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Mit AUDI zu schnell :(

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Mit AUDI zu schnell :(
By Cyberman113 (80.130.79.48) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 20:14:

Hallo zusammen.

Wurde heute von den Männern mit der grünen Bekleidung angehalten.
Sie hätten bei mir eine Radarmessung durchgeführt.
Im Normalfall hätte ich nur 100 km/h fahren dürfen.
War aber gerade dabei, einen LKW zu überholen. Dadurch hatte ich natürlich etwas mehr als 100 km/h drauf. (wollen ja nicht mit dem Gegenverkehr zusammen stoßen).
Nun hat mir der nette Mann gesagt, sie hätten rund 129 km/h gemessen. VIEL zu viel. Das kann niemals sein !!!
Denn wo ich am überholen war, hatte ich ca. 120 km/h drauf, und nicht mehr.
Habe gesagt, ob man mir diesen Messwert zeigen könnte (Foto, oder so), aber nix war. Konnte man nicht. Deshalb habe ich das Messergebnis auch nicht angenommen.

Wie geht es nun weiter. Wenn die kein Foto haben, können die doch sonst was erzählen. Oder ??? Denn ich habe keinen Blitz gesehen. Kann man das eigentlich mit Radar so genau feststellen / nachweisen.

Was habe ich für Möglichkeiten.

Hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Gruß

Andreas

By farendil (217.235.61.109) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 01:44:

1:Mit AUDI zu schnell kein problem! mit audi ist es kostenlos! bei mercedes kostet es den regelsatz, bei bmw das doppelte!
:-)))

2: war es eine radar oder eine lasermessung?

3: hast du was unterschrieben? wenn ja: was?

By Cyberman113 (80.130.79.48) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 06:10:

Hallo.


Also, mir hatte man gesagt es wäre eine Radar-Messung durchgeführt worden.


Unterschrieben habe ich NICHTS.


Gruß

Andreas

By farendil (217.235.59.215) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 11:58:

dann kannst du nur warten, was passiert...

bei radarmessungen muß es ein foto geben...

By RealEasy (141.35.250.52) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 20:08:

farendil, bist Du Dir da so absolut sicher???
Die Rechtslage ist doch so, bei manchen Meßarten muß dem Betroffenen der Verstoß, der gerügt wird an Ort und Stelle vorgelegt und bewiesen werden(Beispiel Laser).
Ich kenne die Praxis aus Sachsen und Thüringen, die auch gerichtlicher Überprüfung bis jetzt standgehalten hat, daß ein Fahrzeug mit Radaranlage im Heck an einer Straße steht und den zufließenden Verkehr mißt. Sollte einer zu schnell sein, gibt der Beamte das Meßergebnis, welches das Gerät im Fahrzeug speichert per Funk an einen Beamten ca. 100m weiter hinten durch, welcher den Deliquenten dann herauswinkt, ihn auf den Verstoß aufmerksam macht, und bei Unglauben des Betroffenen ihn zum Meßfahrzeug geleitet und das gespeicherte Meßergebnis, welches von zwei Beamten "beurkundet" wird, vorführt. Wird fast immer nur bei schwachem Verkehr eingesetzt( sprich ein Auto kommt, und dann zwei Minuten keines), dann ist es aber lückenlos, weil dem Betroffenen halt vor Ort noch der Verstoß vorgeworfen und bewiesen wird. Mir selber schon passiert, vor etlichen Jahren. Hast Du aber auch bei gerichtlicher Prüfung keine Chance, ist wie eine Lasermessung, wo die zwei Beamten beeiden, Du seist das einzige Fahrzeug weit und breit gewesen.
Deswegen wäre interessant, wie genau die Situation bei Cyberman aussah.

