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Was macht ein opa wenn er langeweile hat ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Was macht ein opa wenn er langeweile hat ?
By faraday (217.225.208.2) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 21:30:

... er nervt friedliche autofahrer.

Heute abend hatte ich den wunsch verspürt eine pizza zu essen. fahre also zur pizzeria um die ecke, parke vor einer ausfahrt (parallel zur fahrbahn, teilweise radweg blockiert,der gehweg war aber noch passierbar) in der ein kombi parkte und bin schnell in de pizzastube um zu bestellen. habe kurz die bestellung aufgegeben und wieder ab isn auto und weggefahre, stand höchstens 1,5 minuten.
10 min später wollte ich die pizza abholen und stellte mich exakt an den selben platz. plötzlich schreit da jemand aus dem fenster 2 metzer über mir :" hey du, setz deine scheiß karre da weg! du versperrst die ausfahrt!" daruf erwiderte ich, ich würde nur 2 min da stehen um meine heißgeliebte pizza zu holen - keine antwort von oben. als ich aus der pizzeria rauskam stand der alte da rum und machte voll den terror. "er müße da raus fahren und ich würde die ausfahrt blockieren, bla bla bla, er hätte sich alles aufgeschrieben usw". ich hab mich nicht weiterdrauf eingelassen. hab mich ins auto gesetzt und bin abgefahren. dann ist der alte doch tatsächlich mir hinterhergefahren und hat mich verfolgt! wie im james bond film!

nach 3 min rundfahrt mit opel im schlepptau habe ich mal gas gemacht und den alten abgehängt.

was geht in diesen alten köpfen nur vor ? wie kann man nur auf so ne scheiße kommen ?

in diesem sinne, gute nacht !


fara


ps: kann der eigentlich irgendwas gegenmich ausrichten. wegen falschparkens oderso ? da ich ja nur gehalten habe, habe ich ja nicht geparkt ;-)

By Rennfahrer (217.228.171.172) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 22:28:

*lol*

habe ich mal gas gemacht und den alten abgehängt.
was geht in diesen alten köpfen nur vor ? wie kann man nur auf so ne scheiße kommen ?

*lol*

Zum Totlachen...James Bond ..... hihi...Wo warn die Raketenwerfer ?!


Denke, sobald der Motor aus ist, parkt man, Motor muss laufen um zu "halten" und man muss glaub ich auch im Auto sitzen, aber ich weiss es nicht ganz genau...

Strafzettel kann glaub ich nur kommen, wenn du in einer Ausfahrt stehst (ohne blockieren), der Opa koennte hoechstens ne Politesse (wenn grad eine da ist ) ansprechen, die gibt dir dann nen Strafzettel, aber ansonsten hat der Opa doch keine Chance ;) !!

By faraday (217.225.208.2) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 22:59:

@ rennfahrer

ich meine aber das parken und halten so definiert sind :

Halten: entfernen vom auto höchsten 3(?) min und man muss sich in unmittelbarer nähe zum auto befinden. soll heißen, auto stehen lassen und kurz in die pizzabude reinspringen ist halten,da ich jederzeit mein wagen wegstellen konnte und ihn auch im blickfeld hatte.

parken: karre abstellen, weg gehen für längere zeit

ich werd das aber mal nachlesen

By farendil (217.235.53.50) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 23:02:

@rennfahrer: dann parke ich also immer vor roten ampeln...

sobald der Motor aus ist, parkt man, Motor muss laufen um zu "halten"
mensch, postet doch mal bitte nur sachen, die stimmen!!

also:
1:wer sein fahrzeug verläßt, der parkt.

damit ist verlassen im sinne von "den unmittelbaaren einwirkungsbereich verlassen" gemeint.


2: halten gilt nur bis zu 3 minuten oder zum be- und entladen.
letzters muß zügig und ohne verzögerung geschehen.

@faraday:
kann der eigentlich irgendwas gegenmich ausrichten. wegen falschparkens oderso ? da ich ja nur gehalten habe, habe ich ja nicht geparkt ;-)

ob du nur gehalten hast, ist fraglich.

zum anderen darfst du auch dabei keine ausfahrten etc. versperren.

also so oder so verboten.

By faraday (217.225.217.28) on Freitag, den 1. März, 2002 - 19:55:

@ farendil

"sobald der Motor aus ist, parkt man, Motor muss laufen um zu "halten"
mensch, postet doch mal bitte nur sachen, die stimmen!! "

- es kan halt nicht jeder über so ein "unermeßliches" wissen verfügen wie du ! -
leider muss du bei solche sachen immer (hab ich festgestellt) immer unangemessen reagieren. wen jemand scheisse postet dann sags ihm doch bitte auf andere weise. das stärkt das "wir"-gefühl ;-)

By farendil (217.225.242.114) on Freitag, den 1. März, 2002 - 20:07:

@faraday: also ich kann nicht erkennen, daß ich HIER unangemessen reagiert hätte.

das war auch nicht böse gemeint (da du eine weile hier mitließt, weißt du ganz sicher, daß DAS bei mir anders aussieht)

wenn sich die fehler häufen, ist man irgendwann genervt.

klar, das forum lebt vom mitmachen und nur davon.
und wer mitmacht, kann fehler machen.

deshalb sollte man sich schon ziemlich sicher sein, dass es stimmt...

wenns noch probleme gibt - kannst du mir auch mailen...

