Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By NormalerweiseNichSoDerHeizer (217.88.222.93) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 13:15: |
Hallo,
jetzt geht's mal ums Parken. Die Behörde hat exakt nach 3,5 Monaten Bußgeldbescheid erlassen. Davor kam nur ein Anhörungsbogen, den ich ja nicht erhalten habe :-). Jetzt erzählt mir die Stadt, dass auch der A-Bogen für die Unterbrechung Verjährungsfrist gilt, auch wenn dieser mir nicht zugekommen sei. Aber der kann doch auch bei der Stadt "irgendwo" hängengeblieben sein...oder? Gilt jetzt der A-Bogen oder nicht?
By farendil (217.225.250.83) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 14:04: |
es gilt die austellung des a-bogens als verjährungsunterbrechend - das wird aber jede woche hier wohl mindestens 3 mal gesagt!
Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen. Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page