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Uiuiuiui.... Teil 2

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Uiuiuiui.... Teil 2
By Jessica (62.144.236.62) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 21:45:

Hallo Leute,
ich habe Euch schon einmal im Okt. 01 um rat gefragt. Ich war etwas zu schnell unterwegs, naja, ihr wißt schon....

So, nach einem nichtbeantworteten A-Bogen habe ich heute (!) einen BG bekommen. Der Verstoß war am 18.10.01.
Ist die Sache jetzt nun verjährt? Wenn ja, wo steht das? Was soll ich tun?

Wäre nett, wenn Ihr mir nocheinmal helfen könntet.

Liebe Grüße
Jessica

By faraday (217.225.208.2) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 21:58:

Hallo jessica,

die 3 monate wären rum allerdings warst du doch einiges zu schnell oder ? wenn ja, dann steigt die verjährungsfrist glaub ich auf 6 monate.

By farendil (217.235.53.50) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 22:27:

@faraday: wenn ja, dann steigt die verjährungsfrist glaub ich auf 6 monate.
wer hat dir denn den blödsinn erzählt??


@jessica: war der a-bogen an dich gerichtet??
wann wurde dieser ausgestellt??

By Jessica (62.144.236.62) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 22:38:

@farendil: Quasi war der AB an mich gerichtet auf meinen Mädchennamen, weil ich meinen Fahrzeugschein nicht habe ändern lassen.
Ausstellungsdatum am 31.10.2001.

Wenn mein Mann den AB öffnet und mir nix erzählt, hilft das?
hey ...pst...danke farendil!

By Jessica (212.172.10.9) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 22:43:

P.s. wenn ich einspruch erhebe, was könnte dann noch auf mich zukommen?? Im moment klingt der BG auf 1 monat fahrverbot, 150 € und die üblichen 4 Punkte für mich recht milde, habe mit mehr gerechnet.....*zugeb*

Quincy, bitte keine moralpredigten mehr ;-)

By farendil (217.235.53.50) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 22:44:

@jessica: also ich sage es (wie jede woche drei mal): die ausstellung des A-bogens allein unterbricht schon die verjährung.

ob er ankommt, ist irrelevant.


soll heißen, ab der ausstellung sind es wieder drei monate.

damit ist die verjähruung am 30.01.02.
der bg-bescheid muß spätestens 2 wochen später da sein.

das ist nun vorbei.

also sieht erst mal alles nach verjährung aus.
aber das ist noch keine definitive feststellung. theoretsich wäre eine weitere unterbrechung derselben denkbar. das bekommt man allerdings nur durch akteneinsicht mit.

By faraday (217.225.208.2) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 22:47:

@ farendil

ich weiss zwar nicht wo diese staffelung anfängt aber hängt die verjährung nicht auch mit der schwere der tat zusammen ? ich habe mal was von 3 und dann 6 monaten gehört.
oder sind es 6 monate wenn bereits gegen den wirklichen fahrer ermittelt wird ? dann hab ich da was durcheinander gebracht

By Rennfahrer (217.228.171.172) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 22:48:

AB = 3 Monate
BuGeBe = 6 Monate

oder ?!

By farendil (217.235.53.50) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 22:55:

@rennfahrer: stimmt schon!

ab tat 3 monate.
verjährungsunterbrechende maßnahmen dannach: ebenfalls 3 monate.

jedoch muß nach spätestens 6 monaten (egal was und wie viel verjährungsunterbrechende maßnahmen ergriffen wurden) ein bg-bescheid erlassen werden.

ab diesem sind es 6 monate.

By faraday (217.225.217.28) on Freitag, den 1. März, 2002 - 19:31:

@ farendil

da hab ich wohl was durcheinander geschmissen ;-(

By Jessica (212.172.9.45) on Samstag, den 2. März, 2002 - 13:34:

hey leutz,
gracias.
Werde nu erstmal Einspruch einlegen.

Schau`mer mal....*grins*


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