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Juhu! Luxemburger-Nummernschild!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Juhu! Luxemburger-Nummernschild!
By FlitzerBlitzer (217.229.82.103) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 21:43:

Seit heute habe mein Luxemburger Nummernschild! Freie Fahrt für freie Bürger. ;-)))

By DP (195.252.206.109) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 10:22:

Ich dachte, als Deutscher darf man in Deutschland nicht mit ausländischen Kennzeichen unterwegs sein?! (bis auf wenige Ausnahmen). Sonst kostet es ein "paar" Mark äh Euro Zoll. Oder ist Lux. wieder ne Ausnahme?

Grüße
DP

By NormalerweiseNichSoDerHeizer (217.88.222.93) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 14:21:

wieso, wenn du das Auto bei einem Ausländer leihst..? Was soll denn da kosten?

By alpak (217.233.246.17) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 15:17:

@DP Ich dachte, als Deutscher darf man in Deutschland nicht mit ausländischen Kennzeichen unterwegs sein

Bitte belege das mal, würde mich schon sehr wundern. Mit Zweitwohnsitz Holland (nicht DESHALB *g*) soll ich ein dort angemeldetes Fahrzeug hier nicht bewegen dürfen? Kommt mir sehr unglaubwürdig vor.

By wayko (213.7.89.146) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 15:51:

Meines Wissen nach ist der Knackpunkt, wo das Fahrzeug überwiegend bewegt wird.
Ist dies in Deutschland, und hat der Besitzer auch einen Wohnsitz in Deutschland, ist das Fahrzeug auch in D anzumelden.

By Gerry (62.158.25.212) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 16:35:

@wayko

Unsinn! Innerhalb der EU herrscht Freizügigkeit, d.h. du kannst innerhalb der EU deinen Wohnsitz nehmen, wo du willst und selbstverständlich ein Fahrzeug an deinem ausländischen Wohnsitz anmelden, auch wenn dein Hauptwohnsitz in D ist. Wo ist das Problem?


Gerry

By alpak (217.233.251.15) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 18:26:

Natürlich ist es so, daß Du überall in Europa, wo Du einen Wohnsitz hast, ein Auto anmelden und damit überall 'rumfahren darfst, wie Du lustig bist.

Mein Vater und ich hätten unsere Kutschen schon längst am Zweitwohnsitz Spanien angemeldet - wäre da nicht ein Problem, von dem auch Alberto schon berichtet hat: Das umgemeldete Auto unterliegt natürlich dortigen Bestimmungen. Diese sind u.U. schärfer oder ungünstiger als in Dtl. Wenn ich mich nicht täusche, muß z.B. in Spanien ein Wagen, der älter ist als 10 Jahre, aööe 6 Monate zur technischen Untersuchung.

Aber Luxenburg ist bestimmt klasse...

By Gerry (217.1.18.142) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 18:51:

Upps! Meine Antwort galt @DP, nicht @wayko!

@alpak

Wie sieht das steuerlich und versicherungstechnisch in Holland aus?

@all

Gibt es irgendwo eine Tabelle über die Kfz-Steuersätze und Versicherungsprämien in der EU?


Gerry

By Thomas (80.129.254.49) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 19:22:

@FlitzerBlitzer:

Bin neidisch :-).

Wie geht das mit Luxemburg - braucht man dort einen Wohnsitz?
Wie hoch ist die KFZ-Steuer dort?
Wie sieht das mit technischen Überprüfungen (TÜV?) aus?


thomas

By alpak (217.233.251.15) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 19:26:

@gerry Wie sieht das steuerlich und versicherungstechnisch in Holland aus?

Sorry, überhaupt keine Ahnung! Das mit Holland war ein völlig aus den Fingern gesogenes Beispiel, ich habe mit den gelben Nummernsschildern absolut nix zu tun!

Also eine Übersicht über Versicherungsprämien könntest Du bei großen Versicherernbzw. dort über deren internationale Partner erfragen, das sollte kein Problem sein. Vielleicht bekommst Du keine Gesamtübersicht, aber gezielte Vergleiche, soweit Niederlassungen bzw. Partnerschaften bestehen, sollten 'drin sein.

Harry ist doch Versicherungsexperte... was sagt der Exil-Poster aus Hong Kong?

By HarryB (203.198.24.4) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 05:38:

Nicht viel. Koennte z.B. beratend taetig sein, wenn es darum geht, das Auto gegen Abbrand zu schuetzen, aber nicht so sehr, wenn es um die KFZ Haftpflicht und Kasko geht. Aber ein Blick auf die web pages der oertlichen Versicherer koennte da schon weiter helfen. Oder aber man fragt einfach mal bei einem Broker an. Kostet nichts, nur wird der einen dann mit Werbung nerven....

By Wolfgang (80.131.26.57) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 22:04:

Zur Info:
Die ganze Materie ist ziemlich knackig. Geregelt ist das im Zollkodex. Es gibt auch eine ganze Menge Ausnahmen.
Und vor allem: Selbstverständlich gilt das nur für Fahrzeuge die AUßERHALB des EU-Zollbereichs zugelassen sind und in die EU eingeführt werden. Da Luxemburg und Deutschland beide zur EU gehören ist das also unerheblich.

Trotzdem gibt es ein Problem bei dem Luxemburgischen Kennzeichen. Wenn das Fahrzeug seinen ständigen Standort in Deutschland hat bzw. der Halter seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, dann ist das Fahrzeug auch hier zu versteuern und zuzulassen. Die Definition "ständig" ist hierbei dieselbe wie in der FeV.
Geregelt ist das im Kraftfahrzeugsteuergesetz.

