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Verjährung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Verjährung
By spsln (145.253.246.133) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 12:57:

Hallo,

ich weiß, dieses Thema wurde schon oft diskutiert. Aber so richtig sehe ich da immernoch nicht durch, weil bei den einen isses schon nach drei monaten verjährt, wenn bis dahin kein BG-bescheid zugestellt wurde, bei den anderen erst wieder nach sechs monaten und bei wieder anderen wird die frist durch irgendwelche schreiben immerwieder verlängert. also vielleicht könnte da mal jemand eine kurze zusammenfassung vom anfang (tat) bis ende (rechtskraft BG-Bescheid) mit den fristen machen oder sagen, wo im gesetz das steht.
vielen dank im voraus
stefan

By nicole (213.182.141.215) on Freitag, den 22. Februar, 2002 - 11:57:

also, da farendil diesmal net antwortet - wurde wohl echt schon zu oft durchdiskutiert, hier nochmal ne kleine aufstellung:
ab tattag verjähren stvo-owis nach drei monaten, d.h. tat: 22.02.02, ist verjährt am 22.05.02.
wird aber spätestens am 21.05.02 ein anhörung an den tatsächlichen täter erlassen - nicht zugestellt ! - wird die verjährung für weitere drei monate unterbrochen, d.h., hier bis 20.08.02.
spätestens dann muss der bußgeldbescheid erlassen - nicht zugestellt werden ! - werden.
wird der bgb binnen zwei wochen zugestellt, gilt der 20.08. als unterbrechend, benötigt die zustellung länger als zwei wochen wird erst am tag der zustellung unterbrochen - damit wäre unser fall hier verjährt!
rechtskräftig wird der bgb dann zwei wochen nach zustellung oder niederlegung.
es gibt noch einige zustatzregeln, die eine verjährung unterbrechung können, aber das wäre wohl zu weit ausgeholt !
steht übrigens alles im § 33 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz), wenn mans denn lesen kann bzw. verstehen ! ;-))
so hoffe das hat dir etwas geholfen !

By spsln (145.253.246.133) on Freitag, den 22. Februar, 2002 - 12:17:

@nicole: vielen dank, genau so hab ich mir das gedacht.


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