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Wann ist die 30-beschränkung aufgehoben?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Wann ist die 30-beschränkung aufgehoben?
By Tobi (80.128.116.230) on Montag, den 4. März, 2002 - 13:11:

um in die schule zu kommen, muss ich immer durch einen ort fahren, in dem wegen einem altenheim nur 30 erlaubt ist.
nach jeder einmündenden strasse kommt wieder ein 30er schild.
so 200-300 meter vor ortsausgang ist die letzte einmündende strasse und danach kein weiteres 30er schild.
viele leute fahren aber bis zum ortsausgang weiter die 30. aber eigentlich ist doch dann da 50, oder?

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 4. März, 2002 - 13:29:

Sehe ich auch so.

By -schima- (146.140.8.88) on Montag, den 4. März, 2002 - 13:58:

Hi!

Sehe ich nicht so. Streckenverbote (insb. hier Geschw.-Limit) werden *nicht* grundsätzlich durch Einmündungen aufgehoben.

> ... schule ... muss ich immer ...
Bei 'immer' liegt der Hund begraben. Tobi hat Ortskenntniss *und* befindet sich auch noch auf der limitierten Strecke. Er muss 30 fahren. Jemand ohne Ortskenntnis der aus der Einmündung kommt "muß" auch 30 fahren, weiß davon aber nichts. Eine Übertretung bliebe eine Übertretung, sie würde dann allerdings ggf. nicht weiter verfolgt.

Die Frage lautete "Ist da noch 30...?". Und die Antwort lautet: Ja, da "ist" trotz allem 30. Daß das für bestimmte nicht ersichtlich (und damit im Falle des Geblitzwerdens praktisch nicht verfolgbar) ist, ist ein anderes "Ding". Ob und wie die Ortskenntnis in so einem Fall angenommen wird...tja.

[Wenn die Frage lautete "Kann man da 50 fahren?" sieht das ganze etwas anders aus. Da können wir dann weitermachen wenn ein Blitzfoto geschossen wurde.:)]

-schima-

By Daniel (62.153.75.210) on Montag, den 4. März, 2002 - 14:11:

noch nicht ganz

> Streckenverbote (insb. hier Geschw.-Limit) werden *nicht* grundsätzlich durch Einmündungen
> aufgehoben.
Stimmt,
aber Sie enden, wenn die Gefahrenstelle offensichtlich vorbei ist!

By piranha (194.95.176.28) on Montag, den 4. März, 2002 - 14:33:

@Daniel:

>"aber Sie enden, wenn die Gefahrenstelle offensichtlich vorbei ist!"

... aber nur dann, wenn das Streckenverbotszeichen 274 ("30") zusammen mit einem Gefahrzeichen (vgl. § 40 Abs. 6 und 7 StVO) angebracht ist!!

Im vorliegenden Fall ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit bis zum Ortsausgang auf nur 30 begrenzt.

By farendil (217.225.243.226) on Montag, den 4. März, 2002 - 15:58:

@alle: mensch, das thema wurde doch erst letzte woche diskutiert!


bitte schreibt in dem thread weiter, wenn noch fragen auftauchen...

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