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Mit 33 km/h zuviel außerorts

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Mit 33 km/h zuviel außerorts
By Fritz (149.225.124.45) on Samstag, den 23. Februar, 2002 - 09:34:

Mein Schwiegervater hat bereits 9 Punkte und
wurde nun wieder erwischt. 103 km/h statt erlaubter 70. Das würden weitere 3 Punkte für ihn bedeuten. Da er Handelsvertreter ist und unbedingt auf seinen Führerschein angewisen ist, kommt er langsam in eine Punkteregion die schnell zu einem Führerscheinentzug führen kann. Die vorhandenen 9 Punkte würden am 15.09.02 verfallen. Gibt es Möglichkeiten den Bußgeldbescheid solange hinauszuzögern ? Fahrzeug gehört der Firma.

By farendil (217.235.44.206) on Samstag, den 23. Februar, 2002 - 12:07:

@fritz: ach der schwiegervater.. - sonst ist es doch immer ein freund.. :-)


also, die frage ist ob rauszögern oder drum herum kommen.

herauszögern ist wahrscheinlich möglich, aber nur mit einem guten anwalt.

drum herum kommen geht einfach, in dem er die verjährung erreicht.
also die dürfen innerhalb von 3 monaten ab tat SEINEN namen nicht herausbekommen.
wie das bei firmanfahrzeugen am besten geht, wird hier im monat etwa 2 mal erklärt - bemühe doch mal die suchfunktion..

By faraday (217.83.119.69) on Samstag, den 23. Februar, 2002 - 17:04:

wenn der wagen eh über die firma läuft, brauch dein schwiegerpapa nur die 15 tage rumzukriegen ... und wenn die polizei in der firma aufkreuzt kennt den guten niemand.

By Fritz (149.225.8.107) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 11:14:

@farendil: Ist tatsächlich der Schwiegervater. :-)
Meine Punkte konnte ich bereits erfolgreich auf Null bringen ! :-)

@faraday: Wieso 15 Tage ? Kann es für die Firma
irgendwelche Konsequenzen haben wenn die den Namen
nicht rausrücken oder "nicht wissen" wer mit dem
Wagen gefahren ist ? z.B. Auferlegung von Fahrten-
buch für die anderen Mitarbeiter ?

By devil (217.83.186.53) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 11:38:

Eben deshalb 15 Tage. Nach 2 Wochen braucht sich muss man sich nicht mehr daran erinnern können, wer denn nun gefahren ist. Und dann kann im Normalfall auch kein Fahrtenbuch auferlegt werden.

By faraday (217.83.117.25) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 14:12:

´für die firma kommen nach diesen 14 tagen keine konsequenzen zu, auch wenn kein fahrtenbucht geführt wird. da es ein mietwagen war, fällt das mit dem fahrtenbuch ja eh flach. ich habe in meiner bekanntschafft einen chef dessen firma mehrere fahrzeuge hat. ab und zu (bei heftigen verstößen) kann sich in der firma niemand mehr erinnern wer das auf dem foto ist. irgendwann wurd es dann einem richter zu bunt und hat bei dem nächsten fall der "erinnerungslosigkeit" eine fahrtenbuchauflage für ALLE fahrzeuge angedroht! ob das nur eine leere drohung oder rechtens ist, weiß ich nicht.

wichtig ist daß sich niemand (sekretärin usw) vom o-amt und evtl. in der firma auftauchenden beamten, nicht einschüchtern läßt

By Fritz (194.123.184.3) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 08:12:

Mein Schwiegervater hat nun den Anhörungsbogen
ausgefüllt und mich als Fahrer angegeben.
Für das weitere Vorgehen habe ich zwei Fragen.
Vielleicht kann mir jemand dabei helfen um die
Verjährungsfrist von drei Monaten zu erreichen.

1. Der Anhörungsbogen wurde ursprünglich an die
Firma meines Schwiegervaters geschickt, da es
sich um einen Firmenwagen handelt. Sein Chef hat
ihm den AHB ausgehändigt. Danach hat mein S-Vater
darauf seine Personalien angegeben und mich als Fahrer genannt. Ist dadurch die Verjährung unter-
brochen oder nicht ?
2. Soll ich auf dem Anhörungsbogen die Tat zugeben
oder einfach nur meine Personalien angeben und abwarten was passiert.

Der Verkehrsverstoß war übrigens am 21.01.02.

By farendil (217.85.239.170) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 10:21:

@fritz: warum hat deins chwiegervater denn seine personalien angegeben???
mensch!

ihr füllt den a-bogen mit deinen personalien aus - so wäre es korrekt gewesen!


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