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2 Fragen..

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: 2 Fragen..
By Fahrer (217.199.76.35) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 21:08:

Hi!
Hab 2 Fragen an Euch!
1)Wurde vor einem Monat geblitzt (+31Kmh innerorts).. Hab schon den ABogen(vor 3W.) + Einladung(vor 1W.) gekriegt und das ganze Zeug an meinen Anwalt weitergegeben. Der Anwalt will(bzw. wollte vor 2 W.) Einsicht in die Akten beantragen.. Wie lange dauert's denn , bis er in die Akten einsieht?
Am Mo. musste ich lt. Einladung bei der Polizei vorbeikommen - hab selbstverständlich nicht gemacht. Die Frage ist nun was ist ,wenn die Beamten vor der Tür stehen - soll ich aufmachen oder nicht? Eigentlich nein(siehe Postings hier) - aber umso erstaunlicher war die Antwort von meinem Anwalt ,der meinte - in diesem Fall solle man schon aufmachen ,weil die Polizisten dann quasi sowieso einen Grund finden würden, wie sie reinkommen (zb Verdacht dass man in der Wohnung Drogen hat)! Aber er meinte auch , es sei äusserst unwahrscheinlich, dass die kommen , da er die Einsicht in die Akten beantragt habe..
Stimmt das überhaupt ,was er mir da erzählte??
Hat er überhaupt keine Ahnung oder wie? Wieso soll ich denn aufmachen?Ich kann ja immer sagen , ich hab geschlafen o.Ä...welcher Drogen??

2) Bin neulich wieder geblitzt worden - ungefähr +13Kmh (innerorts) - also nix schlimmes - bloss hat das eine Auswirkung auf das erste Verfahren?
Der Anwalt will ja bei schlechten Fotos darauf beharren - dass ich es nicht gewesen bin - und jetzt kriegt die Polizei noch welche Fotos von mir.. Oder werden die beiden Angelegenheiten getrennt voneinander behandelt?

Danke

By farendil (217.235.61.109) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 01:42:

@fahrer:

1a:akteneinsicht ist von der behörde abhängig - dürfte aber nicht länger als 14 tage dauern

1b:soll ich aufmachen oder nicht? nicht aufmachen kann nie schaden...

1c:weil die Polizisten dann quasi sowieso einen Grund finden würden, wie sie reinkommen (zb Verdacht dass man in der Wohnung Drogen hat)! vollkommener schwachsinn! kein polizist geht das risiko wegen einer kleinen owi ein!
eine beründung kann nur auf "gefahr im verzug" lauten. ist diese nicht absolut stichhaltig (solange keine argumente für die beamten da sind, außer daß du nicht aufmachst, besteht da keine gefahr) zerreißt ein guter anwalt (also offensichtlich NICHT DEIN anwalt) die schnittlauchs für sowas in der luft!

2: verstöße unter +21 haben keine punkt zur folge. damit auch keine anderen engativen auswirkungen auf dich und/oder das laufende verfahren

By Alberto (62.224.97.167) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 19:37:

Und noch eines....der Anwalt hat recht! Während er Akteneinsicht angefordert hat, wird niemend vorbeikommen. Denn - du bist ja bereits "verjährungsunterbrechend" tätig.
ich fürchte nur, der Rat deines Anwalts wird lauten: Zahlen und alles zugeben.(wenn das Foto einigermaßen gut ist)

By Fahrer (217.199.76.13) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 00:58:

Thx @Alberto & Farendil

@Alberto
Na ja,der Anwalt meinte eigentlich das Gegenteil-
1)die Fotos seien selten gut - deswegen werde das Verfahren eingestellt (woran ich selber nicht glaube)
2) falls die Fotos gut seien - dann werde man einfach jemand anderen angeben (ich hab keine Ahnung wie er das machen will und welche Konsequenzen das für mich haben wird - aber klingt optimistisch)


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