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Strafe bei "falschem geständnis"??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Strafe bei "falschem geständnis"??
By XyZ (62.155.205.101) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 16:11:

kein einem was passieren wenn man versucht das bußgeld (und auch die punkte...bin nämlich noch in der probezeit und will auf keinen fall die nachschulung machen!)auf jemand anderes, den halter z.b.,zu schieben,wenn er gesteht??

By farendil (217.225.241.53) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 17:42:

das falsche geständnis ist nicht verboten.
verboten ist es jedoch, WISSENTLICH einen falschen einer owi (oder straftat) zu beschuldigen.

also: wenn du aus versehen jemanden angibst, der vielleicht noch öfter mit diesem auto fährt, und du denkst, er sei an diesem tag, ist er auch gefahren, so ist das ein IRRTUM.
der ist nicht strafbar, da du ja aus bestem wissen und gewissen gehandelt hast...

By xyz (217.1.8.74) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 18:48:

meine sachlage sieht folgendermaßen aus:

ich bin nicht der fahrzeughalter.wurde mit laser "geblitzt", ein frontfoto soll es auch geben.
es wird mit bußgeld gedroht und da ich noch in der probezeit bin, will ich dem aufbauseminar entgehen.

jetzt möchte ich den halter den vorfall gestehen lassen. das problem ist, er sieht mir überhaupt nicht ähnlich.

meine fragen:
1. ist es sehr wahrscheinlich, dass das ordnungsamt das foto genauer überprüft, nachdem es das geständnis erhalten haben?
2. welche konsequenzen hätte es für den halter und/oder mich, wenn das geständnis angezweifelt wird?

By farendil (217.225.241.53) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 23:16:

1: das ist meistens irrelavent, wenn das geschlecht und das ungefähre alter stimmt

2: es wird weiter ermittelt...

By Tobi (217.82.56.199) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 16:31:

also ein kumpel von mir ist mit dem auto geblitzt worde, das auf seine mutter zugelassen ist...
und da hat dann auch die mutter den vorfall gestanden und den punkt kassiert...das hat prima funktioniert.
daraus schließe ich, dass die polizei nicht immer das bild anschaut.

By nicole (213.182.141.215) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 12:25:

oder aber das bild ist einfach zu schlecht, um es jemand anderem als dem ders eh schon zugibt anzulasten ! ;-)

By Daniel (195.243.131.130) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 14:06:

Wenn beide Personen männlich oder weiblich sind,
klappt das eigentlich immer.
Wenn die Mutter für Ihren Sohn gesteht, muss
das Foto schon sehr schlecht gewesen sein oder
der MA beim Ordnungsamt hat geschlafen.
(Ist ja schliesslich auch nur Beamter)


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