By farendil (217.85.232.155) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 20:29:

@realseasy: also die geschichte hört sich serh merkwürdig an.

theoretisch wäre es schon möglich, nur:

-kenne ich es so nicht
-hätte cybermann dann irgendwo ein gerät sehen müssen, zudem da ja auch noch ein beamter dabei sein muß.

weiterhin gibt es verschiedene dinge, die mir merkwürdig erscheinen:

-beamten sagen, sie haben RUND 129 gemessen - es gibt immer ein exaktes ergebnis
-cybermann behauptet, langsamer gewesen zu sein
-einen meßwert wollte man nicht zeigen

By RealEasy (141.35.250.52) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 21:19:

stümmt, Du hast mit allem recht! =)

mir ging es nur darum, aufzeigen zu wollen, daß es auch diese Art von wirklich fieser Methode gibt, weil man auf Gedeih und Verderb den Launen der Herren Beamten ausgeliefert ist, wogegen man keine Chance hat, wie beim lasern, leider.
Denn was nützen Ausbildungsnachweis, Eichschein, Meßprotokoll und ähnliches, wenn die Herren gemeinsam eine Falschaussage begehen, die ich als 0815 Bürger nicht beweisen kann. =) (Man merkt, da spricht ein Betroffener, oder??? ==)) )
Tscha, so isses halt mit den Jungs

By farendil (217.85.232.155) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 23:02:

@realeasy: also ich bin ja nun wirklich sehr kritisch -das wissen alle, die meine beiträge schon länger lesen (müssen)
aber einen vorsätzlichen betrug bei der messung glaube ich erst mal SO nicht. dazu müßte ich schon gründe haben...


was anderes ist natürlich ein irrtum (der jedem passieren kann) - das ist sicher möglich..

By Goose (80.135.115.20) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 23:16:

Die Erlasslage in NRW sieht vor, daß man bei einer Lasermessung dem Betroffenen das Ergebnis zeigen soll, wenn es den Meßbetrieb nicht behindert. Habe ich eine Fahrzeug gemessen, angehalten und die Werte in das Protokoll übertragen, und kommt dann ein weiteres Fahrzeug, welches augenscheinlich einer Messung bedarf, so führe ich diese durch, ohne dem zuerst angehaltenen Betroffenen sein Ergebnis am Gerät zu zeigen.

@realeasy: Ach ja, und wenn ich ganz viel Langeweile habe, lege ich mich auf die Lauer und werfe unschuldigen Bürgern fiktive Verstöße vor. Das ist echt lustig, wenn man dann in die erstaunten Gesichter schaut.
Was glaubst Du eigendlich, was wir machen? Warum um alles in der Welt sollten wir jemandem einen Verstoß vorwerfen, den er nicht begangen hat?

Gruß
Goose

By Gerry (62.158.25.213) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 00:44:

@realeasy
"Denn was nützen Ausbildungsnachweis, Eichschein, Meßprotokoll und ähnliches, wenn die Herren gemeinsam eine Falschaussage begehen, die ich als 0815 Bürger nicht beweisen kann. =) (Man merkt, da spricht ein Betroffener, oder???"

Quatsch! In welchem Film bist du denn? Diese Verschwörungstheorien kannste dir in die Haare schmiern oder sonst wo hin. Diese EXTREM seltenen Fälle mag es geben, aber dann ist es eben menschliches und/oder technisches Versagen und kein Vorsatz.

Gerry

By Blitzer (217.224.188.172) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 08:35:

Welcher Film ?
Verschwörungstheorie......

Bei allen anderen Meß-Verfahren gibt es einen Fotografischen Beweis.Wo nicht nur meine Fratze erkennbar ist sondern anhand der Position des Fahrzeugs auch die Geschwindigkeit--- nachvollziehbar--- ist.
Und auf dem Bild ist auch klar ersichtlich (je nach Herrsteller)wer gemessen wurde (bei mehreren PKW).
Und ich habe einen Eichschein fürs Gerät, für den Standort .
Bei allen Stationären Standorten muß zusätzlich eine regelmäßige Wartung durchgeführt werden.
TRotz dieser erheblichen Kontrollmechanismen kommt es zu ungereimtheiten.....und da soll einem oder auch zwei "Beamten" mehr geglaubt werden als einem normal sterblichen.Beamte sind auch nur Menschen, die essen auch Knoblauch und tragen Kreuze und gehn ins tageslicht.
Extrem selten ist extrem vermeidbar.....

