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(Beinahe)Unfall mit Radfahrer...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: (Beinahe)Unfall mit Radfahrer...
By Grobi (80.135.8.141) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 01:10:

Nabend zusammen!
Eine Frage an die Juristen hier im Forum :-)
Heute abend gg. 22 Uhr befuhr ich eine Straße mit 30kmh Limit (keine Zone) in NMS. Ich war zusammen mit meiner Freundin im Auto und wir fuhren ca.35 kmh (wirklich...), als plötzlich zwischen den Wohnblocks an der Straße ein Radfahrer ohne Licht, ohne auf den Verkehr zu achten von rechts die Straße überquerte!! Durch eine Vollbremsung meinerseits, verfehlte der Radfahrer meine vordere Stoßstange nur um wenige Zentimeter *puh*

Wie wäre die Rechtslage, wenn es zum Unfall gekommen wäre?

Danke im voraus

Grobi

P.S. @Walker: ich hoffe, du machst sowas nicht ;-)

By Gerry (62.158.25.182) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 01:34:

@grobi

da Radfahrer immer ohne Licht fahren, kein Prob für dich ;-) Ne, im Ernst, Licht scheint irgendwie out zu sein.

Mir kamen mal nachts am 1. Mai ein paar Radfahrer - natürlich ohne Licht - auf einer Landstraße entgegen, die es wohl funny fanden, Slalom um die Mittelstreifen zu fahren.

Ja, es war knapp und meine Pulsfrequenz verdoppelte sich ungefähr ;-)

Such is life...

Gerry

By farendil (217.85.232.155) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 09:51:

@grobi: normalerweise ist es so, daß du als der stärkere zumindest eine teilschuld bekommst.

wenn du hier jedoch beweisen kannst (meist wirst du dazu gutachter und anwalt benötigen), daß der unfall für dich unvermeidbar war, ist der radfahrer alleine schuld.

die versicherung wird aber auf jeden fall versuchen, dir die betriebsgefahr des pkw aufzuerlegen, d.h. ca. 25% von deinem schaden nicht zu bezahlen.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 09:57:

Mich würde auch interessieren, was einem entgegengehalten wird, wenn man so einen unbeleuchteten Harakiri-Radfahrer wirklich mal flachlegt und es nicht mehr schafft anzuhalten oder wegzusprinten?
Habe in der letzen Zeit -dunklen Jahreszeit- da so einige Erlebnisse hinter mir: Unbeleuchtet auf der Gegenfahrbahn um die Kurve rum, Kurvenbschneiden mit Blick nach unten von Jan-Ulrich-Verschnitt (Mein Auto stand, wenn ich nicht gehupt hätte, wäre der frontal drauf und in die Frontscheibe rein. Der ist sogar noch agressiv geworden, weil ich seine Zeit "kaput gemacht" hätte) Oder unbeleuchtet mit Affen-Tempo auf einem gut 1 m breitem Gehsteig gegen die Richtung; hierbei wollte ich eine Hofausfahrt raus, es ging gerade noch gut, weil ich Vollgas raus bin als ich den im Augenwinkel geahnt habe.
Frage für mich ist, wie stehen die Richter zu sowas? Gefühlsmässig würde ich dagen, sie urteilen die weltfremdeste Version, aber welche ist das?
Ich tröste mich bei solchen Harakiri Piloten immer damit, dass wenigstens soviel Dummheit sich dadurch nicht noch Fortpflanzt -halt natürliche Auslese wie bei anderen Viechern auch!

By Grobi (217.228.106.59) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 10:46:

@farendil:dir die betriebsgefahr des pkw aufzuerlegen, d.h. ca. 25% von deinem schaden nicht zu bezahlen.
Das kann doch nicht wahr sein!! Wo leben wir denn??? Das war doch gröbstes Fehlverhalten!! Dem Spinner kann man Vorsatz unterstellen, sowas ist Verkehrsgefährdung!!! Ihr könnt euch vorstellen, was ich für einen dicken Hals hatte, meine Freundin hat sich erschrocken, mein Hintermann wäre fast draufgefahren und ich hätte eine Teilschuld bekommen!?!?!
Hoffentlich macht der das öfter -> LKW -> Fahrerflucht -> Radlerpampe -> Verkehrssicherheit erhöht!!!!!
@alfa: Volle Zustimmung zu deinem letzten Satz!

Grobi

By bjo (62.224.21.121) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 12:43:

@Grobi
Wärest du nicht sooo schnell gefahren, wäre das nicht passiert...SCNR... Sowas tolles mit Radfahrern passiert mir auch immer wieder, vor einiger Zeit fuhr ein Radfahrer morgends bei Regen ohne Licht einfach quer über die Straße.
Aber auch andere Verkehrsteilnehmer haben wohl eingebaute Vorfahrt....

bjo

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 13:26:

Den Fall hatte ich mal life:
Radfahrer in Irrsinnstempo auf Bürgersteig,
Jan-Ulrich-Verschnitt ohne Sicht nach vorn.
Hat erst mal ne rote Ampel überfahren und ist
mir dann auf das STEHENDE Auto geknallt!
(Ich wollte gerade aus einer Hofeinfahrt raus)
Eine Zeugin hat das ganze beobachtet und auch
entsprechend ausgesagt.
Ergebniss:
5 Punkte wg. fahrlässiger Körperverletztung
12.000 DM Schmerzensgeld für einen verstauchten
Daumen!