By faraday (217.225.217.28) on Freitag, den 1. März, 2002 - 20:10:

habe nochmal nach gelesen:

nach §12,G2. er könnte mir einen reinwürgen weil ich
- vor einer bordsteinabsenkung und
- vor einer grundstückausfahrt gehalten habe (irrelevant, da am beginn des haltens ich mit dem herrn absprach daß ich sofort wieder weg bin)

die anderen bedingungen habe ich nicht verletzt ;-)

By farendil (217.225.242.114) on Freitag, den 1. März, 2002 - 20:30:

@faraday: das ist beides praktisch das gleiche. und irrelevant ist es nicht, nur weil du dem besitzer mitgeteilt hast, daß du seine ausfahrt zustellst.

streng genommen, dürftest du nicht mal deine eigene ausfahrt verstellen.

By faraday (217.225.217.28) on Freitag, den 1. März, 2002 - 20:35:

da er aber nichts erwidert und somit es zumindestens geduldet hat, dürfte es witzig werden wenn er seine drohungen wirklich durchsetzen will *freu

By farendil (217.225.242.114) on Freitag, den 1. März, 2002 - 21:23:

@faraday: also schweigen kann schon zustimmung bedeuten, aber hier bestimmt nicht!

und selbt wenn er zustimmt - die stvo tut es nicht (auch wenn sie schweigt :-) )

wie gesagt, es wird nichts kommen, aber gesetzt den fall...

By Rennfahrer (80.132.20.130) on Samstag, den 2. März, 2002 - 00:14:

@ farendil

dann parke ich also immer vor roten ampeln... machst du den Motor an Ampeln aus ??

By farendil (217.85.225.240) on Samstag, den 2. März, 2002 - 00:35:

@rennfahrer: meistens. zumindest wenn ich die ampelschaltung kenne oder nicht das erste auto an der ampel bin...

By Rennfahrer (80.132.20.130) on Samstag, den 2. März, 2002 - 14:48:

was ist mit §12 9(2)

Wer sien Fahrzeug verlaesst oder laenger als 3 Minuten haelt, der parkt.

?

By farendil (217.85.225.240) on Samstag, den 2. März, 2002 - 15:31:

@rennfahrer: schau doch mal in mein postinmg vom:
Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 23:02:
da steht das doch - und sogar noch etwas erläutert!

ps: bei der angabe eines §en gehört noch immer das gesetz dazu *gg*

By faraday (80.135.88.44) on Samstag, den 2. März, 2002 - 18:17:

@ farendil : streber !

*fg

By Rennfahrer (217.85.217.4) on Samstag, den 2. März, 2002 - 21:08:

damit ist verlassen im sinne von "den unmittelbaaren einwirkungsbereich verlassen" gemeint.


und woher soll man sowas wissen ??
Apropos Gestz...hmm...das erst ist der Paragraph, die Zahl in den Klammern ist ja der Absatz, aber die Zahl davor, mit dem Punkt ;) ??

By Driver (217.5.2.32) on Samstag, den 2. März, 2002 - 21:50:

@farendil

==> streng genommen, dürftest du nicht mal deine eigene ausfahrt verstellen

wo hast du denn diese Weisheit her? Das stimmt so nicht, vor meiner Ausfahrt darf ich parken so lange ich will. Diese Vorschrift der StVO ist eine Schutzvorschrift für die Anlieger dieser Ausfahrt, wenn ich das selbst bin kann mich keiner dafür bestrafen.


P.S. Da du ja ohne Urteile niemanden etwas glaubst werde ich dir dies in den nächsten Tagen nachliefern.

By faraday (217.5.112.150) on Samstag, den 2. März, 2002 - 23:15:

@ driver

vielleicht hast du ja auch eins parat welches die mündliche erlaubnis , wie in meinem fall, vom eigentümer der ausfahrt bewertet ?

By farendil (217.225.249.237) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 00:05:

@driver: mach das! und erklär mir gleich mit dazu, wieso das eigentum an einem grundstück von verkehrsrechtlichen vorschriften der stvo entbindet.

das mit der einfahrt dient übrigens nicht nur dem eigentümer sondern im ernstfall z.b. dem zugang für rettungsdienste...

By Nachkutscher (62.180.150.85) on Montag, den 4. März, 2002 - 23:23:

Hmmm, keine Behörde wird tätig werden wenn irgendjemand irgendjemands Einfahrt zuparkt, solange nicht der zur Einfahrt in die Einfahrt berechtigte seine Ansprüche geltend macht. Un dauch der Rettungsdienst hat keine besonderen Ansprüche, meine Einfahrt zu befahren - auch wenns natürlich im Notfall gern gewährt wird.

