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Fahrzeugkontrolle

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Fahrzeugkontrolle
By Akoser (217.224.22.97) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 16:07:

hallo,
mir ist gestern nacht was pasiert da war ich echt verdutzt.
und zwar fing es damit an ds ich nacht um 23.30uhr auf der autoban a66 unterwegs war mit ca.120-130km/h also vor mir ein auto auf der linken spur mit ca.90km/h fuhr es war alle frei rechts ich habe die nebelscheinwerfer angehabt und mich dem auto genährt es ist nicht rüber gefahren das ging so ca.30-60 sec. dabin ich dan weiter aufgefahren aber das fahrzeug ist nicht nach rechts gefahren nach weiteren ca.1min bin ich nach rechts ausgeschert und vorbeigefahren nach dem ich vorbei war bin ich nochmal links rüber und dan wieder recht und weiter mit ca.130km/h weitergefahr das auto ist weiter links gefahren.habe mir nichts dabei gedacht.ABER DANN KOMMT`S! nach dem ich von der a. abgefahren bin in eine wohnsiedlung zu meiner mutter ist nachdem ich auf dem dunklen hof angehalten habe stand auf einmal ein auto hinter mir und ein fau in zivil kam allein auf mich zu und zeigt mir ihren polizeiausweis und verlangt meine papiere und sagte ich hätte sie genötigt (sie war alleine) sie trat mir sehr forsch auf sagte auch nicht gutenabend nachdem sie mir sagte das im dienst sein (in ihrem privaten auto) nahm sie meine papiere und ging zu ihrem auto zurück kam dann nach kurzer zeit wieder und gab mir meine papiere zurück.ich fragte sie nach ihrem namen und ob sie mir ihn aufschreiben kann das wollte sie aber nicht machen.sie ging dann zu ihrem auto zurück und fuhr davon.was kann mir jetzt passieren? achso ich war nicht alleine im auto sonder mein cousin der selber polizeikommisar/anwärter ist aber gerade erst anfähngt.die dame hat glaube ich noch nie was von eigensicherung gehört geschweige was von einem rechtsfahrgebot.was meint ihr dazu?
gruß akoser

By Multa (172.176.22.143) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 17:54:

Das Rechtsfahrverbot gibt es schon, doch erlaubt es Dir nicht, 1. sie rechts zu überholen, 2. den Sicherheitsabstand zu unterschreiten, dass es gefährdend ist, 3. darfst Du bei guter Sicht keine Nebelscheinwerfer einschalten! Was Dir nun passiren kann, kann ich nicht abschätzen. Da dein Cousin dabei war, und dieser die Wahrheit sagen muss, wird es wohl, wenn es zur Anzeige/Anklage kommt, eventuell nicht so gut aussehen. Aber da können Dir andere weiterhelfen!

By carter (217.83.3.43) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 18:45:

also ich finde dass akoser sich richtig verhalten hat und bei jedem vernünftigen und gut autofahrenden richter durchkommen wird. aber ob er tatsächlich einen solchen bekommt ist ein anderes thema.

leider muss ich sagen, dass ich es schon oft erlebt habe, dass sich streifen oberhaupt nicht an dass rechtsfahrgebot halten, wie im oben genannten beispiel.

die polizistin hat echt n schuss, was will sie mit ihrer tat bewirken ? zeigen dass die mehr macht hat ? immerhin hat akoser sie mehrmals höflich darauf hingewiesen rechts zu fahren damit er vorbei kann und er hat die geschwindigkeit auch eingehalten, ich haette diese sache sofort zu meinem anwalt gebracht oder haette gleich vorort ein riesen theater gemacht und sofort meinen anwalt angerufen.

ich denke manch einer hier im forum haette erst garnicht lang überlegt und haette sie kurz angefunzelt und rechts überholt.

mein beileid akoser

By Multa (217.184.26.184) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 19:20:

Das was Du beschrieben hast ist ein ganz klarer Fall von Nötigung! Wer hinter einem Autofahrer hinterherfährt und ihn mit Lichthupe dazu nötigen will, die Spur freizumachen, macht sich der Nötigung strafbar. wie das nun der richter sieht, ist eine andere Sache.

By Rennfahrer (217.85.213.185) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 19:42:

@ Multa

So ein Quatsch, Lichthupe kann auch dafuer eingestzt werden, um seine Ueberholabsicht anzuzeigen, die nette Dame hat hoechstens Akoser genoetigt. Habe mal gehoert, dass 11sec. ohne zu ueberholen, als Richtwert genommen werden, fuer Linksblockierer !

StVO § 16 (1) Schall- und Lichtzeichen darf nur geben,
1. wer ausserhalb geschlossener Ortschaften ueberholt

--> § 5 Abs. 5 Ausserhalb geschlossener Ortschaften, darf Ueberholen durch lurze Schall- oder Lichtzeichen angekuendigt werden. ...


@ Multa

was ahettest du denn gemacht, du waerst dann bestimmt mit 90km/h auch auf der linken Spur mit 50m Abstand hinterhergefahren, oder, waehrend euch die LKW's rechts ueberholt haetten, die du dann auch alle angezeigt haettest, was ?!

Ich haette der Tussi aber meinen Ausweis nicht gezeigt....

By Multa (217.184.26.184) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 20:12:

Es kommt nicht darauf an, was ich getan hätte, sondern dass das immerwieder betätigen der Lichthupe mit Nebelscheinwerfer für mich eine Nötigung darstellt!

By Rennfahrer (217.85.213.185) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 20:24:

Unsinn....
Das solches als Noetigung angesehen wird, ruehrt m.M. nach nur daher, dass man sich auch als genoetigt fuehlen will.
Wer es ueberhaupt soweit bringt, der verdient es aber nicht anders, so jemandem gehoert m.M. nach der Fuehrerschein entzogen, und nciht dem, der rechts ueberholt....


@ Multa

DU scheinst wohl nicht allzu viel Auto zu fahren, besonders Autobahn ?!

By farendil (217.225.243.226) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 22:08:

@multa: nicht dieser mist schon wieder! erkundige dich bitte, bevor du mit so einem mist um dich wirfst!!

sondern dass das immerwieder betätigen der Lichthupe mit Nebelscheinwerfer für mich eine Nötigung darstellt!

was es für DICH darstellt, interessiert mich auf deutsch gesagt einen scheißdreck! fakt ist, daß das laut stgb und unseren gerichten nicht für einen 240 ausreicht!


Das was Du beschrieben hast ist ein ganz klarer Fall von Nötigung! Wer hinter einem Autofahrer hinterherfährt und ihn mit Lichthupe dazu nötigen will, die Spur freizumachen, macht sich der Nötigung strafbar.
wer nötigt, der nötigt - so wäre das fazit deines satzes...
der rest ist aber falsch!
die lichthupe ist nun mal erlaubt! auch zur anzeige, daß der vordermann die spur räumen soll, wenn der hintermann überholen will!


Aber da können Dir andere weiterhelfen!
auf jeden fall besser als du!


@akoser: hast du dich dazu geäußert?
mach dich darauf gefaßt, daß du einen anwalt brauchst - die aussage einer polizistin wiegt sehr schwer.

ich weiß nicht, in diesem fall könnte es sinvoll sein, sie sofort wegen nötigung anzuzeigen (wird sowieso eingestellt). andererseits kann es auch nutzlos ein, da du eigentlich schon weißt, was dir zur last gelegt wird....

hast du punkte in flensburg??


ps: ohne daß sie dir ihren ausweis so lange zeigt, daß du alle daten abschreiben kannst, hätte ich ihr gar nichts gezeigt!


@rennfahrer: DU scheinst wohl nicht allzu viel Auto zu fahren, besonders Autobahn ?!
wie soll er denn, ohne führerschein!

By Rennfahrer (217.85.213.185) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 22:16:

@ farendil

Ich kenn Multa ja nur aus solchen Threads, wo gleich darauf eine Antwort von dir kommt wie hier, s.o. , wirklich sehr amuesant ;) !
Ich denke mal, dass das jetzt ironisch war und Multa vielleicht doch einen Fuehrerschein hat, oder ??
Auch wenn es nur Klasse M ist *g* !

By farendil (217.225.243.226) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 22:25:

@rennfahrer: schickst du mir bitte mal eine mail?? danke!

By Goose (217.225.234.66) on Montag, den 4. März, 2002 - 07:41:

kommt zu der Lichthupe (a.g.O. darf durch kurze Schall- und Leuchtzeichen der Überholvorgang angekündigt werden) noch dichtes Auffahren hinzu und ist die Lichthupe dergestalt, daß man nicht nur ein/zwei Mal kurz aufblendet, so kann der Tatbestand der Nötigung durchaus erfüllt sein.

Gruß
Goose

By farendil (217.225.243.226) on Montag, den 4. März, 2002 - 10:03:

@goose: richtig. die grundvorausetzung ist aber ein dichtes auffahren. ein einfaches unterschreiten des sicherheitsabstandes reicht dazu nicht aus.


lichthupe allein kann niemals nötigung sein. - selbt ein exzessiver gebrauch ist höchstens eine mißbräuchliche benutzung - 5€


andererseits kann extrem sichtes auffahren auch ohne lichthupe nötigung darstellen.

By officer (213.187.66.161) on Montag, den 4. März, 2002 - 11:22:

Gebt hier nicht solche Tips, daß man sich nicht auseisen sollte! Das kann die Sache nur noch schlimmer machen. Seine Personalien hat man auf alle Fälle anzugeben und zu belegen. Ihrer Ausweispflicht ist die Polizeibeamtein offensichtlich nachgekommen.
Eine Gegenanzeige bringt nichts, außer daß man eine zweite Anzeige wegen falscher Verdächtigung riskiert.
Ansonsten sehe ich die Chancen von Akoser eher schlecht. Im Gegensatz zu einer Nötigungsanzeige die ein anderer Bürger fertigt, gibt es hier zwei Unterschieden.
1.) die Personalien stehen fest
2.) die Polizeibeamtin kennt die Tatbestandsmerkmale zur Nötigung und kann die Handlung daher besser einordnen.

Pech gehabt!

By farendil (217.225.243.226) on Montag, den 4. März, 2002 - 11:54:

@officer:
Seine Personalien hat man auf alle Fälle anzugeben
ja, aber nur polizeibeamten.
daß es sich um einensolchen handelt, ist mir noch nicht klar, wenn ich nur kurz einen ausweis vor meinem gesicht gesehen habe!


und zu belegen. nö! wo steht das? das ist immer noch eure aufgabe, wenn ihr einem rechtschaffenden bürger nicht traut!


Eine Gegenanzeige bringt nichts
solange es sich um eine gegenanzeige handelt: ja.
solange man noch nicht weiß, daß anzeige gegen einen erstattet wurde, kann es helfen.


außer daß man eine zweite Anzeige wegen falscher Verdächtigung riskiert.
klar, villeicht auch eine wegen vorbereitung eines angriffskrieges... :-)
na, damit kommt die dame jedenfalls nicht durch und die gleiche anzeige kann akoser auch machen - es führt im endeffekt aber bei beiden zu nichts.


die Polizeibeamtin kennt die Tatbestandsmerkmale zur Nötigung und kann die Handlung daher besser einordnen.
davon wird leider der richter ausgehen...
wenn ich mir aber die schilderung von akoser durchlese, habe ich -vorsichtig ausgedrückt -erhebliche zweifel daran.


Pech gehabt! was soll das?? wllst du dich hier damit profilieren??
nach der beschreibung von akoser hat jea wohl eher die beamtin eine anzeige verdient als akoser! also spaar dich deine blöden sprüche in zukunft besser!

@akoser: ist dir die frau nun hinterhergefahren oder ist sie zu deiner adresse gekommen??

By devil (80.131.216.45) on Montag, den 4. März, 2002 - 11:57:

Aber das beweist ja dann erst recht wieder die Macht eines Polizisten, wie schon mal beim Thema Gurt diskutiert. Die können also alles behaupten egal ob richtig oder falsch.

@Akosor:Ich glaube aber eher, dass sie auf dem Weg nach Hause war und als Privatperson unterwegs war. Sind Zivilstreifen normal nicht immer zu zweit? Gerade wegen der Beweislast?
Und eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot müsste doch durchgehen! Und die würde ich schon aus Prinzip machen!

By farendil (217.225.243.226) on Montag, den 4. März, 2002 - 12:05:

@devil: Ich glaube aber eher, dass sie auf dem Weg nach Hause war
ist doch egal! es wurde schon 100mal gesagt:
"EIN POLIZIST KANN SICH JEDERZEIT SELBST IN DEN DIENST VERSETZEN"

Und eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot müsste doch durchgehen!
nicht unbedingt. wenn d ie behörde annimmt, man mache die anzeige nur, um sich zu rächen, so wird sie nicht durchgehen.


Aber das beweist ja dann erst recht wieder die Macht eines Polizisten, wie schon mal beim Thema Gurt diskutiert. Die können also alles behaupten egal ob richtig oder falsch.
und genau das kommentiert unser lieber nutzer officer dann noch mit einem:
Pech gehabt!