By WIN (193.41.8.8) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 12:50:

@Wolfgang, zum letzten Absatz:
Ja, aber das interessiert doch kein Schwein, ob das Auto auch wirklich dort "seinen ständigen Standort" hat, wo es zugelassen ist! Oder bei wem kam schonmal jemand von der Zul.Stelle vorbei und hat sich nach dem Auto umgeschaut... ;-)

By NetGhost (217.82.29.246) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 13:07:

@Wolfgang, auch zum letzten Absatz.

Sowas greift in allen Ländern Europas wenn man auch der Besitzer des Autos ist. Ist der Wagen aber auf eine Firma in dem betreffenden "Ausland" zugelassen dann gibts keine rechtliche Handhabe in D'Land. So haben wir damals in GB das Problem mit dem Ummelden umgangen. Ein Auto das mir nicht gehört :-) kann ich ja schlecht auf mich ummelden. Nur bekommt man vielerorts dann keine Anwohnerparkausweise mehr, eine Garage muß also her!

By upercharger (151.188.40.246) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 14:41:

so zur Information, falls es Euch hilft. Der Vatter von meinem freund hat seinen Firmensitz in Luxemburg, wohnt aber mitten in deutschland, faehrt mit einem Luxemburgnummernschild auf seinem E 55 rum. Und meines Wissens nach hatte der auch noch nie Probleme mir dem Gesetz deswegen.
Ich denke mir mal, dass man irgendwas da haben muss,2. Wohnsitz oder Firma, um das legal zu machen. Ansonsten kann man das Auto ja immer noch auf jemanden anmelden, der da wohnt und den man kennt. 100% legal ist das dann nicht mehr, und etwas nervig fuer Dich auch weil die ganze Post was Dein Auto anbetrifft zu dieser Person dann geschickt wird.
Aber einen Versuch ists allemal wert

By Wolfgang (80.131.30.65) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 17:42:

Was ich oben geschrieben habe betrifft in der Tat Privatfahrzeuge. Was Firmenfahrzeuge angeht, weiß ich das im Moment nicht. Ich müßte mich erst wieder in die Materie einlesen. Dazu hab ich aber ehrlich gesagt keine Lust und auch keine Zeit. Ist ziemlich umfangreich das ganze. Ich schreibe hier sowieso meistens aus dem Kopf. Meine "gesammelten Werke" hab ich alle im Büro.

Zum Statement "das interessiert doch kein Schwein, wo das Auto seinen ständigen Standort hat", kann ich nur sagen, daß beim Staat der Spaß ganz entschieden dort aufhört, wo es um seine Steuern geht. Und genau um dieses Thema geht es hier.

By NetGhost (217.82.28.25) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 20:25:

Ja, es geht - wie immer - nur ums Geld. Ein Freund von mir hat in London mit seinem in D'Land zugelassenen Auto schweierigekeiten mit den dortigen Behörden bekommen bezüglich Ummeldung des Autos. Nach langem Streit hat man sich zusammengesetzt und darauf geeinigt das er den Wagen nicht ummelden muß wenn er die Road Tax bezahlt (Pauschal 30 DM). Alle Probleme gelöst!

By Grobi (80.135.19.251) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 21:31:

@Wolfgang: das interessiert doch kein Schwein, wo das Auto seinen ständigen Standort hat Japp, da wäre ich auch vorsichtig: Fall Bobbele Becker!!!!

Grobi

By WIN (193.41.8.8) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 11:33:

Ich kann mir trotzdem nicht ganz vorstellen, daß du bspw. als Normalbürger mit einem Zweitwohnsitz Probleme kriegst, wenn du am Zweitwohnsitz den Wagen zuläßt und am Erstwohnsitz damit rumfährst. Weil eben normalerweise niemand danach schaut. Wie wollen sie es dir beweisen, daß der "ständige Standort" nicht am ZweitWS ist? Sicher möglich aber schwierig.

Allerdings kann ich das aus meiner Praxis nur für zwei WS in D sagen. Für multinationale Sachen stehen oben ja schon ein paar Beispiele. Auch ein bulgarischer Bekannter von mir ist eine lange Zeit mit seinem bulgarischen Kennzeichen in D rumgefahren, nachdem er angefangen hat hier zu leben und arbeiten. War wohl super bei Strafzetteln ;-)

By Wolfgang (217.230.8.202) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 16:36:

@WIN:
Ich kann mir trotzdem nicht ganz vorstellen, daß du bspw. als Normalbürger mit einem Zweitwohnsitz Probleme kriegst, wenn du am Zweitwohnsitz den Wagen zuläßt und am Erstwohnsitz damit rumfährst. Weil eben normalerweise niemand danach schaut.

Das liegt daran daß diese Sachen eigentlich in die originäre Zuständigkeit von Zollfahndung und Steuerfahndung fallen. Bei der Polizei kennen sich nur wenige mit der Materie aus, weil sie eben so umfangreich und auch nicht unsere Hauptaufgabe ist. Trotzdem gibt es immerwieder ein paar Spezialisten, die sich da auskennen. Wenn du es mit denen zutun bekommst, dann hast du ein Problem :-)

By NetGhost (217.82.16.169) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 16:54:

Es ist ganz einfach. Wenn du in D'Land ein Auto mit Luxemburger Kennnzeichen fährst das auf deine Firma in Luxemburg zugelassen ist können die nichts machen, denn es ist nicht dein eigenes Auto, es gehört zum Firmenvermögen, auch wenn dir die Firma gehört!


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