Fähst du Auto, bist du immer schuld.
Scheiss Bananen-Republik hier.

By karl (212.64.228.21) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 14:06:

Na hast du nix vergessen?

1. Radfahren auf den Bürgersteig ist nicht erlaubt.

2. Wenn du wirklich gestanden hast,und noch ein Zeugen hast, kannst du unmöglich verloren haben. Wenn doch würde ich elles mal der Presse zukommen lassen, z.B. dem Spiegel, damit das öffentlich bekannt wird,

By Grobi (217.85.35.104) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 18:35:

@Daniel: Das kann doch nicht sein, oder??
Dann sollte man lieber (maskiert) dafür sorgen, daß das Schmerzensgeld noch zu niedrig ist...

Grobi

By Matrix (80.128.168.165) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 21:54:

Mit 25 Prozent würde man da nicht hinkommen. Bei 25 Prozent, d.h. Betriebsgefahr, hätte der Radfahrer nicht mal Anspruch auf Schmerzensgeld (da kein Verschulden). 50 Prozent wäre eher realistisch; die Versicherung würde in Sachen "Fußgänger und Radfahrer" (ohne weitere UNBETEILIGTE Zeugen (d.h. auch keine Verwand- oder Bekanntschaft), die den o.g. Hergang bestätigen können) niemals einen Prozeß aufnehmen.

Hört sich mies an für den Autofahrer, ist aber leider so.

Werden beispielsweise EUR 3.000,-- eingeklagt, versucht die Versicherung sich außergerichtlich auf EUR 1.000,-- bis EUR 1.500,-- zu einigen. Damit der Rechtsanwalt auch zustimmt, bietet man noch eine 25/10 oder sogar 30/10 (damit die Sache auch wirklich vom Tisch ist) Vergleichsgebühr an (5/10 mehr als einen Prozeß bis zum Ende führen). Dann klappts auch mit dem Rechtsanwalt (und er sieht sein Geld sofort, ohne weitere Arbeit).

Thats life

By farendil (217.85.226.228) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 01:03:

@matrix: sorry, vielleicht nicht ganz deutlich ausgedrückt. die 25% betriebsgefahr sind das MINDESTE, was die versicherung versuchen wird.

das in dem fall, der hier geschildert wurde.

in anderen fällen, wo der radfarer nicht SOOO viel fehler macht, natürlich grundsätzlich noch mehr.

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 13:39:

> Na hast du nix vergessen?
Nein, habe nichts vergessen, war wirklich genau so, ist allerdings schon etliche Jahre her (so um 1985 rum).

Ich hatte im Leben nicht mit so einem Verlauf gerechnet, deshalb habe ich mich auch nicht weiter auf den Prozess vorbereitet.
Mein Gegner allerdings schon!
Der hat alles perfekt vorbereitet und die Zeugin
war nach über einem Jahr auch nicht mehr so
sicher, ob das was Sie der Polizei zu Protokoll
gegeben hat auch stimmte. Der Anwalt von dem Kerl war halt einfach gut.

@karl
und wem hilft das, wenn's in der Presse steht?
Wobei ich noch anzweifle, ob die das drucken würden.

> Daniel: Das kann doch nicht sein, oder??
> Dann sollte man lieber (maskiert) dafür sorgen,
> daß das Schmerzensgeld noch zu niedrig ist...
Den Gedanken hatte ich auch; du stellst dir nicht vor wie stinkesauer ich war. Hab's aber gelassen.
Am Ende würde alles nur noch schlimmer.

Eines habe ich jedenfalls gelernt:
Jeder, auch noch so lächerliche Prozess wird
auf das perfekteste vorbereitet und mit einem
wirklich guten (Gott sei Dank kenne ich endlich einen) Anwalt durchgezogen.
Seitdem hatte ich kein Problem mehr vor Gericht.
Und das waren sehr viele (allerdings meist Zivilrechtliche) Fälle.

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 16:53:

@Matrix

Damit der Rechtsanwalt auch zustimmt, bietet man noch eine 25/10 oder sogar 30/10 (damit die Sache auch wirklich vom Tisch ist) Vergleichsgebühr an (5/10 mehr als einen Prozeß bis zum Ende führen). Dann klappts auch mit dem Rechtsanwalt (und er sieht sein Geld sofort, ohne weitere Arbeit).