By Goose (80.135.115.20) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 09:34:

@blitzer: Gestatte mir die Frage: Hattest du schon mal ein Lasergerät in der Hand?
Die Bedienung ist so simpel, daß es beinahe ausgeschlossen ist, damit etwas falsch zu machen.
Bei Ungenauigkeiten, Abweichungen etc. zeigt das Gerät kein Ergebnis an.
Nun ist es den Kollegen durchaus zuzutrauen, durch ein Röhrchen zu schauen, einen roten Punkt auf ein Kennzeichen zu richten, einen Knopf zu drücken und dann ein Ergebnis abzulesen. Sicher sind wir alle nur Menschen, jedoch ist bei diesen Geräten selbst ein schwachbegabter Mensch nicht überfordert.

Gruß
Goose

By farendil (217.85.232.155) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 10:03:

@goose: genau hier sind wir aber an dem problem!!!

das lasergerät ERSCHEINT so einfach!

es sind halt gewisse fehlerquellen, da die man aber nicht mehr bemerkt.

so z.b.:

1. der rote zielpunkt ist wesentlich kleiner als der laserstehl.
2. nicht immer nullt das gerät bei fehlmessungen. die neueren - software versionen sind zumindest bei der lti (mit den anderen habe ich zu wenig erfahrung) wesentlich besser, doch ausgeschlossen ist auch hier nichts.
bei älteren softwareversionen habe ich selber schon bewußte fehlmessungen herstellen können (bewegte objekte wie fähnchen, quer zur meßrichtung gehende fußgänger etc. wurden mit zwestelligen werten gemessen)

3. verwacklungen: hier sollte das gleiche zutreffen wie bei 2.

4. probleme bei bestimmten karosserieformen. da ist z.b. das sog. porsche problem, was immer noch nicht 100%ig in den griff gekriegt wurde...


worauf ich aber eigentlich hinaus wollte, waren flüchtigkeitsfehler wie z.b. ein versehentliches eintragen eines falschen wertes ins meßprotokoll.
(oft schreibt einer, der andere mißt und ruft ihm die ergebnisse zu).
oder aber man verrutscht in der zeile etc.
von solchen fehleren kann sich keiner freisprechen, sie sind aber wie gesagt alle unbeabsichtigt.

By Gerry (62.158.25.189) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 12:03:

@farendil:
bei älteren softwareversionen habe ich selber schon bewußte fehlmessungen herstellen können (bewegte objekte wie fähnchen, quer zur meßrichtung gehende fußgänger etc. wurden mit zwestelligen werten gemessen)

ooch, das geht ja noch. Bei einem Test in Heilbronn bewegten sich sogar Bilder an der Wand, allerdings nicht im zweistelligen Bereich ;-)

4. probleme bei bestimmten karosserieformen. da ist z.b. das sog. porsche problem, was immer noch nicht 100%ig in den griff gekriegt wurde...

auch das wurde mal in Heilbronn getestet. Dazu wurden diverse Boliden mit stark zerklüfteter Karosserie gemessen. Ich glaube, lediglich der F50 hatte leichte Abweichungen, war also gar nicht so dramatisch.

Lediglich die ersten Geßler-Hüte lieferten teilweise echte Zufallsnummern. Auf einer Einfallstraße sollte da ein LKW mal 180 km/h schnell gewesen sein ;-) Das fiel natürlich auf, aber die anderen, die falsch gemessen wurden und keinen Widerspruch einlegten, hatten Pech. Danach mussten alle Hüte auf drei Aufnehmer in der Fahrbahn umgerüstet werden.

sie sind aber wie gesagt alle unbeabsichtigt.

