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Geschwindigkeitsbegrenzung bis Autobahnausfahrt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Geschwindigkeitsbegrenzung bis Autobahnausfahrt
By Bogie (62.96.147.189) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 22:31:

Hallo,
laut StVO gilt eine beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung immer bis zur nächsten Kreuzung, Einmündung, oder auf der Autobahn Abfahrt. Weiß jemand, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung an Autobahnabfahrten genau endet: bei den Entfernungsbaken, bei Beginn der Ausfahrtspur oder bei der eigentlichen Abzweigung? Und gilt das auch für Ausfahrten zu Autobahn-Raststätten bzw. Tankstellen?

By michael (62.158.215.132) on Freitag, den 27. Oktober, 2000 - 10:43:

Ohne jetzt einen Blick in einen StVO-Kommentar (z.B. den Jagusch/Hentschel) geworfen zu haben: Ich schätze mal, die Geschwindigkeitsbeschränkung endet dann am Zeichen 334.
http://www.bg-dvr.de/medien/fakten/stvo/grafiken/334.gif

By Claus (145.253.166.75) on Samstag, den 28. Oktober, 2000 - 00:05:

Hi!

würd gern wissen, wo in der StVO steht, daß eine beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung immer bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung gilt...

Gibts nämlich einige Streitfälle - deswegen würds mich interessieren, wo das schriftlich festgehalten ist...

Claus

By michael (62.158.218.117) on Samstag, den 28. Oktober, 2000 - 11:15:

@Claus:

Das steht so nirgends in der StVO - im allgemeinen gilt ein Streckenverbot (also auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung) immer bis zum entsprechenden Aufhebungs-Schild.

By andreas (193.175.172.164) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 16:20:

Das mit der Kreuzung stimmt ausserorts. Wenn an einer Auffahrt auf die BAB die V-Beschränkung nicht wiederholt wird, gilt sie nicht mehr. Diejenigen, die dort erst auffahren,können ja nicht wissen, was 2 km vorher für Verbots-/Gebotsschilder aufgestellt sind. Deswegen müssen diese Schilder nach Einmündungen oder Auffahrten wiederholt aufgestellt werden, um ihre Gültigkeit zu behalten.

By michael (213.21.13.251) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 17:32:

@andreas:

Sei dir da mal nicht so sicher - es gab vor einiger Zeit ein entsprechendes Urteil bzgl. einer Verkehrsbeeinflussungsanlage (Schilderbrücke mit Wechselverkehrszeichen). An einer Einfahrt war eine solche angebracht und zeigte nichts an wegen eines Defekts. Ein Kraftfahrer glaubte nun, hier sei "unbegrenzt", obwohl weiter hinten auf dem Streckenabschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung galt. Der Kraftfahrer wurde verurteilt - man müsse seine Geschwindigkeit dem übrigen Verkehrsfluß anpassen, bis zweifelsfrei feststeht, daß kein Streckenverbot herrscht.

By Anonym (62.180.148.143) on Samstag, den 11. November, 2000 - 14:16:

@Bogie
Zur Gültigkeit von Geschwindigkeitbegrenzung an Autobahn-Abfahrten: Fast alle Abfahrten sind einspurig ausgebaut, was (nach Verlassen des Verzögerungsstreifens) automatisch Tempolimit 100 zur Folge hat, wenn nicht zuvor durch Verkehrszeichen etwas niedrigeres festgesetzt wurde. Dafür spricht auch, daß auf der Auffahrt von der A5 zur A66 schon Kontrollen durchgeführt worden sein sollen, obwohl an der A5 eine Wechselzeichenanlage aufgestellt ist, die bei relativ freiem Verkehr auch freie Fahrt anzeigt.

@Michael
...und was passiert, wenn sich der übrige Verkehrsfluß nicht dem Tempolimit anpaßt, was auf der linken Spur fast die Regel ist?

By Nachteule (212.82.252.160) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 02:54:

Aber auf der Autobahn ist doch generell unbegrenzte Geschwindigkeit (soweit nicht anders angezeigt), egal wieviele Spuren, denke ich. Und die Autobahn endet erst beim Autobahn Ende-Schild irgendwo auf der Abfahrt...


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