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Nennen wir es pech ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Nennen wir es pech ?
By Thomas Schnabel (194.25.175.195) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 15:38:

mein spitzname "der rentnerfahrer" sagt einiges über meinen fahrstil aus, den ich als sehr defensiv bezeichnen möchte. dennoch habe ich (in einer sehr unübersichtlichen situation vor knapp einem jahr eine horrormäßige geschwindigkeitsüberschreitung 106km/h statt 50 - direkt hinter einem ortseingang hingelegt, eine tatsache, die mich für 8 wochen zum fußgänger machte. fortan - d. h. nach rückerhalt der fahrerlaubnis schließe ich mich der beurteilung meiner bekannten, wie ein rentner zu fahren, widerspruchslos an. aber dann: am dienstag dieser woche fuhr ich mit dem wagen nach berlin - brav 120 bis kurz hinter magdeburg das begehrte schild mit der aufhebung der geschwindigkeitsbegrenzung mich dazu verführte, den wagen "mal wieder rollen zu lassen." in diesem rollen übersah ich nach 20 km ein beschränkungsschild - 120 km/h. prombt "rollte" ich mit 189 km/h in eine lasermessung, wurde etwa 20 km weiter von einem netten blinkenden "bitte folgen" schild von der autobahn geholt und auf dieses mein übersehen hingewiesen. doch das ganze habe ich dann noch getoppt, als ich am folgenden tag zum messegelände in berlin fahren wollte und im zuge der einfädelung - sechsspurig - ich komme aus einer 75.000 einwohnerstadt - eine rote ampel übersah und diese überfuhr. bei meinem glück befand sich natürlich direkt hinter mir ein zivilfahrzeug der polizei, welches mir mit blinkender kelle zu verstehen gab, das dieses mein vergehen nicht unbemerkt (und wahrscheinlich auch nicht ungeahndet) bleiben dürfte. nun blättere ich in den bußgeldbescheiden und frage mich wohl nicht ganz zu Unrecht, ob ich zu den dort aufgeführten strafen mit erhöhten sanktionen hinsichtlich der zeitlich doch sehr nahe beieinander liegenden vergehen rechnen muß. da ich ein sehr mäßiger fußgänger bin, würde ich mich freuen, wenn mir hier jemand - hoffentlich nicht aus eigener erfahrung - sagen könnte, was da wohl so auf mich zukommt. danke im voraus

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 16:17:

Es gibt Spezialisten in diesem Forum, die dich in Bälde beraten werden. Aber ich möchte die Gelegenheit nicht auslassen, dir zu deinem Sprachstil zu gratulieren!
Viele Grüße,
Quincy

By Thomas Schnabel (194.25.175.195) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 17:03:

vielen dank quinci

ob mir das weiterhilft bei meinem strafmaß :-)

aber wie der lateiner sagt:

sic transit gloria mundi

(so vergeht die herrlichkeit der welt)

By Alberto (62.224.97.200) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 17:16:

O jeh, du armer Kerl.... helfen kann man dir gar nicht, weil du jedes mal gleich identifiziert wurdest.
das Strafmaß? na ja, es sind zwei unabhängige Taten - und eine herbe Voreintragung - ist die noch in Flensburg drin? Wenn ja, au weia.
Ich schätze mal das Überfahren bei "rot" könnte, da die zeit nicht von 1 sec. gemessen wurde, möglicherweise ohne Fahrverbot bleiben. Das andere - das tempo - schöne Sch...
Aber die genaue Größe des Strafmaßes wirst du bald in einem Bugebe erfahren. Dann kannst du nur noch Einspruch einlegen und das verfahren hinausziehen, bis möglicherweise die alten Punkte weg sind und bis du in Urlaub gehst - und dort dein Fahrverbot absitzt. Leider.

By Thomas Schnabel (194.25.175.195) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 17:22:

danke für die teilnahme alberto...

habe auch alles verstanden... nur...

was ist u r l a u b ?

