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Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Off-Topic: Private Anzeige
By Siemm (212.185.242.153) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 18:39:

Fogende Situation :
Fahre bei 3 Spren auf der rechten Spur. Verkehr ist ziemlich zähflüssig.
Plötlich stocken die beidsen linken Spuren.
Ein AUto kommt von der mittlerren Spur auf meine ohne Blinker.
Ich muß abbremsen. Blinke einmal oder zweimal auf. Nun bremst der mich schon wieder aus. das macht er dann noch einmal.
Rege mich natürlich auf.
Überhole ihn. Er fotografiert mich bzw mein Auto von der Seite,
Was habe ich zu erwarten ?
Kann der mich Anzeigen und welche Chancen hat er ?
Was kann ich tun ?

Danke für Infos

By Siemm (212.185.242.153) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 20:00:

Ach wir waren beide alleine im Auto.
Was kann passieren ?
Kann ich den Führerschein abgeben müssen wenn der sagt ich hätte ihm den Vogel oder sonstiges gezeigt?
Oder reicht das nur für Bußgeld und Punkte ?

Kann man den eigentlich im Ernstfall dafür belangen das er bei ca 50 Km/h seine Fotoapparat sucht und mich fotografiert ?
Übrigens war es Dunkel draußen bzw Dämmerung.

By Rennfahrer (217.85.208.12) on Samstag, den 16. Februar, 2002 - 21:37:

was wird denn wohl auf dem Foto zu sehen sein ??
Du, wie du in deinem Auto sitzt, irgendein Verstoss dabei??
Bringt ueberhaupt nichts, jemanden zu fotografieren.... Ich wuerde mir keine Sorgen machen...

By Siemm (217.80.218.174) on Samstag, den 16. Februar, 2002 - 23:54:

Da wird zu sehen sein wie ich schön nach vorne schaue und mich auf den Verkehr konzentriere anstatt wie der Blödmann während der Fahrt Fotos zu machen !
Habe nur mal gelesen das einer was behaupten kann und schon wird man verknackt weil der ja nicht "ohne" Grund einfach jemanden anzeigen würde

By Rennfahrer (80.132.17.34) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 15:36:

und wo sind die Beweise, bzw. Zeugen ???
Im Endeffekt steht Aussage gegen Aussage... Da wird dann eh nichts passieren...!

By farendil (217.225.247.56) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 20:43:

@rennfahrer: Aussage gegen Aussage ich kann es echt nicht mehr hören!!!
macht euch bitte mal scvhlau, bevor ihr sowas postet - das mag logisch sein, rechtlich ist es riesengroßer blödsinn!

der anzeigeerstatter ist nun mal der zeuge, dem wird gegelaubt, der muß die wahrheit sagen und der hat ja keinen grund etwas falsches zu sagen

der andere ist der beschuldigte, der darf lügen und das wird ihm auch unterstellt, schließlich wird er einer sache beschuldigt, für die man empfindlich bestraft werden kann....

By Multa (62.54.230.199) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 20:53:

Es wird keinem Angeklagten unterstellt, dass er lügt! Er darf lügen, deswegen kann er aber trotzdem die Wahrheit sagen. Außerdem muss das Gericht bzw. der Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein. Und bei einem Zeugen ist das etwas fraglich. Andere Beweise (z.B. unabhängige Zeugen) sind für den Richter sehr wichtig.

By farendil (217.225.247.56) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 21:20:

@multa: halt doch bitte die klappe, wenn du keine ahnung hast, oder informiere dich vorher!!

By Rennfahrer (80.132.17.34) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 21:28:

uiuiui... hab doch nur gemeint, wenn der, der eine Anzeige erstattet seine Aussage macht, der Beschuldigte befragt wird, der alles abstreitet und es keine Anzeichen dafuer gibt, das dieser luegt (Vorstrafen zB noetigung oder weiss der Geier was...), nur um sich rauszureden, zumal es keine Beweise gibt, ausser einem unnuetzen Portrait, es zum Fallenlassen der Anzeige kommt....

