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Verdopplung der Geldbusse wegen einem Voreintrag?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Verdopplung der Geldbusse wegen einem Voreintrag?
By Michael-K (195.227.79.152) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 23:36:

Hallo,
bräuchte mal Eure Hilfe!

Ich wurde im Mai letzten Jahres mit 22 kmh zu schnell innerorts geblitzt. Kassierte dafür ein nettes Pünktchen und zahlte das übliche Bussgeld (136 DM).

Im Januar wurde ich nun auf der Autobahn (Bayern) mit 24 kmh zu viel geblitzt.
Dafür ist normalerweise ein Bussgeld von 40 € (+Gebühren) fällig. In dem Bussgeldbescheid wird das Bussgeld aber auf 80 € verdoppelt, mit dem Hinweis auf den vorhandenen ersten Eintrag.

Gibt es dafür eigentlich eine rechtliche Grundlage?

Danke für Eure Hilfe,
Michael

By farendil (217.225.244.53) on Freitag, den 8. März, 2002 - 00:16:

@michael: gibt es. allerdings ist eine verdopplung (erst recht für einen eintrag bei so geringer überschreitung) etwas heftig.

naja, die bayern malwieder...

also dagen vorzugehen lohnt sich nur, wenn du eine rechtsschutz ohne selbstbeteiligung hast.
ansonsten kannst du es zawar mit einem einspruch gegen die bußgeldhöhe versuchen, aber ob du allein damit erfolg hast....


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