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Lasermessung mit Digitalfotokamera abgelichtet.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Lasermessung mit Digitalfotokamera abgelichtet.
By Stefan (80.142.80.171) on Samstag, den 16. Februar, 2002 - 18:47:

Hallo,
habe heute ein paar Fotos von einem Zivilstreifenwagen mit aufgebautem Laserpistolen stativ inkl. Laserpistole versucht zu machen.

Habe aus ca. 20-25m Entfernung 4 Fotos gemacht.
Im Hintergrung ein Restaurant, das Auto und drumherum zwei Polizisten samt Equipment. Die Polizisten waren wirklich nicht als Hauptmotiv zu bezeichnen! Relativ klein im Vergleich zum Rest...

Nur leider hat der eine Polizist mich entdeckt (ich ihn leider nicht weil ich aufs Display geschaut hatte) und forderte die Löschung der Bilder. Film konnte ich leider nicht dienen da Digitalkamera.

So. Habe dann die Bilder gelöscht, weil ich keinen Stress haben wollte.

Dann musste ich noch Führerschein, Perso und Fahzeugschein vorlegen!Hatte ich allerdings im Auto liegenlassen. Das ganze hat er dann per Microkassettentonbandgerät dokumentiert!

Gut das ich meinen Wagen (5 Minuten Fussweg) weeeeeiiiit weg geparkt habe! Der hat sich gefreut.

Alles nur Einschüchterung oder muss ich jetzt mit einem Bussgeld rechnen????
Hatte er überhaupt das Recht auf Löschung der Aufnahmen zu verlangen??? Wie gesagt das war keine Grossaufnahme von diesem Supermanpolizisten.

Ps.: Wäre schön wenn sich die beiden Polizisten hier am Board mal melden würden!!!

bye
Stefan

By Multa (62.54.230.203) on Samstag, den 16. Februar, 2002 - 19:14:

Die Bilder hättest Du nicht löschen müssen. Auch mit einem Bußgeld musst Du (eigentlich) nicht rechnen. Du hättest dir mal die Dienstnummer und Namen geben lassen sollen.

By farendil (217.85.230.116) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 01:36:

@stefan: such mal im forum, das wurde schon mehrfach behandelt.

wie schon richtig gesagt: du hättest die bilder nicht löschen müssen.

führerschein und fahrzeugschein mußt du nicht vorlgen, wenn du nicht mit dem auto fährst, erst recht nicht, wenn du nicht beim auto bist!

By Goose (217.81.252.133) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 10:29:

@Multa, du Experte. Von welcher "Dienstnummer" redest Du??

Goose

By Multa (62.54.230.195) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 13:04:

Haben die Beamten heutzutage keine Dienstnummern mehr?

By farendil (217.225.247.56) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 13:18:

@multa: heutzutage! das klingt ja wie: also früher, als ich noch jung war....
*megaLOL*

By Stefan (80.142.97.101) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 13:40:

Kann ich dem betreffenden Polizisten jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Hals hängen, so als Denkzettel??? *gg*


Stefan

By Polizist (217.4.1.137) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 18:06:

Ooohhh Leut. Das ihr euch immer gleich Beschweren wollt. Überlegt doch mal, was ihr davon halten würdet, wenn ihr im Geschäft mal etwas nicht ganz nach den Vorschriften macht. Wollt ihr dann auch gleich einen Denkzettel verpasst bekommen? Nur weil beim Schlosser das Bohrloch nicht genau maßig ist, schreib ich doch auch nicht gleich an seinen Chef und mach Mecker.
Was hätteste denn mit den Bildern anfangen wollen?

Eine rechtliche Bewertung trau ich mir nicht ganz zu, aber Fotos von Zivilstreifen werden sicherlich nicht gerne gesehen. Und das Recht am eigenen Bild ist auch noch normiert (ja ja, ich weiß, angelbich war der Kollege nicht erkennbar...)