By devil (80.131.209.168) on Montag, den 4. März, 2002 - 12:15:

EIN POLIZIST KANN SICH JEDERZEIT SELBST IN DEN DIENST VERSETZEN stimmt auch wieder

mit der (Gegen)Anzeige wird es natürlich schwierig, da akosor vermutlich weder Kennzeichen noch Namen hat. Und dann kann er sie erst anzeigen, wenn er den Namen der Zeugin in der Anzeige erfährt (erfährt er doch?). Und dann wird sicherlich angenommen, dass er es nur aus Rache macht.
War also auch nichts -Schade!!!!! L

By DeathRev (141.10.110.21) on Montag, den 4. März, 2002 - 13:24:

Wie sieht es eigentlich mit dem Anwärter aus, der neben Akoser saß? Wie fällt dem seine Aussage ins Gewicht?
Er ist zwar noch nicht fertig ausgebildet, aber er müßte doch zumindest auch als ein wenig glaubwürdiger eingestuft werden wie Akoser.

By farendil (217.225.243.226) on Montag, den 4. März, 2002 - 13:34:

@dethrev: bringt nicht all zu viel, da der ja im wagen saß, sich die beiden also kannten...

By DeathRev (141.10.110.21) on Montag, den 4. März, 2002 - 13:39:

@ farendil:

Die Polizistin war immerhin alleine und der andere angehender Polizist.
Wenn man sagt, ein Polizist kann die Situation besser beurteilen, als ein "Normalo", was ist dann, wenn in beiden Wägen Polizisten sitzen (bei obigem Fall).
Der Anwärter könnte es ja grade an diesem Tag in der FH gelernt haben (theorethisch).
Darauf abzustellen, daß die Polizistin es in diesem Fall besser beurteilen konnte, finde ich nicht unbedingt einschlägig.

By farendil (217.225.243.226) on Montag, den 4. März, 2002 - 13:56:

@deathrev: also noch mal von vorne (extra für dich und nur weil es diese woche nicht schon durchgekaut wurde)

die polizistin fährt hinterher und erstattet anzeige.

frage des richters: warum sollte sie das tun, wenn sie nicht genötigt worden ist??

antwort:

frage des richters: welches motiv hat der beschuldigte bzw. sein freund zu lügen?

antwort: der beshculdigte darf lügen, er wird es auch, da ihm für eine straftat ja auch eine strafe blüht.
der freund wird es als eine art gefälliglkeitsdienst tun...

somit ist die sachlage für den richter ganz schnell nach "allgemiener lebenserfahrung" klar!

By klaus (212.64.228.71) on Montag, den 4. März, 2002 - 13:57:

Hallo,

ich habe da mal ein paar Fragen.

1. Darf ein Polizeibeamter auf privaten Grund eine Ferkeherskontrolle durchführen.

2. Das dieser Polizeibeamter diesen privaten Grund überhaubr befaren bzw. begehen ohne eine Einwilligung vom Besitzter. Ist das nicht Hausfriedensbruch?

By Daniel (62.153.75.210) on Montag, den 4. März, 2002 - 14:09:

@klaus
darf er so ohne weiteres nicht.
Aber wenn es dann gelungen ist,
gibt es keinen § über unzulässige
Beweismittel wie in den USA.

@all
Die Aussage des mitfahrenden Zeuge könnte
in diesem Fall die Rettung sein. Kommt aber
stark auf den Richter an.
In der Regel hat man solche Fälle verloren :-(

By Multa (217.184.26.181) on Montag, den 4. März, 2002 - 18:26:

@ Farendil:
Ich möchte es dir noch einmal sagen. Der Freund steht unter Wahrheitspflicht! Lässt er bei seiner Aussage etwas weg/dichtet etwas dazu oder gibt falsche Angaben wieder, macht er sich strafbar! Der Angeklagte darf zwar die Unwahrheit sagen, doch muss dem Angeklagten die vorgeworfene Tat bewiesen werden und der richter muss von der Schuld überzeugt sein.
Es wäre nett, wenn Du nicht immer so cholerisch reagieren würdest und andere Meinungen akzeptieren könntest! Hier im Forum ist kein Richter, daher kann auch niemand sagen, wer Recht hat. Es könnte einen Freispruch oder eine Verurteilung geben!

By farendil (217.225.255.152) on Montag, den 4. März, 2002 - 18:37:

@multa: du redest aben wieder mal, wie du es verstehst! leider verstehst du es... - aber das hatten wir ja schon!

also du kannst deine meinung äußern, solange du willst - wenn es aber menschen gibt, die die PRAXIS besser kennen, so glaub ihnen oder höre auf, deine sogenannte meinung als wahrheit im forum zu verbreiten!


ich habe keinen bock, ständig deinen mist (ja, das ist es aus sicht der praxis) wieder zurüchtrücken zu müssen, genau so wie ich keine lsut habe, dinge hier stehen zu lassen, die offensichtlich falsch sind!

By officer (213.187.66.143) on Montag, den 4. März, 2002 - 19:22:

farendil,

nun belib doch mal ruhig und sachlich. Ich weiß auch nicht, früher warst Du nicht immer gleich auf 180 ! In letzter Zeit fällt mir auf, daß Du immer gleich unsachlich wirst, wenn die Gegenseite konstruktiv argumentiert. Villeicht liegt es ja daran, das in letzter Zeit beide Seiten hier im Forum aktiv "zur Sachaufklärung" beitragen und oftmals vermeitlich falsche Handlungen der Polizei wie Du sie immer darstellst sich als richtig erweisen. Nun sind wir glaube ich 3 Polizeibeamten und auch noch aus verschiedenen Bundesländern und doch geraten Deine Vorstellungen manchmal ins wanken. Villeicht war das früher anders hier im Forum. Wenn einer eine Frage hatte, gabt Ihr eine einseitige Antwort, die Schuldigen (Polizei) war schnell gefunden und der Fragende war zu Frieden gestellt. Jetzt aber äußert sich auch die Gegenseite offen und ehrlich dazu. Ist es villeicht das was dich stört??

Mit "Pech gehabt" meine ich nur, daß derartige Fahrweisen 100 mal gut gehen und beim 101 mal Lichthupe geben war eben die Polizei vor einem. Von den 100 mal bekommt mann villeicht auch noch ein paar Bürgeranzeigen die im Sande verlaufen aber das eine mal hat man eben "Pech gehabt". Nicht mehr und nicht weniger.

By farendil (217.225.255.152) on Montag, den 4. März, 2002 - 19:56:

@officer: nun gut, wenn du so anfängst, muß ich mal dazu stellung nehmen.

polizisten gibt es schon sehr lange im forum --da gab es vor einigen jahren z.b. mal einen neelix, der jetzt aber eine eigene seite hat.
ebenso gehört unser "polizist" schon recht lange dazu.

die meinung der polizei war also schon immer vertreten. ich habe damit auch kein problem, im gegenteil: ich begrüße das sogar. grundsätzlich gesehen kann das nur vorteile bringen!

schließlich geht es hier nicht darum, etwas zu zementieren, sondern für die praxis zu helfen!

daß es dabei verschiedene meinungen geben kann - und wird - ist normal. daß es dann auch mal zu heftigen diskussionen kommt meiner meinung nach auch. schön, wenn beide seiten was davon hatten...

ich gebe aber zu, daß ICH in letzter zeit öfter mal probleme mit DEINER art und weise habe. ganz besonders fiel mir das im thread auf, wo es um das ausweisen der kollegen ging und auch hier ist es für mich sehr deutlich.

ich habe es schon einmal gesagt: wenn du auf der straße das nicht korrekte verhalten deiner kollegen deckst, so ist das mindestens unschön, aber wohl leider normal. hier im forum finde ich das einfach nur daneben!
-meine meinung!-

nein es ist eben nicht pech, wenn eine polizistin, die offensichtlich nicht in der lage ist auto zu fahren, jemandem eine straftat "reinwürgen" kann, die er nicht begangen hat!

und akoser hat nun mal nur den sicherheitsabstand etwas unterschritten und dann rechts überholt. ich würde sogar sagen, daß es tateinheit ist. aber auch das ist egal - begangen hat er eine owi - bestraft soll er für eine straftat werden!

und genau dazu fällt mir nur eines ein: ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte!

dazu dann nur zu sagen: "pech gehabt" ist in meinen augen nur hohn für den geschädigten (ja du hast richtig gelesen, für mich ist akoser der geschädigte)

und genau deshalb habe ich so reagiert - verstehst du das wenigstens? wenn nicht, versuch dich mal in die lage eines bürgers zu versetzen, der für etwas bestraft werden soll, daß er nicht getan hat.

so, ich will hier nicht das forum damit zumüllen - wir können uns auch mailen oder vielleicht treffen wir uns mal -bin demnächst wieder in C (vielleicht auch HOT und PL, aber das liegt ja um die ecke...)

By Grobi (80.135.10.14) on Montag, den 4. März, 2002 - 20:13:

Wow, das geht ja heiß her! Der Fall von akoser zeigt leider, wie sehr man der Willkür einiger weniger Polizisten ausgeliefert ist. Ich hatte vor einiger Zeit mal das Verhalten von manchen Videowagenbesatzungen gepostet. Die darauf folgenden Postings und dieser Fall (übrigens auch über mehrere Bundesländer verteilt) zeigen leider, daß es auch schwarze Schafe in Grün gibt!
Vermutlich bleibt nur die Möglichkeit, das ganze zu filmen und a.) die Gegenanzeige mit Dienstaufsichtsbeschwerde etc. zu starten, oder b.)derartige Dokumentaraufnahmen der einschlägigen Presse zukommen zu lassen...

Grobi

By Polizist (217.4.1.203) on Montag, den 4. März, 2002 - 21:05:

Ohne das ich mich in den Sachverhalt zu arg einmischen möchte, will ich trotzdem mal eines in den Raum stellen:
Wer sagt denn ob arkoser hier den kompletten Sachverhalt so schildert, wie er tatsächlich war?
Ich halte es für gut möglich und auch absolut menschlich nachvollziehbar, dass er hier den Fall geschönt darstellt. Zumindest in soweit, dass er sein eigenes Verhalten nicht genaus so darstellt, wie es vielleicht wirklich war.
Oder würdet ihr hier alles genau so schreiben wie es war, auch wenn ihr dadurch in ein schlechtes Licht geraten würdet?
Es ist ja ein Vorzug des Forums das es auch mal verbale Haue gibt wenn einer übertreibt. Deshalb würd ich mein Verhalten vielleicht auch schönen, um nicht angemeckert zu werden.

By gast (217.172.160.2) on Montag, den 4. März, 2002 - 21:23:

Hi Grobi,das bringt mich auf eine Idee,welche gar nicht so falsch sein kann.Da man ja rein theoretisch immer öfter in Bedrängniß gebracht werden kann (zunehmende Verkehrsdichte,rücksichtsloses Verhalten von immer mehr Verkehrsteilnehmern,zunehmende Technisierung von Polizei und Behörden und die damit verbundenen Fehlerquellen ) wäre doch ein Einbau von 2 Cmos Kameras(vorne,hinten) in das Fahrzeug eine gute Investition.Damit könnte man im Falle einer Unschuld ,diese auch problemlos beweisen.

By Grobi (80.135.10.14) on Montag, den 4. März, 2002 - 21:46:

@Polizist: Sicherlich können wir nicht zu 100 % von der Wahrheit dessen, was Arkoser schreibt, ausgehen. Gleichwohl werden die geschilderten Fälle des Provozierens durch Videowagen auffällig oft vorgebracht (ist mir auch schon passiert) Die Gründe für derartiges Verhalten liegen für mich allerdings im Verborgenen, da Polizisten IMHO nicht an der Zahl ihrer geahndeten Verkehrsverstöße gemessen werden, oder? Wie gesagt, ich denke, man darf hier nichts generalisieren, der Anteil dieser "schwarzen Schafe" ist doch sehr gering.

@Gast: Die Kameras wären ja nicht nur als Beweismittel gegen diverse Nötigungsanzeigen geeignet, sondern auch für Verkehrsunfälle mit unklarer Schuldfrage.

Grobi

By Akoser (80.128.206.94) on Montag, den 4. März, 2002 - 22:43:

hallo,
erstmal vielen dank für die anworten,das geht ja richtig gut hier.

so nun zu meinem fall,also ich habe die wahrheit geschrieben,was nützt es mir zu lügen und mir gut zuzureden? wenn ich doch konstdruktive anworten will.
mit der gegenanzeige werde ich warten bis ich eine bekomme.auch aus dem einfachen grund das ich mir den namen nicht aufschreiben konnte.
meine freundin ist auch kommisaranwärterin und hatt heute mal in der uni nachgefragt und es kammen änliche anworten wie von euch.
aber ich weiß auch was es bewirkt wenn ich die dame anzeige(BEFÖRDERUNGS STOP z.b.) ich hoffe sie macht keine anzeige ansonsten bin ich leider gezwungen bis zum gericht zugehen und sie würd laut verschieden äuserungen von anwälten verliern und sich mehr schaden als mir.
was den zeugen angeht warum soll er seine karriere riskieren wegen einer ow?
und es ist nun mal die wahrheit das die frau einen leichten schden gehabt haben muß oder wie können sich unsere polizisten hier im forum das erklären,das man so fahrlässig eine kontrolle durchführt? allein der grund das sie überhaubt keine eigensicherung gemacht hat und sich auf 50cm genährt hat, und das in einer dunklen wohnsiedlung und bei 2 männern die aus dem auto ausgestiegen waren, müßte eine rüge von ihren vorgesetzen geben.
so da warte ich mal eure anworten ab gruß akoser

By farendil (217.225.255.152) on Montag, den 4. März, 2002 - 23:03:

@polizist: also ich gehe zunächst mal immer und bei jedem davon aus, daß seine geschichte genau stimmt - es sei denn, ich habe konkrete anhaltspunkte für etwas anderes!

wenn wir das nicht so machen, können wir uns eigentlich das forum komplett schenken!

so, denn jemand der hier fragt, der will, daß ihm geholfen wird - das geht eben nur wenn man die ganze (manchmal unbequeme) wahrheit postet.


