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Unfall mit 0,9 Promille!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Unfall mit 0,9 Promille!
By Rennfahrer (217.85.217.4) on Samstag, den 2. März, 2002 - 21:40:

Also, ich versuch mich kurz zu halten, ein Freund hat nen Unfall gebaut, mit Smart gegen parkenden 8er BMW. Er ist besoffen eingestiegen, war glatt, hat nicht gebremst oder so und einfach so gegen den BMW. Auto gehoert nem Lehrer, der Unfallschuldige war in der Strasse bei nem Freund, der auf der SChule des Lehrers ist. Er ist raus, der Lehrer wegen Alarm auch, haben alles geklaert. Kumpel wollte keine 300 DM wegen abschleppen bezahlen, war ein Leasingfahrzeug von Benz, ist nach Hause, den Vater wecken. Als sie zusammen zum Unfallort gehen ist schon Polizei da, hat den Lehrer schon gefragt, der aht gesagt wer gefahren ist, haben sofort meinen Kumpel gesehen, mitgenommen, Blut abgenommen, Zeitraum etwa 2 Stunden.
Dann kam Blutwert 0,9 Promille, Vers. zahlt BMW, Smart nicht, erstmal.
UNfall liegt schon 2 Monate zurueck, kam ncoh keine Strafe, daher meint der Anwalt, die wuerden das Blut noch nach BTM untersuchen. Der UNfallverursacher hat aber an dem Abend gekifft und auch regelmaessig davor, weiss jemand, ob die nur nach Alkohol gucken, oder auch nach BTM ??
Im Falle von BTM muesste er auch den Schaden vom BMW zahlen, glaub so um die 20TDM, oder noch mehr !

By farendil (217.225.249.237) on Samstag, den 2. März, 2002 - 21:49:

zunächst mal: wer so besoffen ist, daß er voll (10k EUR) gegen parkende autos knallt......

tja, nun ist die frage, ob es nur eine oder zwei blutproben gegeben aht, bzw. ob der fahrer schon etwas ausgesagt hat.

mit anderen worten: in wieweit können die beweisen, daß er VOR dem unfall getrunken hat??

BTM sind erst mal grundsätzlich kein grund, daß die vers. nicht gezahlt hat.


nur, so wie es aussieht, ist es schon wahrscheinlich, daß die versicherung auch beim gezahlten schaden regreß nimmt...

By Rennfahrer (217.85.217.4) on Samstag, den 2. März, 2002 - 21:55:

hab ihn extra gefragt, es wurde nur eine Blutprobe genommen, aber auch erst spaeter, er hat anscheinend ziemlich rumgestresst bei der Polizei. Er meinte, da es "nur" 0,9 waren wuerde die Vers. zumindest den Schaden am BMW zahlen, Anwalt hat ihm gesagt, wenn BTM, dann wahrscheinlich keinen...
Aussage glaube ich nicht, soviel Verstand hatte er noch *g*!

By kitt (212.172.8.1) on Samstag, den 2. März, 2002 - 22:46:

Üble sache, das mit deinem freund, bin ich ja noch gut dran ist halt alles relativ. Ich wünsche einem freund natürlich einen möglichst glimpflichen ausgang. hoffentlich hat er einen guten anwalt. Ist er rechtsschutz versichert ??

By Rennfahrer (217.85.217.4) on Samstag, den 2. März, 2002 - 22:54:

kein rechtsschutz, wenn er den BMW zahlen muss, hat er gesagt, fliegt er zuhause raus...
Naja, jetzt hat er gesagt, nie mehr besoffen fahren.... jetzt aber erst !

By faraday (217.5.112.149) on Samstag, den 2. März, 2002 - 23:43:

@ rennfahrer

wenn er keine aussage gemacht hat, könnte er ja immer noch hinterher was getrunken haben - weil er sich so erschrocken hat ;-)
wieso ist eigentlich die polizei da aufgekreuzt ? die sache war doch geregelt?

