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Hilfe->Geblitzt und Verjährung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Hilfe->Geblitzt und Verjährung
By steppen (213.6.73.175) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 08:42:

Hallo,

ich brauche eure Hilfe.Ich bin am 7.11.01 Höhe Göttingen auf der Autobahn geblitzt worden(komme aus Hamburg).Und zwar mit 28 Km/h zuviel,erlaubt waren 100.Den Anhörungsbogen habe ich am 7.02.02 bekommen,also am letzten Tag innerhalb der 3 Monatefrist.
Ich habe jetzt vor,so zu tun als hätte ich den Anhörungsbogen nie bekommen.Habe ja schließlich keine Postbestätigung unterschrieben.Wenn dann der Bußgeldbescheid kommt sag ich einfach ich wüßte von nichts von einem AB.Sie müßten mir ja dann einen neuen Anhörungsbogen schicken und die Tat wäre dann verjährt.
Was meint Ihr,komme ich damit durch?
Bin für jede Antwort dankbar.

Viele Grüße

By ignorant (212.7.134.194) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 12:24:

@steppen

ich denke, daß für die Verjährung der Zugang des Schreibens bei Dir ausschlaggebend ist. Wenn ich da richtig liege, ist die Verjährung nämlich schon erreicht, weil das Vergehen (ohne verjährungsunterbrechende Maßnahmen) nämlich schon mit Ablauf des 6.2.02 verjährt ist!

Gruß, ignorant!

By NormalerweiseNichSoDerHeizer (217.88.222.93) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 12:38:

Der Brief kann doch genauso einen Tag später gekommen sein...oda?

By ignorant (212.7.141.67) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 12:56:

@NormalerweiseNichSoDerHeizer

...kann er, muß er aber nicht, da die Verjährung halt schon mit ABLAUF des 6.2.02 erreicht ist. Ich bin mir halt nur nicht sicher, ob für die Verjährungsunterbrechung der Eingang des Schreibens bei steppen maßgeblich ist...

By steppen (213.6.146.68) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 13:07:

Wo kann ich das nachlesen,mit dem Verjährungsende am 06.02.02???

By ignorant (62.214.13.160) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 13:27:

@ steppen

Für Verjährung von OWi's gilt halt: 3 Monate (ohne unterbrechende Maßnahmen)
Und 3 Monate sind mit Ablauf des 6.2.02 um. Am 7.2. sind es nach Adam Riese 3 Monate und 1 Tag...

Vielleicht kann noch jemand was dazu sagen, ob der Eingang bei steppen maßgeblich ist oder z.B. das Absenden bei der Behörde.

By ignorant (212.7.137.95) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 13:49:

@ steppen

ich habe nochmal nachgesehen:

"Entscheidend für den Zeitpunkt der Unterbrechung ist gemäß § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung, nicht die Zustellung an den Betroffenen"

aber:

"Wichtig ist, daß seit 1.3.1998 der Erlaß des Bußgeldbescheides für die Verjährungsunterbrechung nach der Neufassung von § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG nur dann entscheidend ist, wenn die Zustellung innerhalb von 2 Wochen erfolgt. Ansonsten wird die Verjährung erst durch die tatsächliche Zustellung unterbrochen."

ausgehend davon, daß für den AB das gleiche gilt wie für den BuGeBe, denke ich daß Du Dich genüßlich zurücklehnen und der Dinge harren kannst. Wahrscheinlich geben die von selbst auf...

übrigens alles nachzulesen unter:

http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php

By steppen (213.6.146.151) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 14:16:

Das heißt also das ich ein dickes fettes Schwein gehabt habe,das die Behörden nicht ausm Knick kamen.Ich schreib es gleich so auf den Anhörungsbogen und deann weg damit.Ich danke euch ganz dolle.
P.S.:Super Forum

By ignorant (212.7.130.72) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 14:26:

@steppen

Schreib bloß nichts wegen der Verjährung auf den AB!
Nur ankreuzen, daß Du es nicht warst und die Personalien an der geforderten Stelle eintragen und dann abschicken. Am besten sogar erst gegen Ende der Frist antworten, denn Du hast wirklich alle Zeit der Welt...

By steppen (213.6.144.52) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 15:18:

Nicht auf den AB schreiben?Wie teile ich denen denn sonst mit das die Frist abgelaufen ist?
Nur ankreuzen, daß ich es nicht war und die Personalien an der geforderten Stelle eintragen und dann abschicken.Und was passiert dann?Wie meinst du das,mit aller Zeit der Welt?
Vielen Dank im voraus

By ignorant (212.7.142.225) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 15:32:

@steppen

Die wissen selbst ganz genau, wann der Vorgang verjährt. Du mußt Sie also nicht extra darauf hinweisen.

Und weil die Wissen, daß Deine OWi verjährt ist werden sie sich auch nicht mehr melden.

Also auf AB ankreuzen, Personalien angeben, gegen Ende der gesetzten Frist abschicken und warten was passiert (zu 99% nichts)...

Nur zur Info: als Verdächtiger mußt Du gar keine Angaben machen, weil Du Dich nicht selbst belasten mußt. Also lautet die Antwort auf jede Frage die diesbezüglich an Dich gestellt wird: ICH VERWEIGERE DIE AUSSAGE! mehr nicht!

Wenn sie trotzdem ein BuGeBe gegen Dich erlassen sollten (obwohl sie das nicht mehr dürfen), kannst Du Sie immer noch auf ihren Fehler aufmerksam machen.

Ruhig Blut und bloß nichts überstürzen!

By steppen (213.6.143.166) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 15:41:

@ignorant

Vielen Dank nochmal,hört sich sehr erfogsversprechend an.

By farendil (217.225.250.83) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 17:38:

HAAALT! Stop!!!

Also aufgepaßt: Die Verjährung wird durch die Ausstellung des A-Bogens schon unterbrochen.

Alles andere wäre zu schön um wahr zu sein...

By ignorant (212.7.141.239) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 18:05:

@farendil

Ist denn tatsächlich der Ausgang bei der Behörde maßgeblich oder der Eingang bei steppen?
Der Eingang bei Steppen war nämlich just an dem Tag an dem dann die Geschichte verjährt wäre...

Ich verstehe den Kommentar

"Wichtig ist, daß seit 1.3.1998 der Erlaß des Bußgeldbescheides für die Verjährungsunterbrechung nach der Neufassung von § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG nur dann entscheidend ist, wenn die Zustellung innerhalb von 2 Wochen erfolgt. Ansonsten wird die Verjährung erst durch die tatsächliche Zustellung unterbrochen."

unter /hilfe/verjaehrung jedenfalls so:

wenn die Behörde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Tatzeitpunkt das Versenden eines AB veranlaßt, der Eingang bei Steppen maßgeblich ist, oder liege ich da falsch?

By farendil (217.225.250.83) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 01:09:

@ignorant: das gilt nur für den bg-bescheid! der a-bogen ist was anderes..

ob man das auf diesen übertragen kann, erscheint mir mehr als fraglich. aber nehmen wir mal diesen fall an:
dann müßte der betroffen den anchweis führen, daß der a-bogen bei ihm nach den 14 tagen angekommen ist.
das könnte er nur durch den poststempel.
auch das ist hier nicht möglich...

By steppen (213.6.144.233) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 07:59:

Mist!Und was mach ich nun?Bezahlen oder so machen wie ignorant es geschildert hat?Donnerstag muß ich den AB zurückgeschickt haben.


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