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Bußgeld wg. Halteverbot auch ohne Beweismittel gültig?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Bußgeld wg. Halteverbot auch ohne Beweismittel gültig?
By Yoda (62.227.198.11) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 12:37:

Ich erhielt eine schriftliche Verwarnung mit Ordnungsgeld, weil ich in einem Haltverbot (Zeichen 283) geparkt haben soll. Als Zeuge wurde eine scheinbar zivile Person angegeben (zumindest keine Dienstbezeichnung vorhanden), Beweismittel sind nicht aufgefürt. Darüber hinaus ist die Ortsangabe falsch (diese Straße habe ich nicht benutzt), was ich allerdings nicht beweisen kann.

Ist dieser Bescheid erfolgreich anfechtbar?

By farendil (217.225.244.53) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 23:08:

also zunächst mal muß dir eines klar sein. wenn die behöde deinen einspruch nicht schluckt, wollen die 18€ an verfahrenskosten.
dann kommt der gerichtsentscheid (bei verlieren kommen die gerichtskosten dazu)

wenn du nicht bereit bist, die sache durchzuziehen - laß es!

Ist dieser Bescheid erfolgreich anfechtbar?
ja - mit glück!

also ich würde es so versuchen: lege einspruch mit der begründung ein, daß dein fahrzeug an diesem tag gar nicht auf der besagten straße war.

By Yoda (62.227.198.189) on Samstag, den 9. März, 2002 - 13:56:

Ich habe mal im O-Amt angerufen und die Sachlage erklärt. Die Dame am anderen Ende war erstaunlich freundlich und meinte, sie wolle sich die Örtlichkeiten dort anschauen und ggf. das Verfahren einstellen.


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