@akoser: leide rhat du auf meine frage nicht geantwortet, so daß ich nicht weiß, ob ich dir weiterhelfen kann..

mit der gegenanzeige werde ich warten bis ich eine bekomme
DANN kannst du sie dir ganz sicher spaaren!
habe ich aber geschrieben...

aber ich weiß auch was es bewirkt wenn ich die dame anzeige(BEFÖRDERUNGS STOP z.b.)
nicht immer. außerdem: wenn das verfahren schnell eingestellt wird, ist es unerheblich...


ansonsten bin ich leider gezwungen bis zum gericht zugehen und sie würd laut verschieden äuserungen von anwälten verliern und sich mehr schaden als mir.
wer hat dir denn den schwachsinn erzählt???
so optimistisch KANN man gar nicht sein, wenn man die realität kennt...


warum soll er seine karriere riskieren wegen einer ow?
einer owi? schön wärs! he, junge man wirft dir eine STRAFTAT vor!
das hab ich mindestens fünf mal erwähnt!
sag mal wofür schreib ich das ganze denn, wenn du es sowieso nicht ließt???!!
*kopfschüttel*


das man so fahrlässig eine kontrolle durchführt? ist doch ihre sache....


das sie überhaubt keine eigensicherung gemacht hat bist du dir da völlig sicher???
unterschätzte nie jemanden, der vor dir steht!

in einer dunklen wohnsiedlung und bei 2 männern die aus dem auto ausgestiegen warengibt genügend frauen, die mit zwei männern fertig werden...

müßte eine rüge von ihren vorgesetzen geben. und? was hast du und dein eventuell eingeleitetes strafverfahren davon??
wie wärs, wenn du erst mal versuchst, da raus zu kommen??

By Reimar (195.127.201.98) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 09:36:

@farendil
zunächst muß ich dir widersprechen, daß deine Aussage

also ich gehe zunächst mal immer und bei jedem davon aus, daß seine geschichte genau stimmt - es sei denn, ich habe konkrete anhaltspunkte für etwas anderes!

zumindest bei meinem geschilderten Fall von versuchtem Versicherungsbetrug so nicht stimmt. (siehe Unfall beim rückwärts einparken...)
Kann eine Ausnahme gewesen sein, aber mir ist aufgefallen, daß deine Reaktion auf Anfragen in einigen Fällen über das Ziel hinausschießt. Es kann eben nicht jeder immer alles wissen, was hier jemals gepostet wurde. Daß manche zu faul oder unwissend sind, die Suchfunktion zu benutzen, steht auf einem anderen Blatt.....
Viele Grüße von der Küste

By Leo (193.194.7.77) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 11:40:

@Reimar
Was hat es für einen Sinn hier einen Fall und nicht seinen eigenen Fall zu schildern ? Ich meine damit geschönte Aussagen. Helfen tue ich mir damit nicht, denn dann wird auf einer Basis diskutiert, die einfach nicht richtig ist.

Das jemand auch mal Haue einstecken muß wie z.B. in dem Thread "Ich bin mit maximaler Reifenhaftung bei Regen um eine Kurve gedonnert..." steht fest, doch wenigstens weiß dieser Mensch das, was er mit seinem Posting wissen wollte. Nämlich ob sein "Einspruch" eine Chance hat oder nicht.

Nochmal zum Thema: Meine Schwägerin ist Kripo-Beamtin und genau die selbe Verhaltensweise konnte ich bei ihr ebenfalls schon feststellen. Wenn jemand etwas tut, das gegen ihr Rechtsempfinden oder noch schlimmer, gegen sie persönlich geht, zückt sie ihren Ausweis und spielt Oberlehrer. Ich war mal dabei, als jemand über eine durchgezogene Linie wenden wollte (ein Pole in D) und sie dadurch kurz hätte warten müssen. Sie sprang sofort aus dem Wagen und fing an ihn zu maßregeln mit den schlimmsten Strafandrohungen. Als sie mich anschließend fragte, ob ich dafür Zeuge sein würde, bejahte ich das mit dem Zusatz, aber gegen sie und für den armen ortsunkundigen Mann. Ihr könnt euch nicht ausmalen, was ich mir anhören mußte.

Soviel zum Thema "Rechtsbeugung im Amt". Hätte sie Anzeige gegen den Mann gestellt, hätte ich gegen sie ausgesagt, denn das ist nicht korrekt. Im Fall Akoser sehe ich das genauso. Doch Recht haben und Recht bekommen sind vor den Gerichten zwei verschiedene Dinge. "Warum sollte ein Polizist sich die Arbeit machen, wenn es nicht richtig ist, was er sagt" --> das ist bei deutschen Gerichten die einschlägige Meinung.

Fazit wie officer schon sagte WAHRSCHEINLICH: Pech gehabt (schade) !
Leo

By NetGhost (80.132.205.156) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 12:09:

@All

Wie wäre es mit "Anzeige gegen Unbekannt" mit einer größtmöglichen Detailschilderung des Vorfalls. Wenn dann die Daten der Dame bekannt werden ist die Anzeige schon durch und es sieht nicht mehr wie eine Rache-Anzeige aus!

By Polizist (217.3.253.139) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 12:26:

Also gut, jetzt will ich mich nochmal einmischen. Akoser schrieb u.a. zeigt mir ihren polizeiausweis. Damit ist für mich klar, dass sie als Polizistin erkennbar war. Farendils Einwand daß es sich um einensolchen handelt, ist mir noch nicht klar, wenn ich nur kurz einen ausweis vor meinem gesicht gesehen habe ist daher nicht haltbar.
Das die Kollegin ihren Namen nicht nennt, ist zwar unschön, macht aber ihre Maßnahme nicht rechtswidrig. Insofern kann ich officer nur zustimmen, wenn er anführt Gebt hier nicht solche Tips, daß man sich nicht auseisen sollte[...]Seine Personalien hat man auf alle Fälle anzugeben und zu belegen.
Das ist mal Fakt. Eine Ordnungswidrigkeit seitens Akoser lag auf jeden Fall vor, darin sind sich ja alle einig. Ich kann hier nichts erkennen, was das handeln der Polizistin unrechtmäßig macht. Ihr vorhergegangenes Fehlverhalten auf der Autobahn ist diesbezüglich eine andere Geschichte.
Das ihr Vorgehen unter taktischen Gesichtspunken natürlich absolut Scheiße war, ist eine Sache für sich. Ich hätte sowas nicht gemacht. Wie einige schon erwähnten, keine Eigensicherung und das ganze in einem dunklen Hinterhof. Wenn sie Pech hat, steht nicht akoser mit einem Kollegen dort, sondern zwei bewaffnete Verbrecher.
Überhaupt halte ich "privatdienstliches" Einschreiten für eine sehr kritische Sache. Ich würde es nur bei eindeutigen Straftaten machen und wenn keine offensichtliche Gefährdung für mich gegeben ist. Bei irgendwelchen Vk-Owis muss schon arg viel kommen, bis ich da mal einspanne. Allerdings kann man es den Kollegen auch nicht verbieten - das Recht dazu haben sie.

Ich frage mich auch weiter, warum ihr die Kollegin anzeigen wollt? Wegen ihrer Fahrweise auf dem Higway? Ok! Aber nicht wegen ihres Einschreitens. Da kann ich keine rechtlichen Fehler erkennen. Es ist nun mal so, wir können uns mit dem Dienstausweis in den Dienst versetzen und dann auch Personalien erheben.

Und das Verhalten von arkoser kann ich auch nicht ab ich habe die nebelscheinwerfer angehabt und mich dem auto genährt es ist nicht rüber gefahren das ging so ca.30-60 sec. dabin ich dan weiter aufgefahren aber das fahrzeug ist nicht nach rechts gefahren nach weiteren ca.1min bin ich nach rechts ausgeschert und vorbeigefahren nach dem ich vorbei war bin ich nochmal links rüber und dan wieder recht und weiter mit ca.130km/h weitergefahr
Da ist es nicht sonderlich schwer, einen Anfangsverdacht der Nötigung zu begründen. Vor allem der Satz dabin ich dan weiter aufgefahren geht eindeutig in die Richtung. Welchem Zweck diente denn das weitere Auffahren? Kann kein vernünftiger sein. Und das Oberlehrerhafte Verhalten anderen Autofahrern gegenüber habe ich sowieso gefressen. In diesem Fall wäre ich ganz einfach rechts an ihr vorbei gefahren. Ist zwar auch nicht erlaubt, aber immer noch besser als das Verhalten von akoser. Dann noch mit rechts/links Wechsel sie belehren zu wollen find ich echt schwach.

Zum Schluss noch eines, mal wieder besonders an farendil. Vorweg, ich möchte hier keine Kollegen in Schutz nehmen oder sonst wie verteidigen. Aber solche Sprüche von dir wie also spaar dich deine blöden sprüche in zukunft besser! oder wllst du dich hier damit profilieren??
sind absolut überflüssig und bringen in der Sache nicht weiter. Im Gegenteil sind sie dazu geeignet einseitig Stimmung zu machen. Und das hilft keinem weiter.

By devil (217.227.97.221) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 12:37:

@polizist:
Welchem Zweck diente denn das weitere Auffahren? Vielleicht damit die Trantüte vorne mal bemerkt, dass sie mal die Spurwechseln könnte?
Und das Oberlehrerhafte Verhalten anderen Autofahrern gegenüber habe ich sowieso gefressen
Meiner Meinung nach zeigt vor allem der Bremsblock im Auto vorne so ein Oberlehrerhaftes Verhalten!

Das mit den Nebelscheinwerfern und die "Belehrung" war sicherlich nicht das Beste, da gebe ich Dir recht. Aber dieses Verhalten wurde ja auch regelrecht provoziert, nicht?

By farendil (217.225.255.152) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 13:18:

@reimar: ich gebe gerne zu, daß ich bei fällen wie dem deinen etwas allergisch reagiere - eben weil ich da zu viele schlechte erfahrungen habe. (nein, nicht nur eigene)

ich habe dir allerdings nie unterstellt, daßdu bewußt etwas falsches sagst! ich habe lediglich in frage gestellt, ob du den schaden so leicht einschätzen konntest. und das auch nur so lange, bis ich eine komplette schilderung von dir hatte.


@polizist:
Farendils Einwand ...ist daher nicht haltbar.
nun, das ist eine definitisonsfrage.
ich weiß nicht, wie akoser das mit dem ausweis gemeint hat.
sicherlich hat er einen auswesi gesehen, WAS er gesehen hat, steht auf einem anderen blatt. definitiv nicht den namen der beamtin.

ich z.b. lese auf dem ausweis zuerst ALLES andere, notiere es mir ggfs. bis ich zum schluß den unscheinbaaren schriftzug "polizei" entziffern kann :-)


Insofern kann ich officer nur zustimmen, wenn er anführt Gebt hier nicht solche Tips, daß man sich nicht auseisen sollte
also ich abe nie bauptet, daß man sich ncith ausweisen sollte. ich behaupte aber, daß man sich nur dazu berechtigten personen ausweisen muß.
ob es sich um eine soclhe handelt, stelle ich fest, BEVOR ich meine personalien angebe oder den ausweis zeige.

zu den anderen ausführungen von officer, die du zitiert hast, habe ich schon stellung genommen.


Wegen ihrer Fahrweise auf dem Higway? weswegen denn sonst! habe ich je etwas anders in betracht gezogen???


Da ist es nicht sonderlich schwer, einen Anfangsverdacht der Nötigung zu begründen. schöner spruch aus der rechtstheorie. nur ist hier die anzeigenerstatterin nicht nur juristisch gebildet, sie ist auch polizistin und geschädigte sowie die einzige zeugin.
sie MUSS sehr wohl einordnen können, ob es sich um eine nötigung handelt oder nicht.
ob der staatsanwalt und der richter das genau so würdigt, steht freilich auf einem anderen blatt.


Welchem Zweck diente denn das weitere Auffahren? Kann kein vernünftiger sein.
klar sollte es zeigen, daß man vorbei möchte. hält man sicherheitsabstand bekommen es die schnarchnasen doch eh nicht mit!
klar ist dieses verhalten rechtswidrig, aber ohne extrem dichtes auffahren eben keine straftat sondern eine owi!!


Dann noch mit rechts/links Wechsel sie belehren zu wollen find ich echt schwach.
ich fahre auch, nach dem ich mittelspur- oder linksschleicher überholt habe, extra und weit nach links.
nur leider kapieren es die meisten eh nicht.

wie gesagt: ich finde nicht, daß akoser unschuldig ist, weder juristisch noch moralisch.
aber er hat nach den hier vorliegenden aussagen keine straftat begangen. eine solche wirft man ihm aber vor!

Aber solche Sprüche von dir wie ... sind absolut überflüssig und bringen in der Sache nicht weiter.
auf jeden fall sind sie die angemessene reaktion auf die aussagen von officer.
-meine meinung!-


Im Gegenteil sind sie dazu geeignet einseitig Stimmung zu machen. genau das sollten meine sprüche zu officers posting ausdrücken!