Wenn natürlich der Bordstein vor meiner Einfahrt ein abgesenkter ist, darf auch ich selbst nicht dort parken, das ist klar...

By farendil (217.225.255.152) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 00:50:

@nachtkutscher: Wenn natürlich der Bordstein vor meiner Einfahrt ein abgesenkter ist, darf auch ich selbst nicht dort parken, das ist klar...
soweit alles klar.
nur erkläre mir noch, wieso man einen unterschied zwischen bordsteinabsenkung vor eigenem hoftor und einer ausfahrt machen soll....

By Klugscheißer (217.85.34.125) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 00:58:

Wenn natürlich der Bordstein vor meiner Einfahrt ein abgesenkter ist, darf auch ich selbst nicht dort parken Wer hat sich denn diesen Humbug ausgedacht? ISt doch meine Einfahrt!

By farendil (217.225.255.152) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 01:04:

@klugscheißer: die stvo behauptet das. es ist zwar deine ienfahrt, nur befindet die sich im geltungsberich der stvo (öff. verkehrsrsraum) also hast du dich an diese zu halten....

By KJK (194.138.37.34) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 08:27:

Ist ja wirklich genial! Neulich stand ich in meiner Einfahrt (mit abgesenktem Bordstein) - Zufahrt für Rettungsdienste war also auf völlig legale Art Essig - und ein Bekannter hat sich quer davorgestellt. Fällt jemandem eine sinnvolle Begründung dafür ein, daß er das nicht durfte?

By -schima- (146.140.8.96) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 14:53:

Hi!

>Fällt jemandem eine sinnvolle Begründung
>dafür ein, daß er das nicht durfte?

Ja. Eine. Ein Rollstuhlfahrer könnte die Straße überqueren wollen und kann das nur an der Stelle mit abgesenktem Bordstein wenn da kein Auto steht.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube das war sogar der *Haupt*grund warum dieser Zusatz "vor Bordsteinabsenkungen" (§12(3)9. StVO) in dieser Form eingeführt wurde. Das Parken vor (Hof-, Grundstücks-, etc.) Einfahrten war eh schon verboten (§12(3)3. StVO). Streng genommen darfst du noch nicht mal da parken wo zwar abgesenkt, aber gar keine Einfahrt vorhanden ist!

Es ist also unerheblich ob es *deine* Einfahrt, irgendeine Einfahrt oder überhaupt eine Einfahrt ist.

(Zugegeben: Außer dieser Begründung fällt mir aber auch keine andere ein...:) Außer vielleicht, daß die vorbeischlendernde Politesse ja nicht weiß daß du da wohnst.)

-schima-

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 15:02:

@schima

Deiner Argumentation nach würde das doch bedeuten, dass bei einer Einfahrt auf der einen Straßenseite auch eine Einfahrt auf der anderen Seite sein sollte...

By Rennfahrer (217.85.218.219) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 18:08:

hmm...mal zu den abgesentken Vordsteinen.
Ich kann meinen kleinen Caddy auch nach der Arbei mit nach Hause nehmen, mit Parkplaetzen siehts auch schlecht aus, Anwohnerausweis hab ich fuer diese Fahrzeug nicht. Um die Ecke gibt es einen riesigen abgesenkten Bordstein, daneben steht ein Parkscheinautomat. Ich parke, wann immer ein Parkplatz dort frei ist, auf dem abgesenkten Bordstein, weil mir mal eine Politesse gesagt, wenn ein Reifen "im" abgesenkten Bordstein steht, sie mir keinen Strafzettel verpassen kann.
Wieso kann ich dort parken ??
Da ist auch ne Riesen-Einfahrt daneben, wenn die geschlossen wird, nach 17:00 etwa, ist sie sofort von 2-3 Autos besetzt, da kriegt niemand nen Strafzettel ?!

By KJK (194.138.37.34) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 09:45:

@-schima-:
Das mit dem abgesenkten Bordstein für Rollstühle stimmt prinzipiell, findet aber mit dieser Begründung i. w. an Straßenecken statt. Das Argument, daß eine solche Absenkung auch gegenüber existieren sollte, hat was...

Das schöne ist ja: Wenn ein Fremder in meiner Garagenauffahrt steht, interessiert das die Staatsmacht nicht. Da kann ich mir überlegen, wie ich damit zurechtkomme. Steht allerdings jemand mit meinem Einverständnis VOR der Ausfahrt, ohne daß jemand anderes behindert wird, kann er eine Knolle bekommen. Klasse!

By Markus (134.176.101.73) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 14:33:

Also abhängen geht am besten im Kreisverkehr. Immer etwas schneller fahren und man wird vom Gejagten zum Jäger. *grins*

So Kinders und jetzt wisst ihr auch, wie die 500-Runden in Daytona/USA entstanden sind...

By faraday (217.81.234.178) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 19:27:

@ markus

die handbremskeere um die kurve bei 30 km/h hat auch was gebracht ;-)

mal schauen ob ich von dem alten herren noch was zu hören bekomme ....


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