Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Bin recht neu hier.... alberto ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Bin recht neu hier.... alberto ?
By vielfrager (62.227.210.246) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 00:07:

hi alle, unter google finde ich nichts gescheites über eure Alberto-Methode? Wer gibt mir nen Link?

Ich bin vor ca 4 Wochen mit 29 km/h über 120 zu schenll auf der BAB geblitz worden. Das schreiben kam sehr schnell, allerdings war ich im Urlaub. Habe ich trotzdem weiter 7 tage Zeit zum Antworten?

Ihr seit euch alle so sicher, nur die personalien anzugeben. Verstanden habe ich den Grund noch nicht ganz. Geht es da nur um die Zeit? So weit ich weiß, zählen die drei Monate Verjährung nur, wenn kein Schriftwechsel erfolgte. Das hat sich doch dann schon erledigt. Und wenn ich nur die Personalien angebe, wird der Ärger (Verwaltungskosten o.ä.) doch nur größer, oder?

Ich bin Fahrer und Halter, habe kein mir ähnliches Familien-Mitglied oder Freund. Es liegt ein Foto zur Einsicht in 200 km Entfernung vor. Muss ich dahin, oder darf ich es mir zusenden lassen?

Ich habe im Moment :-) keine Punkte.

Aber am nächsten Werktag lief mein wagen nur noch tacho 140 km/H. Die Werkstatt-Diagnose (Aufzählung der Fehler des Computer-Protokolls) habe ich mit Datum, Fahrgestell-Nr und NR-Schild vorliegen. Wenn ich das angebe, müssen die doch die Überschreitung auf ca 15 km/h harabsetzen, da der Tacho doch immer noch mehr anzeigte.

vielfragergruss

By Alf (217.227.110.194) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 11:03:

Glaub ich Dir. Die Alberto-Methode ist ja keine "gebräuchliche" Methode. Es ist viel mehr die Methode "unseres" Albertos im Forum, in der es darum geht das Vergehen verjähren zu lassen, bis herausgefunden wird wer denn wirklich am Steuer saß. Diese Methode dürfte in diesem Fall nicht funktionieren, da Du der Halter bist und damit selbst angeschrieben wurdest.

Da Du unverschuldet die Frist versäumt hast, kannst Du einen Antrag auf Wiedereinsetztung in den vorigen Stand stellen.( Evtl. musst Du Kopien von Reisenunterlagen beilegen). Dieser Antrag muss spätestens 1 Woche nachdem das Fristversäumnis erkannt wurde (erkannt werden sollte) eingereicht werden und der Einspruch muss gleichzeitig mit dem Antrag nachgeholt werden.

Die Verjährungsfrist beginnt mit Ausstellung des Ab von vorn, also nochmal 3 Monate.

By farendil (217.225.241.53) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 11:23:

der antrag zur wiedereinsetzung in den vorherigen stand muß unverzüglich erfolgen....


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page