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Verwarnung - Nebenwohnsitz - Verjährung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Verwarnung - Nebenwohnsitz - Verjährung
By Jens (217.85.233.11) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 17:44:

Tat: 18.12. innerorts 16 km/h zu viel in B

Kfz: Owi vom Halter Kfz in A gemeldet
Halter: Nebenwohnsitz in A, Hauptwohnsitz in B

1. Anhörung: im Januar 02 an Adresse A
Reaktion: Nach 3 Wochen schicken Eltern die Anhörung zurück mit dem Vermerk "versehentlich geöffnet, wohnt nicht mehr hier"

2. Anhörung: 06.03.02 zugegangen in B (Briefkasten + Klingel sind mit Nachnamen beschriftet)

Vermuteter Ablauf der Verjährung: 19.03.02, also nur noch knapp 2 Wochen

Frage 1: Hat es Zweck, die Anhörung vom Mitbewohner in B zurücksenden zu lassen mit dem Vermerk "Hält sich hier nicht auf, versehentlich geöffnet"?

Frage 2: Könnte es funktionieren, die Anhörung vom Mitbewohner zurückzusenden mit dem Vermerk "versehentlich geöffnet, über den Aufenthalt kann ich nichts sagen". Kann dies zu positiver Verwirrung des Amts führen, damit die ermitteln müssen, wo der Aufenthalt tatsächlich ist, ohne eine Falschaussage getroffen zu haben?

By Reimar (195.127.201.98) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 12:02:

@Jens
Frage 1: Wenn du Lust hast auf uniformierte Besuche, ja!
Frage 2: siehe Folgen wie unter 1.

Im Zweifel wird Dir sowieso keine verjährungsunterbrechende Ermittlung zugute kommen, weil bereits gegen dich ermittelt wird.
Ergo kommt (wenn die ermittelnde Stelle es sich einfach machen will) umgehend ein BG-Bescheid in´s Haus.

By Jens (217.85.237.139) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 19:39:

Danke für die Antwort!

Anmerkung zu Frage 1:
Es gab keine uniformierten Besuche, sondern die Anhörung erneut an die Anschrift B.

O.k., dann werde ich wohl zahlen :-((


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