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Verstoß ist verjährt, aber die Behörde will Klage einreichen.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Verstoß ist verjährt, aber die Behörde will Klage einreichen.
By Olli (172.177.22.169) on Donnerstag, den 2. November, 2000 - 15:41:

Hallo!

Ich bin am 2.6.00 innerorts mit 27 km/h zu viel geblitzt worden.
Auf dem Anhörungsbogen äußerte ich mich nicht, zog stattdessen einen Rechtsanwalt hinzu.

Es folgten Ermittlungen der Polizei, welche mich aufgrund von Aussagen der Nachbarn als Fahrer identifizierte. Bei mir zuhause wurde ihnen die Tür nicht geöffnet.

Am 7.9.00 ist dann ein Bußgeldbescheid eingelegt worden, gegen den mein Anwalt Einspruch eingelegt hat. Ohne Begründung.

Die Behörde schrieb zurück, daß sie den Vorgang an den Leitenden Oberstaatsanwalt des Landgerichts weiterleiten will, sollten wir unseren Einspruch nicht begründen. Mein Anwalt sagte, sie sollen es ruhig weiterleiten und wir antworteten nicht.

Ich habe hier auf der Homepage unter dem Punkt Verjährung zwei Dinge gelesen. Oben steht zunächst, daß der Anhörungsbogen die Verjährungsfrist unterbricht.
Ganz unten, im Auszug aus dem AOL Forum Recht steht jedoch, daß der Anhörungsbogen nicht unterbricht, sondern daß ein Bußgeldbescheid innerhalb der drei Monatsfrist erlassen worden ist.

Welche Aussage ist denn nun korrekt ?
Mein Bußgeldbescheid wurde knapp nach der Frist erlassen.

Wie sind denn die sechs Monate Verjährungsfrist nach Verfahrenseröffnung zu sehen? Gehen sie auch vom Tatzeitpunkt aus?

Ich bin mal gespannt wie die Sache weitergeht.

By ONROP (195.8.238.107) on Donnerstag, den 2. November, 2000 - 20:20:

Nein, die 6 Monate verjährungsfrist gehen ab Datum des Anhörungsbogens. Wenn z.B. du zu schnell im Wagen deiner Mutter geblitzt wirst und deine Mutter erhält den Bogen, gelten für deine Mutter dann neue 6 Monate. Da der Bogen aber nichts mit dir zu tun hat und gegen dich noch nicht ermittelt wird (sondern erst gegen deine Mutter) Gelten für dich noch die 3 Monate, obwohl es bereits einen Anhörungsbogen gab! Erst wenn was schriftliches an dich persönlich geht, starten & Monate, welche nach jeder schriftlichen Äußerung des Amtes um weitere 6 Monate steigen (Immer 6 Monate nach dem letzten Brief).

By Steffen (193.158.166.16) on Montag, den 13. November, 2000 - 16:36:

Ich habe mich in letzter Zeit ein bischen mit dieser Sache befasst. Mein Vorredner hat recht. Wenn also der Anhöhrungsbogen an deine Person gegangen ist, wurde dadurch die Verjährung unterbrochen (jetzt die 6 Monate). Wenn Dich deine Nachbar identifiziert haben, werden die Ermittlungen gegen dich gerichtet, auch wenn Du nicht der Halter des Fahrzeuges bist. Damit wird ebenfalls die Verjährung unterbrochen.
An deiner Stelle würde ich einfach mal abwarten, was passiert.

Die Verjährung wird wieder unterbrochen, wenn die Staatsanwaltschaft die Akten dem Gericht übergibt.
Näheres dazu steht unter "!!! Eilt !!! Rechtsbeschwerde gegen Urteil Bußgeldbescheid" in diesem Forum. Ich werde dich mal auf dem laufendem halten, wie das Ganze bei mir ausgeht.


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