By Grobi (80.135.29.173) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 20:19:

@polizist:Und das Recht am eigenen Bild ist auch noch normiert Wenn ihr mich blitzt, wird mein Gesicht auch nicht unkenntlich gemacht, oder? *g*
Das Problem war, daß Stefan keinen Bock auf "Streß" hatte, sonst hätte er in aller Ruhe seine Fotos gemacht und sie jedem Mal dem Beamten gezeigt!! (Habe ich auch mal gemacht... Nach 17 Bildern haben sie ihre Wegelagererinstrumente eingepackt und sind abgezogen! Wenn man mit denen bei 4 Meßstellen eine Fotosession macht, werden die ganz schön sauer... LOL)

Grobi

By farendil (217.225.247.56) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 20:38:

@polizist: Was hätteste denn mit den Bildern anfangen wollen? selten dumme frage! na an radarfalle.de schicken, damit die es veröffentlichen können, was denn sonst???

angelbich war der Kollege nicht erkennbar..
na und wenn er es doch unabschtlich gewesen sein sollte, dann schwärzt man das eben...

aber Fotos von Zivilstreifen werden sicherlich nicht gerne gesehen.ist die streife selber schuld, wenn sie sich so mit macht in das öffentliche interesse setzt...

By Polizist (217.3.254.61) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 20:45:

@farendil: selten dumme frage Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten!
Die Veröffentlichung auf Radarfalle.de hab ich mir auch gedacht, gleichwohl ist das nicht unbedingt ein wirklich wichtiger Zweck für die Bilder.

By Stefan (80.142.97.101) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 22:05:

@all
Das Bild hat der Polizist gesehen!
Ich hatte ihm gesagt, dass das Bild bei dieser Auflösung (900x600 Pixel aus 20-25m Entfernung)beim Heranzoomen mit einem Bildbearbeitungsprogramm stark verpixeln würde und man ihn nicht näher erkennen könne.

Heute habe ich den gleichen Wagen mit leicht geänderter Besatzung an der selben Stelle lasern gesehen.

Diesmal mit höherem Dienstgrad, habe ihn auf das Fotografieren angesprochen. Fazit: NO WAY!!!
Er hat sich auf §22 berufen und §23 hat er nicht gelten lassen!!! Auch wenn die Polizisten nur in XS-Size auf dem Foto sind.

Stativ und Laserpistole fotografieren = NO WAY!!
Ich hätte eine Nahaufnahme von einem Volkswagen machen können... naja...

PS.: Er kennt Radarfalle.de!!! War nicht so glücklich über die Seite.

Meinte das auch Unfallfotos veröffentlich werden sollten, zur Abschreckung!
Anmerkung: Stimme ich voll zu! - Bin auch gegen Raserei.


so long
Stefan

By farendil (217.225.247.56) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 23:35:

@stefan: wie gesagt, auch beamte sind nur menschen und können fehler machen. auch sie kennen (leider sehr oft) die gesetze nicht genau (genug).

das war die politisch konforme antwort auf diesen fehler.

gerade die aussage, daß du auch die technik nicht fotografieren durftest, läßt mich aber zu dem verdacht kommen, daß dich die polizisten (die in diesem zusammenhang natürlich diese bezeichnung nicht mehr verdienen) ganz bewußt angelogen haben!

sie wollten es nicht und suchten einen weg, dich für dumm zu verkaufen!

es gibt leute, die sind nicht nur ein vielfaches schlauer, als siese kleinen lcihter von polizeibeamten, die haben zudem noch wesentlich mehr ahnung vom recht. nicht nur diese, auch entsprechende urteile und kommentare kommen zu genau ergebnis, daß ich hier versucht habe, ansatzweise darzulegen.
genaueres müßtest du über die suchfunktion des forums finden.

wie gesagt, mach deine fotos und freu dich daran!
ansonsten ist ein diskussion witzlos, d.h. das einzige was du angeben mußt sind deine personalien.


War nicht so glücklich über die Seite.
und hier sind viele nicht glücklich über solche arroganten A..., die sich sachen anmaßen, die ihnen nicht zustehen. auch ein polizist hat nur die ihm vom gesetzgeber verliehenen rechte...

ps: darf ich fragen, in welcher stadt diese betonköpfe ihren dienst tun??

By BigBenHRO (62.157.32.245) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 07:50:

Hallo, kann mir einer genau sagen auf welche Gesetze ich mich berufen darf/kann, wenn ich nun beim Fotografieren erwischt/gesehen werde?

Was dürfen die nun und was nicht,(Bilder löschen/beschlagnamen etc...)
jeder sagt was anderes von euch...?!

Danke.

