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Falsche adresse und eure tips zum weiteren vorgehen...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Falsche adresse und eure tips zum weiteren vorgehen...
By Peter (213.7.50.144) on Freitag, den 8. März, 2002 - 10:37:

Meine Schwester erhielt (da der Straßenname falsch geschrieben war) folgende Anhörung des Reg. Präs. Bretten (die mich beschuldigt):

Ihnen wird zur Last gelegt, am xx.xx.xxxx um xx in Hockenheim, A61, km 388 Speyer-Heilbronn als Führerdes PKW folgende OW nach §25STVG begangen zu haben:

Sie überschritten zulässige Geschw. Von 100km/h, die gemessene Geschw. Betrug abzgl. Toleranz 122km/h dies ergibt eine Geschw.übertretung von 22km/h.
(§41 ABS. 2, §49STVO)

Bitte Gebdatum, ort und Name mitteilen (!)

Hinweis: Das Fotokann mit dem hinterlegten Paßfoto verglichen werden.

Beweismittel Foto LS-4.0-9053/Foto 509.8.8m

Zeuge Gau, APRev Walldorf (Ermittlungsdienst)

Abgesehen davon, daß sämtliche Fristen nicht eingehalten werden konnten, weiss ich vom Fahrer, daß das o.a. Fahrzeug von zwei anderen gerade überholt wurde und auf der rechten Spur zwischen LKWs fuhr.
Ist es eine Fehlmessung möglich, da die Meßstelle in einer Kurve liegt? Hat hier jemand möglicherweise die Idee gehabt alle Fahrzeuge auf einem Foto mit o.a. Vorwurf zu belegen?

Führ Ihre Ideen und Anregungen äußerst dankbar,

Peter

By farendil (217.225.244.53) on Freitag, den 8. März, 2002 - 11:21:

also:
1:wer ist gefahren?
2:an welcher adresse wohnt der fahrer?
3:an welchen namen+adresse ist der bogen gerichtet?
4:wer hat den brief bekommen?

By Peter (213.7.48.63) on Freitag, den 8. März, 2002 - 14:34:

zu 1: Ich
zu 2: Kardinalsreute
zu 3: mich/Kardinalsstrasse
zu 4: meine Schwester (ihr Briefkasten ist wohl besser zu finden),

viele Grüße

Peter

By farendil (217.225.242.242) on Sonntag, den 10. März, 2002 - 13:31:

@peter: war denn die adresse so falsch geschreiben? oder wohnt deine schwester in der gleichen straße?

...weiss ich vom Fahrer, ...
na ich denke, du bist selber gefahren???

By Peter (213.7.50.72) on Montag, den 11. März, 2002 - 00:16:

@farendil
sowohl Straße (statt Reute) als auch Hausnummer.
(unabhängig vom eigentlichen Fall, da es sich bei Reute um eine schwerer zu erreichende handelt, scheint der Briefträger generellel ((auch richtig adressiertes)) in seiner Not den Briefkasten meiner Schwester zu nutzen)

ich bin nur vorsichtig, wer weiß wer sich das Forum so alles anschaut.

Bitte nochmal zurück zum Thema, ist die falsche Adresse hilfreich?
Was ist zu Meßstellen in Kurven generellel zu sagen?

*Gruss

Peter

By farendil (217.235.56.252) on Montag, den 11. März, 2002 - 02:17:

@peter: deine vorsicht mit der adresse ist verständlich. ich brauche weder den konkreten straßennamen, noch den ort.

nur versuche ich generell zu verstehen, wie der fall liegt. und hier habe ich - ehrlich gesagt - immer noch problem mit der einordnung.

es ist so: kleine fehler in dem bg-bescheid führen nicht automatisch zur nichtigkeit deselben. es handelt sich rechtlich gesehen um sogenannte "heilbare mängel", d.h. die behörde stellt diese ggfs. richtig und damit war es das.

hier ist nun die frage: wie schwer war der fehler in der adresse?
wenn es nämlich für den RICHTER glaubhaft ist, daß du den brief bei dieser falsch geschriebenen nicht erhalten konntest, so steht die frage im raum, ob der anhörungsbogen dann auch die verjährung unterbricht. ich würde sagen: nein - da der brief nicht mehr an dich adressiert war.


anders sieht es aus, wenn der straßenname nur etwas falsch geschrieben war - dann ist der a-bogen verjährungsunterbrechend.

messungen in kurven:
sie dürfen eigentlich nciht stattfinden. eine ausnahme bilden ganz, ganz langgezogene kurven (die optisch fast eine Gerade sind).
bist du beim spurwechsel (ist ja auch eine kurve), so ist die messung nicht autmatisch ungülig. mit hilfe eines gutachters könnte man die messung evtl. doch verwenden, allerdings müßte man ggfs. eine höhere toleranz gewähren.
(dir würden ja schon 2 km/h reichen um aus dem punktebereich zu kommen)

frage: hast du eine rechtsschutz?

