenn wir alle nichts mehr falsch machen, dann fällt ihnen garantiert was Neues ein...

By S. Gonzales (193.194.7.77) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 14:38:

@ farendil.
Also erzähl sowas nicht farendil.
Du bist als KFZ Lenker definitiv dafür verantwortlich wer in Deiner Karre mitfährt.
Das mit dem Gurt ist richtig, aber beim Warner hat ja der Fahrer was davon.

Im übrigen zählt nicht wie das jetzt "Haarspaltermässig" zu sehen sein könnte, sonder wie der Richter das sieht.
Und was glaubst Du was der sagt, wenn Du erzählst das ein Dir in seinen Handlungen angeblich völlig entfremdeter Beifahrer sowas tut ????

Der Richter sagt: "Das ist ne Schutzbehauptung" und dann wars das. Dann ist der Fahrer definitiv dran.
Die Richter lassen sich doch auch nicht veräppeln.
Stell Dir mal vor Du wärst einer !!


Gruss


S.G.

By farendil (217.235.53.136) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 15:42:

@sg: ich sagte nicht, daß es definitiv so sein muß. hier ist der stein noch ungeschliffen, urteile liegen noch nicht vor.

Du bist als KFZ Lenker definitiv dafür verantwortlich wer in Deiner Karre mitfährt.
wer mitfährt, aber nicht für alles, was die bei- und mitfahrer tun...

Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen...
so der gesetzestext.
ich will nicht unken, aber hier gibt es nun mal verschiedene auslegungsmöglichkeiten. welche dann ständige rechtssprechung wird, entscheidet sich später...


Stell Dir mal vor Du wärst einer !!
stell du dir das mal besser nicht vor - da hätte hier keiner mehr seinen führerschein...
:-)


@pferdestehler:
was soll das ganze denn?

es geht um geräte, die dafür BESTIMMT sind....
und dazu zählt ein funkgerät oder ein feldstecher nun mal nicht, genau so wenige wie ein beifahrer oder ein radio!!!

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 16:06:

Und auch hier wurde vor farendil ein Posting von mir gelöscht. Merkwürdige Dinge geschehen. Ich habe einen Maulkorb bekommen... ME? WE HAVE A PROBLEM...?

@farendil: Na letztlich soll man doch die Kontrollen nicht vereiteln, das ist doch Ausgangspunkt des Verbotes. Warum dann die Duldung von Radiodurchsagen, könnte man gesetzlich untersagen? Genauso bin ich schon Ewigkeiten nicht mehr geblitzt worden, weil entweder an schnellen Vordermann rangehängt mit Abstand (Laser und Radar somit für mich irrelevant) oder entsprechend gefahren, langsam wo nötig, beobachtend und ein wenig schneller wo nicht nötig. Und wenn dann da ein Kombi auftauchte, legte ich jedesmal eine Starkbremsung hin, hat immer gereicht (naja fast). Und diese Starkbremsung ist ebenfalls Vereitelung und zudem Verkehrsgefährdung evtl. hinter mir her fahrender KFZs. Das müßte dann genauso verboten sein und geahndet werden.
Das soll das Ganze: es soll die Unsinnigkeit dieser Regelung deutlich machen.
Und nach der Pressemitteilung der Aussage der GdP von gestern (siehe anderen Thread) ist Prävention nicht das Ziel sondern Erfüllung der Geldeinnahme um jeden Preis. Wer traut da noch einem Polizisten bzw. wie fühlen sie sich dabei, wenn sie so unter Druck gesetzt werden, die Autofahrer im Mindestmaß 190x im Monat überführen zu müssen, damit sie nicht bestraft werden? Schafft das nicht ganz gefährliche Zustände?

Sorry, aber ich weiß langsam nicht mehr, wer hier welche Position bekleidet. Farendil kann ich noch als sehr rational denkenden und diskussionsfähigen Menschen einschätzen, einen "typischen" aber sehr gebildeten Autofahrer. Aber die anderen scheinen mir teilweise aufgrund ihrer bissigen Bemerkungen aus dem grünen Gewerbe zu stammen...

No offense. Hoffentlich bleibt dieses Posting drin... (wäre Löschung Nummer 3)

By farendil (217.235.53.136) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 17:06:

zu den hier auftgetretenen problemen und Fagen habe ich in einem anderen Thread eine Darstellung abgegeben
Bitte dort informieren.
Danke!


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page