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Nötigung, wie geht's weiter ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Nötigung, wie geht's weiter ?
By macII (172.177.235.179) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 18:24:

Vorab: Sollte dieser Thread nochmals irgendwo auftauchen, entschuldige ich mich schon mal, hatte ihn eigentlich losgeschickt, ist aber nicht aufgetaucht.

Folgendes:(versuche mich kurz zu fassen)

Meine Verlobte hat eine Anzeige als Halter bekommen wegen Nötigung (näheres hierzu falls nötig), PKW = FirmenLeasing, Fahrer war ich.

Die erm. Beamten haben sie in der Arbeit angerufen, sie sagte, dass sie nichts dazu sagen wolle, am Tel. schon gar nicht.

Eines Abends war ein Beamter an der Tür und fragte nach ihr. Er las die Anzeige vor, Tag und Datum und Inhalt, und dass es einen Zeugen gäbe.
Die Anzeige bezog sich natürlich auf einen Mann.
Sie sagte sie möchte nichts aussagen, er schaute mich an und meinte, die Beschreibung würde genau auf mich passen, fragte nach meinem Ausweis, notierte sich die Angaben und sagte er werde sich ein Foto besorgen. Ich sagte, ich wolle auch nichts aussagen, und erwähnte dummerweise mit Nachdruck, dass wir verlobt seinen. Gleich 2-mal.

Heute steckt ein an mich gerichteter Blanko-Zettel an der Haustür, ich möchte morgen den Beamten zurückrufen.

P.S. 1. Das Datum in Anzeige über den Vorfall ist falsch,das weiss ich noch, könnte evtl. den Beweis erbringen, dass ich an dem Tag nicht dort unterwegs war, wenn ich das Datum aus der Anzeige nochmal vorgelesen bekommen würde.

P.P.S Aus meiner Sicht ist die Anzeige ungerechtfertigt, bzw. würde und hab ich noch nie
eine Anzeige wegen so einer Lappalie erstattet und werde ich auch in Zukunft nicht tun.

P.P.P.S Der Anzeigende war mit Sicherheit alleine im Auto, ich schätze, er hat einen Camcoder mitlaufen lassen.
Frage: Wie soll ich mich verhalten.

By Polizist (193.196.186.253) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 20:54:

An den Ermittlungen des Kollegen kann man so bisher nichts aussetzen.
Zu 1. Dass das Datum falsch ist, soll noch nichts heissen. Kann ja auch ein vertipper des Kollegen sein. Anders wird es, wenn der Anzeigeerstatter ein falsches Datum angegeben hat.

Wenn die Anzeige aus deiner Sicht ungerechtfertigt ist, so kannst du dies ja dem Kollegen zu Protokoll geben. Und ob du so eine Anzeige erstatten würdest oder nicht, ist dein subjektives Rechtsgefühl. An der objektiven Strafbarkeit eines Verhaltens ändert dies nichts.

Und zum Schluss: Ob du den Beamten zurückrufst, ist deine Sache. Verpflichtet bist du nicht. Kann natürlich sein, dass er dann wieder irgendwann bei dir vor der Haustüre steht. Ich würd mir allerdings mal anhören, was mir genau vorgeworfen wird, dann vorerst mal nichts dazu sagen und eventuell einen Rechtsanwalt einschalten.
(das war jetzt eine recht objektive Schilderung. Wäre ich der ermittelnde Beamte, würde ich natürlich etwas anders antworten).

Ach ja, dass du das Verlöbnis mit deiner Freundin erwähnt hast, ist doch nicht schlimm. Wieso nennst du das "dummerweise"?


Viele Grüße,

ein Polizist

By ! (172.177.246.124) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 22:53:

?

By m a c I I (172.177.246.124) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 23:04:

Versuch zu antworten zum dritten.

@polizist
Ich hab auch nichts gegen Deinen Kollegen einzuwenden, überhaupt nicht, aber ich der momentanen Situation ist er auch nicht gerade mein
Freund.

Ich fand es dumm von mir, durch die 2malige
verlobung ja geradezu auf §51 ? und damit auf mich hinzuweisen.

Nach dreiwöchigem Lesen dieses Forums bin ich etwas verwundert nicht ein 'BETREFF ANHÖRUNG' im Briefkasten zu finden, sondern eine handschriftliche Mitteilung auf einer Blanko- DIN A 4 Seite.

Ich zähle mich nicht zu den coolen Typen, denke aber doch, dass ich auf diesen 'Einwurd' nicht reagieren werde, obwohl dass nicht meiner Art entspricht.

Würde mich aber gerne von Alberto eines Besseren belehren lassen.

Möchte anmerken, dass ich sehr wohl sehr schnell unterwegs bin, sich aber dieser 'Vorfall' in einem Tempolimit 100km/h BAB abgespielt hat bei 120 km/h.

Ich möchte gerne RA-Kosten vermeiden, wenn Ihr es aber empfehlt, werde ich einen kontaktieren, wie man so schön sagt.

By farendil (217.225.250.83) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 00:55:

@polizist: Wenn die Anzeige aus deiner Sicht ungerechtfertigt ist, so kannst du dies ja dem Kollegen zu Protokoll geben.
was soll das??!!
du weißt genau, daß diese einlassung zur sache mehr schadet als nützt!

sie bestätigt, daß es mac2 war, der zum fraglichen zeitpunkt an dem ort war.

was er aussagt ist grundsätzlich in den augen der sta erst mal eine schutzbehauptung.


ps: ansonsten ist dein posting schon richtig...

@mac2: wieso musstest du dich auch neben deine freundin an die tür stellen?????

also ich würde dir raten, gar nicht szu machen, auch auf sonst nichts zu reagieren.
kommt noch etwas (also jemand) dann verweigerst du die aussage.

nun gibt es 2 möglichkeiten:

a: die sache wird eingestellt

b: ein strafbefehl/vorladung zum verhandlungstermin.
JETZT brauchst du einen anwalt!

das ist die einzige möglichkeit, es erst mal ohne anwalt zu versuchen...

By Alberto (62.224.100.38) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 14:18:

Absolut richtig, was farendil da schreibt....
Dumm war, als Täter daneben zu stehen!
Dumm ist, daß nun der Anzeigende als "Zeuge" auftritt und den Vorfall, - was immer es auch war - sehr dramatisch darstellen wird. (Nur durch beherzte Vollbremsung konnte er - der Gute - einen schwersten Unfall vermeiden usw..)
Das wiederum führt dazu, daß man deine Flensburg-Akte anfordert - und wehe, da bist du auch schon ein paar mal eingetragen - na dann kommt ein Strafbefehl wg. Straßenverkehrsgefährdung.
Dieser kann - je nach Staatsanwalt - sschon mal 1 - 2 Jahre Führerscheinentzug beinhalten + etwa 3000 - 5000 Euro Geldstrafe.

Deshalb hat auch hier der Farendil recht. Du brauchst wahrscheinlich wirklich einen Anwalt.


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