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Leerfahrt zahlen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Leerfahrt zahlen?
By K. Dargo (134.108.32.28) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 07:09:

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand ein paar Tipps geben:

Gestern brachte mein Bruder einen Bekannten zum Flughafen. Dabei stellte er sein Auto zum Entladen in die Entladezone (eingeschränktes Halteverbot). Leider hatte der Bekannte dann ein paar Probleme damit, sein Ticket zu bekommen, so dass beide völlig vergaßen, dass das Auto noch vor dem Gebäude stand, und auch nicht mitbekamen, dass das Kennzeichen ausgerufen wurde. Als mein Bruder schließlich wieder zum Fahrzeug zurückkam, stand da ein Uniform-Fuzzi von der Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft und meinte, der Abschleppwagen würde gleich kommen. Dann zitierte er meinen Bruder zur direkt danebenliegenden Flughafenwache, wo die Sache aufgenommen wurde. Ich nehme an, dass in dieser Wache "richtige" Polizisten sitzen. Jedenfalls war das Ergebnis, dass die Anzeige wegen Falschparkens zerrissen wurde, aber mein Bruder eine Rechnung für die Leerfahrt des Abschleppwagens bekam. Diese Rechnung ist mit über 120 € für höchstens 5 km Anfahrt absolut unverschämt hoch ausgefallen, deshalb die Frage: Wie kann man das Bezahlen dieser Rechnung vermeiden??? Auf der Wache wurde mein Bruder als Fahrer des Wagens notiert, auf der Rechnung steht aber die Wache als Auftraggeber. Nur das Kennzeichen und der Fahrzeugtyp sind auf der Rechnung angegeben. Gibt es eine Möglichkeit, diesen unverschämten Abzockern zu entgehen? Bin für jeden Tipp dankbar.

By farendil (217.225.247.56) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 12:14:

tja also grundsätzlich ist eine leerfahrt zu bezahlen, die ist ja angefallen.

allerdings muß bei eintreffen des fahrers der abschleppwagen SOFORT abbestellt werden.
ist dies nicht geschehen, kann die rechnung entsprechend gekürzt werden.

weiterhin ist zu klären, wo das auto denn stand, und ob es unbedingt abgeschleppt werden mußt...


weiterhin halte ich 120€ für die leerfahrt auch für übertrieben, allerdings war gestern wochendende und damit sind halt ordentlich zuschläge auf den ohnehin schon gepfefferten betrag fällig.


Dann zitierte er meinen Bruder zur direkt danebenliegenden Flughafenwache,
ach ja, die detschen und die uniformen...
er hätte nicht mitgehen brauchen, aber auch das hätte nichts geholfen.

By Geblitzter (62.144.251.174) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 13:50:

Moin,

meiner Meinung nach ist eine "Parkraumbewirtschaftungsfirma" keine Behoerde, sondern ein Privatunternehmen. Also muessen _die_ die Rechnung erstmal zahlen und koennen sie sich hinterher versuchen zurueckzuholen (analog dem Privatparkplatz-zuparken).

Wenn die aber schon das falsche Parken ("Ticket") im Nachhinein zuruecknehmen, sehe ich ganz gute Chancen... Wie gesagt, alles reines Privatrecht, nichts 'offizielles'...

By NetGhost (217.82.18.185) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 17:08:

Mal noch etwas grundsätzliches zum Abschleppen:
Solange da kein Polizist in Uniform neben meinem Auto steht sondern irgendeiner vom Ordnungsamt oder solch einer "Parkraumbewirtschaftungsfirma" und mir etwas von "Abschleppwagen ist schon unterwegs" erzählt gibt es nur eines: Sofort ins Auto und wegfahren! Selbst wenn da mal was nachkommt musste man wenigstens nicht sofort irgendwas bezahlen!

By officer (213.187.81.111) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 18:52:

Die Strafe und die Abschleppgebühren, hier die Leerfahrt, sind etwas völlig verschiedenes. Fraglich ist aber, wie man die Leerfahrtkosten erheben will, wenn die Ordnungswidrigkeit entweder nicht bestand oder aber zu unerheblich war, daß deshalb der Zettel zurückgenommen (zerissen) wurde???

Zur Leerfahrt, die Kosten entstehen wenn der Schlepper vom Hof fährt. 120,-EUR am Wochenende sind recht wenig. Ich hatte mal 480,-DM an einem Sonntag.

By Rennfahrer (217.228.167.56) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 20:19:

bts da keine groessere Strafe, wenn zB Politessen am Auto stehen, auf den Abschlepper warten; man selbst dann einfach einsteigt und verschwindet ?!
Ich mein jetzt normale Politessen, die in der Stadt patroullieren....

By Matthias (80.131.210.142) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 10:50:

@NetGhost:
Zwischen GVDs vom Ordnungsamt und Privatpersonen ist ein sehr grosser Unterschied, denn die GVDs repräsentieren die Ortspolizeibehörde. Irgendwie werden die hier immer ein wenig unterschätzt...

By Rennfahrer (80.132.15.252) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 21:48:

Hab grad etwas rumgestoebert, denke das passt hier genau.

Wer zahlt Anfahrt, wenn der Abschlepper umsonst ausrückt ?


Gerade noch Glück hatte ein Verkehrssünder, der sein Auto im Parkverbot abgestellt hatte. Bevor der bereits von der Polizei beauftragte Abschleppunternehmer das falsch geparkte Auto erreichte, kam der Betroffene und fuhr es sofort weg. Problem dabei: Wer zahlt jetzt die Kosten für die Leerfahrt des Abschleppunternehmers ?

Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied: Die Polizei. Das ist jedenfalls dann so, wenn die Polizei nicht unmittelbar nach dem Eintreffen des Verkehrssünders versucht, den Abschleppdienst telefonisch wieder abzubestellen oder wenn sie nicht beweisen kann, daß bei unverzüglichem Anruf des Abschleppdienstes ein Abbestellen nicht mehr möglich gewesen wäre (An 5 K 98/00562; VersR 1999, 898).

By farendil (217.85.229.214) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 23:54:

@rennfahrer: schönesa beispiel, wie unsere medien die tatsachen so richtig schön verramschen, daß man kaum noch erkennen kann, was wirklich der inhalt des urteils ist.


beim flüchtigen lesen hat man den eindruck, daß die polizei auf den kosten sitzen bleibt.

erst wenn man genauer hinsieht, erkennt man, daß i.d.R. der falschparker zahlt und nur in ausnahmefällen (bei pflichtversäumnissen) die polizei...


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