:-)

mein trost:
die natur hat dem menschen die füsse zur fortbewegung gegeben....

man sollte das respektieren :-)

By Rennfahrer (217.228.173.110) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 00:24:

du meinst die Natur hat dem Menschen die Fuesse gegeben, um kraeftig aus Gaspedal zu treten ... ;)
Sorry, konnte es mir nicht verkneifen :)

By HarryB (203.198.106.150) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 05:08:

Ich muss fest stellen, dass hier das erste Mal jemand aufschlaegt, der sein Anliegen nicht nur in glaenzender Rhetorik, sondern auch noch ohne jede Schuldzuweisung an die andere Seite - die, die den Verkehr ueberwachen und die Einhaltung der Rentnerfahrweise wohl eher begruessen als die gegensaetzliche - herueber bringt. Glueckwunsch, Thomas Schnabel, zu dieser lockeren Lebensauffassung, und Beileid fuer das Pech, dass dich offensichtlich auf die Fahrt in die Hauptstadt begleitet hat. So du dann mal laufenden Fusses den Kudamm entlang schlenderst, mach einen Stop bei der Hausnummer 195 und geniesse die beste Currywurst der Welt! Ansonsten druecke ich Dir die Daumen, dass die "Rache der Staatsmacht" fuer Deine Vergehen nicht allzu heftig ausfaellt.....

By klausk (62.155.172.58) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 06:29:

Hallo HarryB,
auch wenns off-topic ist, die beste Currywurst gibt es immer noch bei Konopke, solltest du als Ex-Berliner wissen.

Grüße aus Berlin
Klaus

By Thomas Schnabel (193.159.147.155) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 10:15:

vielen Dank für die guten Currywurstadressen - da ja mein fußgängerleben zwangsläufig - oder muß ich das jetzt nur positv sehen - massive einsparungen auf dem sektor der kfz-versicherung und benzinkosten mit sich bringen wird, werde ich mir die eine oder andere currywurst leisten können - quasi als fußgängertreibstoff. ihr currywurstspezialisten wißt doch sicherlich auch, wieviel currywurst ein fußgänger so auf 100 km verbraucht. gibt es auch bleifreie currywurst ?

By Thomas Schnabel (193.159.147.155) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 10:36:

ach ich vergaß ja noch etwas u fragen. wie ist eigentlich die beweislage, wenn man mit einem handlasergerät gemessen wird. ich meine, das mein fahrzeug so schnell war, ist unbestritten. aber in meinem falle saßen wir zu mehrt im wagen, und nach der messung kamen nicht nur zwei autobahnabfahrten (hätte ich man eine genommen) sondern auch noch eine raststätte, an der wir uns (noch nichtsahnend) einem frühstück hingaben. zwischen messung und rauswinken lag also schon mehr als ein halbes stündchen. da ich von einer brücke herunter gemessen wurde, stellt sich mir die frage, ob die messer denn wohl überhaupt erkennen können, wer da am steuer sitzt. und was ist, wenn wir unterwegs getankt, gefrühstückt und was weiß ich nicht noch haben, und gar nicht mehr nachvollziehen können, wer von uns denn der übeltäter eigentlich ist?
kann man nach erhalt des anhörungsbogen verlangen, das der fahrer beschrieben wird - denn ein foto gibt es ja nicht ??

By Thomas Schnabel (193.159.147.155) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 10:58:

sag mal alberto, nutzt es etwas, wenn ich jetzt alte punkte abbaue. ich habe, glaue ich, vier punkte. wenn ich so einen netten theoriekurs mache, um diese abzubauen, bevor ich meine "neuen" bekomme - hilft das ?
andererseits habe ich gelesen, das so abgebaute punkte die verjährungsfrist verlängern - bezieht das dann die neuen punkte mit ein?
für die mehr als 60 km zu schnell dürfte ich dr pünktchen stücker vier und für die rote ampel noch mal drei bekommen - wären also elfe.
bau ich ab, bin ich bei acht - aber die hätten dann eine verjährung von fünf jahren ?

By Gerry (62.158.25.150) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 16:26:

@Thomas:
kann man nach erhalt des anhörungsbogen verlangen, das der fahrer beschrieben wird - denn ein foto gibt es ja nicht ??

Hey, deine Story ist echt unterhaltsam - Glückwunsch ;-)

Aber, ganz offen gesagt: ich habe da meine Zweifel, ob sie SO stattgefunden hat.

