Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Freund mit +42 auf AB geblitzt !

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Freund mit +42 auf AB geblitzt !
By Rennfahrer (80.132.13.116) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 22:15:

Also, ich habe vor, ihm genau zu erklaeren, wie die Alberto-Methode funktioniert, da er seinen FS braucht, noch Probezeit hat, und schon ne Nchschulung gekriegt hat !
Also Auto auf einen Bekannten zugelassen, der hat 17 Punkte !
Hab aber grad mitgekriegt, das der AB an den Bekannten geschickt wurde, mit superscharfem gut erkennbaren Foto, von meinem Freund!
Naja, denke nicht, das er jemanden findet, der ihm so aehnlich sieht, oder wie seht ihr die Chancen der Alberto Methode ?!
Ich versuch mal zusammenzufassen !
AB kommt, nach 2 Wochen schickt Halter AB mit Adresse von dem angeblichen Fahrer. Dieser bekommt einen BGB, legt innerhab von 9-10? Tagen Einspruch ein, ohne Begruendung. Nach ca. 2 Wochen kommt erneut BGB, oder ?
Dann Einspruch, da man mit dem Anwalt reden moechte. Nach 2 Wochen naechster Brief, man schreibt, Anwalt war in Urlaub, man wird ihn jetzt kontaktieren... Dann kommt wieder ein Brief (immer BGB ?! oder was fuer Briefe?), man schreibt, man kann gar nicht gefahren sein. AB geht wieder an den Halter, dieser war aber zur Tatzeit auf Montage, kann somit gar nicht gefahren sein...
Soviel zur Alberto-Methode, aber hier etwas unnuetz, mit Blid, oder ??
Hoffe ihr koennt, mir, meinem Kumpel weiterhelfen !
Rennfahrer

By farendil (217.85.231.124) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 22:35:

@rennfahrer: sagt mal, weiß hier eigentlich überhaupt jemand, was der sinn von diversen hier publizierten tricks ist??

oder gar warum so und nicht anders???


Auto auf einen Bekannten zugelassen
ja und?
damit ist doch schon alles geklärt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
*andenkopfgreif*

By Goose (80.135.105.218) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 22:38:

wo wir dabei sind, uns an den Kopf zu fassen, frage ich mich, auch wenn es OT ist, wie um alles in der Welt ist es möglich, als "normaler" Verkehrsteilnehmer, in max. 4 Jahren 17 Flens-Punkte zu sammeln?

Gruß
Goose

By Rennfahrer (80.132.13.116) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 22:40:

@ farendil
dachte das alles geht nur, wenn kein Foto auf dem AB dabei ist, sonst stimmts aber, oder ?!

By Rennfahrer (80.132.13.116) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 00:32:

1

Halter = H bekommt Anhoerungsbogen = AB
Er antwortet nicht auf den AB
Bussgeldbescheid kommt.
H legt Einspruch ein, ohne Begruenung "Ich widerspreche dem BGB"
Neuer Brief, H sagt hat nachgeschaut, kann gar nicht gefahren sein...weiss nicht...
Polizei versucht zu ermitteln, kann niemanden finden, verjaehrt !
____________________________________

2

H bekommt AB
Er antwortet nicht auf AB
BGB kommt, legt Widerspruch ein
Neuer Brief, H schreibt X (jemand anders, der dem Fahrer etwas aehnlich sieht !) wars.
X bekommt AB
X schreibt ich wars.
BGB kommt. X legt innerhlab der Frist (2 Wochen) Einspruch ein, ohne Begruendung
Neuer Brief. X sagt, er kann es nicht gewesen sein, war sonst wo...Brief kommt an H, er kann sich bei bestem Willen nicht mehr erinnern, wer gefahren ist.

Jeden Brief immer mit Einschreiben rueckantworten, innerhlab der Frist, aber immer am vor, oder vorvorletzten Tag!
Was ist nun sinnvoller, Methode 1, oder 2 ?`?

By carter (80.131.148.153) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 00:37:

@goose

fahren ohne ab und dazu noch fahren ohne fs :)

By Rennfahrer (80.132.13.116) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 00:47:

Hmm...ich glaub ich war etwas neben der Kappe...
Wenn das AUto ja auf den Bekannten zugelassen ist, reicht dann das dieser im AB einfach sagt, er wars nicht, er weiss nicht, wers war, die kriegen meinen Kumpel ja eh nicht raus, nicht verwandt ?!
Sie wohnen zwar im gleichen Hochhaus, 29 Stoecke, die Eltern meines Freundes kennen ihn, das ist aber alles....
Das muss es doch nun sein, oder ???
Einfach sagen, er wars nicht, das wars auch schon !!

