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Unfall mit Fußgänger

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Unfall mit Fußgänger
By weeern (192.109.190.82) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 11:04:

Hallo Leute!

Ich hatte Ende letzten Jahres (1.12.01)einen Unfall mit einer Fußgängerin (ältere Frau).

Es war nachts 23.30Uhr (leicht trübes Wetter).
Ich fuhr auf eine 2 spurigen Fahrbahn innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Als ich ca. 200m vor der Ampel schaltete diese auf grün um. Da ich dies sah fuhr ich weiter mit 50km/h. Ca. 15m vor der Ampel sah ich eine Fußgängerin auf der linken Fahrbahn (schwarze Hose,brauner Mantel-ich fuhr auf der rechten Fahrbahn). Ich stieg sofort hart in die Bremsen was jedoch nichts nützte da die Fußgängerin unbeirrt (trotz der roten Ampel für Fußgänger)weiterlief und direkt vor mein Auto. Zum Glück hatte sie sich "nur" beide Beine gebrochen, sonst keine weiteren Verletzungen. Der Alkoholtest ergab 0,0 Promille. Jetzt bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft das man mich anklagt wegen VORSÄTZLICHER Körperverletzung.
Übrigens sagten bereits am Unfallort 6 Zeugen aus das die Ampel schon länger grün anzeigte (für mich) und rot für die Fußgängrin.
AN meinem Auto entstand ein Schaden von rund € 2.500,00.
Mit der ganzen Sache beschäftigt sich inzwischen mein Anwalt.
Hat vielleicht schon mal jemand etwas ähnliches erlebt?
Wenn, ja wie ging die Sache aus.

By farendil (217.85.225.112) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 11:09:

@weern: sorry, aber hier stimmt irgendetwas gar nicht!
wenn deine beschreibung korrekt und vollständig ist, so muß sich in der akte irgendetwas finden lassen.
diese wird dein anwalt haben.

eine anklage wegen vorsätzlicher KV kommt in solchen fällen regelmäßig nicht in betracht, selbst bei überhöhter geschwindigkeit, verspätetem bremsen etc.

By KJK (194.138.37.34) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 11:26:

@weeern:
Verwechselst Du vielleicht "vorsätzliche" und "schwere" KV? Eine "schwere" KV ist immer dann gegeben, wenn der Patient stationär im Krankenhaus verbleibt (und sei es nur 1 Nacht zur Beobachtung).

Wenn Deine Schilderung stimmt, sollte das mit einem brauchbaren Anwalt (insbesondere in Anbetracht der Zeugenaussagen) zu einer Einstellung kommen.

By Polizist (217.3.254.113) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 11:53:

@KJK: Sorry, aber das ist totaler Quatsch. Eine schwere KV kann fahrlässig nicht begangen werden. Sie liegt dann vor, wenn durch die vorsätzliche KV eine schwere Folge eintritt wie z.B. Verlust von Hör- oder Sehfähigkeit oder so ähnliches. Schau selbst mal nach im § 224 StGB (zumindest dort in der Nähe)
Mit der Aufenthaltsdauer im Krankenhaus hat die rechtliche Einstufung überhaupt nichts zu tun. Lediglich die Polizei unterscheidet beim Grad der Verletzung danach. Demzufolge ist jemand schwer verletzt, wenn er stationär aufgenommen wird.

By KJK (194.138.37.34) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 12:10:

OK, diese unterschiedlichen Bezeichnungsschemata waren mir nicht bekannt. Mir hat das ein Polizist so erklärt - das paßt ja zu Deiner Erläuterung.
Trägt übrigens kolossal zur Verwirrung bei, wenn unterschiedliche Berufsgruppen unterschiedliche Klassifikationen für dieselben Tatbestände haben...

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 12:11:

Vor ein, zwei Jahren hatte der Sohn einer guten Bekannten -druckfrischer Führerschein- mit seinem Golf auch so eine blinde alte Henne flachgelegt mit stationärem Krankenhausaufenthalt. Problem war, das im Auto einer mehr drin war, wie zugelassen. Er hat sich dann von meinem Anwalt vertreten lassen. Er ist freigesprochen worden, da der Anwalt glaubhaft machen konnte, dass der Fahrer alle Sorgfalt hattte walten lassen, der Unfall also nicht durch ihn zu verhindern war. Die zusätzliche Person wurde, wie erläutert, als nicht erheblich für den Unfall erachtet.


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