By Multa (172.178.68.67) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 22:19:

Was ist daran bitte falsch?

By farendil (217.225.247.56) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 22:59:

@rennfahrer: ja klar, der beschuldigte hat chancen, daß die sache eingestellt wird. erwarten kann er das (schon gar nicht, wenn er keinen anwalt nimmt und nicht weiß, wie er reagieren muß) aber nicht.

es braucht keine beweise außer einer zeugenaussage! das foto wäre nur zu identifizierung zu gebrauchen. für die tat reicht die aussage des zeugen.

wie gesagt, all diese ist hier im forum schon
-zig mal (ich möchte bald sagen: hunderte mal) dargelegt worden.

@multa: die grundaussage!

By Siemm (212.185.242.160) on Sonntag, den 17. Februar, 2002 - 23:29:

Also muß ich damit rechnen das wenn der mich anzeigt ich schlechte Karten habe oder was ?
Das ist ja zum Mäusemelken.

By Grobi (217.228.104.192) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 01:56:

@farendil:es braucht keine beweise außer einer zeugenaussage! das foto wäre nur zu identifizierung zu gebrauchen. für die tat reicht die aussage des zeugen Nunja, er braucht aber eine Fahrerbeschreibung, Kennzeichen allein reicht nicht!!

der hat ja keinen grund etwas falsches zu sagen Also gehe ich zur Polizei, zeige jemanden an, den ich nicht mag und würge ihm einen rein!!! Welcher Juristentrottel hat sich denn das ausgedacht :-/

Grobi

By HarryB (203.198.106.87) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 02:15:

wie gesagt, all diese ist hier im forum schon
-zig mal (ich möchte bald sagen: hunderte mal) dargelegt worden.


Und damit ist es rechtlich verbindlich, oder was? farendil, ich denke, Du nimmst Dich und deine Aussagen ein wenig zu wichtig. Es ist wohl schon so, dass - wie Multa sagt - der Richter von der Schuld des Beschuldigten ueberzeugt sein muss, bevor er ihn auch schuldig spricht. Anderenfalls haetten wir ja die Rechtssprechung einer Bananenrepublik, die wir, trotz manch komischer Veruteilungen, noch lange nicht erreicht haben...

der andere ist der beschuldigte, der darf lügen und das wird ihm auch unterstellt, schließlich wird er einer sache beschuldigt, für die man empfindlich bestraft werden kann....

Dieses moechte ich mal als ausgemachten Bloedsinn bezeichnen, zumindest ist es nichts als Stammtischjuristerei...

Also gehe ich zur Polizei, zeige jemanden an, den ich nicht mag und würge ihm einen rein!!!

Und eine solche Auffassung koennte man bekommen, wenn man solchen Bloedsinn auch noch glaubt....

@Siemm: Also erstens wuerde ich der ganzen Sache sehr gelassen entgegen blicken, weil der andere ja erst einmal Anzeige erstatten muesste. Ob er dies tut, steht in den Sternen und die Wahrscheinlichkeit tendiert gegen gering. Sollte er es tun, streitest Du alles ab, und sollte es zum Prozess kommen, was ich persoenlich gar nicht glaube, trittst Du ruhig und gelassen in Begleitung eines Anwalts an und schilderst den Sachverhalt ganz ruhig und sachlich aus Deiner Sicht.

By Polizist (217.4.1.140) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 09:17:

@farendil: Ich kann in Multas Grundaussage nichts finden, was den Schluss zu lässt, dass er keine Ahnung hat.
Ich kann seinem Posting zustimmen.

Kann es sein, dass du wieder aus Einzelfällen Allgemeinaussagen machst?

