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Hilfe...nicht geblitzt....aber...schmunzel....

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Hilfe...nicht geblitzt....aber...schmunzel....
By matthias (213.7.133.129) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 00:54:

am 1.2. war ich mal wieder in hessen unterwegs.bei der einfahrt in eine ortschaft bemerkte ich gerade noch rechtzeitig(unter heftigstem bremsen)eine radarfalle.geblitzt hats nicht,und ich freute mich darüber so,das ich etwas hupte.....
jetzt kommt folgender brief aus kassel

ihnen wird vorgeworfen,am01.02. um in---
als führer des pkw....folgende ordnungwidrigkeit nach§ 24 begangen zu haben:
sie gaben mißbräuchlich schallzeichen und verursachten dadurch unnötigen lärm.
§ 16 abs. 1,§ 49 stvo.

ein krankenhaus war keines da! wer hat eine idee,
was ich als einspruch schreiben soll??............

By Rennfahrer (217.85.218.219) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 01:17:

Die beste Idee waere es, den Strafzettel zu bezahlen, denn Hupen innerorts ist nur als Warnsignal erlaubt !

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 09:42:

@matthias

Bist Du denn als Fahrer identifiziert worden?

By piranha (194.95.176.28) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 10:22:

Leute !!!!

Es geht hier um ein "Verwarnungsgeldangebot" in Höhe von sage und schreibe 10 Euro!!

Ein schriftlicher Einspruch ist völlig sinnlos. Entweder das "Angebot" wird durch fristgerechte Zahlung angenommen oder durch Nichtzahlung ausgeschlagen. Schriftverkehr bedarf dies nicht :-)))

Wird nicht fristgerecht gezahlt, wird entweder eingestellt (na ja ...) oder ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet. In diesem Fall wird gegen den Halter (Kennzeichenanzeige) ein Anhörungsbogen ausgestellt oder gleich ein Bußgeldbescheid (Halter=Betroffener) erlassen. Zusätzliche Kosten durch Gebühren und Auslagen bei Eintritt der Rechtskraft: +36 DM bzw. +18,12 Euro.

So ... und wer nun der Meinung ist er müsse Einspruch gegen den späteren Bußgeldbescheid einlegen, muß von vornherein bereit sein, bis vor den Amtsrichter zu treten. Ohne diesen "festen Willen" wird der Betroffene meist im Laufe des Verfahrens einknicken und mit den v.g. zusätzlichen Kosten beglückt. Das sollte man sich also vorher genau überlegen...

Positiv: Offensichtlich handelt es sich hier um eine sog. Kennzeichenanzeige. Der tatsächliche Fahrzeugführer wurde demnach nicht vor Ort festgestellt. Streitet der Halter den Tatvorwurf ab, da er nicht tatsächlicher Fahrer gewesen sei, obliegt es allein der Behörde den "richtigen" Täter zu ermitteln. Dies dürfte nicht so einfach sein :-)

By alpak (217.233.244.231) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 10:54:

Woher wissen die, daß da nicht eine Gefahrenlage bestand?? Konnten die sicher sehen, daß da am Straßenrand nicht ein kleines Kind über die Piste rennen wollte, und Du den Balg bzw. Mami vor der Gefahr warnern wolltest?

By schleicher (217.87.181.210) on Samstag, den 23. März, 2002 - 00:44:

@mathias

und für wieviel Euro hast Du Gummi auf der Straße gelassen. Ich hoffe es hat sich gelohnt...


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