Yep! Vorsatz zu unterstellen ist schon reichlich...ähm... absurd ;-)

Gerry

By farendil (217.225.244.144) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 12:13:

@gerry: Bei einem Test in Heilbronn bewegten sich sogar Bilder an der Wand sowas habe ich mal im fernsehen gesehen, da wollten doch tatsächlich ein paar balkone davonrennen (mit über 20 km/h!)

Dazu wurden diverse Boliden mit stark zerklüfteter Karosserie gemessen. Ich glaube, lediglich der F50 hatte leichte Abweichungen, war also gar nicht so dramatisch.
nein, das ist immer noch so. es wurde mehrfach eine deutlich höhere geschwindigkeit beim 911er porsche gemessen - auch mit verschiendenen softwareversionen. leider ist dieser fehler nicht beliebeig reproduzierbar...

Yep! Vorsatz zu unterstellen ist schon reichlich...ähm... absurd ;-)
ohne weitere informationen (gründe) schon...

By Gerry (62.159.132.130) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 13:32:

@farendil:
nein, das ist immer noch so. es wurde mehrfach eine deutlich höhere geschwindigkeit beim 911er porsche gemessen

Diese Messungen wurden mehrmals mit verschiedenen Geschwindigkeiten durchgeführt und auch ein Porsche Turbo wurde korrekt gemessen. Vorausgegangen war der Einspruch eines Testarossa-Fahrers. Kommt wahrscheinlich auf das Messverfahren an. Ich weiß nicht mehr, was es war, jedenfalls keine Lasermessung, aber da spielt die Karosserie eh keine Rolle.


Gerry

By Matze (194.95.141.200) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 04:52:

Mal eine eher generelle Frage dazu. Wo wird denn eigentlich am PKW gemessen? Ich denke mal am Kennzeichen, aber was ist wenn das nicht 90° zur Fahrbahn ist? Dann wird doch der Laserstrahl nicht reflektiert, oder?
(sorry falls die Frage schon öfter aufgetreten ist)

Gruss Matze

By blitzer (217.83.230.84) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 07:55:

Hallo Goose,
ein... fast alle ob Laser, Radar, Video oder Stationäre Standorte.
(Ob in Deutschland zugelassen oder nicht)
Ich möchte niemandem etwas unterstellen auch der Technik nicht.
Aber findest du es nicht etwa interessant das bei fast allen anderen anbietern immer mehr eigenständige kontrollfunktionen gefordert werden.Hier aber ganz normale Beamte genügen, ohne einen weiteren Beweis.(Schulung...)
Bei den meisten bedeutenden anbietern derartiger Technik sinbd immer Fotos hinterlegt auf denen die Geschwindigkeiten nicht nur anhand der Einblendungen abgelesen serden können. Sondern anhand der Fotoposition -MEINE- Geschwindigkeit ermittelt werden kann.

By farendil (217.85.226.228) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 10:08:

@matze: es gibt genug andere senkrechte (meist recht kleine) flächen.
normalerweise versicht die polizei auf die außenspiegel zu halten, wenn sonst keine messung möglich ist.

@blitzer: Hier aber ganz normale Beamte genügen, ohne einen weiteren Beweis.(Schulung...)
neien, es gibt schulungen - und zwar für jedes gerät eigene.
hat der beamte keine schulung, so sind das beste voraussetzunegn für eine verfahrenseinstellung!

By Matthias (217.227.109.218) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 13:53:

Dürfte keine Rolle spielen, ob das Kennzeichen ein wenig geneigt oder verbogen ist. Die sind ja inzwischen wohl alle retroreflektierend und werfen das Licht in die Richtung zurück, aus der es kommt. Lässt sich ja nicht mit einem Spiegel vergleichen.