By Matrix (217.88.166.106) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 00:07:

Vollkasko zahlt nicht (sofern er Repräsentant des Fahrzeuges ist). Wenn anderer Versicheurngsnehmer soll dieser mitteilen, dass der Fahrer das Auto nur für diese eine Fahrt nutzen durfte. Kasko muss dann an den VN zahlen. Fahrer kann nicht in Regreß genommen werden, wenn dieser in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN wohnt (VVG).

Haftpflicht zahlt den Schaden am BMW und nimmt den Verursacher mit
DM 10.000,-- in Regreß. Egal ob Alkohol 0,9 o/oo und/oder BTM.

Moment, wenn er noch die alten Bedingungen von 1985 besteht im Haftpflichtschadenfall keine Regreßmöglichkeit. In diesen alten Bedingungen (AKB) ist von Alkohol noch nichts erwähnt. Da es sich aber um einen Smart handelt, greifen hier sicherlich die AKB 95/98/00. Daher Regreß DM 10.000,--.

By farendil (217.225.249.237) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 00:12:

@matrix: Repräsentant des Fahrzeuges
wasn das bitte??


nimmt den Verursacher mit
DM 10.000,-- in Regreß.

daß eine höchstgrenze existiert, ist bekannt. ich habe jedoch auch schon von nur 5000,- gehört?
soweit mir in erinnerung, war das je nach der art des verschuldens...


wenn er noch die alten Bedingungen von 1985
bedingunmgen von 85? bei nem smart? damals (in der guten alten zeit) gab es sowas zum glück noch nicht...

By M.P. (213.23.43.116) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 03:45:

"gab es sowas zum glück noch nicht..."
Wieso, zahlst Du mit Deiner Versicherungsprämie (indirekt) gern die Schäden mit, welche von Personen verursacht werden, die nicht mal die Grundregeln des Straßenverkehrs kapiert haben ?

Ohne Kenntnis der rechtlichen Gegebenheiten: ich hoffe er (Verursacher) zahlt (Smart voll, BMW teilweise).

By alexander (80.145.74.59) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 09:43:

@M.P.
Wenn man schon zitiert sollte man das Zitat nicht aus seinem Zusammenhang nehmen - "gab es so was zum glück noch nicht" stand klar und eindeutig im Zusammenhang mit dem Smart.

@farendil
bzgl. des Smarts schließe ich mich 100%ig Deiner Meinung an

Grüßle Alexander

By Matrix (217.81.161.165) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 11:37:

10.000,- DM steht in den Bedingungen, DM 5.000,- bei Unfallflucht, hierzu in schwerwiegenden Fällen (z.B. bei Personenschäden) DM 10.000,--.

Repräsentant heisst, dass der Fahrer alle Eigenschaften besitzt wie der Halter. Er übernimmt beispielsweise auch Reparaturen, Inspektionen etc.

Vergessen selbst viele Anwälte. Beispiel (ist wirklich so):

Mein Fahrzeug ist auf meinen Vater zugelassen und versichert; ich bin bei meinem Vater gemeldet (häusliche Gemeinschaft). Ich mache einen Unfall mit Alkohol, Flucht usw.. Eigenes Fahrzeug platt. Vollkasko-Versicherung befragt meinen Vater; dieser sagt, dass er nur diese eine Fahrt erlaubt hatte. Jetzt müssen sie egal aus welchen Umständen der Unfall passiert ist, an meinen Vater bezahlen und prüfen dann ggf. einen Regreß gegen den Fahrer (d.h. ich). Da ich aber in häuslicher Gemeinschaft wohne, besteht nach dem Versicherungsvertragsgesetz keine Regreßmöglichkeit (wie gesagt im Rahmen der Vollkasko; nicht Haftpflicht). Wohnt der Fahrer woanders, wird der Fahrer in Regreß genommen.

Im Haftpflichtschaden wird jedoch Regreß genommen, da gibt es keinen Ausschluss wie häusliche Gemeinschaft etc.

