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Dunkel, ohne Ausweis, kann man da was machen??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Dunkel, ohne Ausweis, kann man da was machen??
By Student (134.100.45.98) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 15:54:

Liebe Leute,

nachdem ich Eure Diskussionen seit längerem mit Freude und Interesse verfolge, habe ich nun selbst eine Begegnung der grünen Art gehabt, die mich um Euren Rat fragen läßt.

Zum Sachverhalt:

Auf einer Fahrt durch die abendliche Stadt gegen 19 Uhr, also schon in Dunkelheit, winkte mich ein Zivilfahrzeug der Polizei an den Fahrbahnrand. Sie behaupteten mich verfolgt zu haben und eine Geschwindigkeit von 77 km/h dabei festgestellt zu haben. Meine Papiere konnte ich ihnen leider nicht geben, da ich meinen Personalausweis nicht dabei hatte und mein Führerschein mir bei meinem letzten kurzzeitigen Aufenthalt in Deutschland an einem Bahnhof aus der Hand gerissen und gestohlen wurde. Während ich dem Täter übrigens hinterher rannte, lief ich auch an Polizisten vorbei. Die reagierten allerdings nicht. Ihr könnt Euch vorstellen, wie sauer ich bin, daß der Beamte mich nun auch noch in moralinsaurem Ton zur Neuanschaffung des Dokuments verdonnerte. Nun bin ich seit ein paar Tagen wieder zurück in Deutschland und durch den Umzug völlig abgebrannt und als Student sowieso nicht gerade wohlhabend. Aber zurück zum Sachverhalt. Da ich weder Personalausweis noch Führerschein dabei hatte, gab ich dem Polizisten eine Mitgliedskarte eines Sportvereins, die auch ein Foto enthält. Seine Drohung ein Photo von mir zu machen setzte er zum Glück nicht in die Tat um. Er fragte mich jedoch noch Geburtsdatum, Anschrift und Jahr des Führerscheinerwerbs, was er wohl alles über Funk abgeglichen hat. Bevor ich weiterfahren durfte, sagte er mir noch, daß das ganze 40 Euro (soweit ich weiß, sind es wohl leider 50 Euro) plus Verwaltungsgebühr und einen Punkt in Flensburg kosten wird.

Das ärgert mich ganz besonders, als ich nun auf Grund meiner Rückkehr nach Deutschland (dummer Fehler) besonders pleite bin und es auch das erste Mal nach 11 Jahren Führerschein ist, daß mir so was passiert.

Meine Fragen daher:

Gibt es irgendwelche Tipps und Hinweise eurerseits, um sich vor der Zahlung zu drücken? Ich nehme auch gerne noch ein paar Punkte mehr hin, alleine zahlen will ich nicht.

Habe ich eine Chance, Einspruch gegen die Höhe des Bußgeldes wegen Abweichung vom Regelfall aus wirtschaftlichen Gründen zu erheben?

Kann ich die Ansicht des Videos auch ohne Anwalt erreichen? Da es dunkel war, bezweifele ich die Beweiskraft des Videos.

Ich habe auch schon überlegt aus Protest gegen diese unsoziale Bußgeldgestaltung eine Ersatzhaft anzutreten. Wie lange wäre die? Gibt es irgendwelche Gründe dagegen?

Danke für Eure Hilfe,
Student

By farendil (217.225.244.21) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 17:33:

@student:
1: mehr pubkte gegen weniger geld geht nicht
drücken ist auch nicht möglich

2: wegeb der abweichung vom regelfall eher nicht, wohl aber wegen der wirtschftlichen lage. die wirst du beweisen müssen. also wenn du 50€ hast, wirst du die auch abgeben müssen.
eher wirst du eien stundung/ratenzahlung bewilligt bekommen.


3.klar kannst du bestreiten. nur dann entscheidet letztendlich der richter.
nur geht es hier halt um 2 km/h die 1€ ermäßigung bringen und um 7 km/h die punktefreiheit und 15€ erspaarnis bedeuten.
zusätzlich das risiko der prozeßkosten

4. ersatzhaft gibt es nicht - nur beugehaft.
(bis dahin hat sich der geldbetrag aber mehr als verdoppelt)

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 17:48:

@Student

Nun mal langsam. Was ist den überhaupt die vorwerfbare Geschwindigkeitsübertretung, also unter Berücksichtigung der Meßtoleranz? Mit was genau ist das gemessen worden? Messung durch Hinterherfahren mit ungeeichtem Tacho ist nur mit hohem Toleranzabzug möglich, in der Regel 20 % des Meßwertes. Wenn das der Fall war, dürfte nicht mehr viel übrigbleiben. Es gibt allerdings auch andere Methoden, bei denen die Meßtoleranzen geringer sind.

By Student (134.100.45.231) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 17:59:

@ N.N.:

Also, die haben angeblich mit Video 77 km/h gemessen, von denen sie 5 km/h Toleranz abziehen. Das hat mir der Grüne jedenfalls so gesgt. Einen Anhörungsbogen habe ich noch nicht bekommen. Womit gemessen wurde, weiß ich folglich nicht. Nur den Vorwurf, den kenn ich schon: 72 km/h statt der erlaubten 50 km/h. Ärgerlich!

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 19:26:

@Student

Warte erst mal ab, bis der Anhörungsbogen da ist, zuvor kannst Du sowieso nichts machen. Dann kann man weitersehen. Wenn ein Video existiert, muß es erstmal ausgewertet werden. Was man Dir vor Ort gesagt hat, ist in keiner Weise verbindlich.

By Greatblackbird (213.7.143.107) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 19:32:

Warte den Anhörungsbogen ab. Dann kannst Du eine Videoleerkassette zur Bußgeldstelle schicken und darum bitten, Dir eine Kopie desjenigen Teils der Videobandaufzeichnung zuzusenden, der Dich betrifft und daß Du Dich nach diesen Einsicht in die Aufzeichnung weiter äüßern möchtest. Die Bußgeldstelle ist zwar nicht dazu verpflichtet, aber das klappt häufig.

By aiio (80.142.53.174) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 20:48:

50 Euro ist doch ein Witz! Ausserdem kannst Du sowas eigentlich vergessen, denn:

WER AUTO FÄHRT KANN SICH AUCH 50 EURO BUßGELD LEISTEN

Das ist 1x Tanken - da wirst Du wohl mit "kein Geld" schlecht da stehen...

Ansonsten: Zeigen die einem das Video nicht immer vor Ort?


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