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Beweislage Fahrverbot?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Beweislage Fahrverbot?
By Markus (217.6.226.133) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 17:36:

Wie sind eigentlich die Anforderungen an die Beweislage bei einem Fahrverbot?

Fall: 10:49h geblitzt, hatte Termin 11.00h Radioeinbau (Terminbuch Elektromarkt ist archiviert, Abteilungsleiter dort bestätigt Termin), dieses nach kurzer Beratung und Schlangestehen (immer genau so viel Kassenpersonal, wie unbedingt nötig) mit Kassenzettel 11:19h gekauft. Zwischen 10:49h und 11:00h könnte ich vom Ort des Blitzes zur Tiefgarage des Elektromarktes nur gekommen sein, wenn ich noch um einiges mehr als geblitzt zu schnell gewesen wäre, das Gerät hat also m.E. mein Foto nicht dem richtigen Zeitpunkt oder der richtigen Geschwindigkeit zugeordnet.

Das habe ich der Behörde so geschrieben, die haben trotzdem einen Bescheid erlassen, ich habe Einspruch erhoben (den kann ich ja bis einschließlich Beginn der Verhandlung ohne Probleme zurücknehmen). Verhandlung machen oder nicht?

By momo779 (172.184.109.113) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 18:42:

Das kommt darauf an ob es sich für dich lohnen würde!!

denn wenn es zu einer verhandlung kommt kann das stark zu deinem nachteil sein!!!!


MFG: momo779

By momo779 (172.184.109.113) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 19:06:

Das kommt darauf an ob es sich für dich lohnen würde!!

denn wenn es zu einer verhandlung kommt kann das stark zu deinem nachteil sein!!!!


MFG: momo779

By Markus K. (217.6.226.133) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 21:32:

Ha ja, ich möcht' ja grad wissen, ob ich mit den genannten Argumenten gegen das Foto anstinken kann, oder ob ich es lieber gleich lasse.

By Smith (131.188.243.66) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 22:41:

Zwei Sachen sind wichtig:
(1) Lohnt es sich, wegen einem Punkt einen Prozeß zu führen, oder drohen mehrere Punkte? Wieviel zu schnell warst Du?
(2) Wie ist die Beweislage. Hast Du das Foto gesehen? Bist Du eindeutig erkennbar? Fehler bei der zeitlichen Zuordnung sind nachträglich möglicherweise korrigierbar.

By Smith (131.188.243.66) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 22:44:

Sorry, es ging um Fahrverbot, dann also mehr als einen Punkt. Dann ist (1) hinfällig. Kannst Du zu (2) nach was sagen?

By Markus K. (217.6.226.133) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 12:23:

3 Punkte/ein Monat.

Ich schätze mal, das tatsächliche Foto ist schärfer als der Ausdruck auf dem Brief. Dürfte ich sein. Das Kennzeichen ist 100% eindeutig und ich hätte auch Schwierigkeiten, irgendwie plausibel zu erklären, wie mein Fahrzeug an dem Tag mit jemand anderem am Steuer dorthin gekommen sein könnte.

By farendil (217.225.241.53) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 12:48:

@markus k: und ich hätte auch Schwierigkeiten, irgendwie plausibel zu erklären, wie mein Fahrzeug an dem Tag mit jemand anderem am Steuer dorthin gekommen sein könnte.
DU mußt gar nichts erklären....


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