By farendil (217.225.249.237) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 11:50:

@matrix: danke für die antworten! die sache, das in dieser konstellation keine regreßmöglichkeit besteht - weißt du zufällig, in welchen gesetzen ich das finde?

@m.p.: wie ich es gemeint habe, hat dir alexander schon dargelegt...

By M.P. (213.23.39.20) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 14:05:

@Farendil / Alexander
OK, verstanden (egal ob "klar und eindeutig" oder nicht).
Trotzdem frage ich mich, mit welcher Intention Farendil in seiner ersten Antwort gleich das 'Hintertürchen' Beweislast öffnet ("VOR dem unfall (...) ??")...

Auch den Hinweis von Kitt ("hoffentlich hat er einen guten anwalt. Ist er rechtsschutz versichert ??") finde ich schon beeindruckend: habe ich Probleme mit der Wahrheit bastele ich mir meine eigene...

Irgendwann hatte irgendjemand in diesem Forum mal auf die Eigenverantwortung des Indiviuums (und den Schutz vor staatlicher Überregulierung) hingewiesen. Offenbar eine nicht überall geteilte Meinung ?

PS: Die einen hassen den Smart, die anderen fahren ihn... (eindeutig besser als umgekehrt)

By Rennfahrer (217.85.213.185) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 15:34:

Hab nochmal geau nachgefragt, also:

ca. 2 Stunden nach der Tat wurde die 1. Blutprobe entnommen, 'ne halbe Stunde spaeter die zweite, 'ne Aussage hat er nicht gemacht.

Der Anwalt hat seiner Mutter nur gesagt, es wuerde normal nur bei UNtersuchungen nach BTM solange dauern, Tat war am 4. oder 5.1.02 !
Smart war auf den Vater zugelassen, der arbeitet bei Mercedes, deshalb Leasing, aber nur Unfallfahrer ist den Smart gefahren.

By Matrix (217.81.170.198) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 17:35:

@farendil:

hab tagtäglich damit zu tun und weiss nicht genau wo es steht. Bitte um Nachsicht. Ich glaube jedoch § 63 VVG Abs. 5 (Versicherungsvertragsgesetz)!? Irgendwo da muss es stehen. Kann es Dir morgen genauer schreiben.

By farendil (217.225.243.226) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 20:06:

@matrix: danke! es eilt ja nicht...

@m.p.:Trotzdem frage ich mich, mit welcher Intention Farendil in seiner ersten Antwort gleich das 'Hintertürchen' Beweislast öffnet

zunächst mal hat sich das ja erledigt.
außerdem ist es kein hintertürchen, sondern eine frage. eine frage die ein anwalt sofort stellen würde.
und in diesem land hat jeder mörder einen anspruch auf selbigen.
ein darstellen der rechtslage und nachfragen, wie gut die beweise der sta sind, finde ich noch nicht verwerflich.

By Polizist (217.3.252.35) on Montag, den 4. März, 2002 - 09:52:

Also doch zwei Blutproben. Dann kann er auch nicht mehr mit Nachtrunk kommen. Faradays Möglichkeit hat sich damit erledigt.
Da bahnt sich ein 315c an --> Fleppe weg.
Da er meint auch noch kiffen zu müssen, obwohl er Auto fährt --> Fleppe erst recht weg. Entzug auf dem Verwaltungsweg durch die FE-Behörde. Solange die geforderten Screenings nicht sauber sind, gibt es auch keine neue FE.

War zwar nicht direkt gefragt hier, wollte aber auch mal wieder was schreiben :)

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 4. März, 2002 - 09:59:

@polizist
ich denke, dein Beitrag, als jemand, der es genau wissen muss, ist sehr nützlich um so manchem Nur-Leser einmal die dramatischen Konsequenzen von so einer unüberlegten Dummheit, vielleicht aus einer ausgelassenen Stimmung heraus, vor Augen zu führen.
Ich denke aber, mit solchen Diskussionen hier werden mehr Leute angesprochen, als mit den teureren gut gemeinten Plakaten bei Euch im Eingangsbereich.