Eine Kontrolle, bei der erst eine halbe Stunde und ein paar Ausfahrten später das gelaserte Fahrzeug angehalten wird, ist extrem ungewöhnlich. Wenn kein Video oder Bild vorliegt und auch noch mehrere im Auto saßen, wissen die doch ganz genau, dass sie kaum eine Chance haben, den Missetäter zu überführen. Bei diesem Verstoß werden wohl nur die wenigsten so gelassen mit dem Thema umgehen wie du es hier tust und la la la, laufe ich halt mal einen Monat lang ;-)

Angenommen, es war so wie beschrieben, dann hast du gute Karten. Selbst, wenn du es "zugegeben" hast, kannst du diese Aussage ja auf deine Fahrt ab Rasthof bezogen haben. Nur müssen dann halt deine "Mitfahrer" mitspielen, wobei allerdings die Schnittmenge der tatsächlich mitgefahrenen und der angegebenen "Mitfahrer" durchaus Null sein könnte ;-))

Aber, ich vermute mal, deine Frage war ohnehin nur rhetorischer Natur und als ehrlicher Staatsbürger wirst du selbstverständlich deine Cörry-Wosch-Tour per pedes unternehmen wollen - nicht wahr? ;-))


Gerry

By Thomas Schnabel (62.226.27.2) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 16:48:

hallo gerry

mir wäre es sehr lieb, wenn diese geschichte nur meiner phantasie entsprungen wäre, aber leider.... stimmt sie!!
ich bin auf der autobahn gefahren, und hatte mich immer brav an die begrenzung gehalten....
dachte ich....

als mihc die polizei herauslotste, und ich sagte, hier wäre doch gar keine geschwindigkeitsbegrenzung, sondern nur das blaue schild richtgeschwindigkeit 130 - haben die mir gesagt, das ich zwischen ziesar und wollin gemessen worden bin - angehalten wurde ich etwa fünf kilometer hinter der raststätte butekau o.ä. - auf jeden fall liegen da abfahrten zwischen und besagte raststätte, an der wir gefrühstückt haben (das frühstück war übrigens nicht schlecht).
die polizisten sagten mir, das aufgrund vieler unfälle zwischen ziesar und wollin auf beiden seiten 120 sei - auf der rückfahrt haben wir sehr intensiv nach 120 schildern ausschau gehalten - das klappte ganz gut, da ich nur 100 fuhr - gefunden haben wir allerdings kein schild....

tja das klingt wie ein schlechter witz - aber ich fürchte, es wird am ende für mich da sehr wenig zu lachen geben....

vielleicht liest das hier ja mal einer der die regionalen verhältnisse da rund um ziesar kennt und mir sagen kann, wo genau überhaupt dort eine 120 km begrenzung ist.... ich habe keine gefunden

By Gerry (62.158.24.191) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 17:49:

@thomas:
tja das klingt wie ein schlechter witz - aber ich fürchte, es wird am ende für mich da sehr wenig zu lachen geben....

Dass es eine Ausgeburt deiner Fantasie ist, habe ich ja nicht behauptet. Ich hatte nur meine Zweifel am Ablauf der - so wie beschrieben ungewöhnlich dilletantischen - Kontrolle.

Und ob du am Ende lachst, kommt ganz auf dich an... ;-) Noch nicht mal ein Fahrtenbuch käme bei der Konstellation in Betracht.


Gerry

By Thomas Schnabel (62.226.27.97) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 18:22:

bleibt mir die hoffnung....

aber wie geht das weiter, ich bekomme ja garantiert einen anhörungsbogen, auf dem ich jetzt wahrscheinlich vermerken würde, das ich nicht nachvollziehen, wer überhaupt während der messung am steuer saß....
was werden die dann tun?

By HarryB (203.198.24.4) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 08:23:

Sie werden wohl bissig reagieren und versuchen, den Fahrer zu ermitteln. Hast Du zufaellig noch die Rechnung vom Rasthof? Ich wuerde dann folgendermassen reagieren: Alle Insassen behaupten, zum Zeitpunkt der Messung am Steuer gesessen zu haben - so sie einen FS haben. Und dann mal abwarten, was so passiert....

@Klaus:
Mit Konopke meinst Du wohl den am Steglitzer Damm, gelle? Da Essen ja bekanntlich Geschmackssache ist, war das nicht so ganz mein Geschmack. Die Wurst war schon nicht schlecht, wir haben da oefter mal mit dem RTW gestoppt, aber die vom Kudamm 195 find' ich persoenlich besser...