By andy2 (193.158.141.119) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 22:44:

Also, ich habe auch schon viele Foto`s von Radarfallen und Lasermessungen gemacht. Gut, mal`n dummen Spruch gehört, wie "Soll ich noch `ne Skizze machen". Aber sonst no Problem!
Bin in Bayern sogar schon mit einem Polizisten in`s Gespräch gekommen, der das nur als Job sieht und ihm die "Fahrverbote und dadurch verbundene Existenzen leid tun".
Fotografiert ruhig, da darf nichts kommen.
Habe auch Foto`s von zivilen Videofahrzeugen, leider hat`s me nicht veröffentlicht - Egal - wir haben jetzt ein neues - Volvo S80 - .
Habe auch Foto`s von anderen Zivilen Fahrzeugen, aber die werden nicht veröffentlicht.

By farendil (217.225.255.224) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 00:56:

@bigbenhro: wie gesagt §23kunsturhebergesetz. wenn der beamte es nicht glaubt, soll er jemdenen fragen, der sich damit auskennt!


@andy2: Habe auch Foto`s von anderen Zivilen Fahrzeugen, aber die werden nicht veröffentlicht.
du kennst das problem. wir können nicht kontrollieren, in wieweit das wirklich zivilfahrzeuge sind. und da wir nun mal alle gleich behandeln müssen....

By ferenc (62.180.31.3) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 19:48:

@Stefan

Gleiches Recht für alle - wenn mich die Polizei
blitzt haben sie auch ein Foto von mir :-)

Ausserdem haben wir doch einen freien
demokratischen Staat und keine Geheimpolizei,
wieso stört es die Beamten dann, wenn sie auf
einem Foto zu sehen sind?!

Ich mache die Fotos nach wie vor.

Ich hätte auch gesagt, dass ich keinen Ausweis
und keine Papiere dabei habe.

Auf jeden Fall war es ein "Stinker", typischer
Fall. Das sind die Beamten, die die Polizei
in ein schlechtes Licht Rücken - typische
"Anschwärzer" eben, wer sonst macht denn auch
freiweillg Geschwindigkeitskontrollen oder
teilt Strafzettel aus... dazu kann man nicht
normal sein :-)

By wutz (212.185.251.137) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 21:28:

@all

Man sollte bei all den Diskusionen nicht vergessen, dass es sich bei den Beamten auch nur um ganz normale Menschen handelt! Mit einem netten Gespräch erreicht man hier immer noch das Meiste. Sollte man dann doch mal auf ´nen "Stinker" treffen, kann man ja immer noch diskutieren; oder man hat ein gutes Tele ... ;-)))

www.blitzograf.de

By Markus (134.176.84.79) on Freitag, den 22. Februar, 2002 - 08:09:

Normale Menschen?

Würden normale Menschen nach Alberto´s Story sich mittags eine Flasche Wein besorgen um dann die Messung fortzusetzen?

Würden normale Menschen sofort mit wildfuchtelnden Händen aus ihrem Messwagen rausspringen, nur weil man ein paar Beweisfotos macht, für den Fall, man wurde doch zu Unrecht abgelichtet?

Fazit: Normale Menschen würden anders reagieren...

By wutz (212.185.251.133) on Freitag, den 22. Februar, 2002 - 16:20:

o.k. ... ich habe das Wort "überwiegend" in dem Satz vergessen ;-)

By Stefan (80.142.126.184) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 20:05:

Bekomme bald von der http://www.polizei.niedersachsen.de/ was Amtliches! Entweder Freibrief zum Fotografieren oder keine Erlaubnis ;)

Bin gespannt was kommt!
Falls es grundsätzlich doch erlaubt sein sollte zu Fotografieren, werde ich noch drei Dienstaufsichtsbeschwerden in die Wege leiten!!!
(Wegen der Löschung meiner Bilder, mir ist ja immerhin materieller Schaden entstanden)

Stefan

By farendil (217.85.230.228) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 21:15:

@stefan: beschreib doch mal näher, was du genau veranlasst hast...