@leo:
Ihr könnt euch nicht ausmalen, was ich mir anhören mußte.
*brüll*
ich stells mir gerade vor.....

By NetGhost (80.132.205.156) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 13:21:

@Polizist

Eine solche Sichtweise finde ich doch sehr befremdlich. Hier greift doch das Verursacherprinzip: Ohne das grobe Fehlverhalten (90 auf der linken Spur bei 3-Spuriger Autobahn, komplett frei) wäre Akoser nicht genötigt gewesen Sie rechts zu überholen, geschweige denn dicht aufzufahren. Sie hat Alkoser regelrecht provoziert!

Das die Polzei häufig eine andere Sichtweise hat weiß ich aus Erfahrung. Vor ein paar Jahren hab ich hier im Forum einen Fall gepostet der mir selbst passiert ist. Vor mir fährt ein alter, klappriger BMW mit 2 sehr dubiosen Gestalten konstant links, konstant langsam. Beide rechte Spuren frei. Dicht hinter mir eine dunkelblaue E-Klasse. Auf mehrmalige Erinnerung mittels Blinker und Lichthupe die Spur zu räumen hat der BMW nicht reagiert. Ich habe mich der Gefahrensituation dann durch rechts Vorbeifahren entzogen. Die E-Klasse stellte sich als Videowagen heraus und hat natürlich mich angehalten anstatt den Verursacher.

In Alkonsers Situation hätte ich wahrscheinlich nicht so zimperlich gehandelt. Aus großer Entfernung zwei-drei mal Lichthupe, wenn sie dann nicht rüberfährt gehe ich kurz vom Gas und fahre dann ganz rechts an Ihr vorbei.

By faraday (217.225.218.226) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 15:34:

zum Thema nötigung:

laut adac (erwähntes urteil) ist nötigung z.B. auf der Autobahn erst gegeben wenn der "genötigte", also der vorne ;-) , sich Gefahr ausgesetzt fühlt und ernste ängete ausleben muss. soll heißen; blinker links und lichthupe is i.o.
Dichtauffahren (unter 2m) und agressives benutzen der lichthupe (hupe bringt ja wenig) stellt einen tatbestand der nötigung dar ...
Der vordermann muss also wirklich in "angst und Schrecken" versetzt werden. dann ist es nötigung (laut adac). Meiner meinung zählt rechts-überholen aber nicht dazu, höchstens gefährdung ...

By farendil (217.225.255.152) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 16:05:

@faraday: jaja, der adac. die bringen das ganze auch nur weichgespült rüber.
es ist eben NICHT von bedeutung, ob der geschädigte sich genötigt gefühlt hat, es ist einzig und allein von bedeutung, ob das mittel dazu geeignet war!

habe ich aber alles neulich schon geschrieben...

By river (149.225.119.43) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 16:33:

Ich finde, diese Geschichte ist eine Riesensauerei und ich kann akoser auch nur bedauern. Wie soll man sich denn in so einem Fall "rechtlich korrekt" verhalten? Ein oder zwei Mal kurz anblinken und dann unter Wahrung des Sicherheitsabstands mit 90 km/h auf der linken Spur hinterherzuckeln? Das kann es doch nicht sein. Rechts überholen? => 3 Punkte und 50 Euro Geldbuße, wenn man zufälligerweise an eine Zivilstreife gerät... :-(

By officer (213.187.79.140) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 19:07:

@Leo
"Als sie mich anschließend fragte, ob ich dafür Zeuge sein würde, bejahte ich das mit dem Zusatz, aber gegen sie und für den armen ortsunkundigen Mann."

Du hast also bejaht als Zeuge auszusagen. Als Zeuge bist Du der Wahrheit verpflichtet und hast nicht für oder gegen jemanden Auszusagen. Das was Du hier oben beschreibst wäre sogenannter "Belastungseifer" und der kann jede Aussage in ein anderes Licht stellen.

By Rennfahrer (217.85.218.219) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 19:58:

im toten Winkel auf der rechten Spur fahren ist ganz nuetzlich, macht manche ganz verrueckt, allerdings, wenn die Fahrerin eh nichts von der Umwelt mitbekommt, dann bringt das auch nichts...

By Akoser (217.224.23.154) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 22:03:

hi leute,
also die geschichte geht weiter.
habe mich heute überwunden bei dem revier anzurufen (was sie mir gesagt hat) und auch das einzigste was ich mir gemerkt habe aus dem auto typ.
habe mich dann mit dem dienststellenleiter verbinden lassen,nach kurzer schilderung sagte er mir zu, mich gleich zurückzurufen, was er auch tat.
er sagte mir, das bis jetzt noch keine anzeige existiert und da auch er niemanden auf seiner wache kennt der so ein auto hat und auf den die beschreibung zutrifft. komisch oder? desweitern war er der situation die ich ihm erklärte nicht ganz voreingenommen und sagte mir das er es irgendwie verstehen kann und ich abwarten soll ob noch einen anzeige kommt und mich dann wieder bei im melden soll.
er war sehr höflich und verständnisvoll.
ich werde ihn aber morgen noch mal anrufen um zuwissen ob es was neues gibt.
gruß akoser

By HarryB (203.198.106.194) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 01:56:

@polizist:

Deinem Beitrag kann ich nur voll und ganz zustimmen. Bei aller Erfahrung, die farendilin Sachen Verkehrsrecht zu haben scheint, seine Selbstherrlichkeit und das unbedingte Beharren auf seine Meinung als die einzige Wahrheit (s. nur seine Reaktion zum Polausweis) unterminiert seine ansonsten fachliche Qualifikation.

Tatsache ist doch, dass hier, nur weil eine - wie sich inzwischen heraus zu kristallisieren scheint vermutliche - Polizistin aus welchem Grunde auch immer links faehrt und dann auch noch irgendwie extrem auf die vielleicht noetigenden Hinweise des Akoser reagiert, faktisch eine Hinrichtung vonstatten gehen soll. DAS, meine Damen und Herren, ist das Problem in Sachen Strassenverkehr. Etwas mehr Gelassenheit waere - wie ja auch der letzte Beitrag von Akoser zeigt - es liegt naemlich gar keine Anzeige vor! - waere doch angebracht.....

Wenn ich mal kurz schildern darf, wie ich mich verhalten haette, wenn die dame mir auf den finsteren Hinterhof gefolgt waere: Kurzerhand eine Erklaerung abgegeben, dass sie doch bitte uniformierte Kollegen holen solle, damit die meine - und ggf. auch ihre - Personalien fest stellen koennen. Damit waere die ganze Angelegenheit schlagartig aus der Welt geschafft und hier haette man einen ganzen thread gespart....

By KJK (194.138.37.34) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 08:23:

hier haette man einen ganzen thread gespart....

Tja, wirklich schade, daß uns Dein Supertip erst nach zweieinhalb Tagen zuteil wurde...

Mal abgesehen davon, daß ich bezweifle, daß man (FALLS bereits Polizei anwesend ist) noch das Recht auf Hinzuziehung uniformierter Beamter hat.

By farendil (217.85.225.112) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 09:54:

@kjk:Mal abgesehen davon, daß ich bezweifle, daß man (FALLS bereits Polizei anwesend ist) noch das Recht auf Hinzuziehung uniformierter Beamter hat.
das bezweifelst du zu recht!

solange sich die person als polizistin ausgewiesen hat (wie gesagt ausgewiesen heißt nicht irgend einen wisch mal kurz vorm gesicht durchgezogen, sondern so, daß mam es erkennen kann) mußt du ihren aufforderungen (solange rechtlich gedeckt) folge leisten.

By Reimar (195.127.201.98) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 10:38:

@Leo
wieso geschönte fremde Aussagen?? Lies doch mal, der Link bezog sich auf meine eigenen Erfahrungen, die ich unter diesem thread gepostet habe!
Insofern ist die Diskussionsbasis schon richtig gewesen.

By farendil (217.85.225.112) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 11:14:

@reimar: hier leigt offensichtlich ein mißverständnis zwischen dir und leo vor.

leo meinte es allgemein, daß es keine sinn mache, hier nciht die ganze geschichte zu posten. das war sicher nicht als anschuldigung auf dich bezogen.

By Polizist (217.3.253.212) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 12:32:

@devil: Vielleicht damit die Trantüte vorne mal bemerkt, dass sie mal die Spurwechseln könnte? Ist für mich kein vernünftiger Grund. Wenn sich jeder nach eigenem Gutdünken um die Fehler und die Behebung dieses bei den anderen kümmern würde, wäre es noch viel schlimmer auf unseren Straßen. Da wird der vermeintlich zu schnelle ausgebremst, der zu lansame angeblinkt und angehupt und der Linksspurblockierer wird ebenfalls durch recht lustige Methoden zu disziplinieren versucht.
Meiner Meinung nach zeigt vor allem der Bremsblock im Auto vorne so ein Oberlehrerhaftes Verhalten Wem gegenüber denn? Und was hätte der Bremsblock (in dieser Definition stimme ich durchaus mit dir überein) denn demjenigen lehren wollen? Das man mit 90 die linke Spur blockiert? Das Verhalten ist sicherlich falsch, aber nicht Oberlehrerhaft.

@farendil: nun, das ist eine definitisonsfrage Eben! Und deshalb werden wir uns wohl auch nicht einig werden. Wenn akoser aber schreibt, dass er einen POLIZEIausweis zu sehen bekommen hat, ist das für mich eindeutig. Der Name des Beamten hat mit der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung nichts zu tun.
weswegen denn sonst! habe ich je etwas anders in betracht gezogen Ja, siehe folgender Eintrag von dir in diesem fall könnte es sinvoll sein, sie sofort wegen nötigung anzuzeigen Mit diesen Sachen wäre ich sehr vorsichtig. Da kann man nämlich sehr schnell dorthin kommen wo officer schon angedeutet hat. Zur falschen Verdächtigung.
Und wenns nur wegen der Owi wär - das ist ein Verstoß Rechtsfahrgebot. Der macht so um die 10 €. Wenn man allerdings die Postings hier so liest, könnte man meinen die Kollegin hat die Freiheitlich demokratische Grundordnung angegriffen. Viel zu großes Theater für einen kleinen Verstoß.
aber er hat nach den hier vorliegenden aussagen keine straftat begangen Das wäre widerrum Definitionssache. Die Nötigung hat ein stark subjektives Element, nämlich wie sich die Handlung des Täters beim Opfer auswirkt. Und das wurde hier im Forum nicht gepostet, weil die Kollegin nicht mitschreibt. Potentiell geeignet war das Verhalten von akoser sicherlich, den anderen zu einer Handlung zu nötigen. Und welche Assoziation wird man wohl beim Opfer wecken, wenn man dicht auffährt und Lichthupe gibt? Da wären wir wieder bei diesem subjektiven Element.

@NetGhost: Ohne das grobe Fehlverhalten Jetzt bleib doch mal auf dem Boden. So grob kann das Fehlverhalten gar nicht sein, wenn man die Sanktion dafür sieht. Sonst werden hier im Forum Geschwindigkeitsverstöße von erheblichen Ausmaßen bagatellisiert und hier fahrt ihr so ein Geschütz auf.
wäre Akoser nicht genötigt gewesen War er ja auch nicht. Sie hat Alkoser regelrecht provoziert Also bitte! Zum Provozieren gehören zwei. Vor allem einer, der sich provozieren lässt. Ich habs schon mal geschrieben - ganz rechts rüber und an ihr vorbei. Wenn man dieses Verhalten als Reaktion auf eine Provokation ansehen kann, dann bitte. Aber ich verstehe unter provozieren etwas anderes.
wenn sie dann nicht rüberfährt gehe ich kurz vom Gas und fahre dann ganz rechts an Ihr vorbei Genau so! Also wo ist das Problem? Hätt sie sich dann noch zum Einschreiten bemüßigt gesehen, könnte ich die Kritik verstehen. Im Gegenzug hätte ich ihr dann einen Verstoß Rechtsfahrgebot angehängt. Würde ich auch drauf bestehen, wenn mich eine Streife wegen so was rausholt.

@faraday: Meiner meinung zählt rechts-überholen aber nicht dazu Das sagt ja auch keiner. Aber dichtes auffahren und Lichthupen ist durchaus geeignet dazu. Und ob die Kollegin Ängste und Schrecken ausstehen musste, weiß hier keiner. höchstens gefährdung ?? Was ist denn das für ein Tatbestand? Wo steht der? Eine Gefährdung kann nur durch ein spezifisches Fehlverhalten zuvor entstehen. Alleiniger Tatbestand Gefährdung gibt es nicht (und komm mir keiner mit dem §1(2) )

@Harry B: faktisch eine Hinrichtung vonstatten gehen soll. Genau das ist es!! Und ich dachte immer, dass der Staat schon überreagiert mit zu hohen Bußgeldern. Jetzt tut es auch schon das Forum.
Hätte nie gedacht, dass ich hier mal im Forum gegen überzogene Forderungen wegen eines Fehlverhaltens das selbst der Staat als gering ansieht, anschreiben werde :)
Im übrigen stimme ich dir auch zu was die Einschätzung von farendils Verhalten betrifft. Irgendwie war der schon besser drauf.
Oder täusche ich mich, farendil?