By niemand (194.120.191.9) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 14:18:

Es wird meines Erachtens gar nix passieren, weil er kein brauchbares Foto hat. Denn, wenn man nachts durch ein Fenster Fotografiert, reflektiere die Scheibe soviel Licht vom Blitz daß das Foto zu 95% Sicherheit nix wird außer das er höchstens sich selber fotografiert hat.gggggggggg , Tolles Foto.

By Goose (217.225.234.27) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 15:23:

Bezüglich der Wahrheitsfindung kann ich die Lektüre folgender Paragraphen empfehlen:

Beim Zeugen/Anzeigenerstatter:

bei der Anzeigenerstattung zunächst der § 164 StGB (falsche Verdächtigung)

im späteren Verlauf des Verfahrens vor Gericht zunächst § 57 StPO (Zeugenbelehrung),§ 153 StGB (falsche uneidliche Aussage), ggf. §§154, 163 StGB (Meineid, Fahrlässiger Falscheid)

Hieraus ergibt sich eine Wahrheitspflicht des Zeugen.

Beim Beschuldigten ist hier der § 136 StPO (erste richterliche Vernehmung) und die daraus abgeleiteten Rechte lesenswert. Auch der § 163a StPO (Vernehmung im Ermittlungsverfahren) verweist auf diese erste richterliche Vernehmung.

Dem aussagebereiten Beschuldigten trifft hierdurch verfahrensrechtlich im Gegensatz zum Zeugen zwar keine Wahrheitspflicht, jedoch auch kein "Recht zur Lüge". Eine falsche Aussage bzw. Teilaussage lässt
hierbei Schlüsse auf die Gesamtglaubwürdigkeit zu und kann sich im Strafmaß wiederspiegeln.

Gruß
Goose

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 16:12:

@goose

Das ist in der Theorie alles sehr schön.

Leider gibt es in der Praxis immer wieder Situationen, wo ein Zeuge praktisch risikolos lügen oder andere falsch belasten kann. Wenn außer dem Zeugen und dem Beschuldigten niemand zugegen gewesen ist (bzw. später auffindbar ist) und auch kein Beweis aus objektiven Fakten möglich ist - wie soll man ihm eine Lüge nachweisen? Möglicherweise wirkt er unglaubwürdig, aber zu einer Verurteilung wegen falscher Beschuldigung, Falschaussage, Meineid etc. reicht das eben nicht. Man müßte ihm dazu schon nachweisen, daß er vorsätzlich (ggf. fahrlässig) die Unwahrheit gesagt und sich nicht nur einfach geirrt hat. Und wenn da Aussage gegen Aussage steht, besteht für ihn in dieser Hinsicht keinerlei Risiko.

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Solange keine objektiven Fakten zur Verfügung stehen und beide Versionen (Zeuge und Beschuldigter) für sich einigermaßen schlüssig sind, ergibt sich die Glaubwürdigkeit oft aus der Rolle (Zeuge = theoretische Wahrheitspflicht, Beschuldigter nicht). Ist der Zeuge dann auch noch Polizeibeamter o.ä., ist er natürlich von vornherein eine besonders glaubwürdige Vertrauensperson.

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 16:41:

@Goose
Darf ich deinen Ausführungen entnehmen, dass die landläufige Auffassung nicht richtig ist, es habe wegen fehlender Erfolgsaussicht keinen Sinn z.B. einen Drängler anzuzeigen, nur weil man allein und somit ohne Zeugen im Wagen unterwegs war?

By Goose (217.225.234.27) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 17:01:

Ich weise hier lediglich auf die Rechte und Pflichten des Beschuldigten sowie des Zeugen unter Hinweis auf die jeweilige Rechtsnorm hin.

Eine Person nach einem Verkehrsverstoß anzuzeigen, wenn Du lediglich das Kennzeichen ablesen konntest, ist und bleibt relativ unsinnig, da der Beweis, wer das Fahrzeug geführt hat, nur selten erbracht werden kann. Kannst Du eine einigermaßen vernünftige Beschreibung (die sich nicht nur auf das Geschlecht bezieht, sondern ein wenig genauer ist) geben, so hat eine Anzeige schon mehr Aussicht auf "Erfolg".