By Peter (194.72.49.82) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 16:20:

@farendil

(erstmal danke fürs lesen und antworten, kost' ja auch alles zeit)

nur versuche ich generell zu verstehen, wie der fall liegt. und hier habe ich - ehrlich gesagt - immer noch problem mit der einordnung.

ok, ich hoffe das wesentliche rauszuarbeiten.

es ist so: kleine fehler in dem bg-bescheid führen nicht automatisch zur nichtigkeit deselben. es handelt sich rechtlich gesehen um sogenannte "heilbare mängel", d.h. die behörde stellt diese ggfs. richtig und damit war es das.

sicherlich möglich. im ersten schritt geht es ja darum, dass ich nicht die möglichkeit hatte den AB in der zeit zu beantworten.
der zweite (den du auch ansprichst) ist die frage/hoffnung ob sich aus dem diesen umstand ein (sinnvolles) weiteres vorgehen ergibt.

hier ist nun die frage: wie schwer war der fehler in der adresse?
wenn es nämlich für den RICHTER glaubhaft ist, daß du den brief bei dieser falsch geschriebenen nicht erhalten konntest, so steht die frage im raum, ob der anhörungsbogen dann auch die verjährung unterbricht. ich würde sagen: nein - da der brief nicht mehr an dich adressiert war.

aha, nun das wird nur der betreffende richter endgültig sagen...

meine einschätzung dazu > ich kann den brief zwar nicht erhalten, aber da niemand gleichen namens an der adresse wohnt, also auch kein anderer. normalerweise muesste er also an die behörde als unzustellbar zurückgehen.
(warum der zusteller den weg wählt den AB bei meiner schwester abzugeben weiss nur er)

anders sieht es aus, wenn der straßenname nur etwas falsch geschrieben war - dann ist der a-bogen verjährungsunterbrechend.

das wäre also der "normale" ablauf?
was ist also zu tun?
BG abwarten, schilderung der fehladressierung und bitte um neuen AB?


messungen in kurven:
sie dürfen eigentlich nciht stattfinden. eine ausnahme bilden ganz, ganz langgezogene kurven (die optisch fast eine Gerade sind).

es ist die überleitung von der A61 (von Speyer kommend) auf die A6 (richtung süden).
ganz klar in der kurve.

bist du beim spurwechsel (ist ja auch eine kurve), so ist die messung nicht autmatisch ungülig. mit hilfe eines gutachters könnte man die messung evtl. doch verwenden, allerdings müßte man ggfs. eine höhere toleranz gewähren.
(dir würden ja schon 2 km/h reichen um aus dem punktebereich zu kommen)

das betrifft nun nicht mehr die frage des fehlgeleiteten AB.
ganz genau, es geht um die 2km/h mit Punktierung.

Ja, RSV habe ich, besser Anwalt vor Ort (lohnt sich das?) oder Lieblingsanwalt vor der Haustür?


*Gruesse

Peter

frage: hast du eine rechtsschutz?

By farendil (217.235.58.143) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 16:42:

@peter: bitte kennezichne mal zitat und antwort, sonst wird das verstehen sehr schwer.

sicherlich möglich. im ersten schritt geht es ja darum, dass ich nicht die möglichkeit hatte den AB in der zeit zu beantworten.
du mußt ihn nicht beantworten.
die behörde kann den zugang ja eh nicht beweisen.

Ja, RSV habe ich, besser Anwalt vor Ort (lohnt sich das?) oder Lieblingsanwalt vor der Haustür?
was heißt lieblingsanwalt? ist er wirklich gut??
ist er auf verkehrsrecht spezialisiert??

auf jeden fall übernimmt eine rechtsschutz keine kosten für den korrespondenzanwalt am gerichtsort.
kann also FINANZIELL günstig sein, einen anwalt vor ort zu beauftragen.

so, du hast 2 möglichkeiten:

1: die toleranz versuchen zu erhöhen, daß du aus den punkten kommst.
das kann klappen, mit einem guten anwalt stehen deine chancen nach meiner einschätzung nicht so schlecht.

2: die verjährung zu erreichen.
hier könnte man folgendes versuchen: deine schwester schreibt ihre personalien in den a-bogen und schickt ihn zurück.
wenn sie sich irrt, und galubt, daß sie gefahren ist, soll sie ankreuzen, daß sie den verstoß zugibt. (rechtlich nicht relevant)
naja und das kommende verfahren zieht sie in die länge.
das ist alles im forum schon beschrieben. nutze mal die suchfunktion!

chancen: naja - es ist keine standardsituation. wenn die vom amt es "fressen", hast du gewonnen.
ich würde die chance noch als recht gut beschreiben.


mein favorit wäre: zuerst die mache mit der verjährung und nur beim fehlschlag die mit dem anwalt.

ist aber deine entscheidung.


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