By farendil (217.85.225.112) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 12:59:

polizist: nun, ich glaube ein teil unserer meinungsverschiedenheiten beruhen auf einem mißverständnis.
es geht um die sachme mit der anzeige der beamtin.

ja, ich habe gesagt, daß ich sie eventuell wegen nötigung anzeigen würde. das bezog sich aber nur auf ihr verhaltem im straßenverkehr.
wie du weißt, kann auch hartnäckiges linksfahren eine nötigung darstellen.
sicherlich hat die strecke, die aksoer hinterhergefahren ist, nicht dazu ausgereicht. doch darum ging es mir gar nicht. es ging nur darum, daß zu einem fall zwei anzeigen vorliegen, wobei es sich nicht um gegenanzeigen (nach bekanntgabe daß gegen einen anzeige erstattet wurde) handelt.
dann leigen nämlich zwei anzeigen beim sta auf dem tisch, es sind beides zeugen (keiner wurde schon beschuldigt) und somit wird die sache gegen beide eingestellt.
(ob es funktioniert hätte, da die polizistin sich seine personalien geholt hat, steht auf einem anderen blatt)

alles klaro?


Wenn akoser aber schreibt, dass er einen POLIZEIausweis zu sehen bekommen hat, ist das für mich eindeutig. es gibt immer wieder die fälle, wo leute mit der jahreskarte des waschsalons rumfuchteln und was von polizei erzählen. die betroffenen sagen hinterher alle aus, daß der täter ihnen den polizeiausweis gezeigt hat.
oder anders ausgedrückt: du wirst nicht bestreiten, daß du dem betroffenen den ausweis zeigen mußt.
und zeigen heißt nun mal, daß er ihn sich anschauen kann und sich davon überzeugen, daß du polizeibeamter bist.
oder willst du hier wiedersprechen?

Die Nötigung hat ein stark subjektives Element, nämlich wie sich die Handlung des Täters beim Opfer auswirkt. so wie du es darstellst stimmt es nicht.
fall 1: ein ängstlicher fahrer wird ETWAS bedrängt, der fahrer bekommt angst, obwohl es sich um eine situation handelt, wie sie häufiger im derzeitigen straßenverkehr vorkommt (also kein extrem dichtes auffahren)

hier handelt es sich nicht um nötigung, die überängstlichkeit eines einzelnen kann kein geeignetes maß sein.


fall 2: es fährt mir jemand extrem dich auf. und wenn er mir in den kofferraum kriecht - es interessiert mich nicht. schon gar nciht, werde ich darauf reagieren.

hier handelt es sich um nötigung, auch wenn der fahrer sich nicht geängstigt hat. es reicht eben aus, wenn das mittel ausreichend sit.


Und welche Assoziation wird man wohl beim Opfer wecken, wenn man dicht auffährt und Lichthupe gibt?
ja, sicherlich will der hintermann erreichen, daß der vordermann "weggeht".
aber solange man nicht extrem dicht auffährt is es eben keine straftat - es ist eine owi.


Zum Provozieren gehören zwei. richtig. nur ist der, der provoziert dann nicht das arme opfer, daß gar nichts getan hat.
oder anders ausgedrückt: wenn ich provoziere, muß ich damit rechnen, daß sich ein anderer provozieren läßt.
wie gesagt - ganz korrekt war akosers verhalten nicht! nur steht die zu erwartende strafe eben moralisch und gesetzlich im krassen mißverhältnis zur tat.

Und ob die Kollegin Ängste und Schrecken ausstehen musste, weiß hier keiner. wenn sie sich durch ETWAS zu dichtes auffahren in angst und schrecken versetzen läßt, dann ist das ncith unser problem. es gibt genügend leute, die haben schon angst, wenn sie sich nur hinters steuer setzen...

Hätte nie gedacht, dass ich hier mal im Forum gegen überzogene Forderungen wegen eines Fehlverhaltens das selbst der Staat als gering ansieht, anschreiben werde
härtere bestrafung der mißachtung des rechtsfahrgebotes ist ein schon oft diskutiertes thema.
schau dir mal strafen für verhalten an, wo niemand gefährdet und behindert wird:
-geschwindigkeitsüberschreitung in bestimmten fällen
-telefonieren
-0,5 Promille grenze (folegenlos und unauffällig)
etc.

vergleich das mal mit den linksfahrern und mittelspurschleichern, wegen denen z.t. hunderte fahrzeuge aufgehalten werden!

Oder täusche ich mich, farendil?
klar ist das WIE der reaktion von der tagesform abhängig. GRUNDSÄTZLICH ändert das aber nichts an meiner einstellung zu bestimmten themen.

By Akoser (217.224.24.61) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 19:45:

so ich sehe das mein thema hier echt was losgebracht hatt.
nur noch mal gesagt ich habe keine lichthupe gegeben,habe ich auch nie geschrieben.
auch hatt sich der dienststellenleiter bis jetzth nicht mehr bei mir gemeldet,also hoffe ich mal das nix mehr kommt.jedenfalls nicht von der dienststelle die die dame angegeben hatt.und wenn es von einer anderen kommt hatt sie ja heftig gelogen da siehts ja noch schlechter für sie aus.
oder wie lange dauert es bis so eine anzeige bei mir eingeht?

By KJK (194.138.37.34) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 09:22:

@polizist:
So ganz kann ich Deine Einstellung nicht nachvollziehen, obwohl Ich Dich bislang als sehr pragmatisch kennengelernt habe.

Wer mit 90 auf der linken Spur einer ansonsten freien Autobahn langeumelt und jemanden damit zu einer entsprechenden Geschwindigkeitsreduktion zwingt, verstößt m. E. gegen §1. Dafür wird dieses Verhalten (wieder m. E.) viel zu gering sanktioniert.

Wer dergestalt blockiert wird, hat, wenn der andere nicht will, keine legale Möglichkeit, an diesem mobilen Verkehrshindernis vorbeizukommen. Zwar würdest Du ein moderates Rechtsvorbeifahren tolerieren, aber leider kann man sich nicht sicher sein, daß alle Deine Kollegen so denken.

Akoser hat mit keiner seiner Maßnahmen jemand anderen behindert oder gar gefährdet (ich gehe mal davon aus, daß "weiter aufgefahren" noch im "grünen Bereich" war). Wenn er nach seinem Überholmanöver wieder ganz nach links 'rübergeschert ist, mag das zwar oberlehrerhaft wirken, hat aber auch niemandem im geringsten geschadet. Wie sonst soll man eine solche Schnarchnase auf ihre unsoziale und eines Führerscheininhabers unwürdige Fahrweise aufmerksam machen?

Und das schönste ist: Womöglich wird nur Akoser bestraft und im Zweifelsfall härter als seine "Kontrahentin" - irgendwo klemmt's da!

By Polizist (217.3.253.211) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 09:59:

@kjk: Ich Dich bislang als sehr pragmatisch kennengelernt habe. Dankeschön, ehrt mich!
verstößt m. E. gegen §1 Und § 2. Da steht das mit dem Rechtsfahrgebot drin.
Ich möchte mal klarstellen, dass ich solche Verstöße wie der von der Kollegin ebenfalls absolut nicht leiden kann und ich einen extrem dicken Hals bekomme, wenn ich sowas selbst erlebe. Ich gebe euch auch Recht das die Strafe hierfür viel zu billig ist. Aber selbst wenn sie teuerer wäre, hapert es doch an der Umsetzung. Eine wirkungsvolle Verfolgung solcher Verstöße ist nur schwer möglich. Ich plädiere daher für die Freigabe des Rechtsüberholens unter bestimmten Voraussetzungen.

keine legale Möglichkeit, an diesem mobilen Verkehrshindernis vorbeizukommen Auch richtig. Daher auch meine obige Forderung. In diesem Thread stört mich nur, dass ihr mit Pauken und Trompeten auf die Kollegin einstürzt, obwohl akosers Verhalten mit Sicherheit auch nicht das "mildeste Mittel" war. Warum fährt er nich einfach rechts vorbei, nachdem seine legale Überholankündigung (Lichthupe mit entsprechemdem Abstand) nicht erfolgreich ist?
Wie schon mehrfach erwähnt ist das auch nicht legal, aber IMHO eben der geringste Verstoß.
jemand anderen behindert oder gar gefährdet (ich gehe mal davon aus, daß "weiter aufgefahren" noch im "grünen Bereich" war)
Eine Behinderung oder Gefährdung ist für die Nötigung auch nicht erforderlich. Sondern das drohen mit Gewalt oder einem üblen Mittel (oder so ähnlich).
Und so wie du davon ausgehst, dass sein Verhalten noch im grünen Bereich war, kann man aber auch davon ausgehen, dass es dies eben nicht mehr war.

Wenn er nach seinem Überholmanöver wieder ganz nach links 'rübergeschert ist, ist dies auch ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und er steht kein bischen besser da als die Kollegin.

By HarryB (203.198.106.63) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 10:17:

Ganz genau so sehe ich das auch, Polizist. Waere er einfach rechts vorbei gezogen, haette das ganze Ding hier keinerlei Erwaehnung gefunden. Irgendwas muss es da ja gegeben haben, dass sich Deine Kollegin zu ihrem unmoeglichen weiteren Verhalten hat hinreissen lassen.....

By devil (217.227.99.11) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 10:36:

Wer sagt denn, dass sie ihm keine Anzeige wegen Rechtsüberholens angehängt hätte?
Akoser wollte ja nicht gegen das Gesetz verstoßen und hat versucht die Schnarchnase zum Spurwechsel zu bewegen!

By KJK (194.138.37.34) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 10:41:

Polizist: er steht kein bischen besser da als die Kollegin

Naja, erstens hat er mit diesem Verstoß niemanden behindert und zweitens ist er danach gleich wieder rechts gefahren. (Vielleicht mußte er ja einem Wiesel ausweichen *ggg*)

Harry: Irgendwas muss es da ja gegeben haben, dass sich Deine Kollegin zu ihrem unmoeglichen weiteren Verhalten hat hinreissen lassen.....

Meinst Du, daß man jemanden, der grundlos mit 90 auf der linken Spur entlangzuckelt, mit normalen Maßstäben messen kann? Braucht so jemand noch einen speziellen (über Rechtsüberholen hinausgehenden) Auslöser für weiteres Fehlverhalten?
Der demonstriert doch, daß er provozieren WILL.

By HarryB (203.198.106.63) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 10:53:

@KJK:

Der demonstriert doch, daß er provozieren WILL.

Nun, ich glaube ja immer an das Gute im Menschen, deshalb koennte man doch annehmen, dass die Dame nach einer anstrengenden Schicht nach Hause wollte und sich dessen gar nicht bewusst war, dass sie da so zuckelnd die linke Spur blockiert. Bis dann der Akoser von hinten kam und sie - wie sie sich vielleicht dachte - unangemessen wach ruettelt.... So koennte es gewesen sein - sie koennte allerdings auch nur den Wunsch auf Provokation gehabt haben. Aber, wie gesagt, ich nehme grundsaetzliche immer erst mal das Gute beim Mitmenschen an...

By KJK (194.138.37.34) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 11:24:

Und wäre das dann nicht die Gelegenheit gewesen, sich vor die Stirn zu schlagen, laut auszurufen: "Meine Güte, was hast Du Dir nur da wieder für einen Mist zusammengefahren! Hoffentlich hat das sonst niemand gesehen!" und pfeilschnell rechts rüberzufahren anstatt links zu bleiben und dann auch noch so ´ne Welle zu veranstalten???

By NetGhost (80.132.206.173) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 11:34:

Ich sehe das genau so wie KJK, der Dame fehlt wohl als erstes mal EINSICHT.
Und wenn er sie rechts überholt hätte hätte sie ihn trotzdem angezeigt. Aber auch wenn man sie rechts überholt stellt sie eine Behinderung und eine mögliche Gefahr da, denn ich muß von meiner Reisegeschwindigkeit runterbremsen um rechts vorbeizufahren denn ich muß - wie immer bei solchen Leuten - davon ausgehen das sie unberechenbar sind und plötzlich um mir "einen reinzudrücken" ruckartig nach ganz rechts rüberziehen. Man kann nur hoffen das sich die Dame inzwischen besonnen hat und die Anzeige doch nicht geschrieben hat. Das wäre ihre Ehrenrettung.

@Polizist

Und das es die beste Lösung gewesen wäre sie rechts zu überholen bezweifle ich. Genau das habe ich ja in dem von mir o.g. Posting beschrieben. Die Polizei hat dann nicht den Verursacher (Linksschleicher) angehalten sondern mich! Sag ruhig mal was dazu...

By officer (213.187.79.93) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 18:05:

Auf BAB nicht den rechten Fahrstreifen genutzt und dabei anderen behindert mach 40,-EUR und 1 Pkt!

By Grobi (217.85.46.181) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 18:19:

@Officer: Warum ist die Strafe nicht identisch der für das Rechtsüberholen? Gemäß dem Ursache - Wirkung Prinzip wäre das mehr als angemessen!

Grobi

By NetGhost (80.132.201.244) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 19:57:

@Grobi

Genau DAS erklärt aber das Vorgehen Polizei in meinem o.g. Fall. Man hat nicht den Verursacher rausgeholt, denn der hätte nur 80,- DM gebracht, dem Opfer (mir in dem Fall) konnte man 500,- DM abzocken. Deswegen bezweifle ich auch die Theorie von Polizist, das rechts überholen vor dem Gesetz die glattere Methode ist... Am Ende schnappen die sich den, der mehr Geld bringt. Es geht - wie immer im Leben - nur ums Geld.

