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Standheizung und TÜV

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Standheizung und TÜV
By BR232 (62.226.93.37) on Sonntag, den 10. März, 2002 - 20:17:

Hallo!
Ich hoffe ich bin mit meinem Thema hier halbwegs richtig. Am 20.12.01 habe ich mir in mein Auto eine Standheizung einbauen lassen. Ich hab in der Werkstatt gefragt, ob ich dann noch zum TÜV muß, er meinte aber das sei nicht nötig.

Als ich dann durch die Anleitung blätter:

"Der Einbau der Geräte hat nach der Einbauanweisung zu erfolgen. Er ist
a) bei der Typprüfung der Fahrzeuge nach §20 StVZO
b) bei der Einzelprüfung nach §21 StVZO oder
c) bei der Begutachtung nach §19 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für Kraftfahrzeugverkehr, einen Kraftfarzeugsachverständigen oder Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zu überprüfen..."

Auf Seite 19 findet sich dann eine "Abnahmebestätigung nach §19 Absatz 3 StVZO", welcher aber noch nicht ausgefüllt ist. Ich dachte, was soll schon passieren. Nunja, passiert ist auch nix, die Heizung heizt gut und sitzt auch immer noch fest im Auto.

Jetzt muß ich in ein paar Wochen aber zu TÜV und AU. Nun meine Frage: muß ich mit irgendwelchen Strafen rechnen, weil ich schon seit ein paar Monaten eine Standheizung hab, aber noch nicht deswegen beim TÜV war?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen :).

Danke, Dirk

By farendil (217.235.56.252) on Montag, den 11. März, 2002 - 02:27:

@br232: die fuzuis beim tüv sehen sowas in aller regel nicht. probleme bekommst du aber wenn du mal an einen spezialisten in grün-weiß gerätst, der feststellt, daß dein fahrzeug nicht mehr zugelassen ist (im extremfall ist das erlöschen der betriebserlaubnis)

deshalb: laß die standheizung abnehemen! kostet runde 40€ und du bist evtl. vor viel ärger sicher.

an deiner stelle würde ich zur werkstatt gehen, die den einabu vorgenommen hat und die auffordern, das kostenfrei nachzuholen!

By BR232 (62.226.93.15) on Montag, den 11. März, 2002 - 11:18:

Danke für deine Antwort. Wenn das hier so gut klappt kann ich ja gleich noch ein paar Fragen hinterherschicken:

Ist es sinnvoller wegen dem TÜV direkt zu denen zu gehen, oder geht ins einer Werkstatt, wo der TÜV ab und zu mal hinkommt, lockerer zu?

Wenn ich jetzt zum TÜV direkt gehe, zur HU/AU, und den Prüfer dann bittet gleich noch die Standheizung mit abzunehmen wird also nicht viel passieren, außer vielleicht ein "Na das hätten sie aber schon längst mal eintragen lassen sollen".

By farendil (217.235.61.102) on Montag, den 11. März, 2002 - 12:04:

@br232: also mit locker sehen hat das nichts zu tun. eine standheizung ist - sofern der einbau fachgerecht erfolgte - grundsätzlich eintragungsfähig. das sit also keine ermessensentscheidung.


wenn du direkt zum tüv gehst, wird nicht viel passierne, nur ist die frage, ob die es abnehmen dürfen. sondereintragungen darf nämlich nur jeweils eine organisation machen (im norder der TÜV nord, im süden der TÜV süd und im osten die dekra).

abe rich würde zur einbauwerkstatt gehen und die ksotenlose eintragung verlangen - das gehört schließlich dazu!

By BR232 (62.226.92.172) on Montag, den 11. März, 2002 - 21:22:

Wie du merkst bin ich echt nen Neuling. Aber wenn du mir jetzt noch eine Frage beantworten würdest, dann wäre ich wunschlos glücklich.

Ich wohne in Wuppertal und hab mein Auto auch hier zugelassen. Meinen Urlaub ab nächste Woche verbring ich in Potsdam (Land Brandenburg) bei meinen Eltern, da ist auch noch mein Zweitwohnsitz. Ist es möglich mit meinem in Wuppertal zugelassenen Auto zu TÜV und AU in Potsdam zu fahren?

Vielen Dank

By farendil (217.85.239.170) on Montag, den 11. März, 2002 - 23:18:

@br232: ja das ist problemlos möglich.
bei speziellen tunings die im grenzberech (halblegal,ermessensspielraum etc.) sind, setzt oft ein regelrechter tourismus zu bestimmten prüfern ein, die bei der einen oder anderen sache "kulanter" sind.

By Michalive (62.226.52.43) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 22:25:

>@br232: die fuzuis beim tüv sehen sowas in aller
>regel nicht. probleme bekommst du aber wenn du
>mal an einen spezialisten in grün-weiß gerätst,
>der feststellt, daß dein fahrzeug nicht mehr
>zugelassen ist (im extremfall ist das erlöschen
>der betriebserlaubnis)


Betriebserlaubnis...

Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung, daß Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen. Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, soll im Regelfall auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27). Trotzdem: Wer gegen die Eintragungspflicht verstößt, muss mit 10 Mark Verwarnungsgeld rechnen.

Quelle: adac.de

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 08:43:

Alleine für den Fall eines Unfalls, man muss selber garnicht schuld sein, würde ich auf jeden Fall Änderungen vom Serienzustand , auch bei den Reifen, eintragen lassen. Denn die Versicherungen suchen geradezu nach solchen Marginalien um sich um berechtigte Leistungen zu drücken.
Wenn ich was eintragen lassen wollte, würde ich den Werkstatt-Tüv in Anspruch nehmen, da geht sowas problemloser. Aber....es sollte eine Werkstatt sein, die einen guten Ruf bezüglich ihrer Arbeit hat. Denn da kennt der Prüfer deren Arbeitsweise und das ist was anderes, als wenn du als Bastel-Willi da beim TÜV auf dem Hof aufkreuzt.

By Nachtkutscher (62.104.207.66) on Sonntag, den 17. März, 2002 - 02:34:

@br232 & farendil:

Ich glaube, ihr mißversteht euch. Diese Abnahmebestätigung ist keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Diese Bestätigung + ABE sind aber immer mitzuführen. Dem kannst Du entgehen, wenn Du die Heizung eintragen läßt.

Das sind doch aber beides Formsachen - Probleme dürfte es doch höchstens geben, wenn die Werkstatt gepfuscht hat. Oder will da jemand an der Gebühr sparen? (War bei mir 1997 DM68,- )

By farendil (217.85.236.234) on Sonntag, den 17. März, 2002 - 09:34:

@nachtkutscher: wenn eine abe vorliegt, so hast du recht. dann ist nur der ordnungsgemäße einbau zu bestätigen.


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