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Einspruchsfrist um ein Tag verpasst :-(

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Einspruchsfrist um ein Tag verpasst :-(
By Quabla (80.131.75.176) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 22:10:

Hallo!
Ich hatte auf einen Bussgeldbescheid Einspruch eingelegt, jedoch erst 14 Tage (genau am Zeitpunkt der Verjährung) nach dem Erhalt abgeschickt. Da ich nicht wusste, das ja das Eingangsdatum im Ordnungamt zählt, mit welchem es eben 15 Tage waren.
Daraufhin bekam ich jetzt ein Schreiben, mit welchem mir mitgeteilt wurde, dass mein Einspruch daher als unzulässig verworfen wird und ich die Geldbuße zahlen solle.
Werde ich nun nur die Geldbusse berappen müssen oder auch die Punkte bekommen (die ich ja nun für einen anderen tragen muss, da ich es gar nicht war)?
Vielen Dank schon mal!

By Greatblackbird (145.254.147.184) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 14:42:

Da ich nicht wusste, das ja das Eingangsdatum im Ordnungamt zählt,

Ich kenne es so, daß noch 3 Tage Postweg zugerechnet werden. Die Frist beginnt aber schon mit dem Tag der Niederlegung auf dem Postamt zu laufen.

Werde ich nun nur die Geldbusse berappen müssen oder auch die Punkte bekommen (die ich ja nun für einen anderen tragen muss, da ich es gar nicht war)?

Darauf wird es hinauslaufen. Vielleicht kannst Du noch die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, wenn Du z.B. eine Abwesenheit während der Zustellung des BG glaubhaft machen kannst.

By Greatblackbird (145.254.147.184) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 14:42:

Da ich nicht wusste, das ja das Eingangsdatum im Ordnungamt zählt,

Ich kenne es so, daß noch 3 Tage Postweg zugerechnet werden. Die Frist beginnt aber schon mit dem Tag der Niederlegung auf dem Postamt zu laufen.

Werde ich nun nur die Geldbusse berappen müssen oder auch die Punkte bekommen (die ich ja nun für einen anderen tragen muss, da ich es gar nicht war)?

Darauf wird es hinauslaufen. Vielleicht kannst Du noch die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, wenn Du z.B. eine Abwesenheit während der Zustellung des BG glaubhaft machen kannst.


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