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Sorry noch einmal Verjährung nach drei monaten?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Sorry noch einmal Verjährung nach drei monaten?
By allesok (194.162.10.129) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 13:38:

Ich habe hier schon alle Meldungen über die verjährung durchgelesen konnte aber 100% nicht auf meinen Fall schließen.
1)Also bin am 11.8.00 mit einem Firmenwagen 35 km zuviel geblitzt worden.
2)Am 25.9.00 kam eine Anhörung per Post zur Firma.
Der Verstoß wurde nicht zugegeben und ein Foto angefordert.
3)Am 24.10.00 kam die Polizei in die Firma der Fahrer konnte aber anhand des Bildes nicht erkannt werden. Die Firma gab der Polizei die Anschrift des Halters (meine) des Firmenwagens.
Was folgt jetzt?
4) Gehe jetzt mal davon aus die Polizei wird an meiner Privat Adresse nachforschen. Meiner Familie wurde gesagt keine Auskunft. Hoffe der Nachbar erkennt mich auf dem Foto mit Sonnenbrille nicht.
5)Polizei schickt mir als Halter einen neuen Anhörungsbogen
6)Bestreite und Frage nach Foto.
7) Bis dahin müsten die drei Monate doch rum sein.
Die Frist läuft doch am 18.11.00 ab oder?
Reicht es wenn ich dann danach auf ein schreiben der Polizei schreibe das die Frist abgelaufen ist?
Beruft man sich dann auf ein Urteil oder wie wird das ausgedrückt?
Danke euch allen

By farendil (141.76.2.2) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 14:12:

nein, die verjährung wird durch jede handlung gegen den betroffenen (also der, der wirklich gefahren ist) unterbrochen und beginnt wieder für 6 monate zu laufen.

soll heißen: in den 3 monaten bis zum 11.8.00 dürfen die dich nicht anschreiben.

By Benutzername (195.8.239.122) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 15:35:

Wenn du einen Anhörungsbogen bekommst, heißt das, das gegen dich schon ermittelt wird und es beginnt eine neue 6 Monatige Frist. Nur wenn du nichts schriftliches von der Stadt bekommst gelten noch die 3 Monate, da gegen dich dann noch nicht ermittelt wird.

By allesok (194.162.10.129) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 16:53:

Also die reinen Fragen der Polizei Vor Ort bei Verwanten und Nachbarn zählt noch nicht dazu?

Danke schon mal für die schnellen Antworten!!!

By Alberto (212.185.252.140) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 23:13:

Ich muß meinen Vorrednern recht geben, - bereits die Anhörung - erneut gegen Dich - hat das Verfahren von vorne gestartet - leider auch die Verjährungsfrist. Gleichgültig, ob sie nun die Nachbarn befragen oder nicht, die haben jetzt wieder genug Zeit. Dabei werden sie z.B. Dein Paßfoto zur Identifikation heranziehen - und vermutlich Dich erkennen. Leider.
Viel besser wäre gewesen:
Deine Firma hätte keinerlei Aussage gemacht, wer denn der Fahrer sein könnte. Denn - bei einem Firmenfahrzeug kommt jeder Firmenangehörige als mutmaßlicher Täter in Betracht und deshalb hat auch jeder Firmenangehörige sofort ein Aussageverweigerungsrecht. Das hätte dann zur Einstellung des Verfahrens geführt. Aber.... wissen muß mans halt, gell?

By allesok (194.162.10.129) on Freitag, den 27. Oktober, 2000 - 08:53:

Bei uns sind die Firmenwagen Personenbezogen. Heist ein Kollege darf gar nicht mit meinem Auto fahren. Es gibt für jedes Fahrzeug einen Halter der das Fahrzeug auch versteuert. Also gibts direkt eine Bezugsperson zum Fahrzeug. Da die Firma aber auch ca. 500 Angestellte hat über drei Standorte ist das gar nicht mehr so leicht.
Ein Versuch war es wert.

By Alberto (62.158.211.198) on Freitag, den 27. Oktober, 2000 - 12:25:

Diese Regelung ist eben "intern" und muß keineswegs der Behörde mitgeteilt werden. Theoretisch muß ein Fahrzeughalter immer in der Lage sein, zu sagen, wer gefahren ist. Sonst: Fahrtenbuchauflage.
Aber... das ist alles nur theoretisch.
Denn, hat ein Arbeitnehmer die 1 % vom Neuwert für den Firmenwagen zu versteuern, so bedeutet dies, daß er den Firmenwagen auch voll privat nutzen kann. Das wiederum setzt voraus, daß er durchaus - z.B. am Wochenende sein Fahrzeug seiner Frau - seinem Schwager oder wem auch immer überlassen kann.
Somit kann diese Firma nur aussagen, wer theoretisch das Fahrzeug in seiner Obhut hat - nicht jedoch, wer tatsächlich am Steuer sitzt.

Und die Aussageverweigerung kommt vorher. NBochmals: Alle Firmenangehörige sind theoretisch als Betroffene zu bewerten und machen eben keine Aussage.
Dann kommt es gar nicht dazu, daß man über ein Fahrtenbuch redet, denn "keine Aussage" heißt auch, daß man weitere Auskünfte gar nicht erst erteilt. Damit ist noch keieswegs die "Fahrtenbuchauflage" erfüllt, denn man kann ja durchaus wissen, wer gefahren ist. Man sagt es nur nicht, weil man dies auch nicht muß.
Kompliziert, aber wirksam!!

By allesok (194.162.10.129) on Montag, den 6. November, 2000 - 17:57:

Also ich selber habe noch keinen Anhörungsbogen bekommen. Der erste und einzige Bogen ging an die Firma selber, nicht an mich. Der Polizei die Vor Ort in der Firma war, sagte die Kollegin sie würde die Person auf dem Bild nicht erkennen. Sie würde der Polizei aber die Daten zufaxen von dem dem das Auto zugeordnet ist. In diesem Fax von der Kollegin stand dummerweise "hiermit erhalten Sie wie besprochen, die fehlenden Informationen die Ordnungswiedrigkeit das Fahrzeug: XYZ, Fahrer: mein Name betreffen" und dann die Anschrift von mir. Dumm natürlich das sie geschrieben hat Fahrer und nicht zuständig/verantwortlich da sie ja vorher sagte sie würde mich nicht erkennen. Ich habe also bis heute noch keinen Anhörungsbogen. Gehe jetzt davon aus das die Polizei mein Bild bei der Paßstelle anfordert. Ist jetzt die Frist schon unterbrochen obwohl ich noch kein schreiben von Ihnen habe??? Ansonsten hätte ich es in 4 Tagen geschaft.

By Alberto (62.158.212.27) on Dienstag, den 7. November, 2000 - 14:37:

Da du noch nichts von diesem Verfahren weißt, wäre es in 4 Tagen geschafft. Aber... ich befürchte, daß Du schon noch einen Anhörungsbogen erhältst, der ein Ausstellungsdatum ausweist, das gerade noch v o r dieser Verjährung liegt. Deshalb.... freu Dich nicht zu früh!


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