By NetGhost (80.132.212.96) on Montag, den 11. März, 2002 - 18:31:

*wiederbeleb*

Ich hätte ja schon gern noch eine Stellungnahme von unseren Polizisten hier im Forum...

By Wolfgang (217.230.7.41) on Montag, den 11. März, 2002 - 18:41:

So eine Situation hatte ich erst letztens.

2-spurige Kraftfahrzeugstraße (autobahnähnlich); Madame fährt über 1,5 km ständig links, hinter ihr ein anderes Fahrzeug das den Abstand unterschritt; dann kam noch einer von hinten und hat Madame rechts überholt.
Ich habe trotzdem Madame rausgezogen und angezeigt (mich kotzen diese Linksfahrer nämlich auch an ;-)
Trotzdem kommt es natürlich immer auf die Umstände an; wäre der Hintermann im Bereich der Nötigung gewesen oder wäre bei dem Rechtsüberholer eine Gefährdung dazugekommen, hätte ich mir natürlich die gekrallt.

Ist das Stellungnahme genug für dich? ;-)

By NetGhost (80.132.212.96) on Montag, den 11. März, 2002 - 18:55:

@Wolfgang

Ja, du hast soweit richtig gehandelt, ABER:
Auch wenn der eine genötigt und der andere gefährdet hätte so würde ich das als Polizist immer noch auf Linksschleicher-Madame zurückführen und sie entsprechend zur Rede stellen. In dieser Situation gilt es meiner Meinung nach eine Gefahrensituation zu entschärfen die Madame eben dargestellt hat. Je länger man sie auf der linken Spur schleichen lässt desto gefährlichere Manöver provoziert sie bei den anderen Verkehrsteilnehmern. Wartest du lang genug kannst du bestimmt einem den FS abnehmen weil er auf dem Standstreifen überholt und Madame dann ausbremst. Aber sowas lässt sich vermeiden!

Was sagst du denn zur Handlungsweise der Kollegen in dem von mir geschilderten Fall im Posting vom Dienstag, den 5. März, 2002 - 13:21 ???

By officer (213.187.79.95) on Montag, den 11. März, 2002 - 19:34:

Also das die Geldbußen für rechts Überholen und linksa fahren mit Behinderung nicht gleich sind, dafür kann die Polizei nichts. Der Bußgeldkatalog wird von anderen gemacht. Die Wertigkeit der Ordnungswidrigkeiten wird u.a. von der Höhe der Geldbuße abhängig gemacht. Demnach müßte immer der Schleicher angehalten werden.

By Wolfgang (217.81.138.123) on Montag, den 11. März, 2002 - 22:12:

@netghost:
Ja, du hast soweit richtig gehandelt

Ohhh, danke Herr Staatsanwalt.

Auch wenn der eine genötigt und der andere gefährdet hätte so würde ich das als Polizist immer noch auf Linksschleicher-Madame zurückführen und sie entsprechend zur Rede stellen.

Das schöne an Ordnungswidrigkeiten ist, daß ich mehr oder weniger selbst entscheiden kann ob und wann ich welche Maßnahme ergreife. Das nennt man das Opportunitätsprinzip. Dem entgegen steht das Legalitätsprinzip, das bei der Verfolgung von Straftaten gilt. Eine Nötigung ist eine Straftat; hier habe ich keinen Ermessensspielraum mehr, sondern MUß die Straftat verfolgen. Das gleiche gilt bei der Gefährdung beim verbotenen Rechtsüberholen, denn hier ist regelmäßig der Straftatbestand der ´Gefährdung des Straßenverkehrs´ erfüllt. Auch hier habe ich dann keinen Ermessensspielraum mehr. D.h. hier muß die OWi nunmal hinter der Straftat zurückstecken und ich muß den Linksfahrer halt laufenlassen (leider kann ich meinen Wagen nicht in zwei Teile hacken).
Wenn keine Straftat hinzukommt und es nur um OWi´s geht, greift das was Officer schon gesagt hat. OWi´s haben zueinander auch unterschiedliche Wertigkeiten, die an der Höhe der Geldbuße festgemacht werden. Ich muß mich halt für einen entscheiden. Damals war es halt der Linksfahrer den ich mir gegriffen habe, morgen kann es bei einer anderen Fallkonstellation wieder ganz anders aussehen.

Zu deinem Fall:
Das die Polzei häufig eine andere Sichtweise hat weiß ich aus Erfahrung. Vor ein paar Jahren hab ich hier im Forum einen Fall gepostet der mir selbst passiert ist. Vor mir fährt ein alter, klappriger BMW mit 2 sehr dubiosen Gestalten konstant links, konstant langsam. Beide rechte Spuren frei. Dicht hinter mir eine dunkelblaue E-Klasse. Auf mehrmalige Erinnerung mittels Blinker und Lichthupe die Spur zu räumen hat der BMW nicht reagiert. Ich habe mich der Gefahrensituation dann durch rechts Vorbeifahren entzogen. Die E-Klasse stellte sich als Videowagen heraus und hat natürlich mich angehalten anstatt den Verursacher.

Dazu kann ich herzlich wenig sagen. Ich war nicht dabei. Was hat man dir denn vorgeworfen? Rechtsüberholen oder Nötigung? Im letzteren Fall ist es klar daß die Kollegen dich rausgeholt haben, im ersteren Fall obliegt es ihrem Pflichtgemäßen Ermessen. Hast halt in dem Fall Pech gehabt. Der andere hat zwar etwas falsch gemacht, aber du halt auch. In der Juristerei gibt es einen Spruch: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Will heißen, nur weil der andere etwas falsch macht ist es für dich kein Grund dich ebenfalls nicht rechtstreu zu verhalten.

Grüße

Wolfgang

By Grobi (217.85.44.149) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 00:12:

Meine Herren Polizisten!
Das der Tatbestand des Linksblockierens nur 40? € kostet ist mir ohnehin unverständlich, aber wie kann ich Will heißen, nur weil der andere etwas falsch macht ist es für dich kein Grund dich ebenfalls nicht rechtstreu zu verhalten denn das verhindern? Theoretisch könnte ja der Fall auftreten, daß über hunderte Kilometer links eine riesige Kolonne hinter dem Schleicher herfährt, weil keiner rechtsüberholen darf!!
IMHO sollte hier gem. dem Verursacherprinzip der Blockierer wg. Nötigung (er nötigt den gesamten nachfolgenden Verkehr auf sein Tempo abzubremsen) und evtl. sogar Straßenverkehrsgefährdung angezeigt werden! Als Polizeibeamter, der für Recht und Ordnung zu sorgen hat, solltest du nicht mal auf die Idee kommen, die unter dem Schleicher Leidenden anzuzeigen!! Wenn ich sowas lese bekomme ich richtige Haßgefühle!!!!

Grobi

By farendil (217.85.239.170) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 00:14:

@wolfgang: Eine Nötigung ist eine Straftat; hier habe ich keinen Ermessensspielraum mehr, sondern MUß die Straftat verfolgen.
hmm, nun ist es aber doch so, daß extremes dauerhaftes linksfahren auch eine nötigung darstellen kann.

angenommen du hast einen solchen fall, willst denjenigen geraqde rausholen und da kommt ein anderer von hinten, der den nötiger nun seinerseits "zurücknötigt"

was machst du jetzt??


(leider kann ich meinen Wagen nicht in zwei Teile hacken).
kein problem - das erledige ich gerne für dich! (vielleicht hilft mir ja auch jemand dabei?)


ps: was fährst du eigentlich für einen videowagen??

By Wolfgang (217.230.14.110) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 00:36:

@farendil:
hmm, nun ist es aber doch so, daß extremes dauerhaftes linksfahren auch eine nötigung darstellen kann.

angenommen du hast einen solchen fall, willst denjenigen geraqde rausholen und da kommt ein anderer von hinten, der den nötiger nun seinerseits "zurücknötigt"

was machst du jetzt??


Da hast du vollkommen recht. Das sind diese Spagatfälle. Kommt auch manchmal vor. Dann versucht man natürlich beide anzuhalten. Ist nicht ganz einfach. Manchmal klappt es, manchmal nicht. Wenns nicht klappt muß man halt abwägen welchen man sich vorknöpft und eventl. über Funk versuchen, daß die Kollegen weiter vorne den anderen kriegen.
Leider kann ich auch nicht hexen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verbietet es mir leider den beiden sofort einen "Stop-Stick" vor die Räder zu werfen ;-))

kein problem - das erledige ich gerne für dich! (vielleicht hilft mir ja auch jemand dabei?)

Daß glaub ich dir/euch gerne :-)

ps: was fährst du eigentlich für einen videowagen??

Das willst du bestimmt nur wissen, damit du auch den richtigen zerhacken kannst :-)
Wir haben einen BMW 325 und einen Opel Omega. Demnächst kommt noch ein dritter dazu.

By farendil (217.85.239.170) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 01:03:

@wolfgang: Das willst du bestimmt nur wissen, damit du auch den richtigen zerhacken kannst :-)
nö. heute kam auf n3 eine kurze reportage über eine videowagenbesatzung. einer der beiden beamten hieß wolfgang. und da mußte ich doch mal nachfragen....

:-)
ps: die fuhren einen bora...

By Wolfgang (80.131.20.23) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 01:22:

Ahhh ja.
Nö, einen Bora haben wir nicht.

By HarryB (203.198.106.245) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 01:38:

Theoretisch könnte ja der Fall auftreten, daß über hunderte Kilometer links eine riesige Kolonne hinter dem Schleicher herfährt, weil keiner rechtsüberholen darf!!

Ist aber erstens sehr theoretisch und zweitens kann dann nur der "Schleicher" angehalten werden, weil hinter ihm ja keiner etwas falsch macht und einen Grund zum Anhalten darstellt.

Wollen wir doch mal den Tatsachen ins Auge blicken: Von hundert Noetigungsfaellen, wo einer links daher troedelt, sind vielleicht maximal 10 dabei, die dadurch noetigen. In den anderen 90 Faellen wird der Troedler von hinten genoetigt, also bleibt den Polizisten gar nichts anderes uebrig, als die 90 erst mal zu "ziehen".

By m3 (217.2.191.44) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 00:15:

@harryb: Wo hast Du denn diese "Tatsachen-Statistik" her???

By HarryB (203.198.106.194) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 01:56:

@m3:
Das liegt daran,dass ich die Augen offen halte, wenn ich mal auf bundesdeutschen Autobahnen unterwegs bin. Ist doch eigentlich ganz einfach, oder? Haetteste auch selbst drauf kommen koennen....

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 09:06:

Um statistisch belastbares und verwertbares Zehlenmaterial zu erhalten, gehört etwas mehr dazu als nur die Augen offen zu halten. Zumal Harry nicht so ganz nah am Geschehen dran ist mit Wohnsitz in einer Süd-Ost-Asiatischen Grossstadt -soweit ich das noch im Kopf habe.

By oxxs (194.120.84.9) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 10:32:

@wolfgang

wegen linksfahrern habe ich auch regelmäßig einen hals, mich würde echt mal interessieren, was diese leute sagen, wenn man sie deswegen anhält !?!

By Wolfgang (80.131.14.180) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 15:57:

Die meisten verstehen es zunächst nicht, werden dann aber meist einsichtig wenn man es ihnen erklärt. Ob´s was nützt ist eine andere Frage.
Ein anderes Problem in diesem Bereich ist z.B. aber auch, daß das Thema "Mittelspurfahren" in den Fahrschulen häufig falsch oder nicht ausführlich gelehrt wird. Viele Leute sind der Meinung, daß man die mittlere Spur IMMER durchgehend befahren darf, manche sind sogar der Meinung, daß die rechte Spur ausschließlich für Lkw da wäre.
Manchmal bedauere ich es wirklich zutiefst, daß der polizeiliche Verkehrsunterricht abgeschafft wurde. Manchmal hätte ich echt gute Lust so einem den Sonntag zu vermiesen und ihn zum Unterricht vorzuladen.

By farendil (217.225.245.220) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 16:13:

@wolfgang: Manchmal hätte ich echt gute Lust so einem den Sonntag zu vermiesen und ihn zum Unterricht vorzuladen. machs doch mal! ich wette, von denen kommen weit über 90%!