By Wolfgang (217.81.131.98) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 21:54:

@stefan

Falls es grundsätzlich doch erlaubt sein sollte zu Fotografieren, werde ich noch drei Dienstaufsichtsbeschwerden in die Wege leiten!!!
(Wegen der Löschung meiner Bilder, mir ist ja immerhin materieller Schaden entstanden)


Und was soll eine Dienstaufsichtsbeschwerde bitte bringen? Waren die Beamten nicht nett zu dir ?
Hauptsache einfach mal ein Wort in den Raum geworfen, daß man schon irgendwo, irgendwie mal gehört hat; ohne überhaupt zu wissen, was eine Dienstaufsichtsbeschwerde überhaupt ist, was sie bezweckt und gegen was man damit vorgeht.
Leute, bevor ihr euch hier mit irgendwelchen Ausdrücken wichtig macht, informiert euch doch erstmal über was ihr eigentlich schreibt.
Aber schreib du mal deine Dienstaufsichtsbeschwerde; ich als Vorgesetzter lach dann mal herzlich darüber und schmeiß das Ding in den Mülleimer !!!!

Und den materiellen Schaden wegen des Löschens eines Digitalfotos mußt du mir auchmal näher erklären :-)

By farendil (217.85.229.214) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 23:33:

@wolfgang: was eine Dienstaufsichtsbeschwerde überhaupt ist, was sie bezweckt und gegen was man damit vorgeht.
Dddas ist einfach! das weiß sogar ich!

eine dienstaufsichtsbeschwerde sind die drei F´s!

Fristlos
Formlos
Folgenlos

*g*


Und den materiellen Schaden wegen des Löschens eines Digitalfotos mußt du mir auchmal näher erklären

auch kein problem!
ich bestätige jederzeit, daß ich stefan die drei bilder für 100€ abgekauft hätte...

By Wolfgang (217.81.131.98) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 00:04:

@farendil
eine dienstaufsichtsbeschwerde sind die drei F´s!

Fristlos
Formlos
Folgenlos


Du hast es :-))
*BG*

ich bestätige jederzeit, daß ich stefan die drei bilder für 100€ abgekauft hätte...

Na und? Er kann doch neue machen; oder gibt´s die Geräte die er fotografiert hatte nicht mehr? ;-)

@stefan
Jetzt würde ich mich aber beeilen und schnell ein paar Fotos machen, damit du Farendil die 100 € abknöpfen kannst :-)))

By farendil (217.85.229.214) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 00:41:

@wolfgang: Er kann doch neue machen;
tja aber nicht von DER messung an DIESER stelle an DIESEM tag

du kansnt auch nicht, wenn der bürger fotos von der meßgeräteanordnung sehen will, ihm welche von einem anderen gerät aus dem nachbarort unterschieben...

By Stefan (80.142.93.13) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 19:00:

@farendil
Hast leider recht! 3F's...
Deswegen werde ich es lassen :(

Dafür kann ich hoffentlich bald ungestört Fotos machen!


Ciao
Stefan

By Stefan (80.142.99.110) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 23:42:

Ihre Frage bezüglich des Fotografierens von Messkontrollen beantworte ich
> wie folgt:
>
> Das bildliche Festhalten polizeilicher Maßnahmen ist gemäß § 23
> Kunst-Urheberrechtsgesetz durchaus zulässig, wenn nicht ein berechtigtes
> Interesse des Abgebildeten verletzt wird.
>
> Der Einsatz neutraler Fahrzeuge zur Geschwindigkeitsüberwachung dient der
> Erhöhung des Entdeckungsrisikos und somit der Erfüllung des polizeilichen
> Generalauftrages der Steigerung der Verkehrssicherheit.
>
> Durch das Ablichten von Einsatzfahrzeugen und/oder Bedienpersonal kann nicht
> ausgeschlossen werden, dass amtliche Kennzeichen und/oder Mitarbeiter auf
> den Fotos nicht erkannt werden und somit unter Umständen Gefahrenaspekte für
> Personen oder Gerätschaften entstehen.
>
> Eine letztendliche Entscheidung über das schützenswerte Interesse durch
> Fotografie von Messkontrollstellen können Sie über den Bereich
> "Öffentlichkeitsarbeit" der jeweiligen Polizeipräsidien der Länder erhalten.
> Des Weiteren könnten Sie sich an die Herstellerfirmen von
> Verkehrsüberwachungsgeräten wenden, um Aufnahmen derartiger Einrichtungen zu
> erhalten.
>
> Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich zu sein.
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
>

By KJK (194.138.37.34) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 08:30:

Wer hat denn dieses Pamphlet verbrochen?!?

dient der Erhöhung des Entdeckungsrisikos

Die wollen also das Risiko, entdeckt zu werden, erhöhen? Find´ ich klasse - nur die Maßnahme ist ungeeignet!

kann nicht ausgeschlossen werden, dass amtliche Kennzeichen und/oder Mitarbeiter auf den Fotos nicht erkannt werden

Na, das ist ja wirklich eine ernsthafte Gefahr! Publicity muß sein: Wenn sie schon in der "Bunten" sind, wollen sie auch erkannt werden... *ggg*

By farendil (217.85.225.112) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 09:49:

@stefan: herrlich! das winden sich wie ein aal in der sonne, allein es ist für dich ein freispruch!

Durch das Ablichten von Einsatzfahrzeugen und/oder Bedienpersonal kann nicht ausgeschlossen werden, dass amtliche Kennzeichen und/oder Mitarbeiter auf den Fotos nicht erkannt werden und somit unter Umständen Gefahrenaspekte für Personen oder Gerätschaften entstehen.

schön!
nur kann dies kein verbot sein, aufnahmen zu verbieten. (haben sie auch nicht geschrieben, auch wenn es vielleicht so klingen sollte...)

1: man mann sehr wohl gesichter bzw. kennzeichen schwärzen, wenn diese aus versehen doch erkennbar sein sollten.

2. das kennzeichen kann wichtig sein, wenn es darum geht, welches gerät denn nun wirklich in welchen fahrzeug verwendet wurde.
gleiches gilt für den fall, daß man eine owi vermutet (vermuten kann man viel)
zur meßgeräteanodrnung und aufstellung gehört auch das meßfahrzeug.

3. das gesicht kann auch wichtig sein. bei tempokontrollen sind i.d.r. mehrere beamte beteiligt. normalerweise haben nicht alle die entsprechende ausbildung zur bedienung des meßgerätes. um eindeutig zu klären, wer das gerät bedient, ist natürlich ein foto des meßbeamten nötig.
(es gab vor einiger zeit mal einen fall im forum, da haben beamte unter eid falsch ausgesagt, wer denn nun gemessen hat. zum glück wurde diese straftat ausgeklärt)


die messung ist öffentlich, man stellt sich auf öffentlichem grund so hin, daß jeder interessierte erkennen kann, was da gemacht wird.
weiterhin handelt es sich um personen von öffentlichem interesse.
wenn nicht ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird.
dieses berechtigte interesse muß mit dem öffentlichen interesse abgewogen werden.


Eine letztendliche Entscheidung über das schützenswerte Interesse durch Fotografie von Messkontrollstellen können Sie über den Bereich "Öffentlichkeitsarbeit" der jeweiligen Polizeipräsidien der Länder erhalten.
tja, nur leider entscheidet das nicht der polizeipräsident, auch nicht der herr schily, sondern unsere gerichte...

also freu dich und laß dich in zukunft nicht mehr einschüchtern...

By Stefan (80.142.115.193) on Mittwoch, den 6. März, 2002 - 12:58:

Ich bekomme vom Land Niedersachsen noch etwas mit *Brief und Siegel*, werde ich dann kopieren und immer im Auto liegen lassen, man weiss ja nie...

So kann ich bei Bedarf den Polizisten den Kram zeigen und meine Fotos machen, ohne viel mit den zu *plaudern*.

Hehe...


Stefan

By frogger (212.185.223.146) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 14:48:

Ich habe gestern einmal mit einer Einwegkamera Bilder einer Verkehrskontrolle gemacht. Da kamen die Grünen auch und wollten mir "die Kamera wegnehmen".

Ich meinte nur, daß ich sehr viel Spaß an einer solchen Aktion hätte und eh nicht weiß , was ich mit meiner ganzen Zeit anfangen soll, da ich zur Zeit von meinem Arbeitgeber wegen Insolvenz freigestellt bin.

Habe meine Fotos in aller Ruhe weitergemacht. Da kamen sie mir mit der Möglichkeit eines Platzverweises - auch daran Bekundete ich meine Vorfreude :-)


... und dann war der Film schon voll.


Ich trollte mich.


PS: Der Film in der Kamera ist schon über 4 Jahre abgelaufen - ich wollte nur wissen wie die reagieren.


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