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Nach 3 Minuten Abschleppdienst beauftragt, muss ich zahlen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Nach 3 Minuten Abschleppdienst beauftragt, muss ich zahlen?
By bitteschnellantworten (217.235.2.88) on Freitag, den 8. März, 2002 - 08:44:

Heute am Freitag den 08.02.02 hatte ich mein Auto in ordnungsgemäss in meiner Strasse abgestellt (Berliner-Wohgebiet mit 30 kmh und ausgewiesenen Parkmöglichkeiten). Am selbigen Tag fand dort ein Umzug statt. Ein eigens dazu aufgestellte Parkverbotsschild (7-13 Uhr Umzug, totales Halte Verbot) war ebenfalls zuvor aufgestellt worden. Der Wagen war von mir dort drei Tage zu vor abgestellt worden, zu diesem Zeitpunkt stand da aber noch kein Schild. Man ist in Berlin in solchen Sachen vepflichtet alle 3 Tage nach seinem Wagen zu schauen, andernfalls hat man keine Einspruch-Möglichkeiten. Um 7:49 wurde von einem Polizisten ein Abschleppdienst mit der Umsetzung meines Wagens veranlasst. Um 7:52 war das Fahrzeug von mir bereits aus dem „Parkhafen“ an der, für den Umzug vorgesehenen stellte entfernt. Zuvor fand auch noch ein kurzes Gespräch mit dem Polizisten statt, der aber den Abschleppdienst nur noch abbestellen konnte, da er den Auftrag bereits ausgelöst hatte. Der Polizist hatte zuvor ebenso an meiner Wohnungstüre geklingelt. Aus dem vierten Stock bis zur besagten Stelle, von meiner Haustüre etwa 80m entfernt zu gelangen, hat ca. 3 Minuten Zeit in Anspruch genommen. Muss ich die Kosten des Abschleppdienstes und etwaiges Busgeld zahlen?

By Multa (172.176.23.195) on Freitag, den 8. März, 2002 - 10:24:

Wenn er noch ein "Storno" des Abschleppdienstes bekommen hat, und so sieht es ja hier aus, musst Du nichts bezahlen. Nur das Verwarngeld ist fällig, sofern der Polizeibeamte Dir ein Knöllchen gegeben hat.

By bitteschnellantworten (217.235.6.95) on Freitag, den 8. März, 2002 - 10:48:

Also, die Umzugsfirma hat eine Liste mit den PKW die zu dem Zeitpunkt als das Schild aufgestellt wurde dort parkten (vor vier Tagen erstellt) mein PKW steht nicht darauf, was bedeuten muss, das ich das Schild abends im dunkeln übersehen habe, als ich meine Wagen parkte. Ein "Knöllchen" wird also vermutlich fällig. Soviel ich bei der Bußgeldstelle erfragen konnte, sollte der Polizist bei solchen durch die Umzugsfirma aufgestellten Schildern nachforschen, ob das Fahrzeug einem Anwohner zuzuorden ist. Dies hat er ja auch gamacht und bei mir Sturm geklingelt (nach seinen Aussagen 2 Minuten lang) bis ich an der Türe war und in die Haustelefonanlage gerufen habe, hat sich natürlich keiner gemeldet. Ein kurzer Blick vom Balkon genügte, um zu sehen was los war. Also bin ich sofort aus dem 4. Stock hinunter gerannt, um meinen Wagen zu entfernen. Der Polizist hat aber schon den Auftrag für die Umsetzung des PKW ausgelöst. Deshalb wir jetzt auch der Gebührenbescheid für das Abschleppen kommen.

Die Sachlage ist kniffelig, denn letztlich müsste das Verwaltungsgericht klären, ob der Polizist angemessen lange genug gewartet hat (aus seiner subjektiven Sicht war wahrscheinlich "keiner zu Hause..."), bzw. wie lange er warten muss? Gibt es dazu irgendwo ein Urteil?
Letzlich steht mit Blick auf die Wartezeit auch meine Aussage gegen die des Beamten, da er alleine war und nach seinem Ermessen abgewartet hat ob sich jemand meldet...

By Multa (172.178.12.236) on Freitag, den 8. März, 2002 - 14:25:

Ist denn der Abschleppwagen gekommen? Wenn er nicht gekommen ist, brauchst Du eigentlich nichts zu bezahlen. Er muss schließlich deine Daten aufnehmen. Warte erstmal ab. Hat denn der Plizist nichts gesagt? Er muss doch gesagt haben, ob er den Abschleppwagen abbestellen konnte!

By Goose (80.135.110.102) on Freitag, den 8. März, 2002 - 14:41:

@Multa: woher hast du denn diese Weisheit?
Wird ein Abschleppdienst gerufen und erscheint der Fahrer danach an seinem PKW, so müssen wir versuchen, diesen ASD abzubestellen. Hierzu sprechen wir über Funk unsere LSt an, welche dann den ADS anruft. Kann der Fahrer des ASD nicht mehr erreicht werden oder ist er bereits unterwegs und kann auf halber Strecke über Handy erreicht werden, so wird die Leerfahrt berechnet.

Gruß
Goose

By Alberto (62.224.100.41) on Samstag, den 9. März, 2002 - 12:31:

Na das ist doch eigentlich wieder ein klassischer Fall....
Wer hat denn das Auto dort hingestellt??
Die Halterhaftung für das falsche Parken mag ich ja noch einsehen - aber die Abschleppkosten?
Ohne Täter? Ich weiß nicht.

Bisher hat der Halter ja nur versucht, zu helfen, sein Auto zu entfernen, um größeren Schaden zu verhindern. Die Tat selbst - nämlich das Hinstellen, kann man ihm zunächst ja wohl nicht nachweisen, oder?

Ist es nicht so, daß eben der vergebliche Versuch, den Täter zu ermitteln, eben genau diese Verwaltungsgebühr (allgemein: halterhaftung genannt) verursacht?

Diese ist aber definiert - und das Abschleppen ist eine ganz andere Sache.

By Matze (194.95.141.200) on Samstag, den 9. März, 2002 - 16:56:

Ich habe auch mal irgendwo gelesen das du die Leerfahrt nicht zahlen must, wenn der ASD doch kommt und noch ein anderes Auto abschleppt, da es ja in dem Fall keine Leerfahrt mehr ist und ja keine extra Kosten für ihn angefallen sind(er hat ja einen am Hacken).

By farendil (217.225.242.242) on Sonntag, den 10. März, 2002 - 02:28:

@alberto: nein, da kann der halter für in die pflicht genommen werden.
er als halter haftet halt in gewisser weise für solche dinge. die meisten davon sind eben durch die haftpflicht gedeckt, deshalb fällt es uns nicht auß, daß auf den halter zurückgegriffen wird.

in diesem fall geht es übrigens juristisch um den begriff des "störers".

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 12:35:

@farendil
welcher von den beiden Störerarten denn?
Der Handlungsstörer oder
der Zustandstörer?
Ist das dann nicht eine Ermessensentscheidung wessen er sich dann bedient?

By farendil (217.225.247.153) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 13:52:

@alfa: dürfte ermessenentscheidung sein. ist der eine aber nicht greifbar (also weiß man nicht, wer das auto abgestellt hat) kann man sich jederzeit des anderen (des halters) bedienen.


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