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Verjärung...muss ein Einschrieben seitens der Behörde erfolgen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Verjärung...muss ein Einschrieben seitens der Behörde erfolgen?
By NormalerweiseNichSoDerHeizer (217.88.222.93) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 13:15:

Hallo,

jetzt geht's mal ums Parken. Die Behörde hat exakt nach 3,5 Monaten Bußgeldbescheid erlassen. Davor kam nur ein Anhörungsbogen, den ich ja nicht erhalten habe :-). Jetzt erzählt mir die Stadt, dass auch der A-Bogen für die Unterbrechung Verjährungsfrist gilt, auch wenn dieser mir nicht zugekommen sei. Aber der kann doch auch bei der Stadt "irgendwo" hängengeblieben sein...oder? Gilt jetzt der A-Bogen oder nicht?

By farendil (217.225.250.83) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 14:04:

es gilt die austellung des a-bogens als verjährungsunterbrechend - das wird aber jede woche hier wohl mindestens 3 mal gesagt!


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