Alleine aus der Begründung heraus, es stünde Aussage gegen Aussage, auf die Erstattung einer Strafanzeige zu verzichten, ist nicht notwendig, da sich, wie ich oben schrieb, die Rechte und Pflichten deutlich unterscheiden und somit auch meist entsprechend anders gewertet werden.

Gruß
Goose

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 17:24:

@Goose - Das war deutlich. Danke!

By Grobi (217.228.100.157) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 18:42:

@Quincy: Erfolgsaussicht keinen Sinn z.B. einen Drängler anzuzeigen Meine Güte Quincy, es ist doch Sache der Polizei, Verkehrsverstöße zu ahnden! Wird er nicht erwischt, hat er eben Glück gehabt! Solange du nicht geschädigt wirst, mußt du doch noch lange keine Anzeige erstatten! Du gehörtest wohl auch zu denen, die in der Schule ihre Klassenkameraden verpetzt haben...

Grobi

By Siemm (212.185.243.142) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 00:07:

Ja der hat aber Fotos gemacht der Irre.
Also kann der mich erkennen. Somit habe ich dann wohl schlechte Karten oder was ?

By farendil (217.235.45.108) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 00:45:

@polizist: nein, ich mache nicht aus einzelfällen allgemeinaussagen!!!
nur weicht bei "strafsachen" dieser art nicht nur der prozeßverlauf sondern auch die ganze art der beweisführung und urteilsfindung doch erheblich von den grundsätzen ab, die man so als allgemeinbildung drauf hat oder die man in rechtstheorie, rechtsgeschichte o.ä. lernt!

@goose: du müßtest wissen, wie oft das kennzeichen ausreicht (asureichen kann), da der beschuldigte so doof ist und seine anwesenheit zugibt, in dem er die sache richtig stellen will uns seine version der geschichte zum besten gibt


@siemm: wie schon gesagt, sind die meisten leute dann doch zu bequem, eine anzeige zu fertigen.

wenn doch, dann melde dich noch mal hier...

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 09:28:

@Grobi
Meine Klassenkameraden haben zumeist davon abgesehen, mein Leben zu bedrohen, und so habe ich auch wenig Anlass zum Petzen gesehen. Wenn eine solche Lebensbedrohung aber eintritt (und das ist bei zwei Meter Abstand @ 140 km/h der Fall * ), werde ich m.E. durchaus geschädigt. Würdest du es auf sich beruhen lassen, wenn dir jemand auf offener Straße eine geladene Knarre unter die Nase hält, nur um sich freie Bahn zu verschaffen, und dann seines Weges zieht, mit der Begründung, dass du ja "nicht geschädigt" wurdest?
Ich für meinen Teil habe viel Geduld, und lasse es bislang immer auf sich beruhen. Ich bin schließlich kein Denunziant. Aber je schlimmer es wird, und in den ganz krassen Fällen, habe ich keine Lust mehr, diese versuchten Totschläger zu schützen, und den Job der Polizei zu überlassen.

*: Ich weiß, dass das hier üblicherweise verkannt wird, aber ich bleibe dabei: Derart krasse Abstandsvergehen sind kreuzgefährlich und können Menschenleben kosten (und tun es auch regelmäßig).

By simon (217.82.40.102) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 12:25:

Mach Dich nicht verrückt wg. des Fotos, da wird nichts passieren, dass sind einfach nur Wichtigtuer, die auf den Schreck zählen, die sie Dir mit der Kammera einjagen...

@all Erinnert Ihr Euch noch an das Thread "Selbstjustiz" der Typ hat doch als Tipp gegen "Raser" -ich hasse dieses Wort- auch "ein Foto machen" genannt...