Was soll das heißen? Willst Du damit sagen, daß die Haftpflichtversicherung des Schadensersatzpflichtigen dem Anwalt des Geschädigten ein "Handgeld" in Form einer überdurchschnittlichen Anwaltsgebühr anbietet, damit er dem Vergleich zustimmt? Also im Klartext, daß der Anwalt der Gegenseite dafür bezahlt wird, daß er die Interessen seines Mandanten nicht mit letzter Konsequenz vertritt, sondern diesem zu einem für den Zahlungspflichtigen billigeren Vergleich rät?

Ich will hier nicht darauf hinaus, welcher Weg für den Geschädigten letztlich der bessere sein mag. Aber mir stellt sich doch die Frage, ob hier nicht ein Anwalt "gekauft" wird. Verstößt ein Anwalt damit nicht gegen seine Berufspflichten, welche die effiziente Vertretung der Interessen seines Mandanten vorschreiben?

By M.P. (213.23.39.34) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 19:51:

Warum Radfahrer in Fällen wie oben beschrieben nicht zu 100% für den Schaden (ihren & fremden !) verantwortlich sind werde ich nie verstehen...

By farendil (217.85.229.107) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 20:03:

@m.p.: weil das auto politisch unkorrekt, das rad aber politisch korrekt ist!

ist das gleiche wie mit dem ÖPNV. hier in DD sind die vorrangschaltungen der Dresdner verkehrsbetriebe (DVB) teilweise so geschaltet,, daß ALLE anderen, also auch die, die die fahrtrichtung des verkehrsmittels überhupt nicht tangieren eine weile dauerrot haben.
als ich darauf mal jemadnen angesprochen habe, der sich damit bestens auskennt, bekam ich direkt zur antwort, daß das politisch so gewollt ist.

dieser einwurf ist zwar eigentlich völlig off-topic (alle dazu bitte nicht in diesem htread weiterdiskutieren) er soll nur das PRINZIP verdeutlichen.

By Matrix (217.81.173.129) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 21:23:

@N.N.: Genau so ist es; Handgeld ist ein passender Ausdruck.

Nur das diese Kosten (RA-Kosten) nicht dem Versicherungsnehmer zur Last gelegt werden. I.d.R. bekommt er hiervon nichts mit, sofern er den Schaden "zurückkaufen" will.

Im übrigen läuft im Prozeß i.d.R. fast alles immer anders als es wirklich war. Die Richter suchen i.d.R. auch immer nach einem Vergleich. Besser vorm Prozeßbeginn einen Vergleich suchen, als ein Jahr später mit erheblichen Mehrkosten.

Die Richter machen es sich immer viel zu einfach. Geht wohl nicht anders bei der Masse.

By Matrix (217.81.173.129) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 21:47:

Ergänzung:

Für die Rechtsanwälte unter uns. Handgeld ist natürlich nur so eine Redewendung. Nicht das mir da jemand einen Strick draus drehen will.

Diese erhöhte Gebühr ist natürlich völlig rechtens. Im Prozeß (d.h. im Vergleichsfalle) würde es auch auf diese Erstattung hinauslaufen (10/10 Prozeßgebühr, 10/10 Beweisgebühr, 10/10 Vergleichsgebühr)

By Daniel (195.243.131.130) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 10:59:

@Matrix
> Diese erhöhte Gebühr ist natürlich völlig rechtens.
Also legal ja, aber rechtens ???
Besteht nicht die Gefahr, daß der Anwalt zustimmt, um ohne weitere Arbeit seine Gebühr einstecken zu können ?
Sollte nicht ein Anwalt seinen Klienten nach bestem Wissen vertreten - ohne Bestechungsgeld ?

Nicht daß du mich falsch verstehst, ich glaube an Vergleiche wenn diese freiwillig und angemessen geschlossen werden, aber nicht wenn er einem Klienten aufgedrängt wird.

By Matrix (80.128.170.155) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 14:15:

Ja, diese Gefahr besteht auf jeden Fall. Nur hat man als Laie in der Regel keine Ahnung (deshalb ist man ja beim Anwalt).......und dieser wird einem selbstverständlich zu dem Vergleich überreden bzw. muss er nicht mal, da er Prozeßvollmacht hat.

Es gibt Versicherungsgesellschaft, die zahlen SOFORT bei einem Klagebetrag bis zu ehemals DM 800,--. Ohne Prüfung und ohne wenn und aber. Aus wirtschaftlichen Gründen. Beschwert sich dann der VN vehement und begründet, wird der Schadenfall unbelastend gestellt.

By M.P. (213.23.39.148) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 15:48:

@Farendil:
"ist das gleiche wie mit dem ÖPNV"
Das zu vermischen halte ich für ziemlich gewagt. Ersteres ist eine generelle juristische Frage, letzteres eine (lokal-) politische Entscheidung zur Verkehrslenkung.

By farendil (217.225.241.53) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 17:39:

@m.p.: Ersteres ist eine generelle juristische Frage, letzteres eine (lokal-) politische Entscheidung zur Verkehrslenkung.
völlig richtig - vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt.
ich meinte die denk- und verfahrensweise gegenüber pkw-fahrern im allgemeinen die hinter beidem steht, ist die gleiche.


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