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Geblitzt bei verschneiten Verkehrsschildern

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt bei verschneiten Verkehrsschildern
By Klaus (80.131.95.52) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 21:06:

Hallo,
Meine Freundin wurde vor wenigen Tagen geblitzt. Zu "Tatzeit" herrschte jedoch ein ziemliches Unwetter, was zur Folge hatte, daß Verkehrsschilder auf kilometerlangen Teilstücken verschneit waren. Sie fuhr also mit Richtgeschwindigkeit (120) und löste damit einen Blitzer aus. Was ist nun zu tun? Ist ein Einspruch dagegen erfolgsversprechend? Und wann sollte dieser nach Möglichkeit gemacht werden.
Mfg Klaus

By Rennfahrer (80.132.15.252) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 21:08:

Was wars denn ueberhaupt innerorts *g* ??
Autobahn, oder Landstrasse ??

By Klaus (80.131.95.52) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 21:11:

Es war außerorts auf der Autobahn.

By Rennfahrer (80.132.15.252) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 21:14:

Hmm...naja, wenn da nichts besonderes war dann wird da wohl 100 gewesen sein, abzueglich Tolleranz und Tachoabweichung so +13, dann kommt da nur ein Knoellchen, ich hab aber keine Ahnung, aber denke, dass da mit Einspruch nichts gehen wird.... Geschwindigkeit den Verhaeltnissen anpassen .....
Aber da musst du warten, bis sich ein "Rechtsexperte" hier im Board meldet ...

By farendil (217.85.229.214) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 21:21:

@klaus: solange die fahrweise nicht den verhältnissen nach zu schnell war, ist es zumindest theoretisch so, daß das verfahren eingestellt werden muß.

für unleserliche, unkenntliche oder anderweitg verdeckte schilder kann der verkehrsteilehmer nämlich nichts.
du mußt das nur beweisen können, was aber anhand des wetterberichts auch möglich sein müßte...


wie gesagt - solange die wetterverhältnisse o.k. waren, daß man dir keinen strick daraus drehen kann würde ich einspruch einlegen...

By Rennfahrer (80.132.15.252) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 21:25:

Zu "Tatzeit" herrschte jedoch ein ziemliches Unwetter
denke, dass hieraus leicht ein "Strick" gedreht werden kann....
Dann kann es auch gut moeglich sein, das durch den Schnee/Regen in der Luft es zu gar keinem brauchbaren Foto gekommen ist !

War das eine mobile Blitzanlage, wohl kaum ?
Wo ist sie denn rumgefahren, gibt ja recht wenig Starenkasten auf deutschen Autobahnen ...

By Klaus (217.81.146.26) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 21:29:

Wann ist denn mit so einem Rechtsexperten zu rechnen?

By Klaus (217.81.146.26) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 21:31:

Das war auf einer Autobahn in der Schweiz.

By Rennfahrer (80.132.15.252) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 21:35:

Hast doch grad schon von einem was gehoert, natuerlich meine ich nicht mich...

farendil meinte, wenn du Lust haettest es zu riskieren, kannst du beim Wetteramt (oder wie das auch heisst) einen Ausdruck ueber das Wetter zur Tatzeit verlangen, wurde vor kurzem erst hier besprochen, da wird dann wahrscheinlich stene....ziemliches Unwetter....denke mal in Fachchinesisch....und dann kannst du, wenn du willst es zusammen mit deinem Einspruch dem Ordnungsamt einreichen, aber wenn du das Knoellchen bezahlst bist du billiger dran, als ein Wetterprotokoll anzufordern, denke ich !

Ist doch alles richtig so, oder ?!

By farendil (217.85.229.214) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 21:37:

@klaus: Wann ist denn mit so einem Rechtsexperten zu rechnen?
danke! :-)

Das war auf einer Autobahn in der Schweiz.
toll, daß du das auch schon erwähnst....

das hier ist radarfalle.DE . sorry, aber hier ist nun mal vorrangig wissen über deutsches und internationales recht vorhanden.

wie die situation bei den schweizern bei verdeckten schildern aussieht würde ich in einem schweizer verkehrsforum nachfragen.

oder weiß hier jemand mehr?

By faraday (80.135.84.227) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 21:59:

wenn klaus freundin in der brd wohnt hat sich das problem ja schon geregelt ;-) . . .

By Rennfahrer (80.132.15.252) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 22:01:

Und wenn sie wieder in die Schweiz faehrt, zufaellig kontrolliert wierd, muss sie den Knollen doch zahlen ?!

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 11:32:

In der Schweiz gilt folgendes:
Ist das Schild nicht zu erkennen, ist die geringste anzunehmende Geschwindigkeit einzuhalten (Das wären hier vermutlich 70 - 80 km/h).

Da die Schweizer aus Deutschlang keine Knöllchen bezahlt bekommen, ist die Sache an sich erledigt.
Bei einer zufälligen Kontrolle fällt das auch nicht auf, weil nur Straftaten zentral registriert werden.

Ist das Fahrzeug allerding in CH zugelassen, und die Freundin wohnt in CH, wird Sie wohl blechen dürfen. Die Eidgenossen sind da ziemlich rigoros.

By DP (130.83.244.130) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 15:33:

Hat es denn noch geschneit? Oder kurz vorher noch? Dann dürfte ihr Kennzeichen nicht lesbar sein.

Bei mir hat sich bisher fast immer ne schöne Schneeschicht gebildet, daß man auf den Photos eh nichts erkannt hätte.
Abgesehen davon bin ich bei Schneetreiben nicht wirklich häufig zu schnell...

Es sei denn, die Schweizer haben von hinten geblitzt.

CU DP


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