By Thomas Schnabel (62.226.27.18) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 13:05:

interessant ist ja noch, das wir mit mehreren fahrzeugen in die gleiche richtung unterwegs waren - ale wagen sind firmenfahrzeuge - und an der raststätte buckautal haben wir uns nicht nur getroffen, sondern auch die konstellationen in den fahrzeugen gewechselt. somit kommen theoretisch fünf fahrer in frage, die vor buckautal den gemessenen wagen gefahren haben können....

sollte das fahrzeug nach buckautal gemessen worden sein, obwohl ich der meinung, das nach der raststätte beriets richtgeschwindigkeit 130 war, so käme dafür nur eine stelle in frage. kurz bevor wir herausgewunken wurden, stand auf einer brücke über die autobahn ein polizist, der mittels funkgerät scheinbar die autobahnstreife auf unser kommen hinwies. sollte ich mich irren, und da tatsächlich noch 120 km sein - ich lasse das morgen prüfen - so ist die frage, ob die messung mit einem handlaser überhaupt von einem polizisten ausgeführt werden darf - ich habe gehört, die müssen sowas immer zu zweit machen. was ist, wenn sich der messer, sofern er allein war, einfach mal verlesen hat ?

By Gerry (62.158.25.152) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 13:07:

@thomas

Du hast also den Verstoß nicht zugegeben? Falls doch, kommt kein AB, sondern ein BuGeB. Du bestreitest einfach gefahren zu sein und gibst deine "Mitfahrer" an. Dann wird gegen die ermittelt und da keiner mehr weiß, wer an der fraglichen Stelle gefahren ist, wird das Verfahren eingestellt.

Aber, dass HarryB auf seine alten Tage hier noch Tipps gibt, wie sich ein "Raser" der gerechten Strafe entwinden kann... ts ts ts ;-))

Gerry

By Thomas Schnabel (193.159.69.119) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 13:57:

natürlich habe ich weder etwas zugegeben noch etwas unterschrieben.....

ich habe zwar gesagt, das ich zwischenzeitlich einmal schneller als 120 gefahren bin, aber weder zuordnen kann, wo man mich gemessen haben will noch wo denn überhaupt die besagte 120 km /h zone ist, in der ich geblitzt worden bin. auf den vorwurf ich sei 189 gefahren, habe ich erst einmal gefragt - ob das denn hier nicht erlaubrt wäre - da hier nur eine richtgeschwindigkeit von 130 angegeben sei - der poli meinte - ja hier können sie ruhig schnell fahren, aber da, wo wir sie gemessen haben, da war 120 - er sagte, das sei zwischen ziesar und wollin....
ich lasse jetzt morgen von einem kollegen abchecken, wo genau dort 120 begrenzung ist...

muss ich eigentlich meine mitfahrer angeben ?

nicht das ich da einem stress bereite

By HarryB (203.198.106.98) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 02:03:

Aber, dass HarryB auf seine alten Tage hier noch Tipps gibt, wie sich ein "Raser" der gerechten Strafe entwinden kann... ts ts ts ;-))

Also, so alt sind meine Tage ja nun auch wieder nicht. Ausserdem hatten wir mal, an anderer Stelle den "Raser" definiert, das ist schon 'ne Weile her. Und Thomas Schnabel faellt nun ganz sicher nicht in diese Kategorie. Dazu kommt - und das macht ihn mir sehr sympathisch - dass er noch kein einziges Wort la Abzocke verloren hat oder die Schuld bei der anderen Seite sucht.

muss ich eigentlich meine mitfahrer angeben ?

Noe, muessen musst Du nicht. Aber da ihr ja - wie ich Deinen Postings entnehme - alles Kollegen seid, wuerde ich mich doch mal mit ihnen zusammen setzen und den Fall diskutieren. Es brauchen ja nur zwei, drei zustimmen und angeben, dass sie gefahren sind. Damit haette die "Staatsmacht" vier Delinquenten zur Auswahl, von denen sie keinem die Schuld unterjubeln koennen. Ergo behaeltst Du die Pappe und kannst Dich, nach Abschluss des Verfahrens, bei Deinen Kollegen mit 'nem Grillfest oder so bedanken - denn Sommer ist es bestimmt, bis das alles erledigt ist....

By Thomas Schnabel (193.159.147.154) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 07:39:

kollege ist die strecke abgefahren - ab ziesar stehen schilder - aber die waren abgehängt. im bereich der raststätte - kurz davor bis kurz dahinter aber 120 zone. nun habe ich ja einen polizisten gesehen, der auf einer brücke stand, sollte der es gewesen sein, der mich gemessen hat, stellt sich mir die frage:
darf ein polizist alleine mit einem handlaser messen? und wenn nein, wie beweise ich, das der da alleine stand?

By Gerry (62.158.25.213) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 00:25:

@Thomas

vergiss es! Warte den AB ab.

Gerry


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