By simon (217.82.40.102) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 12:27:

Zitat aus dem o.g. Thread "Selbstjustiz"

"Ein ganz anderes Mittel um diesen Leuten beizukommen ist ein kleiner Fotoapparat, den ich im Handschuhfach habe. Einmal rausgeholt und einfach mal den Blitz betätigt verschafft mir das in der Regel sofortige Ruhe. Die Leute wissen ja ganz genau dass ihr Verhalten falsch ist und kommen sich dann ertappt vor und plötzlich geht es auch etwas gemächlicher. Die Angst vor Strafe siegt und der Raser drosselt die Geschwindigkeit in den meisten Fällen. Das hat nun nichts damit zu tun erzieherische Maßnahmen zu ergreifen...."

Solche Idioten gibt es halt......

By Grobi (217.85.36.209) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 15:26:

@Quincy:geladene Knarre unter die Nase hält, nur um sich freie Bahn zu verschaffen, und dann seines Weges zieht ein interessanter Vergleich... Wahrscheinlich wäre ich erstmal froh, noch am Leben zu sein...
zwei Meter Abstand @ 140 km/h der Fall Nun ja, das ist wirklich heftig. Ich selbst halte davon auch nicht viel. Wenn der Vordermann auf frühzeitiges! Lichthupen oder Blinken nicht reagiert und rechts Platz zum einscheren wäre, fahre ich eben rechts dran vorbei, schaue in die andere Richtung und die Sache ist erledigt.
Solltest du als Bedrängter alles richtig gemacht haben (zügig überholt, Rechtsfahrgebot) ist deine Einstellung ok. Wenn du aber nicht korrekt gefahren bist, dann solltest du dir an deine eigene Nase fassen, bevor du zur Polizei rennst und Anzeige erstattest!!

Grobi

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 16:31:

@Grobi
Ich bin nach solchen Erlebnissen auch regelmäßig froh, noch am Leben zu sein. In der Tat halte ich es sehr genau mit dem Rechtsfahrgebot und diesen Dingen und muss solche Aktionen dennoch gelegentlich erleben. Es ist zugegebenermaßen seltener geworden. Aber das Blut kocht doch jedesmal wieder auf, weil man seinem Gegner in dieser Situation hilflos ausgeliefert ist, und nichts tun kann. Wie gesagt, bis jetzt habe ich mir die Anzeige noch jedesmal verkniffen, aber der Tag kommt...

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 17:17:

@quincy
mach dir einfach nichts draus, wenn dir einer wie ein Schwuler hinten dran hängt. Mich stört sowas nicht. Bei meinem 166 ist das sowiieso nur der Fall in Baustellenspuren oder Limitierungen, wo einer meint 20 + seinen zu langsam. Der kann hinter mir verschimmeln bis er blau wird, oder die grünen Männchen kommen. Wenn wieder frei ist, gebe ich Gummi und das Arsch ist weg.
Bei unserem Kleinen störts mich auch nicht, wenn´s hinten patscht, fliesst vorne Geld. In solchem Ernstfall würde ich aber meinen Anwalt agressiv vorgehen lassen und ihn sich nicht nur auf die wirtschaftliche Seite beschränken lassen.
Mein Sohn ist da noch temperamentvoller, der nimmt bei so einem nach dem Blinkspielchen dann sofort Gas zurück und fährt wie ein 60 jöhriger Verkehrsrichter, das ärgert die dann noch mehr.
Wenn jemand hinter mir auf solch einem limitierten BAB-Stück -bei gebräuchlichem Abstand- durch kurzes Lichthupe antippen zu verstehen gibt,dass er gerne noch viel schneller tun würde, lasse ich ihn vorbei, auch wenn ich dann mal kurz in eine kleine Lücke rein rutsche. Der Ton macht halt immer die Musik und ob jemand punkteschonend fährt oder nicht, ist doch nicht meibn Bier!

