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Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: Anzeige
By Mistyque (206.132.169.121) on Dienstag, den 31. Oktober, 2000 - 09:41:

Hilfe .Weiß jemand wie die rechtliche lage ist wenn jemand dich anzeigt auf der Autobahn wegen etwas was du gar nicht gemacht hast,zb.mittelfinger oder rechts überholen.Er hat dein gesicht und kennzeichen gesehen,kann er dich dann wegen alles mögliche anzeigen obwohl es gar nicht stimmt. Danke

By HarryB (208.227.150.212) on Dienstag, den 31. Oktober, 2000 - 10:44:

er kann, das ist das dumme daran. und wenn du keinen zeugen hast, dann solltest du zumindest einen guten anwalt einschalten.....

By Matrox (195.37.128.1) on Dienstag, den 31. Oktober, 2000 - 12:24:

Nun erstmal Ruhe bewahren. Dein Gegenüber kann Dich wegen allem Möglichen anzeigen, allerdings muß er selbst erst einmal diesen Sachverhalt beweisen. Nicht Du mußt Deine Unschuld beweisen. Das kommt sehr darauf an, als wie glaubwürdig dessen Aussage überhaupt angesehen wird und ob er ggf. weitere Zeugen (Beifahrer) nennen kann.

Die Einschaltung eines Anwalts ist in allen Fällen einer unrichtigen Beschuldigung eindeutig zu empfehlen. Der kann dann auch entscheiden, ob hier nicht u.U. eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gegen den Anzeigeerstatter in Frage kommt.

By Alberto (212.185.252.129) on Mittwoch, den 1. November, 2000 - 12:27:

Ja ja , da haben wur´s: Der Anzeigende ist "Zeuge" der angezeigte ist "Betroffener". Der eine kann schwören, der andere nicht. Hier gilt wirklich: Keinerlei Aussagen machen - nichts unternehmen - sich nicht nachträglich von der Polizei fotografieren lassen, zwecks Vorlage beim "Zeugen" etc. (das haben sie mit mir mal gemacht - promt wollte er mich auf dem Foto eindeutig wiedererkannt haben). Und wenn Du jetzt noch ein "Neidauto" fährst und ein paar Punkte hast.... dann kannst Du Dich "warm" anziehen.
Jedenfalls muß Dein Anwalt die "Zeugenaussagen möglichst "mehrmals" abfordern, so daß "Widersprüche" entstehen. So kann man den Gegener - und auch den Richter tatsächlich verunsichern. Noch ein Tipp: Zieht das Gerichtsverfahren so lange wie möglich hinaus... einmal kann der Anwalt nicht, dann kann der Betroffene nicht... usw.
Der zeuge wird immer weniger "im Gedächtnis behalten" und sich leichter in Widersprüche verstricken. Das ist Euere einzige Chance!
Diese Art von Verfahren sind die Gefährlichsten!!!!


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