By blitzer (217.83.229.120) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 15:42:

Ob mit oder ohne Schulung,
ob mit oder ohne Zertifikat,
ob mit oder ohne Eichung, es geht um den nachträglichen Beweis. Bei dieser Meßtechnik hat der gemessene keine, aber auch gar keine möglichkeit DEN MESSWERT mit dem jeweiligen PKW zu vergleichen.
Wie ich eingangs bereits schrieb möchte ich niemandem etwas unterstellen, allerdings steht hier Aussage gegen Aussage.
lies mal den Bericht"Schlechter Blitz" in der Auto Motor und Sport vom 16/2000.Mir geht es bei meinen ausführungen nur um die eindeutige Zuordnung und Objektive Beweissicherung (Foto)

By Multa (172.177.68.145) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 17:18:

Auch bei laser gibt es eindeutige Zuordnungen. Der Messbeamte muss die Entfernung, die Zeit und den Messwert angeben. Er muss sich dafür verbürgen, dass er den Richtigen angemessen und gemessen hat und das er die Messung korrekt ausführt.

By farendil (217.85.229.107) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 17:27:

@multa: Er muss sich dafür verbürgen, falsch!
er beghautet höchstens auf den richtigen gezielt zu haben...
und was passiert, wenn das meßergebnis eben nciht zum auto paßt?
wie läßt sich das beweisen??

By Multa (62.54.230.211) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 20:08:

Tja, man müsste eine Lösung finden, z.B. das vielleicht automatisch ein digitales Bils gemacht wird, wo zu sehen ist, wo der Laserstrahl auftrifft. Das wird aber wohl sehr unrealistisch sein...

By Matze (194.95.141.200) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 23:12:

Ich finde es ja schon komisch wenn man bei Entfernung von 400-200 m auf einen Außenspiegel Lasert, denn ich bezweifel das das Ding keine Streuung hat und deweiteren glaub ich auch nicht das man den auf die Entfernung "trifft". Selbst ein Auto was 80km/h fährt in einer Kurve sollte doch sehr schwer zu lasern sein da ich den Laser ja auch bewegen müsste.

By farendil (217.85.229.107) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 01:57:

@matze: in der kurve sollte der laser immer mit "tilt" antworten, sprich kein ergebnis hinbekommen.
onb das wirklich IMMER so ist, kann ich nicht sagen.

auf die außenspiegel darf man selbstverständlich nur lasern, wenn kein fahrzeug in der nähe ist.

@multa: wieso unrealistisch? bei der leica xv2 geht es doch auch!
einfacvh eine kamera die mitläuft und sowohl den zielpunkt mit einblendet als auch den zeitpunkt der messungen sowie das jeweilige ergebnis...

nur dann sind die dinger eben nicht mehr als sonderangebot zu 4000€ zu haben...

By RealEasy (141.35.250.52) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 16:26:

@farendil, goose and gerry

sorry, hab das erst jetzt gelesen.
also punkt 1 ich hatte bis jetzt zwei gerichtsverfahren, wo ich anhand von Zeugen nachweisen kann (auch konnte) das der geschilderte Verstoß sich nicht zugetragen hatte. null chance _)
eines war wegen einer Lasermessung, da haben beide beamte vor gericht gelogen!!! und zwar hatten die ein auto vor mir gemessen, aber mich rausgezogen
und das zweite mal war mit einer politesse wegen angeblichen falschparkens, die log auch, das sich die balken biegen, da ging es um den abstand zum bordstein, den die dame angeblich gemessen hatte, was sie aber nie getan hatte
sooo, und momentan stehe ich in erwartung des nächsten verfahrens, wo wieder die unwahrheit gesagt wird, vergleiche mein posting mit dem nachfahren
@gerry & goose wenn ihr das nicht so machen solltet, ist das ja nett, nur wissen die beamten alle!! das ihre aussage vor gericht, weil schon als beamter vereidigt, mehr zählt, als wenn ich als betroffener 2 zeugen mitbringe, ich bin da in keinem film, das ist leider realität, weil die nämlich nicht eingestehen können, das sie auch mal einen fehler machen


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