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Identifikation durch Richter

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Identifikation durch Richter
By eveline (217.81.236.95) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 15:13:

Hallo !

Ich wurde, wie viele hier, geblitzt. es geht dabei um punkte und habe in einigen wochen den geruchtstermin (gestern ladung bekommen) Ich wurde aber nicht mit meinem Auto sondern in einem Auto beblitzt welches nicht mir gehört und nicht mit mir in Verbindung gebracht werden kann. irgendwie haben die aber doch mich als fahrer ermittelt (örtl. polizei), es wäre jetzt zu weitläufig euch alles zu erklären. fest steht nur dass die das per fotoabgleich gemacht haben müssen.
ich werde bei gericht angeben das ich nicht der fahrer bin und den wagen nicht kenne. was aber wenn der richter mich erkennt und mich zu der strafe verdonnert ? wie verhalte ich mich wenn er mir unterstellt ich sei der fahrer ? soll ich dann sagen "mh, da kann man wohl nichts machen und ich nehme den einspruch zurück".

doch wenn ich ja angeblich nicht der fahrer bin müsste ich ja voll den aufstand machen und mich beschweren. pokert da der richter evtl. und will gucken ob ich es wirklích nicht bin ?

oder schaut der mich und das foto an und sagt dann sofort seine entscheidung ?

ich bin über alle hilfe, tipps und erfahrungen dankbar.

eveline

By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 17:21:

Wenn das Foto eindeutig ist und davon ist nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen auszugehen, dann entscheidet der Richter nach Fotovorlage bzw. nach Zeugenvernehmung. Sagen, ich war es nicht, bringt dann nichts. Bestehen Zweifel am Foto bzw. Deiner Identität, muß ein Gutachter ran.

By eveline (217.81.236.95) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 17:47:

wenn der mich identifizieren sollte oder einen gutachter anfordern werde ich meinen einspruch zurücknehmen. dann müßte ich doch die kosten für gericht und meine strafe tragen oder ?

By Gerry (62.158.24.145) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 10:55:

@eveline:
habe in einigen wochen den geruchtstermin

ähm... Geruchstermin? Du meinst bei den "Schnüfflern"? ;-))

irgendwie haben die aber doch mich als fahrer ermittelt (örtl. polizei), es wäre jetzt zu weitläufig euch alles zu erklären. fest steht nur dass die das per fotoabgleich gemacht haben müssen.

Wenn es in Stuttgart war und dieser Fotoabgleich online erfolgte, hättest du Glück! Seit letzten Donnerstag wird diese Praktik in Stuttgart nicht mehr durchgeführt, weil ein Rotlichtsünder, der deswegen vor Gericht ging, Recht bekam. Das Online-Foto hätte nicht verwertet werden dürfen und das Verfahren wurde eingestellt.


Gerry

By Chris (144.41.3.23) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 17:16:

@gerry.
ich habe das auch gelesen. kannst du mir das urteil und die begründung schicken oder sagen, wo ich sie finde?
Chris

By Gerry (217.1.18.204) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 10:33:

@chris

sorry, habe leider keine weiteren Details. Ich hab's auch nur in meiner Zeitung gelesen. Verhandelt wurde vor dem Stuttgarter AG.


Gerry

By farendil (217.235.56.151) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 11:10:

@chris: der artikel ist auf radarfalle.de in den news!!!


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