By Rennfahrer (217.85.213.66) on Montag, den 4. März, 2002 - 16:07:

Der Lappen ist sowieso schon weg, seit Januar schon, aber die Zeit bis jetzt, hat ihm sein Anwalt gesagt, geht schon von den 12 Monaten ab, die er seinen Lappen wohl nicht mehr wieder sehen wird...

@ polizist

Wann wird denn die Blutprobe nach BTM untersucht, und dauert das dann wirklich so viel laenger, bis sich wieder etwas tut ??
--> BuGeBe... ?!

By M.P. (213.23.38.132) on Montag, den 4. März, 2002 - 22:46:

@Farendil:
"außerdem ist es kein hintertürchen, sondern eine frage."
Ob man bestimmte Personen aber noch extra darauf hinweisen muß / sollte ? Na ja, hat sich ja jetzt erledigt.

By piranha (194.95.176.28) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 12:02:

>"Der Lappen ist sowieso schon weg, seit Januar schon, aber die Zeit bis jetzt, hat ihm sein Anwalt gesagt, geht schon von den 12 Monaten ab, die er seinen Lappen wohl nicht mehr wieder sehen wird..."

Häh?? Woher die 12 Monate? Ein Urteil gab es doch noch gar nicht, oder?

Damit kann doch nur die mögliche Sperrfrist gemeint sein. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis frühestens beantragt werden. Vor Erteilung (nach Ablauf der Sperrfrist) wird aber sicherlich noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung einschl. Screening zum Nachweis der Eignung fällig. Erst wenn @Freund ein für ihn positives Gutachten vorlegen kann, könnte irgendwann eine neue Fahrerlaubnis durch die FE-Behörde erteilt werden (@Polizist hat es ja schon angedeutet). Wird ein langer, teurer und steiniger Weg...

By Polizist (217.3.253.139) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 12:39:

@rennfahrer: Wann wird denn die Blutprobe nach BTM untersucht Wenn es der Kollege auf dem Untersuchungsantrag entsprechend ausfüllt.

und dauert das dann wirklich so viel laenger, bis sich wieder etwas tut
Keine Ahnung, hab sowas selbst noch nicht gemacht. Aber arg viel länger wie bei Alkohol kann es auch nicht dauern.

By Rennfahrer (217.85.218.219) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 17:59:

@ prianha

Lies doch meinen Beitrag, ... sein Anwalt hat es ihm so gesagt... k.A. woher der das wissen will !

@ Polizist

danke fuer die Info!

By farendil (217.235.43.211) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 18:24:

@piranha: der fs kann in soclhen fällen beschlagnahmt werden. das kann bis zur verhandlung gehen (man kann natürlich auf dem verwaltungsrechtsweg dagegen vorgehen).

die zeit, die er den fs nicht hatte, wird auf den führerscheinentzug angerechnet.
(so wie u-haft auf die haftstrafe angerechnet wird)

By piranha (217.1.145.70) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 19:17:

@farendil:

>"die zeit, die er den fs nicht hatte, wird auf den führerscheinentzug angerechnet"

Ist schon klar @farendil, so (ähnlich) habe ich es ja auch verstanden...

<Oberlehrer>
... nur noch ein kleiner Hinweis: Bitte verwende niemals mehr den Begriff "Führerscheinentzug" ... den gibt es einfach nicht. Formal gibt es den "Fahrerlaubnisentzug" und wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird ist sie komplett weg, da gibts dann nichts mehr zum anrechnen. Angerechnet wird die Zeit der Beschlagnahme nur auf die Sperrfrist - und die Dauer ist in diesem Fall offensichtlich noch nicht bekannt.
</Oberlehrer>

Sorry für den pedantischen Oberlehrer. Ich bitte um härteste Bestrafung :-)


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