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 17:43:

@alfa
Bei meinen Möglichkeiten (bzw. meiner Fahrweise) sieht es etwas anders aus. Da habe ich mit diesen Leuten auch bei relativ hohem Tempo zu tun. Und dann ist das für mich keine reine Frage der Kostenübernahme mehr, dann wird's nämlich richtig gefährlich. Von daher mache ich mir durchaus etwas draus! Von irgendwelchen Provokationen nehme ich tunlichst Abstand, weil ich zu der Erkenntnis gekommen bin, dass es sich bei diesen Leuten um gefährliche Menschen handelt, die man besser nicht reizt.

By Grobi (80.135.17.156) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 20:49:

@Quincy: sich bei diesen Leuten um gefährliche Menschen handelt Och Mensch, Quincy... Die wenigsten von denen machen das aus psychologischen o.ä. Gründen. Die meisten haben es einfach nur eilig! Ich halte eher diese "von der Beschleunigungs- auf die Überholspur zieher" für gefährlich, weil dadurch häufig schwere Unfälle passieren.
Wie soll man deiner Meinung nach einem Linksfahrer seine Überholabsicht verdeutlichen, wenn man sich stur an die Gesetze hält? Per Telekinese? Handzeichen? Wie gesagt, ich bin auch keiner dieser "ich fahr dir in den Kofferraum Typen". Ich halte es eher so wie Alfa!

Grobi

Grobi

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 11:35:

@quincy
Bei relativ hohem Tempo habe ich das Problem nicht, da hängt dahinten keiner mehr dran und wenn, dann nur mit gebräuchlichem Abstand so als Grüppchen über etliche Kilometernach dem Motto der Wildgänse. Momentan, wo ich die Winterreifen drauf habe, die auf 210 limitiert sind, gibt es schon mal schnellere, aber die sehe ich ja früh genug und lasse sie vorbei, auch wenn das jemand mit einer voll getretenen zwei-Liter Familien Kutsche ist.
Meinem Sohn ist vor ein paar Monaten Abends spät auf der Autbahn beim LKW überholen-ein halbes Dutzend mit höchstens 10 m Abstand- mit seinem Panda (Voll getreten, Tacho 150) ein Audi TT hinten so drauf gehangen hupend und lichthupend, dass die Scheinwerfer nicht mehr zu sehen waren.
Angst hat er keine gehabt und in diese engen Lücken rechts ist er bei dem Spinner erst recht nicht reingegangen. Seinen Spass hat er kurz drauf gehabt, als er dann rechts rüber war und der Audi TT dann hupend an ihm vorbei ist, hat hinter dem ein 5 er BMW das Blaulicht aufgesteckt und die Aussenmusik angeschaltet und den TT auf den Parkplatz zum gemütlichen Plausch begleitet.
Fazit: einfach keine Angst haben!

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 13:52:

@alfa
das geschieht dem TT genau recht.

@grobi
Die Lichthupe ist ein zulässiges Zeichen, um die Überholabsicht anzuzeigen.
Nötigung wird erst daraus, wenn durch dichtes Auffahren der Vordermann "gezwungen" werden soll, die Bahn zu räumen.
Aus gebührendem Abstand mal kurz blinken reicht in den meisten Fällen aus und ist auch zulässig.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 14:48:

Eben, auf solch ein freundliches kurzes Anblinken reagiert man selbst auch wie gewünscht und die meisten Anderen auch wenn man selbst es macht aus üblichem Abstand.
Wenn man aber mit Mini-Abstand dem ein Lichtgewitter auf´s Fell schickt nach dem Motte "Gleich schieb ich dir deinen Kofferraum ins Handschuhfach" dann werden die meisten Leute hartleibig und reagieren genauso wie ein Wasserbüffel -nämlich überhaupt garnicht.