By Rennfahrer (80.132.13.116) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 00:49:

@ farendil
hmm...denke, du meintest, das die Alberto-Methode also nur was fuer "Verwandtschaft" ist, wo die Polizei leicht auf den wirklichen Fahrer kommen kann....
Sorry, hatte wohl irgendwo einen kleinen Logistikfehler ;) !

By farendil (217.85.231.124) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 01:24:

@rennfahrer: endlich! fast richtig!

nur: der beschuldigte verweigert einfach komplett die aussage!
(und auf den a-bogen reagiert er nicht)

ansonsten: nicht einschüchtern lassen und fremden leuten an der tür grundsätzlich nichts glauben, keine aussagen machen und kein geld geben (egal wer draußen steht :-) )

@goose:
in max. 4 Jahren ab, zurück auf die schulbank!!
*g*

erstens sind es zunächst mal max. 5 jahre, solange keine delikte vorhenden sind, die mindestens 5 jahre (sonst 10) bleiben.

zum anderen gibt es auch leute, die viel beruflich fahren (müssen) und bei 50, 80, oder 100 tausend km pro jahr ist das risiko nun mal viel höher...

By Goose (80.135.105.218) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 09:42:

@farendil: hat noch probezeit, hat bereits eine Nachschulung hinter sich. Also maximal 4 Jahre, gell? ;-)
Ich fahr auch geschätzte 60 tkm pro Jahr (ca. 20 tkm dienstlich, 15 Motorrad und 25 Privat-PKW). Ich habe meinen FS seit 9 Jahren, halte mich nicht an jede Vorschrift (jetzt habe ich mich geoutet) und habe trotzdem noch nie einen Flens-Punkt bekommen. Warum ? Weil ich weiß, wo die Grenzen sind.

Gruß
Goose

By farendil (217.85.231.124) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 09:53:

@goose: o.k, o.k.... das probezeit muß ich überlesen haben
(dachte wohl, daß ist ein füllwort, da es in jeder zweiten anfrage vorkommt *g*)

20 tkm dienstlich

na toll...
wenn du dort schnell fährst, darfst du es ja (oder war es umgekehrt??? :-) )

15 Motorrad

das zählt nicht! schnell wendig, kein gesichtsfoto, kein vorderes nummernschild...

By Goose (217.81.252.46) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 10:00:

moment, gestern war an meinem Streifenwagen ein Bremslicht durchgebrannt. Ich habe in einer 8-Stunden-Schicht 14 Bürger gezählt, die es mir mitgeteilt haben. Wir werden total überwacht ;-)
Ne, ernsthaft, wenn wir von der Stadt geblitzt werden, bekommen wir auch einen Anhörungsbogen.

Und beim Motorrad: da ich ja in beiden Welten lebe, weiß ich auch, daß es Lasergeräte gibt, mit denen wir speziell auf die Jagd nach Motorradfahrern an Unfallschwerpunkten gehen.

Aber wir driften ab

Gruß
Goose

By Polizist (217.3.255.188) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 11:03:

halte mich nicht an jede Vorschrift
NEIN! Das darf doch nicht wahr sein - ein Polizist der sich nicht an aller Vorschriften hält? *aufschreiderempörtenVolksseele*
Ja wie kann denn der dann noch Strafzettel schreiben, wenn er sich selbst nicht dran hält?
Das ist ein sehr lautes JEHOVA.
Also steinigt ihn (ich nehm die kleinen flachen Kiesel)


Ach ja: --> :) :)


einer der sich selbst nicht an alle Vorschriften hält.

By Daniel (195.243.131.130) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 14:05:

@goose

> Ich habe meinen FS seit 9 Jahren, halte mich
> nicht an jede Vorschrift (jetzt habe ich mich
> geoutet) und habe trotzdem noch nie einen Flens-
> Punkt bekommen. Warum ? Weil ich weiß, wo die
> Grenzen sind.

In etwa so halte ich es auch. Allerdings sind die Abzockfallen der Kommunen derart hinterhältig angelegt, daß trotzdem mal ein Pünktchen aufläuft.
Das letzte war 1995 ;-)
Aber 17 Pt. is schon grob...

By Alberto (62.224.97.201) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 14:23:

@Rennfahrer
Sei so gut, und rate deinem Freund, der Halter (der mit den 17 Punkten) möge zunächst auf dem Anhörungsbogen alles (aus Unachtsamkeit) zugeben.
Das gewinnt mehr Zeit.

