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beim Motorrad: Nummernschild notiert

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: beim Motorrad: Nummernschild notiert
By Claus (145.253.166.75) on Samstag, den 28. Oktober, 2000 - 00:35:

Hi!!
ich bin neulich mim Mopped in ner 30er-Zone mit <21 geblitzt worden...also schon mal halb so wild...
das blitzgerät war im Kofferraum eines GolfII mit getönter heckscheibe...ich hab mich gleich umgedreht und hab am steuer jmd. in zivil gesehn, der sich grad was notiert hat...das nummernschild? ist so eine notiz überhaupt als "Beweis" gültig? hab ich also damit zu rechnen, daß ich die max. 75 dm zahlen darf?

Thx schonmal im voraus

Claus

By Chris (62.156.0.19) on Sonntag, den 29. Oktober, 2000 - 17:46:

Hallo Claus! er hat sich dein Kennzeichen mit Sicherheit nicht notiert. Ich selber habe einen Bekannten der beim Ordnungsamt arbeitet und war auch schon oft bei Fotoshootings dabei. Jedes mal wenn ein Bild gemacht wurde trägt deer Beamte in eine Liste im Fahrzeug die Uhrzeit und die Km/h Zahl ein. So wird es auch in deinem Fall gewesen sein

By michael (193.159.28.147) on Sonntag, den 29. Oktober, 2000 - 20:36:

Nunja, das Führen sogenannter Kontrolllisten wird nicht immer gemacht. Hier in Ba.-Wü. ist es äußerst selten (außer natürlich bei Lasermessungen). In Niedersachsen im Landkreis Celle habe ich's einmal gesehen, die Dame im Meßfahrzeug meinte, das sei nicht vorgeschrieben, sondern es würde an diesem Tag nur zu statistischen Zwecken gemacht.

Andererseits gilt das vom Vollzugsbediensteten handschriftlich notierte Kennzeichen natürlich voll als Beweis; im ruhenden Verkehr ist es ja auch üblich, daß eine Politesse das Kennzeichen notiert und nicht etwa ein Foto macht.

By Thomas (213.68.164.70) on Freitag, den 10. November, 2000 - 09:40:

Ich bin vor kurzem mit dem Motorrad geblitzt worden. Anscheinend haben sich die Schlingel die Kfz-Nummer notiert und mich so ermittelt. Wenn ich bestreite, der Fahrer gewesen zu sein, bekomme ich sofort ein Fahrtenbuch auferlegt? Hab gehört, daß passiert erst bei mehrmaligen Verstößen....

By farendil (213.20.177.123) on Freitag, den 10. November, 2000 - 11:10:

wenn der bescheid mehr als ca 14. tage nach der tat (ungefähre angabe, aber wenn es ein monat war, bist du absolut sicher)kommt, kannst du kein fahrtenbuch auferlegt bekommen, da du dich nach so langer zeit nicht mehr erinnern brauchst, wer dein fahrzeug hatte.

By Alberto (62.158.219.52) on Freitag, den 10. November, 2000 - 15:37:

Hallo Thomas! .......keine Aussage machen!!!! Dann gibt es auch kein Fahrtenbuch. Niemals! Auch nicht beim 20ten mal!!!
Ohne Aussage - kein Eingeständnis - kein Beweisfoto - kein verfahren! Ok?


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