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 11:29:

@Grobi
Meine Beobachtung ist, dass sich brave Spießbürger mit Schlips und Kragen hinterm Steuer zu Kampfmaschinen verwandeln können. Die lassen dann etwas raus, was sich irgendwo anders aufgestaut zu haben scheint. Es fehlt nur noch das Messer zwischen den Zähnen...

@alfa
Meine Erfahrungen aus der Zeit im Rettungsdienst erlauben mir keine so blauäugige Betrachtung des Vorgangs, und ich habe sehr wohl Angst. Und zwar um mein Leben! Zur Lichthupe: Ich war des Öfteren schon im Begriff, angesichts eines sich von hinten nähernden Gesch... ähh, ich meine, schnellen Fahrzeuges in eine kleine Lücke rechts einzuscheren, als der Fahrer desselben mit Lichtgewittern über mich herfallen zu müssen glaubte. Damit hatte er dann verspielt. Ich kann schließlich auch a- anders...

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 12:10:

@quincy
last first:
du bestätigst genau das von mir oben geschilderte und immer wieder beobachtete Wasserbüffelverhalten: jetzt erst recht nicht! Daraus lernt man, dass solch Nötigen nichts bringt, wenn man schnell vorwärts kommen will, sondern ehr kontraproduktiv ist.
Irgendwie musst du aber ein Schlüsselerlebnis hinter dir haben, wenn so welche dir als Kampfmaschinen vorkommen und du um dein Leben Angst hast.
Um sein Leben Angst haben muss man eigentlich auf der BAB nur, wenn man am Ende einer stehenden Kolonne ist und von hinten ein LKW ankommt mit irgendeinem übermüdeten Osteuropäischen Truckersklaven am Steuer, der seinen LKW Schein mit dem Eselskarren in der Tundra gemacht hat und die sind leider sehr häufig heute. Blauäugig sehe ich mich nicht, hatte in meiner Zeit als Sani beim Bund, stationiert auf einem grossen Flughafen,(schon länger her)ein paar Mal ziemlich zerschnetzelte Leute zusammengeräumt und in die Unfallklinik gebracht. Andere Kumpels haben in der Zwischenzeit die Leute für Direktübertragung zusammengesammelt. In der Nähe wurde ein Autobahnkreuz gross umgebaut und in der Baustellenspur kamen immer mal wieder welche in den Gegenverkehr und da waren halt unsere grossen schnellen Flughafen-Unimogs gerade das Richtige. Also auch wenn man ein paar so richtige "Farbbilder" mal miterlebt hat, muss man ja nicht zwangsläufig ängstlich werden in so einer Stress/Nötigungssituation. Man macht dann viel eher einen fatalen Fehler als wenn man es gelassen sieht.

By ferenc (62.180.31.3) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 19:56:

@siemm

Er kann ja schlecht Dein Fahrzeug so fotografieren
dass man erkennen kann, wer wen überholt.

Abgesehen davon ist nicht gesagt, dass das Foto
etwas geworden ist.

Desweiteren - sofern sein Blitz ausgelöst hat
(oder auch nicht) - kannst Du ihn anzeigen wegen
Gefährdung des Strassenverkehrs, da er
pratkisch eine nicht zugelassene Lichtanlage
benutzt hat, die andere Verkehrsteilnehmer,
vorallem Dich, ablenkt.

Und zuletzt: Anzeige gegen Anzeige - Du sagst
es ist so nicht passiert oder am besten Du
warst nicht da (was allerdings aufgrund des
evtl. Fotos) schwer sein könnte) - und die
Anzeige wird eingestellt...

that's all!

By farendil (217.235.44.148) on Freitag, den 22. Februar, 2002 - 00:50:

@ferenc: Anzeige gegen Anzeige soll das jetzt die neue variante von aussage gegen aussage sein? ach mensch, kapiert es einfach: eine gegenanzeige zu erstatten, nachdem man erfahren hat, daß am angezeigt wurde, ist völliger humbug!


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