Dann erst, wenn der BuGeBe kommt, - soll er Einspruch einlegen - mit der Begründung, er will seinen Anwalt befragen!

das ist wichtig, weil die bei 17 Punkten sowieso sehr mißtrauisch sind, andererseits aber verstehen, daß so einer zum Anwalt rennt, weil ihm das Wasser bis zum hals steht.

Das gewinnt wieder zeit!

Und dann, wenn sie den Anwalt anmahnen( die haben ja nun 6 Monate zeit, ohne in die Verjährung zu laufen) - ja dann erzählen wir denen eben schriftlich, daß wir beim Anwalt waren, den Tattermin nochmals durchgegangen sind - und feststellten, daß wir an diesem tage gar nicht unterwegs waren.Wir regen deshalb an, das Verfahren einzustellen. Mehr nicht!!!

Um gottes willen nichts von dem falschen Foto sagen, sonst machen sie den gleich zum zeugen.

Die sind dann schon sauer genug, weil ihnen
langsam dämmert, daß sie verarscht wurden.

Für den echten fahrer ist es dann sowieso verjährt und, - da er mit dem halter nichts weiter zu tun hat, kann er eigentlich nie ermittelt werden.

So wäre es gaaaaaaanz richtig!!!!

By N.N. (195.37.128.1) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 15:12:

Mal ne grundsätzliche Bemerkung zum hier angesprochenen Thema "Regelbefolgung durch Polizeibeamte":

Kein Mensch erwartet, daß sich ein Polizeibeamter privat jederzeit zu 150 % an alle Vorschriften hält - solange er seinen Mitmenschen dieselben Freiheiten straffrei zubilligt.

Die Verständnisschwierigkeiten fangen bei mir an, wenn dieser Beamte ein Verhalten, das er in seiner Freizeit selbst zeigt (bzw. zeigen würde), bei anderen beanstandet. Mit der treudeutschen "Pflichterfüllung" ist das für mich nicht zu rechtfertigen. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit sich selbst gegenüber, die dann letztlich auch zur Frage der Glaubwürdigkeit gegenüber anderen wird. Man kann sich heute nicht eine bestimmte Regelverletzung leisten (z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung an einer Ausfallstraße) und morgen genau dieselbe Regelverletzung - dieselbe Stelle, vergleichbare Höhe, ähnliche Umstände - bei jemand anderem anzeigen. Zulässig ist es natürlich, aber es wird in meinen Augen zur doppelten Moral.

By Polizist (217.4.1.156) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 15:21:

@N.N.: solange er seinen Mitmenschen dieselben Freiheiten straffrei zubilligt.

Davon gehe ich selbstverständlich aus!

By Daniel (195.243.131.130) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 15:45:

@Polizist

stell dir vor, du stehst jetzt mit dem Laser an einer Strasse, auf der su selber schon mal 2-3 km/h zu schnell fähst.
Lässt du dann andere, die "maßvoll" zu schnell sind fahren ?
Stelle ich mir etwas schwierig vor!
Schliesslich hast du ja noch Vorgesetzte (Es sei denn, du bist Polizeipräsident ;-)

By Daniel (195.243.131.130) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 15:46:

@Polizist

Trotzdem ist deine Haltung genau richtig!!!

By Rennfahrer (80.132.13.116) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 17:37:

die 17 Punkte sind die des Halters, der Fahrer hat erst 3 Punkte, aber Nachschulung und Probezeit !

By Polizist (217.3.254.72) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 20:10:

@Daniel: Bei uns haben wir weitgehend Handlungsfreiheit bei den Messstellen. Als künftig stellv. DGF kann ich zumindest ein wenig mitbestimmen.
Bei Laser werden AFAIK nur Verstöße genommen, di eim Punktebereich liegen. Also mach ich mir wegen 2-3 km/h keine Gedanken. Und im Streifendienst ist man in der Regel so eingespannt, dass man gar nicht zu großen Kontrollen kommt - oder es fehlen die Leute, oder beides...

By Rennfahrer (80.132.15.252) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 20:33:

@ Polizist

Naja, dann haben wir hier in Mannheim entweder zuviel Polizisten im Einsatz, oder unsere Gesetzeshueter setzen ihre Prioritaeten anders...

By KJK (194.138.37.34) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 09:17:

Polizist: "Bei Laser werden AFAIK nur Verstöße genommen, die im Punktebereich liegen."

Uuuuups! Ist das jetzt auf ein bestimmtes Bundesland bezogen? Ich erinnere mich noch sehr gut an eine Knolle über die berühmten DM 75.--, bei der die Messung zudem rund 30m hinter dem fast zugewachsenen Ortsschild (vorher kein Trichter) stattfand. Das war in Sachsen.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page