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 16:19:

@wolfgang
Meine Beiden hatten schon in der Grundschule mehrfach wiederkehrend Verkehrsunterricht, so richtig mit einem Grünen vorne am Lehrerpult und mit praktischen Ünbungen auf dem Hof und "Abnahme" der Fahrräder. Fanden beide gut und interessanter als so manche Stunde beim üblichen Steiss-Trommler. Der Unterricht wird auch heute noch gemacht. Auch bei weiterführenden Schulen stehen unsere Grünen für irgendwelche derartigen Projekte auf Anfrage zur Verfügung. Da gibt es extra einen PHM der dafür ernannt ist (Vereinskamerad)

By Wolfgang (80.131.14.180) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 17:02:

@farendil:
wie gesgt, geht leider nicht. Oder willst ausgerechnet DU, daß ich Willkürmaßnahmen ergreife ? *BG*

@alfa:
Kleines Mißverständnis. Ich meine den Verkehsrunterricht für "mündige Bürger" oder solche die sich dafür halten. Aber wahrscheinlich hast du Recht und man sollte manche von denen zu den Grundschülern schicken.
Den Verkehsrunterricht den du meinst, gibt es natürlich noch und das ist auch eine sehr wichtige Aufgabe. Bei fast allen Verkehrspolizeien gibt es solche Verkehrserziehungsdienste

By Grobi (217.228.101.97) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 17:17:

@alfa: Jau, das war lustig... Wimpel der Verkehrswacht als Klassenbester *g*
In der 10. Klasse Gymnasium hatten wir einen stadtweiten Wettbewerb zum Thema Verkehr (mit Mofa und Roller...) Wurde damals dritter *fg*
Man sollte solche Sachen wirklich verstärken, denn früh übt sich bekanntlich ;-)

Grobi

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 17:56:

@Wolfgang
Gar keine so schlechte Idee. Statt eines Bagatell-Bußgeldes wird der VT zur nächsten (kostenpflichtigen) Fortbildung zum entsprechenden Thema geschickt, die er mit Leistungsnachweis erfolgreich absolvieren muss. Sollte man höheren Stellen vortragen!

By NetGhost (217.82.25.240) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 18:21:

@Wolfgang

Oder willst ausgerechnet DU, daß ich Willkürmaßnahmen ergreife ? *BG*

Willkürmaßnamen will sicherlich keiner aber die Polizei ist doch sonst so erfinderisch wenn es um solche Sachen geht. Versuchs doch mal mit der üblichen Taktik: "Sie haben doch sicher nichts dagegen am Sonntag um 8:30h auf der Wache XY zum polizeilichen Verkehrsunterricht zu erscheinen?!"
SO macht ihr das doch sonst auch... *g*

Ohhh, danke Herr Staatsanwalt.

Ehhh, so hab ich das nicht gemeint, sorry. Ich wollte sagen MEINER MEINUNG nach hast du richtig gehandelt...

Zu meinem Fall von oben:
Man hat mir weniger als 1/10 Sicherheitsabstand vorgeworfen und rechts überholen dann im weiteren Verlauf eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Baustelle. Das der Videowagen auch richtig dicht aufgefahren ist hat nicht interessiert. All das wäre nie passiert wenn mich der BMW nicht genötigt hätte...daher fühle ich mich als Opfer in diesem Fall.

By NetGhost (217.82.25.240) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 18:27:

@quincy

So sinnvoll wie die Idee auch ist, sie wird aber gerade bei den höheren Stellen in der Ablage "P" verschwinden, denn: ES LÄSST SICH DAMIT KEIN GELD VERDIENEN!

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 19:30:

@NetGhost
Ich weiß nicht - mir ist das zu einfach. Man hat zwar immer den Beifall auf seiner Seite, wenn man von Abzocke und dergleichen spricht (vor allem hier :)). Aber bevor sich keiner mal die Mühe macht, die Kosten von Verkehrsüberwachung und Gesetzesvollzug gegen die Einnahmen aus Bußgeldern und Geldstrafen zu rechnen, finde ich das Argument zu platt. Wenn da dann ein nennenswerter positiver Betrag herauskäme, könnten wir gerne weiter reden.

By NetGhost (217.82.25.240) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 23:40:

@quincy

Es geht mir bei weitem nicht um Beifall! Ich berichte hier ausschließlich von meinen persönlichen Erfahrungen. Ich finde die Idee mit der Verkehrserziehung sehr gut, nur leider ist es in der Realität nicht machbar. Überhaupt sollte es eine art "Führerscheinausbildung" geben, mit Fahrertraining bei Regen, Schnee, hohe Geschwindigkeiten, Ausweichen etc...
doch das wird aus Kostengründen nie passieren.
Trotzdem bin ich der Meinung das das Kosten-Nutzen-Verhältnis in der Verkehrsüberwachung in keinem Fall gerechtfertigt ist. Allein die Anschaffungskosten für einen Videowagen mit mittelmäßiger Motorisierung liegen bei 140.000 - 150.000 DM, das schreit geradezu nach Wildwest-Methoden um es wieder reinzuholen. Die wirklich schwarzen Schafe erwischen die ohnehin nicht. Meiner Meinung nach führt der einzige Weg zu weniger Unfällen über bessere (oder überhaupt existierende) Verkehrserziehung.
Parallel dazu steht die Verkehrsüberwachung mittels mobilem Radar. Die Anschaffungskosten sind enorm und MÜSSEN sich irgendwie wieder einspielen. Kein Politiker und keine Gemeinde wird sich dazu bekennen aber es ist allgegenwärtig: Es geht ums Geld! Das haben mir schon mehrere Polizisten bestätigt (ohne etwas gegen die Polizei generell zu sagen, denn die sind ja auch nur "Handlanger" der Verkehrsüberwachung) u.A. auch die Polizisten in meinem o.g. Fall. Die einzigste Sorge die der Polizist hatte, der mich mal mit verkleinertem (nicht amtl.) Kennzeichen erwischt hatte war: "Man kann Ihr Kennzeichen auf Radarfotos dann nicht erkennen...". Das finde ich bezeichnend. Weiterhin finde ich es bezeichnend das die Städte und Gemeinden die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung als "Einnahmen" schon im Vorjahr "planen". Die setzt eine gewisse Kaltschnäutzigkeit voraus!
Vieleicht verstehst du jetzt was sich meine...

By m3 (217.2.193.126) on Freitag, den 15. März, 2002 - 01:03:

@harryb: die m3-Tatsachenstatistik (Äuglein sind immer geöffnet) ergibt in 100 Nötigungsfällen, daß bei allen 100 Fällen ich durch einen Trödler genötigt werde. Leider läuft in dieser Situation nie ein Videowagen auf, welcher den Trödler rausziehen könnte.

By HarryB (203.198.106.69) on Freitag, den 15. März, 2002 - 02:21:

Netghost, Du kommst hier wieder einmal mit der Argumentation der Vorausplanung durch Staedte und Gemeinden, was der Abzockargumentation nun immer noch nicht die Basis gibt. Auch Deine Argumentation mit den Kosten des Videowagens ist etwas hanuebuechen. Dementsprechend muessten die Staedte und Gemeinden ja auch Brandstifter beschaeftigen, damit die Kosten fuer die Feuerwehrfahrzeuge und -ausruestung wieder eingespielt werden.
Nichtsdestoweniger ist der Idee der Verkehrserziehung durch sonntaegliche unterrichtseinlagen vorbehaltlos zu zu stimmen.

@m3:
Sorry, aber wenn meine angebliche Tatsachenstatistik, die ich gar nicht als solche sehen will, nicht stimmt, dann ist Deine ganz dreist gelogen. Wenn Du dich andauernd durch troedelnde Linksfahrer genoetigt siehst, dann stimmt irgendetwas mit Deinem Sozialverhalten im Strassenverkehr nicht - oder Du bist schlicht und einfach ein Choleriker.

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 15. März, 2002 - 09:33:

@NetGhost
Der Videowagen wird ja zunächst wie jedes Dienstfahrzeug aus Haushaltsmitteln beschafft und muss nicht zwangsläufig in voller Höhe amortisiert werden. Und selbst wenn: Nach meiner Rechnung kann er sich in etwa fünf Jahren amortisieren, wenn er am Tag etwa 100 DM einspielt. Dazu muss man wahrlich keine Wildwest-Methoden anwenden. Also ich könnte den Hunni binnen einer Stunde reinholen mit so einer Kiste... :-)) - Und zuletzt zur Vorausplanung in öffentlichen Haushalten: So etwas basiert nicht auf böswilliger Absicht, sondern auf Erfahrungswerten der Vorjahre. So eine Prognose wird in den Haushalt gestellt, damit man planen kann, und im laufenden Fiskaljahr wird diese Summe erreicht oder eben nicht. Das belegt deine Unterstellungen in Richtung der Polizei aber in keiner Weise, vielmehr ähnelt es in der Logik dem Feuerwehr-Beispiel von HarryB.

By NetGhost (80.132.202.6) on Freitag, den 15. März, 2002 - 10:10:

@harry&quincy

Naja, auf meine anderen Beispiele seid ihr nicht eingegangen. Dann will ich euch andere anführen: Täglich fahre ich an einer Schule vorbei, erlaubt sind dort 50 km/h und es ist eine große, vierspurige Straße. Geschwindigkeitsmessungen finden dort aber nicht vormittags unter der Woche statt, sondern AUSSCHLIESSLICH an Sonn- und Feiertagen am späten Nachmittag und nachts!
Wenn also der erzieherische Effekt weg ist, dann wird kontrolliert? Wenn alle Kinder schlafen wird vor der Schule geblitzt, da muß sich niemand wundern wenn es heißt "Abzocke".

Nehmt doch mal zu meinem o.g. Fall stellung. Der Polizist hat sogar gesagt das man mich angehalten hat weil mein Verstoß "teurer" war.

Eure Blauäugigkeit kann ich manchmal nicht verstehen!

By NetGhost (80.132.202.6) on Freitag, den 15. März, 2002 - 10:14:

AHh, sorry. Missverständnisgefahr!
Die beiden Polizisten die mich in der o.g. Situation angehalten haben haben gesagt das ich angehalten wurde weil mein Vertoß teurer war!

By HarryB (203.198.106.104) on Freitag, den 15. März, 2002 - 10:59:

Eure Blauäugigkeit kann ich manchmal nicht verstehen!

Ich weiss nicht, warum Du hier Blauaeugigkeit unterstellst. Ich glaube, es hat hier in diesem Forum noch niemand abgestritten, dass es Faelle gibt, bei denen sich der Eindruck von "Abzockmassnahmen" geradezu aufdraengt. Das heisst aber immer noch nicht, dass es generell so ist, wie Du in Deinem Beitrag mit dem Videowagen, der sich armotisieren "muss". darstellen willst. Gleiches gilt bei der Fiskalplanung der Staedte und Gemeinden. Man zeige mir doch bitte einmal den Gemeindevorstand, der seine Mitarbeiter zusammen scheisst, weil der im Vorjahr "eingeplante" Betrag von Bussgeldern nicht erreicht wurde....

By Daniel (195.243.131.130) on Freitag, den 15. März, 2002 - 11:20:

@harry&quincy

wie kann man nur so naiv sein ?
*andenkopfgreif*

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 15. März, 2002 - 12:08:

@Daniel
Wie kann man bloß so paranoid sein? *kopfschüttel*

By Daniel (195.243.131.130) on Freitag, den 15. März, 2002 - 13:21:

Bin ich jetzt paranoid, nur weil ich die Tatsache,
daß Vekehrsüberwachung eine willkommene Geldquelle ist,
zur Kenntnis nehme ?

Nein - bitte nicht diese Diskussion weiter vertiefen.
Lieber bin ich paranoid - immer noch besser als naiv ;-)

By oxxs (194.120.84.9) on Freitag, den 15. März, 2002 - 15:04:

.....schizooooooooo...

Ich wünsche ein schönes Wochenende !!!!

By Grobi (217.85.32.246) on Freitag, den 15. März, 2002 - 16:34:

So,liebe Elche! Wenn die Verkehrsüberwachung nicht den Sinn hat, die Haushalte zu füllen, warum werden die eingesammelten Bußgelder nicht für einen guten Zweck gespendet (Reha Kliniken, Unfallwaisen, Tierheime...)? Könnt ihr mir das beantworten??
2. Wieso werden die vom O-Amt ausgewählten Meßstellen häufiger als "Abzocke" bezeichnet, als die von der Polizei ausgewählten??
3. Habt ihr mal zum Ende eines Fiskaljahres auf die Blitzfrequenz geachtet? Hier in HL wurde Ende 2000 fast ununterbrochen an klassischen Wegelager-stellen geblitzt! Ende 2001 gab es nur sporadische Kontrollen... Komisch, oder??

Evtl. solltet ihr mal darüber nachdenken, bevor ihr von Paranoia schreibt... (Nicht wahr, Quincy... Geschoßspur... da kann der Therapeut auch ran...)

