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Zu schnell gefahren!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Zu schnell gefahren!
By joe2002 (213.153.36.116) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 12:32:

ich wurde bei einer 100 km/h beschränkung geblitzt mit 141 (inkl anzüge) nun kam der busßgeldbescheid und ein fahrverbot wo oben steht das ich den führerschein für 1 monat abgeben muss !

Da ich kein deutscher staatsbürger bin (österreicher) und es aber auf einer deutschen autobahn passiert is muss ich dem folge leisten ich meine das mit der strafe zahlen ja aber mit dem führerscheinabgeben ? bitte um antwort!

was aknn passieren wenn ich ihn nihct abgebe?


danke&cu

joe

By alexander (80.145.84.38) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 12:47:

nun zwischen deutschland und österreich besteht ein abkommen - da wirst du daheim genauso verfolgt wie hier in d - umgekehrt ebenfalls...

grüßle Alexander

By Greatblackbird (145.254.149.93) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 12:53:

@Alexander

Das ist so nicht richtig. Wenn ein deutscher Staatsbürger in Österreich einen Verkehrsverstoß begeht, ist er in Deutschland nicht direkt vollstreckbar. Probleme gibt es erst bei der erneuten Einreise. Das dürfte umgekehrt genauso sein. Allerdings wird in Ösiland der Halter für einen Verstoß herangezogen, in Deutschland muß man den Fahrer ermitteln. Deshalb verlaufen solche Verfahren in Deutschland meist ohne Auswirkung.

By joe2002 (213.153.36.116) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 15:01:

na ja aber die frage können sie mir den führerschein nun abhnehmen oder nicht uim becheid steht wenn man bayer ist (es war in bayern) muss man es auf der bestimmte stelle abgegebn wenn man in einem anderm bundesland ist bei der dort zuständigen behörde es steht aber nix wenn man ausländer ist!

ich glaub in österreich ist der führeschein bei 41 km/h drüber nicht weg also wie siehts dann aus?

danke joe

cu

By Greatblackbird (145.254.150.90) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 16:01:

Grundsätzlich gelten die Regelungen des Landes, in dem der Verstoß begangen wurde. Obwohl es dabei auch Unterschiede gibt. Wenn ein Deutscher Fahrzeughalter angeschrieben wird, daß mit seinem Fahrzeug in Österreich ein Verkehrsverstoß begangen wurde, dann wird das Verfahren hier nicht geführt werden können, weil es die Halterhaftung für einen Verstoß des Fahrers hier nicht gibt.

Ebenso kannst Du hier keine Punkte eingetragen bekommen. Wenn es wirklich ein Abkommen gibt, und bei Euch auch die Halterhaftung durchgesetzt wird, dann ist m.E. auch das Fahrverbot vollstreckbar. Allerdings wird es in einem ausländischen Führerschein nur eingetragen und gilt auch nur in dem Land, wo der Verstoß begangen wurde, wenn nicht andere Abkommen etwas anderes bestimmen. Frag bitte nicht, wie das FV in eine Plastikkarte eingetragen wird. Das weiß ich nicht.

By joe2002 (213.153.36.116) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 16:29:

also is es eher unwahrscheinlich das ich auch fahrverbot in österreich bekomme oder?


und ab wann gilt das fahrverbot in deutschland ab dem einlangen des bescheides?

danke

joe

By Greatblackbird (145.254.150.90) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 16:56:

Ab Rechtskraft des Bescheides.

Zumindest denke ich, daß das in Deutschland eingetragene Fahrverbot wegen des Abkommens auch in Österreich gilt. Aber ob es dort kontrolliert werden kann, weiß ich nicht.

By Gustav (212.243.188.174) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 10:42:

Im Usenet at.gesellschaft.recht wurde kürzlich so ein Fall diskutiert. Wenn D in A um Amtshilfe ansucht, und den Fall weitergibt, passiert angeblich das gleiche wie wenn die Übertretung in Österreich passiert wäre, also Ausforschung des Lenkers mittels Lenkererhebung (wozu Du in A verpflichtet bist) usw. Dort wurde auch erwähnt, dass es die Möglichkeit gibt, in der Lenkerhebung anzugeben, man wisse nicht, wer gefahren ist. Dann soll man nur noch für die Nichtbeantwortung der Lenkererhebung bestraft werden (die Strafhöhe wird sich in dem Rahmen bewegen, den Du auch für die Übertretung zahlen wirst), aber ein Führerscheinentzug soll nicht mehr möglich sein. IMHO hat A übrigens Abkommen mit D und CH/FL.

By joe2002 (213.153.39.137) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 06:59:

danke für den tipp joe


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