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Mit leihwagen geblitzt ! - ?!? konsequenzen ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Mit leihwagen geblitzt ! - ?!? konsequenzen ?
By daniel (217.84.227.162) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 12:12:

hallo, mein vater hat sich neulich nen 7ner geliehen fürs wochenende...ich wollte ihn mir eigentlich leihen doch dazu bräuchte ich 2 kreditkarten die ich nicht besitze. Also musste mein Vater herhalten...ich idiot wollte trotzdem mal meine runden damit drehen er liess mich auch...seine letzten worte waren nur noch "pass bloss auf, das nichts passiert"...ich wurde auf der landstrasse geblitzt mit 140 schätz ich mal...maximal 150 kmh. Wie läuft das jetzt ? - Ich bin 19, hab eine Nachschulung hinter mir. Und durfte den Wagen garnicht fahren, da er auf meinen Vater lief. Kennt sich jemand damit aus ? - würde mich freuen...

bye daniel

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 14:39:

Natürlich darfst du den fahren, dein Vater trägt nur -im Rahmen der Versicherungsabmachungen- die wirtschaftliche Verantwortung. Wenn du den geschrottet hättest, hätte der Senior im Rahmen der Selbstbeteiligung Flocken abdrücken müssen.
Der Vermieter gibt der Bullerei die Adresse deines Vaters weiter, der bekommt dann einen A-Bogen, wenn er darauf nicht reagiert bekommt er einen BG Bescheid mit Fahrverbot. Dagegen legt er Widerspruch ein -mit Verkehrsrechtsspezialisten-Anwalt- solange, bis die 3 Monate gegen dich rum sind. Dann kann der Senior an Hand des Bildes beweisen, das er nicht der böse Bube war. Gegen den schlimmen Raser aber, ist inzwischen alles verjährt.


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