Grobi

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 15. März, 2002 - 17:26:

@Grobi
1. Weil Verkehrsüberwachung ja auch Kosten verursacht, die es zu decken gilt. Erst bei großen Überschüssen könnte man karitativ tätig werden. Vorher gilt es noch Investitionen zu tätigen. Nach meiner Kenntnis geschieht das, was du vorschlägst, teilweise mit den Geldstrafen (im Gegensatz zu den Bußgeldern).
2. Das weiß ich nicht, es ist ja offenbar auch nicht untersucht und belegt, sondern eher "so ein Eindruck". Vielleicht stimmt es auch, aber was beweist das dann?
3. Nein, habe ich nicht. Ich kenne das angeblich so grassierende Blitzgeschehen aus naheliegenden Gründen eher aus radarforum.de als aus dem richtigen Leben :). Dein Beispiel weist für zwei aufeinander folgende Jahre zwei widersprüchliche Tendenzen aus - was beweist es also?
Der Begriff Geschossspur besagt eigentlich nichts über Verfolgungswahn, sondern beschreibt viel mehr das Phänomen hoher Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen Überholspuren und benachbarten Fahrstreifen auf Autobahnen mit den damit verbundenen Problemen. Wo ist da jetzt der Zusammenhang? Und an wen muss da der Therapeut ran? *wunder*

By Grobi (217.228.109.80) on Freitag, den 15. März, 2002 - 20:11:

@Quincy: was beweist das dann? Nun, das ist ein altes Problem... Der ADAC könnte solche Studien beauftragen, aber was soll man von diesem Rentnerverein erwarten?!
zu 2. Klar ist das ein Eindruck. Diesen Eindruck haben aber relativ viele Autofahrer.
3. Wieso ist Daniel paranoid? Du erweckst in manchen Threads den Eindruck, als ob du von forscher fahrenden Autofahrern verunsichert wirst, obwohl es im endeffekt fast nie vorkommt, daß zwei aktive Fahrer untereinander einen Unfall bauen.
Der Therapeut war eine klitzekleine polemische Untermalung des Ganzen... *fg*

Grobi

By Matthias (217.227.111.22) on Freitag, den 15. März, 2002 - 21:20:

Zu dem Wort 'Rentnerverein' muß ich auch was sagen, denn das dachte ich mir heute mittag schon mal... Hab da aus Langeweile n ADAC Heft durchgeblättert und mir ist bei den Werbeanzeigen doch ganz krass aufgefallen, daß da 1000e Angebote über Treppenlifte, Elektrorollstühle etc drin sind. Haben die werbenden Firmen alle ihre Zielgruppe total verpeilt? Oder ist es doch ein Rentnerclub? Aber nix persönlich gegen ADAC, als Pannenhilfe ist er für mich auch schon nützlich gewesen, deshalb bin ich auch Mitglied.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Samstag, den 16. März, 2002 - 00:04:

du von forscher fahrenden Autofahrern verunsichert wirst Muss mich mal kurz einmischen!
da ist ein unterschied zwischen forsch fahrenden
Autofahrern und Notorischen hirnlosen R-----n moechte jetzt da keine Can of worms oeffnen,aber da ist ein unterschied!Forsch fahrende sitzen nicht 2 meter hinter der Stoss stange des vordermanns,und lassen dann ein Blitzgewitter los, nur da sie mal kurz das Gas wegnehmen muessen,es liegt mir auch nicht,den Fahrstiel des Otto Normalverbrauchers zu kritisieren,ob er /sie nun mit 250km/h oder nur mit 100km/h faehrt,aber es gibt in Deutschland ,sowie in Canada Fahrer,denen sollte man den Schein abnehmen,nicht nur fuer 1 Monat,sondern fuer immer, denn manche lernen es nie.Wenn ich so lese,
dann darf der Staat/Polizei nur alles nach rechten Dingen Erledigen,alles muss genau nach gesetz sein ,Eichung der Greaete,Blitzen nur laut Vorschrift,und was sonst noch ,aber der Autofahrer braucht sich laut einigen Postings an keine Gesetze zu halten ,sonst ist man ja Obrigkeitshoerig,und das muss man ja vermeiden.
Und dann noch diese ewige Bevormundung von seiten dess Staates.Wuerden aber alle mal fuer 2 Monate Fahren wie die Engel,waeren die Blitzer und die ewigen Ueberwachung bald von Deutschland Strassen verschwunden.Oder etwas weniger,da es sich ja nicht lohnt,keine Abzoke!!

By Grobi (217.228.103.51) on Samstag, den 16. März, 2002 - 00:45:

@BillyBob: Notorischen hirnlosen R-----n In dem Punkt stimme ich dir zu, daß sind aber die wenigsten.
laut einigen Postings an keine Gesetze zu halten Es ist hier unbestritten ein Problem, daß diverse Verkehrsvorschriften einfach überflüssig, oder situationsbedingt unnötig sind. Ich fahre meist so schnell wie möglich, ob da nun bei freier Strecke ein Tempolimit ist, oder nicht!
Auf der B206 z.B. herrscht von HL bis SE fast durchgängig Überholverbot. Wenn man ein gut beschleunigendes Fahrzeug hat, sind diese Schilder ein Witz! Oder ein anderes Beispiel, selbe Strecke: Nachts, Überholverbot, ich bin hinter einem LKW, kein Gegenverkehr! Warum in Gottes Namen soll ich hier nicht überholen dürfen?? Genau das ist leider diese ewige Bevormundung von seiten dess Staates!! IMHO dürfte es gar keine Unfälle beim Überholen geben. Wer überholt denn, wenn a) Gegenverkehr kommt und b) die Situation unübersichtlich ist? Dummerweise tun es doch einige Idioten, die leider nicht nur sich selbst dabei gefährden ( Hatte mal so einen Fall: Bundesstraße, Ich fuhr 160, wurde überholt und 10km weiter lag der Überholer im Graben... kein schöner Anblick!)

Grobi

By Billy Bob (24.141.220.190) on Samstag, den 16. März, 2002 - 01:36:

Grobi
Auch ich habe ein gut beschleunigendes Fahrzeug,habe aber nie den drang es bis zum gehtnichtmehr auszufahren,aber das ist eine sache des einzelnen,auch ich fahre gerne schnell,aber wahrscheinlich so wie du ,mit verstand,schnellfahren ist ja nicht gefaehrlich,bin ich auf Germanys Autobahnen fahre ich auch mal was das fahrzeug hergibt,kommt aber ein Speedlimit, frage ich nicht wesshalb sonder passe meine Speed an die limit,danach kann ich ja wieder schnell werden No problem!! man sollte wissen wann und wo,aber wie du schon schreibst,: daß sind aber die wenigsten.: stimmt aber wegen diesen wenigen ist eben die Ueberwachung.Das einzige wo ich nicht mit euch uebereinstimme ist die Wissentliche und grobe ueberschreitung der Tempolimits,ich halte mich daran,Einigermasen!!+10%
da ich nicht bei jeder tempobegrenzung weiss wesshalb die dort ist.Das mit den Schoolzonen,wo auch nachts bei nicht benuetzung der schule geblitz wird,finde ich auch fuer unnoetig,aber ich denke dass bei euch so langsam ein Krieg ausbricht! Autofahrer gegen den Staat!Wer aber der verlierer ist,ist nicht vorauszusehen,moechte mich auch da nicht einmischen.Habe aber bei meinem Aufenthalts in Germany etliches erlebt,wo ich nur den Kopf schuetteln musste{Fahrverhalten von sehr wenigen Fahrern}aber wie schon mal geschrieben,der grossteil der Autofahrer in G. verhaelt sich zuvorkommend,und wenn man die hirnlosen R-----n mal dazu bringen wuerde sich wie normale Menschen zu verhalten wuerden auch die ueberwachungen weniger, aber man kann ja hoffen!!
Billy Bob

By StefanK (80.131.157.246) on Samstag, den 16. März, 2002 - 01:48:

@Matthias

Um zu erkennen, dass es sich bei der ADAC-Motorwelt um ein Rentnerblatt handelt, brauchst Du nicht erst die Announcen mit den Stützstrümpfen und den Schnabeltassen aufzuschlagen. Der ach so politisch korrekte Inhalt, der sich über das gesamte Heft zieht, hängt mir schon lange soooo wahnsinnig zum Halse raus. Da werden Artikel mit einem hauchdünnen Revoluzzer-Deckmäntelchen verpackt, und wenn man nur ein Stückchen genauer liest, erkennt man ein ekelhaftes angepaßtes Geschleime, und das, wo Deutschland in Zeiten von löchrigen immer verkommeneren Straßen, horrenden Spritpreisen und immer rigoroseren Geschwindigkeitseinschränkungen nichts so sehr bräuchte, wie eine starke Autofahrerlobby. Die Mitgliederschar wäre ja da beim ADAC, nur muss man sich fragen, wer steckt hinter dieser Masse? Wenn ich mir die Artikel in der Motorwelt näher ansehe a la: "Bewiesen: Frauen und ältere Mitbürger fahren sicherer und besser", "Sicherheit geht vor" (im Anschluss dann eine Beschreibung einer Fahrweise, wie man sie typischerweise bei einem über 60 jährigen - Ausnahmen bestätigen die Regel -vorfinden kann), dann habe ich so eine dunkle Vorahnung, wem da nach dem Mund geredet werden soll.

Gibt es eigentlich irgendwo eine Statistik, was der ADAC, immerhin hat er mehrere Millionen Mitglieder (ja, auch mich, noch) nachweisbar in den letzten Jahren zugunsten der Autofahrer erreichen konnte?

Dann gibt es da noch diesen AvD, gibt es da schon Erfahrungswerte unter den Forumsteilnehmern? Hätte nicht wenig Lust zu wechseln ...

@alle

Sorry für das extreme Off-Topic, aber ich konnt es mir einfach nicht verkneifen ...

Grüsse

Stefan

By m3 (217.2.190.27) on Samstag, den 16. März, 2002 - 01:49:

@harryb: schlechten Tag gehabt? Ich kann Dir mal ein paar Bildchen aus meiner Sammlung von nicht rechtsfahrenden Trödler reinstellen. Dies war offensichtlich in meinem Posting nicht eindeutig klassifiziert. Jedenfalls wird diesen Kandidaten spielerisch und ohne jegliche Nötigung schnell klar, daß Sie irgendetwas falsch gemacht haben. Diese Zeit nehme ich mir gerne. Nichts gegen "Trödler", welche sauber einen Überholvorgang durchziehen.
Wieder zur Statistik: wieso werde ich überhaupt nicht durch Drängler genötigt?
1.) weil praktisch niemand aufläuft.
2.) weil ich bei Kolonnenbildung nach rechts gehe, falls es geht. Nur geht es dort dann eh schneller. In der Regel wird aber erkannt, daß sich bei mir ein Drängeln erübrigt. Dies wird mit einem gewissen Respektabstand angedeutet.
3.) wenn ich mal mit schwachbrüstigeren Fahrzeugen unterwegs bin, dann überhole ich so, daß es zu einer Drängelszene erst garnicht kommen kann, schere also erst dann aus, wenn ich niemanden auf der sogenannten Geschossspur zum Bremsen zwinge.
4.) von hinten sehe ich generell keine Nötigung auch bei dem seltenen Fall, daß ein Doppelgänger mit dem gleichen Fahrverhalten im Windschatten klemmt. Das ist dann ein wunderschönes harmonischen Fahren, jeder weiss im voraus was der andere tut. Richtig witzig wird es dann, wenn wir auf einen nicht rechtsfahrenden Trödler treffen.
Schreib jetzt aber nichts über "Choleriker" im Rudel, sonder lieber, wie Deine Nötigungsszenen aussehen und zustande kommen.
Immer keep cool und stets sachlich bleiben!

By m3 (217.2.193.175) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 01:43:

@harryb: wat los? Tüftelst Du noch an einer Antwort? Andere Threads fallen Dir leichter? Bin weiterhin auf ein sachliches Elch-Posting gespannt!

By HarryB (203.198.120.46) on Mittwoch, den 20. März, 2002 - 02:56:

@m3:
Nee, nee, mein Gutster, da brauche ich nicht tuefteln, sowas geht mir fluessig von der Hand. Aber es geschah mit diesem Thread wie mit vielen Dingen: Aus den Augen, aus dem Sinn....

Nun, Noetigungszenarios sind ja hier schon des oefteren beschrieben worden, der eine fuehlt sich halt von Draenglern genoetigt, der andere von langsamen Linksfahrern. Wobei mir scheint, letztere haben oftmals ein etwas schwaecheres Nervenkostuem, weil - analog zu einem alten deutschen Gassenhauer - mit Ruhe und Gemuetlichkeit koennte es doch auch gehen. Selbst erlebt auf bundesdeutschen Autobahnen: Ich fahre mit ca. 130 km/h links, vor mir - in ausreichendem Abstand - ein kleiner Stoppelhopser, offensichtlich hat der Fahrer schon den Gasfuss am Bodenblech. Er - und auch ich - ueberholen eine Kolonne LKW's, die nur sehr kurze Abstaende zueinander haben, in die auch ich nicht reinfahren wuerde, zumal hinter uns die linke Spur schon voll ist und ein Herauskommen dann fuer die naechsten 5 bis 6 km unmoeglich sein duerfte. Hinter mir ein 5er BMW, voll aufgeblendet, Lichthupe, Hupe, Blinker und was weiss ich noch alles an, Nase des Fahrers schon beinahe an der Windschutzscheibe, Zahnabdruecke offensichtlich schon im lederbezogenen Lenkrad. Abstand zu mir schwankend, zwischen 15 cm und 2,5 m. Als er merkt, dass dadurch auch nicht die linke Spur frei zu bekommen ist, setzt er sich mit den linken Raedern auf den Mittelstreifen und versucht, mich dort zu ueberholen - er war tatsaechlich schon mit seiner Frontpartie in Hoehe meine C-Saeule.
Naechstes Beispiel: Ich mit dem Motorrad bei etwa 200 km/h - laut Tacho - auf der linken Spur, in der rechten mehrere PKW's, die ich zu ueberholen gedachte. Jene halten den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zueinander, ein Ende dieser Kolonne ist schon in Sicht. Ein Blick in den Rueckspiegel zeigt mir einen Audi A 8 im Abstand von etwa 2 m hinter meinem Nummernschild.....
Drittes Beispiel, und das ist das Einzige, welches ich zur Anzeige brachte, kannst Du im Thread, eroeffnet von quincy unter dem Titel "Wo Anzeige erstatten" oder so aehnlich, nachlesen. Reicht das? Um diesen Beitrag nicht ueberlang zu machen, verzichte ich mal darauf, die von mir nur beobachteten Noetigungen - alle ausgehend vom Hintermann - zu schildern.


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